Ehegattensplitting

  • Ich glaube das Problem liegt hier eher bei Dir. Sry, das sind absolute Basics und nachdem es Dir jetzt hier X mal erklärt wurde, könntest Du es auch einfach mal selber googlen.

    Ihr könnts nicht erklären. Weil es keine Logik hat, was gepostet wird.

    Es geht vor allem darum, zu "begründen", dass der, der den Vorteil hat, ihn behalten soll. Und das sind meist nicht die Frauen.

  • Und wieder werden die Steuerklassen mit dem Splitting vermischt. Noch einmal, damit es vielleicht endlich mal jeder versteht:

    Es ist Piep egal, ob man in der Kombination IV/IV oder III/V unterwegs ist. Die Steuerlast ist für das Ehepaar bei gemeinsamer Veranlagung identisch.

    Das was er geschrieben hatte, war aber nicht falsch, auch wenn er vermutlich meinte, dass es jedem frei steht, die Einzelveranlagung zu wählen, auch wenn es ungünstiger ist.

    Nein, das sind natürlich nicht die einzigen, die vom Splitting profitieren. Und nenn es gerne provokativ, aber manche Vergleiche sind durch Extreme einfach verständlicher.

    Grundsätzlich geht es mir schlichtweg darum, dass man zwischen zwei Arten von Profiteuren des Ehegattensplittings unterscheiden muss. Auf der einen Seite gibt es die Gruppe derer, bei denen auf Grund einer Lifestyle-Entscheidung auf ein zweites Einkommen verzichtet wird, ohne dass es dafür einen rationalen Grund (wie z.B. Kinder) gibt. Auf der anderen Seite gibt es die Gruppe, bei denen gerade wegen der Kinder einer nicht oder nur deutlich weniger arbeiten kann. Hier wird also der bezahlte Job (teilweise) gegen unbezahlte Care-Arbeit getauscht. Klar wird hier auch vom Splitting profitiert, es hat aber einen objektiv nachvollziehbaren Grund.

    Und Fall 3. Ein Partner findet einfach keinen Job.

    Und Fall 4. Es geht Dich einfach garnix an, warum wir uns innerhalb unserer Ehe für eine Aufteilung entschieden haben. Ich möchte nicht mehr Steuern zahlen, als ein anderes Ehepaar mit gleichem Familieneinkommen, dass sich für eine andere Aufteilung entschieden hat.

  • Es geht vor allem darum, zu "begründen", dass der, der den Vorteil hat, ihn behalten soll. Und das sind meist nicht die Frauen.

    Der Punkt ist, dass keiner einen Vorteil hat. Das Einkommen der Eheleute wird in einen Topf geworfen und dieser Topf wird versteuert. Wer von den beiden wie viel in den Topf einzahlt, ist egal. Es wird also keiner bevorteilt oder benachteiligt.

  • Ihr könnts nicht erklären. Weil es keine Logik hat, was gepostet wird.

    Es geht vor allem darum, zu "begründen", dass der, der den Vorteil hat, ihn behalten soll. Und das sind meist nicht die Frauen.

    Das was Du schreibst, ist einfach nur grober Unfug. Und Du hast ein wirklich befremdliches Frauenbild, wenn Du meinst es ginge auch nur einer Frau dadurch besser, dass das Haushaltsnetto niedriger ist, nur weil die Frauen zu doof wären den Unterschied zwischen Einkommenssteuer und Lohnsteuerklasse zu verstehen.

  • Sieht man (nach Art. 6 Abs. 1 GG i.V.m. § 1356 BGB) das Einkommen beider Ehepartner als Gesamteinkommen, gleicht das Splitting lediglich die potenzielle Benachteiligung der Paare mit unterschiedlichen Einkommen gegenüber den Paaren mit gleichen Einkommen aus.

    Durch Splitting zahlen alle die gleiche Einkommenssteuer, egal wie sich die Einkommenssumme zusammensetzt.

    Steuerlich sollte man die Familie als Wirtschaftsgemeinschaft sehen.
    Genauso wie es für KG´s, Gmbh´s, GbR´s, etc. gibt dafür bestimmte Voraussetzungen und Vorschriften.
    Somit ist die Ehe eine steuerliche Voraussetzung um eine Familie als Wirtschaftsgemeinschaft zu besteuern,....und dazu gibt es das Ehegattensplitting, (das man in der heutigen gerne auch anders nennen könnte).

  • Es sind mehrheitlich Zeitgemeinschaften. Wer einmal gesehen hat wie Selbständige ihre Ex-Frauen bescheixxxn, indem sie sich arm rechnen .... Es wäre jede Splittingänderung gut, wenn Frauen sich nicht mehr so oft zum Zurückstecken entscheiden.

  • Ich glaube, man sollte an dieser Stelle einmal mit einem sehr verbreiteten Denkfehler aufräumen. Beim Ehegattensplitting wird oft so getan, als bekämen Ehepaare mit ungleich verteiltem Einkommen einen „Bonus“. Das ist aber nur die halbe Wahrheit - und in vielen Fällen schlicht irreführendes Framing.

    Schauen wir auf die Zahlen, nicht auf Schlagworte. Steuerklassen sind dabei nebensächlich, weil sie an der endgültigen Jahressteuer nichts ändern. Der Einfachheit halber rede ich vom zu versteuernden Einkommen (zvE).

    Fall 1: Ein Partner hat 100.000 € zvE, der andere 0 €.
    Fall 2: Beide Partner haben jeweils 50.000 € zvE.

    Nach dem Tarif 2026 beträgt die Einkommensteuer bei 100.000 € zvE 30.864 €, bei 50.000 € zvE 10.548 €.

    Im ersten Fall ergibt sich beim Splitting:
    100.000 € gemeinsames zvE, halbiert = 50.000 €.
    Darauf entfallen 10.548 €, verdoppelt also 21.096 €.

    Ohne Splitting läge die Belastung bei 30.864 €.
    Der Unterschied beträgt also 9.768 €.

    Im zweiten Fall ergibt sich ebenfalls ein gemeinsames zvE von 100.000 €, also wieder halbiert 50.000 €.
    Damit liegt die Steuer auch hier bei 21.096 €.
    Ohne Splitting wären es ebenfalls 21.096 €.
    Der Unterschied beträgt also 0 €.

    Und genau hier liegt doch der entscheidende Punkt: Zwei Ehepaare mit identischem Gesamteinkommen von 100.000 € zahlen am Ende dieselbe Steuer. Das eine Paar hat 100.000 € + 0 €, das andere 50.000 € + 50.000 €. Wer ernsthaft behauptet, das erste Paar werde durch das Splitting „privilegiert“, muss im Umkehrschluss auch erklären, warum dieses Paar ohne Splitting mehr Steuern zahlen sollte als das zweite - obwohl beide wirtschaftlich als Ehe jeweils über dieselben 100.000 € verfügen.

    Genau das ist der Kern der Sache: Das Splitting schafft nicht willkürlich einen Vorteil, sondern verhindert in vielen Fällen erst einmal eine Benachteiligung von Ehepaaren, bei denen die Einkommen intern ungleich verteilt sind.

    Man kann politisch natürlich der Meinung sein, dass Einverdiener- oder Zuverdiener-Ehen stärker belastet werden sollen. Dann sollte man das aber bitte offen sagen. Was man nicht tun sollte, ist, die bisherige Gleichbehandlung gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit als „Privileg“ umzudeuten.

    Denn die Logik hinter der Kritik läuft letztlich darauf hinaus: Zwei Ehepaare mit demselben Gesamteinkommen sollen unterschiedlich besteuert werden, je nachdem, wie sie Erwerbsarbeit innerhalb der Ehe aufteilen. Das ist keine Frage der Gerechtigkeit, sondern eine politische Wertung darüber, welches Ehe- und Familienmodell der Staat steuerlich bevorzugen oder benachteiligen möchte.

    Der sogenannte Splittingvorteil ist deshalb aus meiner Sicht häufig vor allem ein begriffliches Kunststück. In Wahrheit geht es oft schlicht darum, dass Ehepaare mit gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit nicht allein wegen ihrer internen Einkommensverteilung unterschiedlich besteuert werden.

  • Es sind mehrheitlich Zeitgemeinschaften. Wer einmal gesehen hat wie Selbständige ihre Ex-Frauen bescheixxxn, indem sie sich arm rechnen .... Es wäre jede Splittingänderung gut, wenn Frauen sich nicht mehr so oft zum Zurückstecken entscheiden.

    Stand 2023 wurden 35% der Ehen geschieden. Von mehrheitlichen Zeitgemeinschaften kann keine Rede sein.

    Wie eine höhere Besteuerung der Gemeinschaft "Ehe" (durch die Abschaffung des Splittings) dazu führt, dass Frauen ihre Erwerbstätigkeit erhöhen, ist mir bisher nicht erklärlich.

  • Es sind mehrheitlich Zeitgemeinschaften. Wer einmal gesehen hat wie Selbständige ihre Ex-Frauen bescheixxxn, indem sie sich arm rechnen .... Es wäre jede Splittingänderung gut, wenn Frauen sich nicht mehr so oft zum Zurückstecken entscheiden.

    Du schreibst wohl aus eigener Erfahrung? Wenn ja, dann bitte Butter bei die Fisch. Wenn nein, dann gerne auch aus 2. Hand.

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Es sind mehrheitlich Zeitgemeinschaften. Wer einmal gesehen hat wie Selbständige ihre Ex-Frauen bescheixxxn, indem sie sich arm rechnen .... Es wäre jede Splittingänderung gut, wenn Frauen sich nicht mehr so oft zum Zurückstecken entscheiden.

    Eigentlich hatte ich mir vorgenommen Dir hier nicht mehr zu antworten (versprochen, das ist meine letzte Antwort an Dich) aber als Papa von 3 Töchtern kann ich das so einfach nicht stehen lassen.

    Wir können unsere Gesetzgebung doch nicht nach der Prämisse gestalten, dass Frauen alle naive Dummerchen sind, die sich sonst nicht durchsetzen können. Was ist das denn bitte für eine Message die wir an die Frauen in unserer Gesellschaft senden?

    Das was Du beschreibst, ist eher ein Bildungs- und Erziehungs- als ein Steuerproblem.

  • Kleiner Zusatz: Das Argument „Das Ehegattensplitting hält den Zweitverdiener von Arbeit ab“ ist mir in dieser Pauschalität zu schlicht. Sehr oft wird hier der psychologische Effekt eines hohen monatlichen Abzugs - früher besonders sichtbar bei Steuerklasse V - mit der eigentlichen Jahressteuer verwechselt. Dass der Gesetzgeber III/V ab 2030 ins Faktorverfahren überführt, zeigt ja gerade, wo das praktische Problem gesehen wird: bei der Verteilung des laufenden Lohnsteuerabzugs, nicht bei der bloßen Existenz der Ehe. Ja, zusätzliche Erwerbsarbeit kann wegen höherer Grenzbelastung weniger attraktiv werden. Aber wer so tut, als sei allein das Splitting der Grund, blendet den Rest des Steuer- und Transfersystems bequem aus.

  • Genau das ist der Kern der Sache: Das Splitting schafft nicht willkürlich einen Vorteil, sondern verhindert in vielen Fällen erst einmal eine Benachteiligung von Ehepaaren, bei denen die Einkommen intern ungleich verteilt sind.

    Das ist jetzt aber ein Scherz ?

    In vielen europäischen Ländern gibt es überhaupt keine Zusammenveranlagung.

    Da wird keine „Ehepaar“ benachteiligt.
    Jeder versteuert sein Einkommen separat…das war’s…

  • Das ist jetzt aber ein Scherz ?

    In vielen europäischen Ländern gibt es überhaupt keine Zusammenveranlagung.

    Da wird keine „Ehepaar“ benachteiligt.
    Jeder versteuert sein Einkommen separat…das war’s…

    Ich hab Dir schonmal die Frage gestellt, die leider unbeantwortet blieb. Warum meinst Du sollte ein Krankenpflegeehepaar, das 30 Stunden und 30 Stunden die Woche arbeiten weniger Steuern zahlen, als ein vergleichbares Paar, dass die Arbeit auf 40 und 20 Stunden aufteilt. Würde mich wirklich interessieren.

  • Ich hab Dir schonmal die Frage gestellt, die leider unbeantwortet blieb. Warum meinst Du sollte ein Krankenpflegeehepaar, das 30 Stunden und 30 Stunden die Woche arbeiten weniger Steuern zahlen, als ein vergleichbares Paar, dass die Arbeit auf 40 und 20 Stunden aufteilt. Würde mich wirklich interessieren.

    Die Frage stellt sich gar nicht, weil die Sichtweise nicht passt.

  • Das ist jetzt aber ein Scherz ?

    In vielen europäischen Ländern gibt es überhaupt keine Zusammenveranlagung.

    Da wird keine „Ehepaar“ benachteiligt.
    Jeder versteuert sein Einkommen separat…das war’s…

    Der Hinweis „In vielen europäischen Ländern gibt es keine Zusammenveranlagung“ beweist erst einmal gar nichts. Er sagt nur, dass diese Länder anders besteuern, nicht dass sie damit automatisch gerechter besteuern. Entscheidend ist immer das Gesamtsystem aus Steuer, Sozialabgaben, Abzügen und Familienleistungen. In Europa gibt es dafür sehr unterschiedliche Modelle: Frankreich rechnet über den Haushalt, die Niederlande erlauben Partnern die Verteilung bestimmter Einkünfte und Abzüge, und im Vereinigten Königreich gibt es sogar eine übertragbare Steuerentlastung zwischen Ehegatten. Der Vergleich über ein einziges Merkmal ist daher schlicht zu grob. Die eigentliche Frage lautet nicht: „Gibt es dort deutsches Splitting?“ Sondern: „Wie werden Haushalte mit gleicher gemeinsamer Leistungsfähigkeit im Ergebnis behandelt?“

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen