Beiträge von t_dintner

    Hallo NeverRiester ,

    Du bist offensichtlich bei der Union Investment mit deinem Riester. So wie ich deine Ausführungen lese bist du jetzt in der Auszahlungsphase. Mich würde es interessieren, welche Beträge da von der Union investment auf Basis deines Guthabens (Garantiesumme) ausbezahlt werden und welche Gebühren für die abzuschließende Rentenversicherung 'aufgerufen' werden. Wäre nett, wenn du das Schreiben der Union mal hochladen könntest (bitte anonymisiert). Ich könnte mir vorstellen, dass das viele interessiert, mich auf jeden Fall.

    Merci

    GRUß Tom

    Nein, nichts Grundsätzliches

    Bei E) bist du 'mach ich selbst' unterwegs, mit DEINER Aktienquote und flexibel.

    Bei A) nicht.

    Da würde ich eher für die nächsten 15 Jahre (ca.) mit den gesparten Beträgen in E investieren...die 5% Ausgabezuschlag sparen und auf 176 EUR /Jahr und die ggf darüber hinausgehende Steuerermässigung verzichten.

    ;) Grüße Tom

    Hallo kalaudio,

    nach meiner Meinung geht das nicht mehr, da dein Vertrag nicht mehr so lange läuft...

    Aber du kannst dich mit deinen konkreten Vertragsdaten dahingehend auch direkt mal beraten lassen bei der UI. Aber vorsichtig: Da wird dann sicherlich sofort ein Teil in die entsprechenden Rentenfonds (z. B. Univorsorge ASP 4 5 oder 6 oder.. ) umgeschichtet.

    Deshalb finde ich die Variante E bei dir eigentlich ganz interessant.

    Warum? Der Unieurorenta ist zwar nicht 'toll' und er hatte letztes Jahr auch ein ordentliches Minus. Es sind aber über 50 Prozent Kurz-Läufer drin. Es ist da also schon etwas von den steigenden Zinsen eingepreist. Wenn du also in den nächsten Jahren umgeschichtet wirst, ist das in meinen Augen nicht mehr der super GAU. Die ASP - Varianten dürften da m. E. noch mehr Federn lassen (längerfristige Anleihen)

    GRUß Tom

    Hallo kalaudio,

    Du fragst konkret, daher auch konkrete Antworten. Zunächst dieser Artikel zur Info UniProfiRente

    Zu den einzelnen Punkten - neu sortiert :

    D) würde ich in deinem Fall nicht

    B) siehe Artikel.... Das geht jetzt nicht mehr

    KLICK

    C) ich kann mir keinen Anbieter vorstellen , der deinen Vertrag übernimmt, da dein aktuelles Guthaben die neue Garantiesumme wäre und du ja weiterhin eine hohe Aktienquote haben möchtest. Es gibt auch so gut wie keine mehr.

    A) Es wird auf jeden Fall spätestens 5 Jahre vor Renteneintritt umgeschichtet werden. Wahrscheinlich früher und in einzelnen Tranchen.

    E) Aufgrund der Restlaufzeit des Vertrages vermute ich, dass du nur noch die Zulage für dich persönlich erhältst (keine Kinderzulage(n)). Auch hier wird früher oder später umgeschichtet.

    Ich würde in diesem Fall die Variante E) wählen und die freigesetzte mtl. Summe in die Aktienanlage deiner Wahl investieren.

    Gruß Tom

    Hallo Fatboy100th ,

    mit der Sicherung des Vertragskapitals durch den Wechsel wird dein Vertrag im Juni 2021 nahezu komplett in die Rentenfonds umgeschichtet worden sein. Damit steht 'eigentlich' die zur Verrentung stehende Summe fest.

    Den Rentenbeginn kannst du natürlich nach hinten (theoretisch bis zum 67. Lj) schieben, würde ich aber nicht tun. Je früher die Zahlungen beginnen, desto besser bzw. wahrscheinlichlicher ist es, dass du 'am Ende' positiv rauskommst.

    Ich würde bzw werde ;) die 30%ige Einmalzahlung in das erste Jahr mit vollständigem Rentenbezug legen, damit hier die geringste Steuerlast liegt. Entsprechend würde/werde ich das Ende des Riesters legen.

    Gruß Tom

    DANKE - hmmm... jeder wie er mag;)

    Bei den o. g. Summen würde ich - nach den derzeitigen Regelungen - die 30%ige EZ zum Auszahlungsbeginn wählen. Zur Verrentung sollte aufgrund der schlechten Bedingungen (durch die Bank bei allen Anbietern) so wenig wie möglich eingesetzt werden.

    Aber die Vielfalt der Vorschläge macht es ja aus;)

    Entscheiden muss dann jede /jeder selber.

    Gruß Tom

    Hallo meag,

    deinen Rat kann ich nicht nachvollziehen.

    Wenn es in erster Linie auf die Zulagenmitnahme bei Mindest-Eigenbetrag ankommt, wieso in Form einer RV?

    Das garantierte Kapital ist bei jeder Sparform identisch - deshalb würde ich das mit dem größten Potential (Fondssparplan) wählen.

    Beim Anbieter auf niedrige Gesamtkosten achten. Eine konkrete Empfehlung möchte ich da nicht geben. Mein Riester ist zwischenzeitlich auf ruhend gestellt ;)

    Gruß Tom

    Hallo,

    Ich vermute aus der Ferne :

    Im Jahr der Auszahlung war das zu versteuernde Gesamteinkommen (noch) sehr hoch (noch Arbeitsentgelt und sonstige

    Einkommensarten außer der Altersrente?)

    Da die Einmalzahlung der Auszahlung im Jahr der Auszahlung mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern ist (hier über den Daumen) 32 %....

    Ja, ich würde sagen Pech.... Die Auszahlung der Riesterrente hätte in das erste Jahr mit geringerem Gesamteinkommen gelegt werden müssen.

    Gruß Tom

    Vertrauen und hoffen geht immer. Wäre für mich aber nichts.

    Die Grundsatzfrage, die du dir sicherlich beantwortest hast, ist natürlich :

    Will ich 1.2 Mio in Festgeld anlegen... und warum benötige ich so einen hohen Puffer als FG oder auch TG.

    Da kommen bestimmt noch Anregungen (kzf. Anleihen bester Bonität etc)....aus der Community

    Gruß Tom

    Hallo Cyberspace92

    Finanztip differenziert mittlerweile auch bei den Empfehlungen zu Riester

    KLICK

    Da du weder die volle Zulage ausschöpfst und auch keine Kinder zur Aufstockung der Zulage vorhanden sind UND Riester Produkte allgemein teuer und unflexibel sind würde ich an deiner Stelle den Vertrag förderschädlich kündigen.

    Die Zulagen sind - wie du weißt - zurückzuzahlen (€ 984) und ein evtl. gewährter Steuervorteil (vgl. Steuerbescheide) . Ein Gewinn aus der Anlage mit dem persönlichen Steuersatz. Da dieser nach den obigen Angaben gar nicht vorhanden ist, dürfte insoweit auch nichts anfallen...

    Ich würde den Anbieter mal fragen....

    Die freiwerdende Summe besser in eine Sondertilgung oder den ETF stecken.

    Gruß aus dem Süden - Tom

    Hallo Kai1966

    Das Regelentgelt ist Grundlage des KG.

    Dieses wird auf Basis des letzten abgerechneten Lohnabrechnungszeitraum vor Beginn der AUF berechnet ( Regelfall).

    Das ist bei den meisten Menschen die monatliche Abrechnung...

    Im Detail §47 Abs. 2 SGB V

    GRUß TOM