Steuererklärung Pflicht
Steuererklärung: Wer muss und wer sollte sie machen

Finanztip-Experte für Steuern
Die Einkommensteuererklärung auszufüllen, ist eine lästige Aufgabe. Doch viele Arbeitnehmer müssen es tun. Für viele andere kann es sich jedoch lohnen, die Erklärung freiwillig abzugeben - auch wenn sie es nicht müssen.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) unterscheidet zwischen der Pflichtveranlagung, bei der Du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gesetzlich verpflichtet bist, und der Antragsveranlagung. Dabei gibst Du freiwillig eine Steuererklärung ab.
Viele Arbeitnehmer, insbesondere Ledige, müssen keine Steuererklärung abgeben, weil ihr Arbeitgeber bereits monatlich Lohnsteuer für sie ans Finanzamt überwiesen hat. Gehörst Du dazu, solltest Du genau prüfen, ob es sich für Dich lohnt, freiwillig eine Steuererklärung abzugeben. Denn sehr oft kannst Du Dir zu viel bezahlte Steuern zurückholen.
Die Abgabepflicht für Arbeitnehmer ist in Paragraf 46 EStG geregelt. Demnach musst Du dem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung vorlegen, wenn
Pensionäre müssen in der Regel ebenfalls eine Steuererklärung für 2022 abgeben. Das gilt auch für Beamte, deren Vorsorgepauschale für das Gehalt höher war als ihre anzuerkennenden Versicherungsbeiträge.
Abgabepflichtig bist Du auch dann, wenn Du selbst kein Arbeitsentgelt beziehst, aber
Achtung: Außerdem musst Du gemäß Paragraf 149 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn das Finanzamt Dich dazu auffordert – selbst wenn keine der oben genannten Voraussetzungen auf Dich zutrifft.
Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirte müssen immer eine Steuererklärung abgeben.
Du musst Deine Steuererklärung nach dem amtlichen Vordruck erstellen. Steuerprogramme verwenden diese natürlich auch. Setzt Du auf Papierformulare, dann unterschreiben Du und Dein zusammen veranlagter Ehegatte auf dem Hauptvordruck. Das regelt Paragraf 150 Abgabenordnung. Daraus geht auch hervor, dass Du nicht zwingend die Originale verwenden musst – eine ausgefüllte Kopie muss das Finanzamt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch akzeptieren (22. Mai 2006, Az. VI R 15/02).
Die Abgabefrist hängt entscheidend davon ab, ob Du zur verpflichtet bist, eine Steuererklärung zu machen oder Du das freiwillig machst.
Im Fall der freiwilligen Abgabe hast Du nur die sogenannte Festsetzungsfrist zu beachten. Das heißt, spätestens vier Jahre nach dem Ende des Steuerjahres musst Du Deine Erklärung beim Finanzamt abgegeben haben. Demzufolge hast Du für die Steuererklärung 2022 grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2026 Zeit. Und noch bis zum Jahresende 2023 kannst Du eine Steuererklärung 2019 abgeben.
Fällt das Jahresende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet die Frist erst um 24 Uhr des nächsten Werktags. Das hat der Bundesfinanzhof am 20. Januar 2016 entschieden (Az. VI R 14/15). Deshalb genügt es bei der Steuererklärung 2019, wenn diese am 2. Januar 2024 beim Finanzamt eintrifft. Denn der 31. Dezember 2023 ist ein Sonntag und der 1. Januar 2023 ein Feiertag.
Die gesetzliche Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung endet seit 2019 mit dem 31. Juli des Folgejahres. Wegen der Corona-Pandemie rutschen die Frist seit 2020 aber nach hinten. Für das Steuerjahr 2022 gilt coronabedingt der 2. Oktober 2023.
Eine Verlängerung bei der Steuererklärung ist in Ausnahmefällen möglich, wenn Du einen Antrag beim Finanzamt stellst und Deinen Wunsch begründest. Eine neue Frist könnte die Behörde Dir bei einer guten Begründung durchaus einräumen.
Ohne Antrag gewährt die Behörde eine Fristverlängerung regulär bis Ende Februar des übernächsten Jahres, sofern Du Deine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein anfertigen lässt. Für das Steuerjahr 2022 gibt es aber auch hier deutlich mehr Zeit, nämlich bis zum 31. Juli 2024.
Auch die reguläre 15-monatige zinsfreie Karenzzeit (§ 233a Absatz 2 Satz 1 Abgabenordnung) wurde vom Fiskus unter anderem auch für das Steuerjahr 2022 verlängert. Der Zinslauf für Erstattungs- und Nachzahlungszinsen beginnt demnach erst am 1. September 2024.
Eine tabellarische Übersicht über die Abgabefristen findest Du im Ratgeber Abgabefrist.
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Falls Du merkst, dass Du Deine Steuererklärung nicht fristgerecht abgeben kannst, solltest Du beim Finanzamt rechtzeitig um Aufschub bitten. Eine Fristverlängerung für wenige Wochen ist möglich, wenn Du dem Finanzamt nachvollziehbare Gründe lieferst. Eine längere Krankheit, fehlende Unterlagen oder ein Umzug könnten solche sein. Beachte aber, dass die Abgabefrist im Jahr 2023 ohnehin zwei Monate später ist als üblich. Du brauchst deshalb besonders gute Gründe für eine Fristverlängerung.
Die Fristverlängerung solltest Du schriftlich beantragen. Das geht per Post, Einwurf in den Briefkasten der Behörde, per Fax oder über das Elster-Portal. Teilt das Finanzamt auf Schreiben oder Bescheiden seine E-Mail-Adresse mit, dann kannst Du den Antrag auch mailen.
Um den Aufschub zu erhalten, solltest Du den Antrag begründen. Unser Musterbrief kann Dir bei der Formulierung helfen.
Du hast jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Fristverlängerung.
Ohne ein Druckmittel des Finanzamts würden sicherlich viele Steuerzahler ihre Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgeben. Doch die Behörde hat Sanktionsmöglichkeiten (§ 152 AO).
Sie kann gegen denjenigen, der seiner Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht oder nicht fristgemäß nachkommt, einen Verspätungszuschlag festsetzen. Sie kann aber von dem Zuschlag absehen, wenn das Versäumnis entschuldbar erscheint. Der Verspätungszuschlag darf höchstens 25.000 Euro betragen.
Seit 2019 gelten strengere Regeln für Sanktionen: Pro angefangenem Säumnis-Monat muss das Finanzamt einen Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozent der zu zahlenden Steuer, jedoch mindestens 25 Euro verlangen.
Bei zu später Zahlung droht ein Säumniszuschlag.
Außerdem kann das Finanzamt Dir ein Zwangsgeld aufbrummen, um Dich zur Abgabe der Steuererklärung zu bewegen.
Tatsächlich machen viele Finanzämter von der Festsetzung eines Verspätungszuschlags zügig Gebrauch - insbesondere bei den Voranmeldungen für Umsatz- und Lohnsteuer. Sicherer und häufig auch besser ist es, die Steuererklärung schnell abzugeben. Die günstigen Steuerprogramme erleichtern diese für viele Steuerzahler unangenehme Aufgabe. Alternativ kannst Du auch das kostenlose Elster-Portal der Finanzverwaltung nutzen.
Wenn Du nicht verpflichtet bist, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, kann es trotzdem sinnvoll sein, sie freiwillig abzugeben.
Wenn Du die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro im Jahr 2022 nicht erhalten hast, obwohl Du darauf Anspruch hattest, kannst Du Dir dieses Geld ausschließlich über die Steuererklärung holen. Das gilt zum Beispiel für Minijobber, deren Arbeitgeber die EPP nicht zahlen musste oder die nicht im September gearbeitet haben und auch für Jugendliche, die in den Ferien geringfügig beschäftigt waren. Meist erhalten Betroffene über die Steuererklärung die kompletten 300 Euro.
Seit 2021 gibt es die Mobilitätsprämie. Sie betrifft Pendler, die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren, aber mit ihrem Einkommen und dem Grundfreibetrag bleiben. Diese würden normalerweise nicht von der erhöhten Kilometerpauschale für Fernpendler profitieren, da sie ohnehin gar keine Steuern zahlen und ein Absetzen nichts bringt.
Die Mobilitätsprämie kannst Du nur über eine Steuererklärung beantragen, mit der Anlage Mobilitätsprämie. Wie sich die Prämie berechnet und mit wie viel Du ungefähr rechnen kannst, erfährst Du im Ratgeber Entfernungspauschale in diesem Kapitel.
Es gibt zudem viele weitere Möglichkeiten, bei denen Du mit einer Einkommensteuer-Erstattung rechnen kannst, zum Beispiel
Wichtig: Meist reicht Dir schon einer der genannten Punkte, um eine Steuererstattung vom Staat zu bekommen. Überprüfe am besten mit einer Steuersoftware, ob das bei Dir der Fall ist. Das kannst Du in vielen Fällen kostenlos tun.
Denn für einige unserer empfohlenen Steuerprogramme (Smartsteuer, Steuerbot und Taxfix) musst Du erst zahlen, wenn Du Deine Steuererklärung ans Finanzamt schickst. Die anderen empfohlenen Programme bieten kostenlose Testversionen. Du kannst also in jedem Fall die Software gratis ausprobieren. Gib dazu einfach Deine Daten ein. Du siehst jederzeit, ob Du Steuern zurückbekommst. Ist das am Ende nicht der Fall, schickst Du die Erklärung nicht ab. Kosten wären Dir dadurch also nicht entstanden. Doch in sehr vielen Fällen lohnt sich die Abgabe.
Steuerzahler, die nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, können bis zu vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres eine Erklärung beim Finanzamt einreichen. Ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahres beginnt ein sogenannter Zinslauf. Für die Steuerjahre ab 2019 gibt es Ausnahmen wegen gesetzlicher Fristverlängerungen. Details findest Du in dieser Tabelle.
Aufgrund des anhaltenden Niedrigzinsniveaus wurde der Zinssatz von bislang 6 auf 1,8 Prozent pro Jahr rückwirkend bis 2019 gesenkt. Es lohnt sich also nicht mehr so sehr wie früher, extrem lange mit der Abgabe der Steuererklärung zu warten, um Zinsen vom Finanzamt zu erhalten. Wenn Du trotzdem damit liebäugelst, bedenke auch, dass die Inflation derzeit deutlich höher ist als der Zinssatz vom Finanzamt.
Elster bietet die Möglichkeit, die Einkommensteuererklärung elektronisch via Internet an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kannst Du eine Online-Steuererklärung im Elster-Portal der Finanzverwaltung erstellen.
Zusätzliche Pflichten gibt es bei unternehmerischen Einkünften: Wer Einkünfte aus einer selbstständigen, gewerblichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit bezieht, muss die Steuererklärungen elektronisch authentifiziert über Elster abgeben.
Dazu musst Du Dich, wenn Du betroffen bist, im Elster-Portal registrieren und Deine Steuererklärung elektronisch übermitteln. Mit einer Zertifikatsdatei weist Du Dich als berechtigt aus. Das ist praktisch eine elektronische Unterschrift. Möglich ist die elektronische Übermittlung auch mit einem kommerziellen Steuerprogramm, das die Daten an die Elster-Schnittstelle schickt.
Wenn Du als Arbeitnehmer aus einer selbstständigen oder gewerblichen Nebentätigkeit nicht mehr als 410 Euro Gewinn erzielst, dann darfst Du auf Papier abgeben – ansonsten elektronisch.
Den meisten empfehlen wir, die Steuererklärung mithilfe eines kostenpflichtigen Steuerprogramms zu erstellen. Dieses beinhaltet Tipps zum Steuersparen und erleichtert das Ausfüllen der erforderlichen Formulare. Im Ratgeber Steuersoftware erfährst Du, welche Programme sich für die unterschiedlichen Zielgruppen und Situationen am besten eignen.
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