Beiträge von t_dintner

    Das Beispiel ist älter... Da waren die 2,55 % noch nicht am Start...

    Bevor du hier zu viel Zeit investierst:

    Rechne doch einfach als Basis mit allen Anteilen in 2023 und verzichte auf die anteilige Berechnung.... Das habe ich nur gemacht, weil es mich interessiert hat.

    Bsp:

    Anteile vor 2023 (Bestand)

    50

    Anteile in 2023 (Käufe)

    10

    Kurs Anfang 2023

    40 Eur

    Kurs Ende 2023

    45 EUR

    Gewinn : 5 Euro * 60 Anteile: 300 Euro

    Basisertrag: 60 Anteile*40 Euro *0,7 *2,55%=42,84 Euro

    Da Basisertrag niedriger ist dieser Grundlage.

    Deshalb: 42,84*0,7=29,99 Euro

    Vorabpauschale: 29,99 Euro

    Das wäre auch der Betrag über den der Freisteller lauten müsste...

    Vorauss. Steuer: ca. 8,10 Euro

    Ggf. freigestellt...

    Wie gesagt, das ist die Berechnung mit ignorieren der anteiligen Werte. Das Ergebnis liefert eine gute Annäherung zum Freistellungsbetrag bzw Steuerbetrag. Die tatsächlichen Werte sind IMMER niedriger

    Das genügt in meinen Augen völlig

    Ich hoffe ich konnte das aufklären.

    Gruß Tom

    Hallo Olimiz

    Die im Jahr 2023 mtl. Zukäufe werden errechnet. Ein Anteil vom Bsp. MÄRZ zählt mit 10/12. Allerdings mit dem jeweiligen Kaufkurs rechnen.

    Am Ende hast du die Zahl der Anteile unter der Sicht der Vorabpauschale (niedriger als die tatsächlichen Anteile, da ja die unterjährigen nur anteilig zählen.

    Die Formel lautet für einen Kauf:

    =WENN(JAHR([@Kaufdatum])=2023;(12-MONAT([@Kaufdatum])+1)*[@[Anteile/Kauf]]/12;[@[Anteile/Kauf])

    Da ich jeden Kauf tracke, frage ich das Jahr des Kaufdatums ab...

    Dann errechne ich die anteiligen Monate und multipliziere mit dem TATSÄCHLICHEN Anteilen/Kaufkurs. Wenn das Kaufjahr nicht 2023 (früher) dann wird einfach der tatsächlich Anteil genommen...


    Du hast dann am Ende die Gesamtanteile.

    Diese werden mit dem Kurs vom 01.01 und 31.12 gerechnet. Wenn positiv, dann fällt grundsätzlich Vorabpauschale an... Diese Rechnung setzte ich als bekannt voraus.

    Die obige Rechnung ermittelt also die zu berücksichtigenden Anteile.

    Basis war das Forum der Codi.

    So ist das für mich logisch

    GRUß THOMAS

    Hallo akstr

    Noch ein Argument für 1. oder 2.

    Prüfe mal deine Abrechnung in Bezug auf den Ausgabeaufschlag. Meines Wissens verlangt die Union (Uniprofirente Select) hier 5% bei einer Restlaufzeit von >10 Jahren und das UNABHÄNGIG vom Fonds. Du zahlst also wegen dem Riesterprodukt 5%, bei einer Direktanlage in den Rentenfonds wären 'nur' 3% fällig!! Du musst also erstmal die horrenden 5 % aufholen, bevor es überhaupt 'irgendwann' in die Gewinnzone geht. Und das mit der derzeitigen Anlage in Rentenfonds-Langläufer. Da braucht man Optimismus und einen langen Atem.

    Die Inflation lassen wir aus dem Spiel, dann sieht es noch düsterer aus.

    Gruß Tom

    Hallo

    Dann sind wir wieder in der bereits häufig geführten Diskussion, wann lohnt sich heutzutage noch ein Riester. Ob Union irgendwann wieder in den Aktienfonds investieren wird? =Glaskugel.

    1)Auch hier würde ich den Riester NUR max so lange laufen lassen, solange Kinderzulagen fließen (je mehr umso besser) und dann ggf ruhend stellen.

    2)Angesichts der noch langen Zeit bis zum Rentenbeginn ist natürlich auch die förderschädliche Kündigung eine Option. Dann eben in die eigenen Hände nehmen. ETF etc. Beispiele gibt es hier genug...

    Bei 1) oder 2) kommt es auf das persönliche Mindset an, persönlich wäre ich bei diesen konkreten Rahmenbedingungen bei 2.

    Den 'Verlust' würde ich mir eher zutrauen aufzuholen als mich auf den Anbieter zu verlassen /zu hoffen.

    Gruß Tom

    Hallo akstr

    Das Produkt 'UniProfiRente' strebt nur die Mindestaktienquote an, eine Garantie ist das nicht. In deinem Fall hat der Algorithmus der Union von vornherein (Laufzeit) den Aktienfonds nicht mehr als Investition berücksichtigt. Das wird sich auch nicht ändern, wenn die Auszahlphase nach hinten geschoben wird.

    Ich würde in deinem Fall in 2023 in die Auszahlphase gehen. Die Union muss in diesem Fall mind deine Einzahlungen berücksichtigen. Wenn die Höhe der Rente unter die Kleinbetragsregelung fällt (ca 30 Euro mtl) dann kannst du dir den Betrag komplett auszahlen lassen.

    Wenn die Rente höher ist, dann würde ich auf jeden Fall die Möglichkeit nutzen, und die maximal mögliche Einmalzahlung in Höhe von 30 % nutzen und somit so wenig wie möglich in die Verrentung einbringen.

    Gruß Tom

    Hallo Hausbauer14513 ,

    ich hoffe, ich habe deine Kernfrage richtig verstanden.

    Die Kapitalertragsteuer ist grundsätzlich fix - so wie du schreibst. 25 %+Soli+Kirche.

    Diese Bemessungsgrundlage ändert sich allenfalls, wenn im Rahmen der Günstigkeitsprüfung festgestellt wird, dass dein individueller EStsatz darunter liegt.

    Das dürfte regelmäßig (auch im Alter mit Rentenbezug) nicht der Fall sein

    Ob im Rahmen der Vorabpauschale der Freistellungsauftrag oder Cash genutzt wird, ist m. E. egal,soweit der Freisteller durch andere Anlagen 'ausgenutzt' wird.

    Auszug aus Haufe

    Für die weit überwiegende Zahl der Steuerpflichtigen dürfte sich die Ausübung des Veranlagungswahlrechts kaum lohnen, denn bereits ab einem zu versteuernden Einkommen von ca. 17.400 EUR (bei Zusammenveranlagung 34.800 EUR) wird im VZ 2022 ein einkommensteuerlicher (Grenz-)Steuersatz von 25 % erreicht. Ab 2022 ist zusätzlich die Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag auf die tarifliche Einkommensteuer im Rahmen der Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG einzubeziehen.

    GRUß Tom

    Hallo Kroisus

    anhand der Rahmenbedingungen die du genannt hast, würde ich - wenn es mein Vertrag wäre - förderschädlich kündigen.

    Gründe:

    Restlaufzeit über 30 Jahre

    Nur Grundzulage

    Teueres Produkt

    Angesichts der noch langen Restlaufzeit würde es für mich keine Alternative sein, auf die Kleinbetragsregel zu setzen.

    Das Kapital und die monatliche Rate sollte über die 30 Jahre alternativ angelegt werden. Bsp. gibt es hier im Forum zur Genüge. Das entscheidende dabei ist

    - informieren, anfangen und durchhalten

    GRUß Tom

    Oh, der Thread war noch abonniert......

    Ich lese meist auch nur noch still mit, wenn überhaupt. Die meisten Threads lohnen sich nicht zu lesen sobald User x oder y ankommt.

    Da sind wir also schon zwei.

    Ich stelle dieses neue 'Format' auch seit etwa einem Jahr fest. Ich vermisse die stets fachlich fundierten und von Respekt geprägten Beiträge von Kater.Ka. Daran haben sich viele nach meinem Eindruck orientiert. Stattdessen haben wir jetzt....

    Reisende soll man nicht aufhalten. Das habe ich in den letzten Wochen mehrfach gelesen. Die Koffer sind schon gepackt.

    Gruß Tom

    Hallo NeverRiester ,

    Du bist offensichtlich bei der Union Investment mit deinem Riester. So wie ich deine Ausführungen lese bist du jetzt in der Auszahlungsphase. Mich würde es interessieren, welche Beträge da von der Union investment auf Basis deines Guthabens (Garantiesumme) ausbezahlt werden und welche Gebühren für die abzuschließende Rentenversicherung 'aufgerufen' werden. Wäre nett, wenn du das Schreiben der Union mal hochladen könntest (bitte anonymisiert). Ich könnte mir vorstellen, dass das viele interessiert, mich auf jeden Fall.

    Merci

    GRUß Tom

    Nein, nichts Grundsätzliches

    Bei E) bist du 'mach ich selbst' unterwegs, mit DEINER Aktienquote und flexibel.

    Bei A) nicht.

    Da würde ich eher für die nächsten 15 Jahre (ca.) mit den gesparten Beträgen in E investieren...die 5% Ausgabezuschlag sparen und auf 176 EUR /Jahr und die ggf darüber hinausgehende Steuerermässigung verzichten.

    ;) Grüße Tom

    Hallo kalaudio,

    nach meiner Meinung geht das nicht mehr, da dein Vertrag nicht mehr so lange läuft...

    Aber du kannst dich mit deinen konkreten Vertragsdaten dahingehend auch direkt mal beraten lassen bei der UI. Aber vorsichtig: Da wird dann sicherlich sofort ein Teil in die entsprechenden Rentenfonds (z. B. Univorsorge ASP 4 5 oder 6 oder.. ) umgeschichtet.

    Deshalb finde ich die Variante E bei dir eigentlich ganz interessant.

    Warum? Der Unieurorenta ist zwar nicht 'toll' und er hatte letztes Jahr auch ein ordentliches Minus. Es sind aber über 50 Prozent Kurz-Läufer drin. Es ist da also schon etwas von den steigenden Zinsen eingepreist. Wenn du also in den nächsten Jahren umgeschichtet wirst, ist das in meinen Augen nicht mehr der super GAU. Die ASP - Varianten dürften da m. E. noch mehr Federn lassen (längerfristige Anleihen)

    GRUß Tom

    Hallo kalaudio,

    Du fragst konkret, daher auch konkrete Antworten. Zunächst dieser Artikel zur Info UniProfiRente

    Zu den einzelnen Punkten - neu sortiert :

    D) würde ich in deinem Fall nicht

    B) siehe Artikel.... Das geht jetzt nicht mehr

    KLICK

    C) ich kann mir keinen Anbieter vorstellen , der deinen Vertrag übernimmt, da dein aktuelles Guthaben die neue Garantiesumme wäre und du ja weiterhin eine hohe Aktienquote haben möchtest. Es gibt auch so gut wie keine mehr.

    A) Es wird auf jeden Fall spätestens 5 Jahre vor Renteneintritt umgeschichtet werden. Wahrscheinlich früher und in einzelnen Tranchen.

    E) Aufgrund der Restlaufzeit des Vertrages vermute ich, dass du nur noch die Zulage für dich persönlich erhältst (keine Kinderzulage(n)). Auch hier wird früher oder später umgeschichtet.

    Ich würde in diesem Fall die Variante E) wählen und die freigesetzte mtl. Summe in die Aktienanlage deiner Wahl investieren.

    Gruß Tom

    Hallo Fatboy100th ,

    mit der Sicherung des Vertragskapitals durch den Wechsel wird dein Vertrag im Juni 2021 nahezu komplett in die Rentenfonds umgeschichtet worden sein. Damit steht 'eigentlich' die zur Verrentung stehende Summe fest.

    Den Rentenbeginn kannst du natürlich nach hinten (theoretisch bis zum 67. Lj) schieben, würde ich aber nicht tun. Je früher die Zahlungen beginnen, desto besser bzw. wahrscheinlichlicher ist es, dass du 'am Ende' positiv rauskommst.

    Ich würde bzw werde ;) die 30%ige Einmalzahlung in das erste Jahr mit vollständigem Rentenbezug legen, damit hier die geringste Steuerlast liegt. Entsprechend würde/werde ich das Ende des Riesters legen.

    Gruß Tom

    Hallo Cyberspace92

    Finanztip differenziert mittlerweile auch bei den Empfehlungen zu Riester

    KLICK

    Da du weder die volle Zulage ausschöpfst und auch keine Kinder zur Aufstockung der Zulage vorhanden sind UND Riester Produkte allgemein teuer und unflexibel sind würde ich an deiner Stelle den Vertrag förderschädlich kündigen.

    Die Zulagen sind - wie du weißt - zurückzuzahlen (€ 984) und ein evtl. gewährter Steuervorteil (vgl. Steuerbescheide) . Ein Gewinn aus der Anlage mit dem persönlichen Steuersatz. Da dieser nach den obigen Angaben gar nicht vorhanden ist, dürfte insoweit auch nichts anfallen...

    Ich würde den Anbieter mal fragen....

    Die freiwerdende Summe besser in eine Sondertilgung oder den ETF stecken.

    Gruß aus dem Süden - Tom

    Hallo Seba89, ich habe mal nochmal recherchiert:

    Die vorzeitige Depotauflösung (soweit möglich) kostet bei der DEKA einmalig 25 EUR.

    Die jährlichen Depotgebühren betragen aktuell 19,50 EUR bzw. 12,50 EUR (bei einem reinen VL-Depot).

    Wenn eine vorzeitige Auflösung des VL-Vertrages möglich ist (mit Berater sprechen) kannst du das machen (siehe MichaG) und einen neuen VL-Vertrag abschließen (siehe oben), um die 40 EUR "mitzunehmen".

    Wenn eine vorzeitige Auflösung nicht möglich ist, dann darauf achten, dass das Depot auf die 12,50 EUR-Variante umgestellt werden (da reines vL-Depot). Du kannst dir in diesem Fall überlegen, ob du (bzw. der AG) weiterhin bis zum Vertragsende die Einzahlungen leistest oder den Vertrag bis zum Vertragsende ruhen lässt (du zahlst mind. 12,50 EUR jährlich) und einen neuen vl-Vertrag (siehe oben) abschließt...

    Nimm' Kontakt zu deinem Berater bei der Sparkasse auf...

    Gruß Tom