Ich habe deinen Beitrag so verstanden, dass es hier ausschließlich um die anfallenden Kosten für die Ausstellung eines Erbscheins geht.
In deinem Fall musst du dann das Kostenrisiko für einen Einspruch/Gang vor Gericht abwägen.
Der Wert der Immobilie bei einer möglichen Erbschaftsteuererklärung ist eine andere Geschichte.
Ja, richtig, es geht erstmal nur um die Kosten für die Ausstellung des Erbscheins. Der Unterschied sind schon mehrere Hundert Euro, die es ausmacht, ob das Altenteil beim Nachlasswert in Abzug gebracht wird oder nicht.
O.k., wenn die Erbschaftssteuererklärung eine andere Geschichte ist, interessiert sich das Finanzamt überhaupt nicht für die Wertermittlung des Nachlassgerichts? Will heißen, ist es etwa nicht nachteilig wenn beim Nachlassgericht einen viel zu hohen Wert angesetzt hat?