oder macht es Sinn, vorher zu verkaufen (auch wenn man eigentlich ein Langfrist-Investment vorgesehen hat). Mein Freistellungsauftrag ist leider schon aufgebraucht...
Hallo @Beuteschema,
ich persönlich glaube, dass sich der sofortige Verkauf des "alten" ETF zur Investition in den "neuen" ETF aus rein steuerlicher Sicht vermutlich nicht lohnen wird. Das ist aber von vielen Details abhängig, ein paar beachtenswerte davon versuche ich mal hier aufzuzählen. Hoffentlich kann jemand aus dem Forum noch Weiteres beisteuern und/oder falsche oder missverständliche Aussagen korrigieren kann. 
- Beim sofortigen Verkauf des "alten" ETF wären die Steuern auf den aktuellen Gewinn schon heute fällig und auch evtl. Kauf- und Verkaufsgebühren sind heute zu bezahlen. Das Investment in den "neuen" ETF wäre um Steuern und Gebühren vermindert. Das muss der "neue" ETF aufholen.
- Davon abzurechnen ist die steuerlich eventuell geringere Belastung des Gewinns im Rentenalter. Weil die aber nur schwer vorherzusagen ist, gibt es einen gewissen Unsicherheitsfaktor - meiner Meinung nach: Je weiter das Rentenalter entfernt liegt, desto größer die entsprechende Unsicherheit.
- Wenn der "alte" ETF höhere Ausschüttungen vornimmt als die gesetzliche Vorabpauschale für den "neuen" ETF, dann fallen vergleichsweise höhere Steuern an. Ansonsten sollte die Höhe der Abgeltungsteuer identisch oder geringer sein, wenn man einen verbrauchten Freibetrag unterstellt.
- Schwierig einzuschätzen ist natürlich der "entgangene Gewinn", falls die Ausschüttungen nicht oder zeitverzögert oder nur mit zusätzlichen Gebühren in den "alten" ETF reinvestiert werden können und/oder die Performance bei dem neuen ETF zukünftig besser sein wird. Ich weiß aber nicht, wie man das heute schon realistisch abmessen kann.
- Bei den Kauf- und Verkaufsgebühren muss vermutlich jeder selber einschätzen, ob diese bei seinem Broker zukünftig sinken, steigen oder konstant bleiben werden.
- Sollte sich in den nächsten Jahren an der steuerlichen Situation etwas ändern, z.B. Wegfall der Abgeltungsteuer oder höhere Provision-, so könnte der "alte" ETF immer noch verkauft und in den "neuen" ETF umgeschichtet werden. Normalerweise(!) gibt bei diesen Änderungen immer eine Frist, in welcher zu den "alten Konditionen" noch verkauft werden kann. Eine Garantie darauf gibt es aber nicht.
- Gegen das Belassen des "alten" ETF spricht natürlich, dass das Depot unübersichtlicher werden kann. Aus diesem Grund kann natürlich auch handeln, das habe ich auch schon gemacht. Aber dies ist aber eine Entscheidung, die keinen steuerlichen Hintergrund mehr hat. Ich habe solche Verkäufe als rein kosmetische Maßnahme angesehen. Die steuerliche Auswirkung war auch immer sehr gering.
viele Grüße
erdnuss