wie sieht es ist denn dann grundrichtig aus?
Die heutige Jugend ist ja manchmal zu bequem zum Googeln, daher helfe ich gerne mit einem Auszug unserer Website. ![]()
Schließung, Vergreisung und Entmischung von PKV-Tarifen
Die vermeintliche Vergreisung von PKV-Tarifen gehört zu den häufigen Fragen Private Krankenversicherung.
PKV Tarife werden manchmal für das Neugeschäft "geschlossen", d.h. es werden keine ganz neuen Versicherten mehr darin aufgenommen. Das ist ein relativ normaler Vorgang und geschah z.B. am 21.12.2012 mit den sog. „Bisex“ Tarifen, die für Männer und Frauen unterschiedliche Beiträge kalkulierten. Jede Gesellschaft hat solche geschlossenen Tarife, da private Krankenversicherungsleistungen regelmäßig modernisiert und an den medizinischen Fortschritt angepasst werden, was normalerweise nicht im gleichen Tarif geschieht.
Mythos: Manchmal wird befürchtet, dass geschlossene Tarife irgendwann „überaltern“ oder „vergreisen„, weil keine jungen, gesunden Versicherten mehr nachkommen und der Bestand immer älter und kränker wird. Steigende Leistungsausgaben könnten dann zu dramatischen Beitragsanpassungen führen.
Richtig ist jedoch:
- Eine private Krankenversicherung wird (anders als die GKV) nicht über Neugeschäft mit jungen Versicherten finanziert bzw. subventioniert. Jeder einzelne Versicherte ist vom Eintritt bis zum Tod „durchkalkuliert“ und „durchfinanziert“, unter Berücksichtigung der im Alter regelmäßig höheren Kosten.
- Wäre im Extremfall nur eine einzige Person in dem Tarif versichert, würde der Tarif nicht teurer werden, nur weil diese Person vorprogrammiert älter und kränker wird. Das ist einkalkuliert. In einem kleineren Kollektiv würden sich Schwankungen jedoch stärker auswirken, im Guten (alle besonders gesund) wie im Schlechten (z.B. mehrere Bluter). Deshalb werden für diesen Fall Krankenversicherungsbeiträge gem. § 6 KVAV zusammen mit den Versicherten weiterer sog. „Stütztarife“ kalkuliert, um mit einer ausreichend großen Datenbasis Zufallsschwankungen auszugleichen.
- Würden alle Gesunden in einen anderen Tarif abwandern und der Rest ist überdurchschnittlich oft krank, dann steigen die Beiträge eines geschlossenen Tarifs. Das nennt sich „Entmischung„. Dieser Entmischung beugen die Versicherungsgesellschaften vor, indem Sie Anreize zum internen Tarifwechsel vermeiden. Moderne, leistungsstärkere (Unisex-)Tarife sind z.B. normalerweise teurer als alte, leistungsschwächere (Bisex-)Tarife.
- „Geschlossene“ Tarife sind nicht wirklich geschlossen. Gem. § 204 VVG hat jeder im Bestand einer Krankenversicherung Versicherte einen einklagbaren Anspruch darauf, in alle grundsätzlich geeigneten Tarife (z.B. stehen Arzttarife nur Ärzten zur Verfügung) zu wechseln.
Insofern liegen Diskussionen um die „Vergreisung“ von Tarifen neben der Sache. Dass Tarife ab und zu geschlossen und durch neuere, leistungsstärkere ersetzt werden, ist – sofern das nicht übertrieben wird – ein völlig normaler Vorgang und kein Grund für stärkere Beitragsanpassungen!
ZitatMerke: Die Schließung eines Tarifs ist kein Grund für stärkere Beitragsanpassungen!