Ob die Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen wird oder nicht, das ist für den Werbungskostenabzug in diesem Fall egal, weil der Preis <= 800 Euro ist.
Solange Du die Grenze bis 800 Euro einhältst, kannst Du den Gesamtbetrag noch als GWG geltend machen (übrige Voraussetzungen müssen auch erfüllt sein). Und mit 950 Euro inklusive Umsatzsteuer wärst Du bei knapp unter 800 Euro netto. Betragsmäßig wäre das noch okay.
Vermutlich wird der Händler die Differenzbesteuerung anwenden, wenn er eine Rechnung ohne Umsatzsteuer stellt - da darf er scheinbar wählen, das war mir vorher nicht bekannt. Den höheren Nettopreis bei offenem Ausweis der Umsatzsteuer (fast 800 Euro netto statt 750 Euro) kann ich nicht erklären, soll jetzt aber auch egal sein.
Nachträglicher Hinweis: Nicht jeder Unternehmer darf die Differenzbesteuerung anwenden. Den Verzicht auf den Umsatzsteuerausweis kann man also nicht bei jeder Preisverhandlung als Argument heranziehen.