Beiträge von Achim Weiss

    Ich bin Anfängerin im Aktienmarkt und würde gerne meine Anlagen verstehen wollen.

    Ich habe 3 Monate jeweils 25 € eingezahlt für einen Sparplan auf Trade Republic für einen ETF MSCI World. Das heißt, ich habe 75€ eingezahlt. Jetzt habe ich eine Quartalsabrechnung erhalten mit einem Portfoliowert von 80,19€, also 5,19€ mehr als eingezahlt. Als Rendite wird mir aber der Wert 5,01€ angegeben.

    Das darf verwundern. Die Rendite ist ein Prozentwert und kein Geldwert. Stimmt Deine Angabe? Schau bitte nochmal nach!

    [Die angeblich fehlenden 0,18 € sind] super wenig Geld, ich weiß, aber ich will das Prinzip der Berechnung verstehen, wenn die Zahlen dann größer werden.

    Bitte erstmal nachschauen, ob die Angaben stimmen. Du kannst die Berechnung auch anonymisiert hochladen.

    Bei "vermögenswirksamen Leistungen" kommt es sehr auf die Bedingungen an. Ich hätte damals 6,50 € oder so pro Monat bekommen sollen, wenn ich einen bestimmten Sparvertrag abschließe und noch 50 € eigenes Geld drauflege.

    Da habe ich schlichtweg auf die 6,50 € verzichtet und nach meinem eigenen Gusto gespart.

    Damit bin ich in der Rückschau ganz erheblich besser gefahren.

    Die Amis nennen so etwas einen "weißen Elefanten": Das ist ein Geschenk, das beim Beschenkten Aufwand ohne Ende verursacht, so daß er besser und billiger gefahren wäre, wenn er das Geschenk überhaupt nicht bekommen hätte.

    johu:

    Wenn Du (wie auch immer) Zinsen versteuerst, weil Du keinen Freistellungsauftrag erteilst, den Du prinzipiell erteilen könntest, und Du diese zuviel erhobenen Zinsen dann erst mit der Steuererklärung zurückbekommst, im (einigermaßen) Extremfall 4 Jahre später, dann könntest Du in der Tat einen Zinsverlust erleiden (der wiederum Steuern spart, denn Zinsen, die man nicht bekommt, muß man nicht versteuern).

    Ist irgendetwas an dieser Erkenntnis so neu oder ungewohnt, daß eine Diskussion darüber lohnt?

    Im Grundsatz stimme ich zu, nur das WSJ würde ich nicht als Beleg für "dumbest energy policy" heranziehen. Das WSJ ist in seinen Ansichten etwa so extrem wie die LG am anderen Ende des Meinungsspektrums.

    Abk. sind immer blöd. WSJ weiß ich noch - Wall Street Journal. taz weiß ich auch - die tageszeitung. LG weiß ich nicht, kann daher Dein Posting nicht verstehen.

    Ich finde es übrigens auch etwas unglücklich, wenn man seine Meinung mit einem Artikel belegt, der sich hinter einer Paywall befindet (wie es Dein Vorredner getan hat).

    Wo genau gibt es denn dieses "Verbrennerverbot" bereits? Oder reden wir hier etwa wieder mal nur von Absichtserklärungen?

    Der Beschluss der EU hat meinem Wissen nach Rechtsbindung für Mitgliedsstaaten. Gilt zwar erst ab 2035 und nur für Neuzulassungen, das Jahr ist aber schneller erreicht als man heute denkt.

    Ich darf also feststellen: Ein Verbrennerverbot gibt es noch nicht. Ein solches ist zwar beabsichtigt für die nähere oder weitere Zukunft (je nachdem, was man von 12 Jahren hält). Ob das Verbrennerverbot tatsächlich kommt und ob es bereits im Jahr 2035 kommt, sehen wir dann. 12 Jahre sind für Lobbyisten eine Menge Zeit.

    Einverstanden so?

    Ein Staatssekretär im Wirtschaftsministerium hat sich [ein Gasheizungsverbot] ausgedacht.

    Wie war das nochmal...die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen. Wobei heute eher das "vollste Vertrauen" ausgesprochen wird.

    So funktioniert die Politik. Jeder Politiker sitzt auf einem Schleudersitz, und die Schmerzensgelder, die bezahlt werden, wenn ein solcher Sitz auslöst, sind kläglich im Vergleich zu den Schmerzensgeldern, die in gleicher Lage in der Industrie gezahlt werden.

    Ein Graichen wäre nicht auf seinem Posten gelandet, wenn der Minister und dessen Partei nicht ähnlicher Ansicht gewesen wären. Gerade bei den Grünen ist die Tendenz zu Dirigismus und Verboten recht ausgeprägt.

    Immer schon. Das haben Gutmenschen so an sich. Nachdem man nur das Gute durchsetzen will, kann es ja wohl nicht verwerflich sein, die Leute (speziell Andersdenkende) mit Gewalt dazu zu zwingen. Nur wenige sehen den totalitären Aspekt einer solchen Geisteshaltung.

    Mir kann jedenfalls egal sein, wie es ausgeht. Der Neubau war günstiger als eine Bestandsimmobilie mit mäßiger Teilsanierung, dafür habe ich die politische Wunschliste aus entsprechender Gebäudehülle, Wärmepumpe und PV bereits von Anfang an. Selbst wenn nichts passiert, habe ich all das immer noch.

    Dein Haus sei Dir gegönnt. Du solltest allerdings nicht verkennen, daß Dein Lebensentwurf (nämlich der eines Reichen) nicht auf die Gesamtbevölkerung extrapolierbar ist: "Sollen die Leute halt Kuchen essen!"

    PS: Ein Plug-In würde mir hier auf dem Land durchaus gut ins Konzept passen. Sind halt nur zu teuer und aktuell brauche ich gerade kein neues Auto.

    Ich habe Plug-In-Hybride früher mal für eine sinnvolle Brückentechnologie angesehen. Wenn ich real existierende Plug-In-Hybride ansehe, muß ich erkennen, daß das eine Fehleinschätzung war. Aktuelle Vertreter dieser Art sind nicht etwa primär E-Mobile, die den Großteil ihrer Strecken elektrisch zurücklegen und lediglich für die Langstrecke auf den Verbrenner zurückgreifen, sondern primär in jeder Hinsicht überdimensionierte Stadtpanzer, die einen kleinen Elektroantrieb allenfalls als Alibi an Bord haben.

    Ein I3 mit Range-Extender etwa ist das, was ich mir unter einem Hybriden vorgestellt hätte. Aber mit dem kann man halt nicht "sportlich" fahren, und das ist in Deutschland ein entscheidendes Kaufargument.

    Was ich meinte, entweder wird die KEst für 1000 Euro am Jahresanfang vom Verrechnungskonto eingezogen (Vorabpauschale) oder am Jahresende von der Zinsgutschrift abgezogen. Gleicher Betrag aber er fällt entweder am Jahresende oder Jahresanfang an. Heißt ich kann ihn, wenn er am Jahresende gebucht wird, für ein Jahr aufs Tagesgeldkonto legen und bekomme Zinsen.

    Die Vorabpauschale wird nachschüssig versteuert. Du zahlst die Kapitalertragsteuer für einen fiktiven Ertrag im Jahr 2023 am Anfang des Jahres 2024.

    Man könnte allenfalls darüber diskutieren, ob man diese Steuer ins Jahr 2023 nimmt (in dem der zugehörige fiktive Betrag angefallen ist), aber nicht darüber, die Steuer für einen fiktiven Ertrag des Jahres 2023 nicht am Anfang, sondern erst am Ende des Jahres 2024 einzuziehen.

    Ehrlicherweise verstehe ich aber den Gedankengang im Eingangspost nicht wirklich.

    Dem Threadstarter ist nicht klar, daß die Kapitalertragsteuer auf alle Kapitalerträge gleichermaßen anfällt und es per saldo völlig egal ist, ob sein Freistellungsauftrag nun auf die Vorabpauschale wirkt oder auf irgendeinen Zinsertrag. Für die Besteuerung zählt nur die Summe.

    Prima, genau so war das gemeint. Habe mich sehr über die Antwort gefreut!

    Das ist erfreulich.

    Ich habe dennoch den Eindruck, daß Du noch immer nicht auf dem richtigen Gleis bist.

    Haufe schreibt:

    Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn ...

    Aussage richtig, Begründung falsch.

    Wie man das ausrechnet, habe ich ausführlich dargelegt.

    t_dintner schreibt: Selbst die meisten Rentnerpaare sind drüber (Was ich bezweifeln möchte, aber die meisten, die drunter sind, dürften auch wenig Kapitaleinkünfte haben).

    Darauf antwortest Du:

    Ich kenne nicht viele Rentner, die (als Paar) Einkünfte von 50.000 Euro und mehr bzw. ein zu versteuerndes Einkommen von 34.800 Euro haben. Von daher ist die Frage schon nicht ganz vergeblich.


    Wenn das der Fall sein sollte, ist die Günstigerprüfung eben doch zu erwägen.

    Ich befürchte, bei Dir ist alle Mühe vergeblich, Dir den Sachverhalt erklären zu wollen.

    Also den einzigen minimalen Unterschied zwischen Freistellung von Vorabpauschale und anderen Zinserträgen, den es gibt ist:

    Die Vorabpauschale ist ein fiktiver Ertrag, der in Euro und Cent nicht geflossen ist. Dennoch fällt auf sie Steuer an, die vom Verrechnungskonto eingezogen wird. Also muß auf dem Verrechnungskonto Geld sein, sonst geht es ins Minus.

    Das ist bei einem Zins oder einer Dividende anders: Hier fließt echtes Geld, von dem das Finanzamt einen Teil abhaben will. Statt der vollen Summe landen aber nur Anfang 70% auf dem Konto. Ins Minus gehen kann es aber durch die Steuerzahlung auf eine Zins- oder Dividendenzahlung nicht.

    Das ist der minimale Unterschied.

    Die Vorabpauschale wird am Jahresanfang eingezogen, während andere 'Zinsen' unterjährig oder am Jahresende gutgeschrieben werden. Heißt wenn die Vorabpauschale nicht freigestellt ist, zieht der Broker diese am Jahresanfang ein. Dieser Betrag steht dir nicht mehr zur Verfügung und kann nicht verzinst werden. Bei 1000 Euro FSA und 3% macht das aber eben maximal 30 Euro aus.

    Ich kann diese Rechnung nicht nachvollziehen.

    Besteht am Jahresanfang ein Freistellungsauftrag, wirkt dieser auf alle Kapitaleinkünfte, egal ob die nun "Vorabpauschale", "Zins", "Dividende" oder "Kursgewinn" heißen. Der Anleger hat also nicht die Wahl, seine Zinsen freizustellen, die Vorabpauschale aber nicht. Die Steuern gehen in einem Topf, die Bank verrechnet die Kapitaleinkünfte in einem Topf. Wer den Freistellungsauftrag erst während des Jahres stellt, bekommt ggf. Steuer zurück, die auf Kapitaleinkünfte am Jahresanfang berechnet wurde.

    Der Freistellungsauftrag beträgt pro Person aktuell 1000 Euro, das bedeutet, daß man hierauf maximal 263,75 € Steuern nicht zahlen muß (Kirchensteuer nicht berücksichtigt). Jegliche Liquiditäts- oder Zinsverlustrechnung bezieht sich somit maximal auf diesen überschaubaren Betrag.

    Wir sind von unserem Ökostromanbieter Jura Strom im September vorigen Jahres nach mehreren Preiserhöhungen, letztlich 0,38 € / kWh, vor vollendete Tatsachen gestellt werden, dass ab Oktober keine Privatkunden mehr beliefert werden, wodurch wir ab dann automatisch in die Grundsicherung (BEW) rutschten mit einem Preis von 0,56 €/kWh.

    Du kommst mit Deiner Anfrage ziemlich spät.

    Was für einen Vertrag hattest Du denn mit dem Ökostromanbieter? Konnte der einfach die Preise erhöhen und Euch dann einfach rauswerfen? Oder hast Du das einfach nur akzeptiert und beispielsweise Dein Kündigungsrecht nicht wahrgenommen?

    Es roch ja schon im Sommer 2022 nach Preiserhöhungen auf breiter Front. Wer schlau war, hat frühestmöglich im Sommer seinen Strompreis für möglichst lange Zeit fixiert (2 Jahre beispielsweise). Im Oktober 2022 war das schon zu spät, da wollte einem kein ortsfremdes Unternehmen mehr einen Vertrag geben.

    Besonders ärgerlich daran war, dass wir seit August 2022 eine Wärmepumpe

    am Start hatten und damit in der sonnenarmen Winterzeit einen solchen Extrempreis berechnet bekamen.

    Ab 2023 hätten wir uns dann einen schlanken Fuss machen können, denn da griff ja die Strompreisbremse, trotzdem haben wir, leider in Unkenntnis der Rechtslage, versucht, unseren Strompreis zu reduzieren, was uns dann auch durch einen Anbieterwechsel

    auf 0,42 / kWh (Sonnen) gelungen ist.

    Auch noch ganz schön teuer! Aktuell zahlt man für Haushaltsstrom schon wieder unter 30 ct/kWh, Wärmepumpenstrom ist üblicherweise noch ein bißchen billiger.

    Wann war denn der Wechsel genau? Hoffentlich nicht zum 01.03. Wenn doch, bist Du böse in die Falle getappt.

    Der zu Beginn der Strompreisbremse verantwortliche Grundversorger hat uns allerdings nichts erstattet, mit dem Hinweis, dass das Gesetz zur Regelung der Strompreisbremse verbietet, Tarifwechsel in der Übergangszeit zu bonifizieren.

    Wortgeklingel.

    Für die Erstattung der Strompreisbremse ist der Anbieter verantwortlich, von dem Du am 01.03.2023 Strom bezogen hast. Wenn Du aber genau zum 01.03.2023 gewechselt hast, gibt es definititiv nichts. :( Das hatten wir hier schon.

    Letztlich haben wir 3 Monate, Januar-Februar-März insgesamt 3.4000 kw * 0,16 € an Rückerstattung nicht bekommen, die uns eigentlich (im Geiste des Gesetzes) zugestanden hätte.

    Ich sehe, Du hast Dich schon sehr an Dein Dasein als Solarbauer gewöhnt. Man erkennt Solarbauern daran, daß sie regelmäßig "Kilowatt" statt "Kilowattstunde" schreiben und daher von normalen Menschen nicht verstanden werden. Ich kann nicht erkennen, ob Du oben von 3.400 kWh schreibst (was der Punkt andeutet) oder von 34.000 kWh.

    Sei so gut und überarbeite die oben genannte Zahl für uns Normalmenschen.

    Du mußt zur Beantwortung Deiner Frage ohnehin noch Info nachliefern, speziell das Datum des Anbieterwechsels.

    gfusdt5:

    Es heißt, der fiktive Kapitalertrag als Basis für die Vorabpauschale gelte als mit dem 31.12. zugegangen. Es hätte ja durchaus sein können, daß eine Buchung meinetwegen am 05.01. noch zum alten Jahr zählt. Wenn eine Buchung noch zum alten Jahr gehört, wäre das ja möglich Andersherum ja auch: Eine vorschüssige Zahlung für den Januar, gebucht am 29.12. zählt ja auch zum neuen Jahr.

    Ich will Deine Auskunft aber nicht anzweifeln, Du wirst das besser wissen als ich.

    Danke dafür!

    Zumal es noch einafachere Verfahren [als Postident] gibt - deren Namen mir aber leider nicht einfallen.

    Man muss weder zur Post, noch Videoident machen. Einfach Ausweis fotografieren, ein bisschen vor der Kamera herumwackeln (wegen Hologramm) und anschließend ein Video-Selfie. Fertig. Das dauert vielleicht eine Minute.

    Dieses Verfahren nennt sich "Video-Ident". Ich habe es mal probiert, bei mir war es ein Krampf. Ich habe den Ausweis ziemlich lang vor der Frontkamera des Tablets herumwackeln müssen, bis der Mensch auf der Gegenseite endlich zufrieden war. Zehn Minuten hat das sicherlich gedauert. Ok, in der Zeit wäre ich nicht bei der Postfiliale gewesen, außerdem habe ich das am Abend gemacht. Vielleicht waren in meinem Zimmer auch die Lichtverhältnisse schlecht.

    1&1 scheint es mir mit meiner ausserordentlichen Kündigung nicht so leicht machen zu wollen.

    Das ist bekannt. :)

    Am Telefon sagt man mir ich kann eine ausserordentliche Kündigung nur schriftlich einreichen. Man nannte mir eine Mail Adresse.

    Textform ist erforderlich, also E-Mail oder Fax. Ein Brief geht natürlich auch.

    Schriftform erfordert zusätzlich eine Unterschrift (eigentlich muß das eine echte sein, also auf Papier, vielfach wird aber auch eine faksimilierte akzeptiert, also ein "unterschriebenes" PDF als E-Mail-Anhang).

    Aber bedeutet schriftlich denn wirklich per Brief?

    Oder ist das durch meine Mail auch erfüllt?

    Du hast gemailt, sie haben darauf reagiert, prinzipiell reicht das.

    2 Tage nach meiner ausserordentlichen Kündigung per Mail bekomme ich eine Antwort, dass ich mich doch bitte telefonisch melden soll, weil man mich vom Gegenteil überzeugen möchte. Ziemlich unseriöses Verhalten wie ich finde.

    Das ist eine bekannte Sonderlocke von 1&1. Ich bin mit Dir der gleichen Auffassung, daß das unseriös ist, vermutlich sogar unzulässig. Ich würde mich an Deiner Stelle darauf einlassen, dann geht es schneller.

    Ich rufe morgen also noch mal an. Ansonsten geht die Kündigung per Einschreiben raus, aber ich wollte das eigentlich schnell absprechen, damit ich noch genügend Vorlaufzeit für einen neuen Vertrag habe.

    Es ist übrigens durchaus möglich, daß sie Dir anbieten, den Vertrag zu den vorherigen Konditionen (also vor der Preiserhöhung) weiterzuführen. Sei Dir selbst vorher darüber im Klaren, ob Du dieses Angebot annehmen würdest.

    Mir war das nicht genug, weil die Telekom aktuell über Check24 ein noch günstigeres Angebot hat, nämlich 21 € pro Monat für 2 Jahre, dazu noch 1 1/2 Jahre Call-by-Call (brauche ich für gewisse Auslandsgespräche). Also habe ich das Halteangebot nicht angenommen, sondern gewechselt.

    %1

    Das Einschreiben würde ich mir sparen.

    Die Vorlaufzeit für den neuen Vertrag hast Du allemal, es ist an sich gesetzliche Vorgabe, daß der Übergang ohne Pause erfolgen muß. Ich habe zum 01.07.2023 gewechselt, das war ein Samstag. Tatsächlich umgeschaltet wurde die Leitung am 03.07.2023. 1&1 hat mir für die 2 Tage dann noch eine Rechnung über 0,81 € geschickt. :)

    Diese Bemessungsgrundlage ändert sich allenfalls, wenn im Rahmen der Günstigkeitsprüfung festgestellt wird, dass dein individueller [Einkommensteuersatz] darunter liegt.

    Das dürfte regelmäßig (auch im Alter mit Rentenbezug) nicht der Fall sein

    Die Günstigerprüfung wird regelmäßig unzutreffend dargestellt, auch von amtlichen Stellen (beispielsweise der niedersächsischen Finanzverwaltung) und auch vom an sich renommierten Haufe-Verlag. Man muß da in jedem Fall genauer hinschauen.

    Das entscheidende Kriterium ist nicht "der individuelle Steuersatz", sondern das zu versteuernde Einkommen ohne die Kapitalerträge, das (wenn man so will) den Grundfreibetrag und die niedrigen Steuersätze "belegt".

    Bereits jemand mit 2000 € Rente monatlich (24.000 € jährlich) hat nennenswert Platz für Kapitalerträge:

    24.000 € Rente x 83% (Rentenzugang 2023) = 19.920 €

    davon ab 12% Krankenversicherung und Pflege 2880 €

    etwa 17.000 € zu versteuerndes Einkommen.

    Bei 10.500 € zu versteuernden Kapitalerträgen (also 11.500 € echten Kapitalerträgen, 1000 € sind ja steuerfrei) zahlt er bei Normalversteuerung für das Jahr 2023 für seine Rente allein 1.024 € Steuer, bei Normalversteuerung für die Kapitalerträge weitere 2.770 € Steuer. Die Kapitalertragsteuer für 10.500 € betrüge 2.769,38 €.

    Wohlgemerkt: Kapitalertragsteuer = 26,375%, denn bei ihr kommt ja zwingend der SolZ dazu, bei "normalen" Einkünften in solcher Höhe aber nicht.

    Für diese Person liegt die Grenze für die Günstigerprüfung bei Gesamteinkünften von 35.500 €. Stammen die Kapitaleinkünfte aus Aktienfonds, kommt die Teilfreistellung dazu: 10.500 € / 0,7 = 16.400 €. Zusammen 40 T€ reale Einkünfte.

    Kommt man (Steuertabelle 2023) mit dem zu versteuernden "normalen" Einkommen nahe an 22 T€ heran, bleibt für Kapitalerträge wenig Platz. Ab dann und drüber ist für Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer günstiger.

    Hat jemand auf der anderen Seite überhaupt keine "normalen" Einkünfte, etwa jemand, der sich nach dem Motto FIRE (Financially independent, retire early) ab 50 aus eigenen Mitteln sein Privatiersdasein finanziert, so stellt sich dieser (je nach Absetzbeträgen) bis weit über 60 T€ mit der Normalversteuerung günstiger als mit der Abgeltungssteuer. In diesen Höhen zahlt er für den berühmten letzten Euro längst 42% Steuer.

    ANDREJ hat neulich dazu eine Graphik gepostet.

    Der Spruch mit dem "individuellen Steuersatz", der nicht über 25% steigen solle, führt einen also schlichtweg hinter die Fichte.

    Und wo bleibt die von dir kritisierte schreiende Ungerechtigkeit?

    Vor 2019 bestand ein steuerlicher Unterschied zwischen thesaurierenden und ausschüttenden Fonds: Die laufende Ausschüttung eines Ausschütters wurde im Zahljahr versteuert. Die gleichen Papiere im gleich konstruierten Thesaurierer schütteten natürlich auch Dividenden aus, die aber zunächst unversteuert im Fondsvermögen verblieben und dort wiederangelegt wurden.

    Es gibt bekanntlich einige Fonds-Pärchen: Der eine ausschüttend, der andere thesaurierend. Der Thesaurierer sammelt die Dividenden über die Jahre und läuft daher seinem Brüderchen im Kurs etwa um die Ausschüttung voraus. Man konnte mit dem Thesaurierer also einen Steuerstundungseffekt erzielen, den der Ausschütter-Anleger nicht hatte.

    Dieser Unterschied ließ die Bundessteuerstrategen nicht ruhen. Da hat einer einen Vorteil bei der Steuer? Das kann nicht sein! Also erfanden sie die Vorabpauschale, mit der auch bei einem Thesaurierer die implizite Dividende vorab versteuert wird. So wird Gerechtigkeit geschaffen, und die ist in Deutschland bekanntlich ganz besonders wichtig.

    Jetzt weiß die Bundessteuerverwaltung natürlich nicht, wieviel Dividenden ein Fonds im Laufe des Jahres ausschütten wird. Daher wird vorsichtshalber mal ein Wert angenommen und zu Jahresanfang festgelegt. Der Thesaurierer-Anleger zieht am Anfang des nächsten Jahres eine Schnute: Seine Anlage hat schließlich keinen zählbaren Ertrag gebracht, und nun muß er sogar noch Geld nachschießen! Aber auch der Ausschütter-Anleger wird nicht verschont: Zumindest im Jahr 2024 wird auch er eine Vorabpauschale zahlen müssen, denn sein Fonds dürfte im Verlauf des Jahres 2023 eher keine 2,55% ausgeschüttet haben, sondern vermutlich weniger. Er muß allerdings nicht die volle Vorabpauschale bezahlen, sondern nur die Differenz. Die bereits gezahlte Abgeltungssteuer auf die reale Ausschüttung wird ihm zugutegehalten. Immerhin hat er noch Geld auf dem Verrechnungskonto, schließlich hat er ja die Ausschüttung erhalten.

    So sind also Thesaurierer-Anleger und Ausschütter-Anleger fast bis ins Detail gleichgestellt, wenngleich die dazu nötigen Kalkulationen erwartungsgemäß nicht ganz einfach sind. Wenn es aber um die Gerechtigkeit geht, darf schließlich keine Bürokratie zuviel sein.

    ... und der Richter dürfte ihn dann fragen, warum er nicht den Mietspiegel als Maßstab genommen hat.

    Hat einer ein Aktenzeichen eines Verfahrens parat, in dem ein Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen beim Vorhandensein eines Mietspiegels auf drei eigene Wohnungen gestützt hat und damit dann durchgekommen ist?

    Vor Gericht und auf hoher See sind die Menschen in Gottes Hand.

    [Vorabpauschale:]

    Gilt das auch für Dividendenverweigerer unter den Aktiengesellschaften wie Berkshire Hathaway und Tesla?

    Man sollte im Internet nicht fragen nach Dingen, die man einfach googeln kann.

    Die Vorabpauschale gilt für Fonds.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Vorabpauschale

    Der Link zum dort aufgeführten Erklärtext mit Video stimmt nicht mehr, hier die aktuelle Version:

    https://www.hermoney.de/boerse-geldanl…s-ist-denn-das/

    In den letzten Jahren habe ich zu 90% auf ETFs gesetzt und zu 10% auf einen aktiven Fonds. Aktive [Fonds] habe einfach bessere Nachhaltigkeitskriterien, daher den einen noch behalten. In die anderen aktiven [Fonds] werde ich aber nicht mehr investieren. Zumal ich auch gerne mal Impact Investing à la WiWin mache, da habe ich das Thema Nachhaltigkeit besser abgedeckt als über Fonds.

    Oh! Da hat einer offensichtlich zu viel Geld. "Nachhaltigkeit" schreibt sich häufig mal mit G am Anfang, G wie "Greenwashing". "Crowdinvesting" ist für mich langjährigen Aktionär Casino. Kann man machen, manche Leute gehen schließlich ganz gern ins Casino, und Freizeit darf ja auch Geld kosten. Aber als Anlagestrategie kann ich das nicht ernstnehmen.