Also den einzigen minimalen Unterschied zwischen Freistellung von Vorabpauschale und anderen Zinserträgen den es gibt ist: Die Vorabpauschale wird am Jahresanfang eingezogen, während andere 'Zinsen' unterjährig oder am Jahresende gutgeschrieben werden. Heißt wenn die Vorabpauschale nicht freigestellt ist, zieht der Broker diese am Jahresanfang ein und dieser Betrag steht dir nicht mehr zur Verfügung und kann nicht verzinst werden. Bei 1000 Euro FSA und 3% macht das aber eben maximal 30 Euro aus.
Mmhhh, checke ich jetzt nicht ganz, worauf Du hinaus und was Du sagen willst.
Anfang eines Jahres, wenn die Vorabpauschale eingezogen wird, bezieht die sich aber doch aufs Vorjahr. Also bspw. Anfang 2024 werden beim Thesaurierer Erträge vorabpauschalversteuert, die beim Ausschütter bereits im Laufe des Jahres 2023 ausgeschüttet und versteuert wurden.
Und Hausbauer14513: Auch wenn Du offenbar zu genervter Pampigkeit neigst, nochmals der Versuch, es ganz didaktisch darzustellen.
- Angenommen, Du hast (1) thesaurierende ETFs, aus denen sich durch die Vorabpauschale ergibt, dass Du 1.250 Euro fiktiven Gewinn versteuern musst, und Du hast (2) Fest- und Tagesgeld, die 1.250 Euro Zinsen bringen. Dann hast Du insgesamt auf 2.500 Euro Ertrag Steuern zu zahlen.
- Du hast einen Freibetrag von 1.000 Euro.
- Es ist nun absolut schnuppe, wumpe, bummsknallegal, ob Du den für für das eine oder das andere einsetzt. Es bleiben immer 1.500 Euro übrig, auf die Du die anfallenden Steuern mit realem Geld bezahlen musst.