Beiträge von Pantoffelheld

    Haufe meint dazu: "Der Investitionsabzugsbetrag soll ab 2020 von bisher maximal 40 % auf maximal 50 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten erhöht werden.

    (...) Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 beginnen, reicht es aus, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50 % betragen wird. Die mehr als 50 %ige Nutzung ist nicht wirtschaftsjahrbezogen zu prüfen, sondern für den gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung und Ende des Folgejahres." https://www.haufe.de/finance/haufe-…HI13951246.html

    Da Du von "ca. 50 %" sprichst, könnte es also spannend werden. Die stromfressende adventliche Dekobeleuchtung sollte vielleicht lieber aus bleiben dieses Jahr... ;)

    Hallo dr_schwob, ich kann das Telefonat mit der Rentenversicherung nicht vollständig ersetzen, aber ich hatte mich mit dem Thema mal beschäftigt und folgendes gefunden: https://www.haufe.de/steuern/kanzle…170_394856.html Das Bundesverfassungsgericht hat danach auch entschieden und es abschlägig beurteilt.

    Anders wäre es nur bei Mitgliedern in Versorgungswerken, die nicht gleichzeitig von der Versicherungspflicht befreit sind.

    Hallo Advies, herzlich willkommen im Forum! Für die Beantwortung der Frage wäre es am schönsten, wenn zufällig hier im Forum jemand ist, der genau das schon einmal gemacht hat. Oder ein Steuerberater, der sich mit solchen grenzüberschreitenden Zahlungen gut auskennt. Auf die Suche nach diesem Steuerberater kannst Du Dich natürlich auch in Wiesbaden machen. Oder Du fragst direkt beim Finanzamt nach, was du angeben musst.

    (Von der Logik her müssten die deutschen Regeln gelten, weil Du in Deutschland insgesamt steuerpflichtig bist. Eine teilweise Anwendung der Regeln wird es nicht geben. Vielleicht ist aber die Sichtweise auch, dass die Auszahlung schon Holland besteuert wird (dort aber mit 0 %) und deswegen nicht erneut in Deutschland? Ich befürchte, dass Logik allein hier nicht weiterhilft. Entweder man weiß es oder eben auch nicht :-/ )

    Berufsunfähigkeit habe ich bisher nicht abgesichert. Das muss ich mir mal genauer anschauen, inwiefern da als Beamter was sinnvoll ist.

    Eigentlich ist die Absicherung über den Dienstherren ja auch viel besser als in jedem anderen Job. Die kritische Zeit sind vor allem die ersten 5 Jahre als Beamter auf Probe, in denen Du noch gar keine Ansprüche hast, und dann die ersten Jahre danach, vor allem wenn Du Familie zu versorgen oder ein Haus abzuzahlen hast. Später wird eine Zusatzversorgung dann immer weniger notwendig.

    Dr.Proton, kannst Du noch etwas mehr zum Bonus und seinen Bedingungen schreiben? Dann könnten wir etwas präziser antworten.

    Selbst wenn Du Dich zur Kündigung entschließt, könnte es sinnvoll sein, die zur Zuteilungsreife fehlende Einzahlung von vermutlich um die 3000 € noch zu machen, um den Bonus nicht zu verlieren. Das Geld bekommst Du dann ja recht schnell wieder und kannst - je nach Bedingungen - Dir dafür 100 € Bonus einstecken plus die zusätzlichen Zinsen darauf. Auf diese Weise würdest Du glatt noch die Abschlussgebühr (unterstellt 1% der Gesamtsumme) wieder reinholen können... ;)

    Das kannst Du wahrscheinlich schon alles so machen. Ich kann nicht abschätzen, ob die Anstellung bei sich selbst in der eigenen Kapitalgesellschaft in Deiner Situation irgendwelche Vorteile gegenüber einem Einzelunternehmertum bringt. Insbesondere bei der Arbeitslosenversicherung bin ich mir über den Status nicht klar. GKV kannst Du freiwillig auch so und freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen geht als Selbstständiger auch.

    Wenn Du nur geringe Umsätze in der UG machst, solltest Du darauf achten, dass Du durch die Gehaltszahlungen nicht dauerhaft in die Verlustzone kommst. Sonst könnte das Finanzamt "Liebhaberei" vermuten und Dir eine fehlende Gewinnerzielungsabsicht unterstellen.

    Moin Dr.Proton, Du hast in Deinem Vertrag Sparkonditionen, nach denen sich alle Zinssparer im Moment die Finger lecken würden. Es ist eine sichere und nach heutigen Maßstäben hochverzinste Anlage und trotzdem kommst Du nach Kündigung ein halbes Jahr später an Dein Geld.

    Trotzdem wird ein ETF-Sparplan auf lange Sicht voraussichtlich mehr Rendite abwerfen.

    Wenn Du ein Konzept à la Pantoffel-Sparen fährst, könntest Du den Bausparer als Bestandteil des sicheren Teils der Geldanlage ansehen, der dort auch noch für einen kleinen Rendite-Kick sorgt.

    Du könntest die VL-Leistungen dort einleiten, für die Du sonst irgendwo einen neuen Vertrag bräuchtest. In bAV kann VL nicht fließen, weil das ein anderes Fördersystem ist.

    Pferdefuß: Die Konditionen sind für die Bausparkasse so ungünstig, dass sie versucht sein wird, Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu drängen. Das gilt vor allem dann, wenn Du anfängst, den "ernsthaft" zu besparen.

    Was passieren könnte: Es gibt eine monatliche Mindestsparrate für den Vertrag, die Du bisher nicht eingehalten hast. Die LBS hat das geduldet. Sie können jederzeit die fehlenden Zahlungen kurzfristig und in einer Summe nachfordern. Wenn Du das nicht willst oder kannst, kündigt sie den Vertrag. Die Mindestsparrate steht in Deinen Vertragsunterlagen und Du kannst Dir die mögliche Nachforderung ausrechnen.

    Auch wenn Du zahlst, ist der Vertrag dann schnell vorbei, teilweise sogar sofort im Anschluss: Durch die Einzahlung wird der schon lang laufende Vertrag in der Regel schon weit angespart sein, vielleicht sogar überspart.

    Es geht für die Bausparkasse immer darum, die hohen Zinsen möglichst kurz und auf möglichst wenig Kapital zahlen zu müssen. Du kannst nur versuchen, selbst nachzurechnen und gerade so hohe Zahlungen zu leisten, dass Dir noch nicht gekündigt werden kann und Du möglichst lange profitierst.

    Bei Deinem Bonus solltest Du Dir die Bedingungen ganz genau ansehen und alles dafür tun, dass Du ihn auch bekommst. Bei einem Bonus bei Nichtabnahme des Nichtabnahme des Darlehens wird häufig verlangt, dass Du die Nichtabnahme erklärst, sonst gehst Du leer aus. Wenn die Kasse wegen einer der obigen Gründe gekündigt hat, ist es zu spät.

    Noch viel Freude an Deinem Luxus-Bausparer wünscht Guido

    Also so schnell geht eine Allianz nicht pleite - das steht in keiner Relation zu einer Risikoanlage wie einem ETF.

    Sicher?

    Die Allianz ist ein großer solventer Versicherer. Aber wie wahrscheinlich ist es, dass gut 1600 Unternehmen im MSCI World gleichzeitig pleitegehen? Auch sehr unwahrscheinlich, oder?

    Da finde ich die Aussagen "steht in keiner Relation" oder "Risikoanlage" unpassend.

    Die Kreditversicherung könnt ihr jetzt schon kündigen (und solltet zu viel bezahlte Beiträge zurückbekommen). Den Kredit könnt ihr ablösen, wenn ihr anderswo günstigere Konditionen bekommt. Ihr müsstet dann aber eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Targobank zahlen. Das würde sich aber wahrscheinlich trotzdem lohnen, weil die Zinsen im bestehenden Kredit sehr hoch sind.

    Hallo Peterhans, ich möchte unterstreichen was Referat Janders gesagt hat:

    Wie kann es sein, dass ein Kollege Deines Sohnes gleichzeitig Versicherungsmakler ist? Das kann keine Nebentätigkeit sein, wenn man das seriös betreiben möchte. Und wenn doch, sollte sein Arbeitgeber das wissen. Und dann wäre die Frage, ob er auch auf Kollegen zugehen dürfe. Und bei besonders schutzbedürftigen Azubis noch ein Fragezeichen mehr.

    Die Bewertung der Empfehlungen müsste man im Einzelfall vornehmen. Allerdings sind die Versicherungenssparten (Krankentagegeld für einen Azubi?) und Versicherer beide nicht unbedingt auf der Finanztip-Empfehlungsliste, um das mal vorsichtig auszudrücken.

    Er sollte sich einen anderen Berater suchen.