Gasanbieter wechseln
Gaskrise: Finde Deinen zuverlässigen Anbieter

Finanztip-Experte für Energie
Erhöht Dein Lieferant den Preis, prüfe über einen Preisvergleich, ob sich ein Anbieterwechsel lohnt.
Vergleiche die Tarife am besten mit unserem Gasrechner, der die Angebote von Verivox und Check24 gleichzeitig abfragt und die Ergebnisse nach unseren strengen Finanztip-Kriterien filtert.
Die Ergebnisliste enthält Werbelinks, über die Du Deinen Tarif direkt abschließen kannst. Alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.
Wenn eine Preiserhöhung ins Haus flattert, ist guter Rat oft teuer. Denn Erdgas kostet 2023 so viel wie nie zuvor. Viel Geld sparen kannst Du, indem Du Deinen Gasverbrauch senkst. In unserem Ratgeber Heizkosten sparen haben wir Dir Tipps dafür zusammengetragen. Wichtig ist außerdem: Prüfe, ob sich der Wechsel Deines Gasanbieters lohnt. Hier erklären wir Dir, auf was Du dabei achten solltest.
Eine Gasheizung hält jede zweite Wohnung in Deutschland warm, vor allem in Mehrfamilienhäusern in größeren Städten. Sofern Du im eigenen Haus lebst, kannst Du den Gasversorger selbst wählen. Als Mieter darfst Du Deinen Gasanbieter nur selbst bestimmen, wenn Du eine Gastherme in der Wohnung hast. Solche Gasetagenheizungen finden sich in rund vier Millionen Wohnungen.
2023 gibt es in Deutschland eine Gaspreisbremse. Sie deckelt 80 Prozent Deines bisherigen Verbrauchs auf einen Gaspreis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Für viele Verbraucher mildert das die stark steigenden Gaspreise im Jahr 2023 etwas ab. Wie das Verfahren funktioniert und was es Dir konkret einbringt, liest Du im Ratgeber zur Gas- und Strompreisbremse. Dort findest Du auch einen Rechner, mit dem Du Deine Ersparnis durch die Gaspreisbremse ganz leicht ausrechnen kannst.
Preiserhöhungen beim Gas sind 2023 nur eingeschränkt möglich. Den Arbeitspreis, also den Preis pro Kilowattstunde Gas, darf Dein Anbieter nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen. Den jährlichen Grundpreis, den Du meist auch mit dem monatlichen Abschlag bezahlst, darf Dein Anbieter 2023 überhaupt nicht erhöhen. Hintergrund ist das sogenannte Missbrauchsverbot bei der Gaspreisbremse.
Für Dich bedeutet das: Zahlst Du in Deinem Tarif bereits mehr als die 12 Cent pro Kilowattstunde, also den Preis der Gaspreisbremse, kann sich ein Anbieterwechsel lohnen. 2022 haben die Energieversorger die Gaspreise erhöht, manche auch mehrfach. Der Grund ist ein drastischer Preisanstieg am Gasmarkt aufgrund des Einmarschs von Russland in die Ukraine und der Drosselung der Gasliefermenge aus Russland. Lagen die Beschaffungskosten für eine Kilowattstunde Erdgas bis 2020 im Mittel bei 1,76 Cent pro Kilowattstunde, zahlen Lieferanten im August 2022 mehr als das Zehnfache für den Einkauf von Gas: 19 Cent pro Kilowattstunde.
Diese Kosten geben die Anbieter an Kunden und Kundinnen zeitversetzt weiter – das Preisgefälle zwischen den einzelnen Tarifen ist dabei sehr groß. Während manche Bestandstarife bislang „nur” auf rund 12 Cent erhöht wurden, kostete die Kilowattstunde Gas in einem Neukundentarif Ende 2022 durchschnittlich 20 Cent.
Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten abhängig von Gaslieferungen aus Russland gemacht. Nun, da Russland den Gashahn zugedreht hat, werden neue Verträge mit anderen Ländern geschlossen. Deutschland befindet sich 2023 in einer Gaskrise – deshalb ist Sparen angesagt, Gas wird zunächst einmal teuer bleiben. Für den Winter 2023/2024 sagen Experten voraus, dass Gas weiterhin knapp bleiben dürfte. Wie die Preisentwicklung beim Gas mittelfristig weitergehen könnte, erklären wir Dir im Ratgeber Gaspreise.
Aufgrund der hohen Gaspreise gilt zwischen 1. Oktober 2022 und 31. März 2024 eine niedrigere Mehrwertsteuer auf Gas. Die Steuer wurde von 19 auf 7 Prozent gesenkt. Diese Entlastung gibt Dein Gasanbieter automatisch an Dich weiter.
Eine Preiserhöhung musst Du nicht hinnehmen. Du darfst außerordentlich kündigen – zu dem Tag, ehe die neuen Preise gelten. Bevor Du diese Kündigung schreibst, solltest Du unbedingt prüfen, ob Du überhaupt ein preiswerteres Angebot findest. Es kann sein, dass Dein Tarif trotz Preiserhöhung weniger kostet als ein Neukundenangebot. Wenn Du den Anbieter wechseln willst, dann ziehe einen Anbieter mit eigenem Grundversorgungsgebiet in Betracht – dieser wird nicht verschwinden, sondern verlässlich den neuen Vertrag erfüllen.
Nutze für einen Preisvergleich unseren Finanztip-Gasrechner. Er liefert Dir für Deinen Wohnort innerhalb einer Minute die aktuell preiswertesten Tarife, die zudem verbraucherfreundlich sind. Unser Rechner greift dazu als einziger Vergleichsrechner für Gastarife gleich auf zwei Datenbanken zu. Finanztip kooperiert dafür mit den Vergleichsportalen Verivox und Check24. Darüber hinaus schließen wir Angebote zweifelhafter Anbieter aus unserem Rechner aus und sortieren die angezeigten Tarife nach unseren eigenen, verbraucherfreundlichen Kriterien.
Die Ergebnisliste des Finanztip-Gasrechners enthält Werbelinks zu Gastarifen, die uns täglich aktuell von Check24 und Verivox übermittelt werden. Hauptparameter für die Sortierung der Angebote ist der jährliche Gesamtpreis. Mit der Auswahl der Filterkriterien verändern sich die Tarife, die erscheinen. Angebote, die unsere Finanztip-Kriterien nicht erfüllen, werden ans Ende der Liste sortiert. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig.
Findest Du über unseren Rechner einen geeigneten Gastarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen. Entweder Du klickst auf die angezeigten Links zu Verivox oder Check24, die dann den Vertragswechsel für Dich einleiten. Dafür erhalten die Portale eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Und Du unterstützt die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten dann wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Vertragswechsel eingeleitet wird. Oder Du nimmst direkt Kontakt zum Anbieter auf und schließt mit ihm einen Vertrag ab. Dann erhalten weder die Vergleichsportale noch wir eine Provision.
Wir zeigen Dir in der Ergebnisliste auch Tarife, die nicht über die Portale abgeschlossen werden können. Entscheidest Du Dich für einen solchen, musst Du ohnehin direkt beim Anbieter Deinen Vertrag schließen.
Wenn Du Deinen aktuellen Tarif nicht bewusst gewählt hast, steckst Du vermutlich in der Grundversorgung. Die Preise in der Grundversorgung waren in der Vergangenheit am höchsten. 2022 war das häufig nicht mehr so – und einige Grundversorger bieten auch 2023 günstige Gastarife. Du findest den Grundtarif Deines Stadtwerkes in der Regel auch über unseren Vergleichsrechner.
Findet der Rechner die Grundversorgung an Deinem Wohnort, sortiert er den Tarif in der Ergebnisliste ganz nach oben. Das hat zwei gute Gründe: Erstens hast Du immer ein gesetzliches Recht, in die Grundversorgung zu wechseln – der Tarif ist wie ein Sicherheitsnetz. Zweitens befinden sich viele Gaskunden ohnehin in der Grundversorgung und sehen so auf einen Blick, was dieser örtliche Basis-Tarif im Vergleich zu anderen Anbietern kostet. Erwägst Du einen Wechsel, solltest Du sicherheitshalber die Preise in der Grundversorgung noch einmal direkt bei Deinem Stadtwerk abfragen. Das gilt auch für den Fall, dass Du den Grundversorger in unserem Gasrechner nicht findest.
Fällt Dein bisheriger Versorger plötzlich aus, beliefert Dich der Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung. In der Ersatzversorgung gibt es keinen Vertrag und daher auch keine Kündigungsfrist – sobald Dich ein gewählter Lieferant versorgt, endet die Ersatzversorgung. Bleibst Du untätig, läuft die Ersatzversorgung nach drei Monaten aus und Du schließt durch die weitere Nutzung von Gas aus dem öffentlichen Netz einen Grundversorgungsvertrag.
Seit Sommer 2022 dürfen die Preise in der Ersatzversorgung höher sein als in der Grundversorgung. Die Preise in der Ersatzversorgung darf ein Grundversorger regelmäßig erhöhen. Befindest Du Dich in der Ersatzversorgung, dann schließe möglichst schnell einen neuen Vertrag. Und beachte: Nur in Ausnahmefällen darf Dich der Grundversorger überhaupt in die Ersatzversorgung stecken.
Ausführliche Informationen zur Grundversorgung und Ersatzversorgung findest Du im dazugehörigen Ratgeber Grundversorgung.
Bist Du in der Grundversorgung, beträgt die reguläre Kündigungsfrist zwei Wochen. Es ist ratsam, regelmäßig zu prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Möchte der Grundversorger seine Preise erhöhen, muss er Dich mindestens sechs Wochen vor der geplanten Preisanpassung darüber informieren. Aufgrund einer Preiserhöhung kannst Du auch außerordentlich kündigen. Dann musst Du die Kündigung selbst schicken. Hältst Du die Kündigungsfrist von zwei Wochen ein, darf auch ein neu gewählter Lieferant für Dich den Vertrag kündigen.
Oft lohnt es sich, 2023 bei Deinem bisherigen Anbieter zu bleiben, wenn er denn die Preise nicht allzu sehr über 12 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Du solltest Tarife aber vergleichen und Dir einen Überblick verschaffen, wenn Du schon mehr als 12 Cent zahlst. Nutze dazu gerne unseren Rechner. Einige Anbieter verlangen 2023 Gaspreise über 20 oder gar 25 Cent, dann lohnt sich ein Wechsel des Gasanbieters umso mehr für Dich.
Das gilt, obwohl 2023 die Gaspreisbremse 80 Prozent Deines bisherigen Gasverbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde automatisch vergünstigt. Denn für alles über dem 80-Prozent-Kontingent zahlst Du den mit Deinem Anbieter vereinbarten Preis. Beachte außerdem: Gasanbieter können 2023 nicht ohne Weiteres die Preise erhöhen. Alle Details dazu liest Du in unserem Ratgeber zur Gaspreisbremse.
Weil die Gaspreise explodieren, lohnt sich Sparen besonders. Häufig gibt es noch viel Potenzial, um Deinen Gasverbrauch zu senken. Oft sind 2023 mehrere Hundert Euro Ersparnis für Dich drin – vor allem, wenn Du bisher weniger auf Deinen Verbrauch geachtet hast. Tipps, wie Du Dein Einsparpotenzial nutzen kannst, haben wir für Dich im Ratgeber Heizkosten sparen gesammelt.
200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo oder und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal.
Rund 1.000 Anbieter in Deutschland buhlen um die Verbraucher. Um ihre Angebote zu sichten, raten wir zu einem Gaspreisvergleich mit unserem Finanztip-Gasrechner. Er basiert auf den Daten von Verivox und Check24.
Der Finanztip-Gasrechner ist so voreingestellt, dass Du nur verbraucherfreundliche Angebote siehst – sowohl für konventionelles Gas als auch für Ökogas.
Nicht gelistet sind im Finanztip-Gasrechner Pakettarife und Tarife mit Vorkasse. Auch Tarife von Firmen, die uns durch kundenunfreundliches Geschäftsgebaren aufgefallen sind, zeigt der Rechner nicht an. Es handelt sich dabei um Unternehmen, gegen die eine Verbraucherzentrale Klage führt, die nachweislich gegen Energierecht verstoßen haben oder gegen die die Bundesnetzagentur ein Aufsichtsverfahren eingeleitet oder ein Bußgeld verhängt hat. Unternehmen, die Insolvenz angemeldet haben und deren Zukunft ungewiss ist, nehmen wir von Finanztip ebenfalls aus dem Rechner.
Unter allen anderen Tarifen tauchen in unserer Empfehlungsliste nur Angebote auf, die folgende Eigenschaften haben:
Diese Bedingungen sind wichtig, damit Du zunächst für ein Jahr vor Preissteigerungen geschützt bist. Seit den stark steigenden Gaspreisen 2022 und 2023 kann allerdings auch ein vorübergehender Wechsel in die Grundversorgung sinnvoll sein, weil die Preissteigerungen dort oft moderater ausfallen. In der Grundversorgung gibt es aber keine Preisgarantie. Weitere Informationen findest Du in unserem Ratgeber Grundversorgung.
Interessieren Dich nur Öko-Tarife, kannst Du dies in unserem Rechner einstellen. Zu den Öko-Tarifen zählen wir solche für Biogas, das – zumindest zum Teil – aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen oder mit Hilfe von Ökostrom synthetisch erzeugt wird (sogenanntes Windgas). Darüber hinaus gehören auch Tarife für Klimagas zu den Ökogas-Tarifen. Bei diesen Tarifen gleichen die Anbieter die durch die Gasverbrennung verursachte Menge CO2 durch Klimaschutzprojekte aus, indem sie beispielsweise Wälder aufforsten.
Um einen günstigeren Gasvertrag abzuschließen, musst Du den Versorger nicht zwingend wechseln. Du kannst auch Deinen Anbieter nach besseren Konditionen fragen. Hast Du aber ein gutes Angebot von einem anderen Unternehmen gefunden, ist der Wechsel zu einem neuen Gasanbieter in wenigen Minuten erledigt.
Wir empfehlen Dir, über den Finanztip-Gasvergleich einen der von uns empfohlenen, verbraucherfreundlichen Tarife zu wählen. Schließe den Tarif dann über einen unserer beiden Partner ab: Die Ergebnisliste enthält Werbelinks zu den Vergleichsportalen Check24 und Verivox. Du kannst aber auch direkt auf der Internetseite des gewünschten Anbieters einen Tarif wählen.
In beiden Fällen kannst Du meist im Laufe des Bestellprozesses angeben, dass der neue Anbieter die Kündigung beim bisherigen Versorger erledigen soll. Du musst lediglich Deinen Namen, Deine Anschrift, Deinen bisherigen Gasverbrauch und die Nummer Deines Gaszählers angeben. Und natürlich musst Du dem neuen Anbieter mitteilen, ab welchem Tag er Dich versorgen soll. Schau in Deinem bestehenden Vertrag, wie lange er bei fristgerechter Kündigung noch läuft. Für Gasverträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach Ablauf der Vertragslaufzeit (höchstens 24 Monate) eine Kündigungsfrist von maximal 1 Monat. Spätestens nach einem Monat kannst Du aus Deinem alten Vertrag also raus.
Der Vertrag ist erst geschlossen, wenn ihm auch der Anbieter zustimmt. Hast Du Deinen vorherigen Vertrag bereits selbst gekündigt, kann Dir der neue Anbieter sofort eine Vertragsbestätigung schicken. Andernfalls übernimmt er die Kündigung für Dich und sendet anschließend die Vertragsbestätigung. In dieser nennt der Versorger den Start der Gaslieferung. Das alles sollten Versorger in zwei bis drei Wochen erledigen.
Beachte: Der neue Anbieter kann Deinen bisherigen Vertrag nicht kündigen, wenn Du Dein Sonderkündigungsrecht nutzt. Dieses steht Dir bei einem Umzug zu, oder wenn der aktuelle Lieferant eine Preiserhöhung ankündigt. Dann darfst Du außerordentlich kündigen, also ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen. Die Kündigung musst Du dann aber selbst schreiben. Bei einer Preiserhöhung kündigst Du zu dem Tag, bevor die neuen Preise gelten. Mache das aber nicht auf den letzten Drücker, sondern mehrere Wochen vor der geplanten Preisänderung. Binnen einer Woche muss Dir das Unternehmen jede Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Im Falle eines Umzugs musst Du die Kündigung mindestens sechs Wochen vor Umzug senden und dabei Deine neue Anschrift mitteilen (§ 41b Abs. 4 EnWG). Kann Dich Dein Lieferant nicht an der neuen Adresse zu bisherigen Konditionen beliefern, ist die Kündigung wirksam. Nutze für die Sonderkündigung bei Umzug gern unseren Musterbrief:
Was Du unter keinen Umständen machen solltest: einfach aus der Wohnung ausziehen und Dich um nichts weiter kümmern. Denn der Vertrag läuft dann weiter und Du stehst weiter in der Zahlungspflicht.
Ziehst Du in eine Wohnung mit Gastherme, kannst Du in der Regel sofort heizen. In dem Moment, in dem Du erstmals Gas aus dem öffentlichen Gasnetz nutzt, schließt Du einen Vertrag mit dem örtlichen Versorger ab, dem Grundversorger. Das ist praktisch. Allerdings solltest Du prüfen, ob Du in einem anderen Tarif weniger zahlst und eventuell wechseln.
Es kann passieren, dass der Versorger Dir eine Ablehnung schickt. Zum Beispiel, wenn eine Kündigung beim bisherigen Versorger zu Deinem Wunschtermin nicht möglich ist. Solange es einen gültigen Liefervertrag gibt, darf Dich kein anderer Gasanbieter versorgen. So ist ausgeschlossen, dass Du plötzlich in zwei Verträgen steckst. Möglich ist auch, dass der gewählte Versorger einen anderen Lieferstart vorschlägt. Dann kannst Du innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
Der Anbieter kann Dich auch ablehnen, falls Du einen schlechten Schufa-Score hast. Oder falls er früher schon einmal Probleme mit Dir als Kunden hatte. Oder wenn Du früher schon einmal Wechselboni kassiert hast und der Lieferant nicht erneut einen Bonus an Dich zahlen möchte. Die Pflicht zur Gaslieferung obliegt einzig dem Grundversorger in Deiner Region. Aber Du kannst das Risiko verringern, dass Dich ein Gasanbieter ablehnt: Fordere nach Beendigung eines Liefervertrags den Versorger auf, Deine Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu löschen. Nutze dazu gern unser Musterschreiben.
Hier kannst Du unser Musterschreiben zur Löschung personenbezogener Daten herunterladen:
Es gibt aber auch Unternehmen, die Deine Daten für eine eventuelle, spätere Prüfung behalten möchten. Vattenfall etwa hält seit 2022 in seinen AGB fest: Gehst Du einen Vertrag mit dem Unternehmen ein, erlaubst Du, dass Vattenfall Deine Daten bis zu fünf Jahre lange aufbewahren darf.
Wenn der neue Gasanbieter den Vertrag bestätigt und den Lieferstart mitteilt, sagt er Dir auch, wie viel Du zahlen sollst. Da Versorger in der Regel erst nach einem Jahr den tatsächlichen Verbrauch abrechnen, dürfen sie vorher monatliche Abschläge fordern, also Vorauszahlungen. Den ersten Abschlag darf der Versorger frühestens am Tag des Lieferbeginns einfordern.
Die Höhe der Abschlagszahlung muss sich dabei an Deinem bisherigen Verbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG). Verlangt das Unternehmen deutlich mehr, dann fordere es zur Anpassung auf und weise ihm Deinen letzten Gasverbrauch nach. Dafür kannst Du unser Musterschreiben nutzen. Beziehst Du zum ersten Mal Gas über das öffentliche Netz, ist die Abschlagszahlung am Verbrauch vergleichbarer Kunden auszurichten.
Wie Du bezahlst, bestimmst Du. Der Versorger muss Dir verschiedene Möglichkeiten zur Wahl stellen (§ 41 Abs. 2 EnWG). Wir empfehlen Dir, dem Anbieter ein Sepa-Lastschriftmandat zu erteilen. Dann kannst Du nicht in Zahlungsverzug geraten, denn der Versorger ist in der Pflicht, die Zahlungsbeträge pünktlich abzubuchen.
Dass Dich von einem Tag zum anderen ein anderer Versorger beliefert, bemerkst Du nicht. Die Qualität des Gases aus dem Netz verändert sich dadurch nicht.
Wohnst Du zur Miete in einem Haus mit zentraler Gasheizung, kannst Du den Gasanbieter nicht selbst bestimmen. Dafür ist der Vermieter verantwortlich. Der wiederum darf jedoch keinen Gasanbieter mit überhöhten Preisen auswählen und Dich und Deine Nachbarn das dann zahlen lassen. Außerdem ist der Vermieter verpflichtet, den Verbrauch der einzelnen Mieter getrennt zu erfassen und die Kosten in Rechnung zu stellen (§ 4 und § 6 Heizkostenverordnung).
Wenn die Heizkostenabrechnung kommt, solltest Du nachschauen, wie hoch der Gaspreis für das ganze Haus war. Um die Gasrechnung des Hauses einschätzen zu können, kannst Du Gastarife für Deine Postleitzahl über unseren Rechner abrufen. Werden Dir deutlich niedrigere Preise pro Kilowattstunde (kWh) angezeigt, als auf Deiner Abrechnung stehen, solltest Du Dich an Deine Hausverwaltung oder Deinen Vermieter wenden und einen Wechsel des Gasanbieters einfordern. Am besten schlägst Du gleich einen alternativen Tarif vor, der Dir ins Auge gefallen ist. Deine Forderung solltest Du mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot begründen (§ 556 Abs. 3 BGB). Gehen Hausverwaltung oder Vermieter nicht auf Deine Forderung ein, erkläre per Brief, dass Du künftige Abschlagszahlungen für Gas nur noch unter dem Vorbehalt der Rückforderung leistest.
Wann eine Abrechnung kommen muss, wann der Anbieter die Preise erhöhen darf und wie Du kündigen kannst, ist vertraglich und gesetzlich geregelt. In diesem Kapitel haben wir für Dich die Regeln zu verschiedenen Themen zusammengefasst.
Einmal im Jahr bekommst Du gewöhnlich eine Jahresabrechnung. Dein Lieferant muss Dir anbieten, die Rechnung elektronisch oder in Papierform zu übermitteln, ohne dafür etwas berechnen zu dürfen (§ 40b Abs. 1 EnWG). Die Abrechnung darf maximal zwölf Monate umfassen. Dein Anbieter führt darin auf, wie viel Gas Du verbraucht hast und welche Kosten dabei entstanden sind. Den Gaszähler müssen die Netzbetreiber einmal pro Jahr ablesen. Die Ablesung muss dabei nicht mit dem Ende des Abrechnungszeitraums zusammenfallen. Notfalls schätzt Dein Anbieter dann den letzten Zählerstand. Du kannst ihn auch selbst zum Ende des Vertragsjahres ablesen und dem Versorger mitteilen. Notiere den Zählerstand am besten auch für Deine eigenen Unterlagen. Gibt es abgelesene Zählerstände, müssen diese verwendet werden. Geschätzt werden darf nur, wenn es keine Ablesewerte gibt (§ 40a EnWG).
Spätestens sechs Wochen nach Ablauf des Abrechnungszeitraums muss Dir die Rechnung vorliegen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Hast Du weniger Gas verbraucht als im Vorjahreszeitraum, sollte der Versorger Deine Abschlagszahlungen nach unten korrigieren. Passt er Deinen Abschlag nicht automatisch an, dann fordere ihn dazu auf. Nutze auch hier gern unser Musterschreiben:
Für Deinen eingesparten Gasverbrauch muss Dir der Anbieter binnen zwei Wochen das Geld zurückzahlen oder das Guthaben komplett mit dem nächsten Abschlag verrechnen (§ 40c Abs. 3 EnWG). Hast Du den Vertrag gekündigt, muss Dir ebenfalls innerhalb von sechs Wochen die letzte Abrechnung zugehen und ein etwaiges Guthaben auf Deinem Konto innerhalb von 14 Tagen eingehen.
Die Abrechnung muss Du vier Jahre lang aufheben. Es kann passieren, dass ein Versorger eine Abrechnung noch korrigiert und zum Beispiel einen höheren Gasverbrauch berechnet, als ursprünglich in der Abrechnung ausgewiesen. Bis zu drei volle Kalenderjahre nach Zustellung der ersten Version ist dies möglich. Das gilt auch, wenn Du inzwischen umgezogen bist. Dann ist es von Vorteil, wenn Du die alte Abrechnung noch hast und jedes Jahr den Zählerstand notiert hast.
Wenn Dein Anbieter von Dir eine Erhöhung der Abschlagszahlung fordert, musst Du nicht zwingend mitspielen – vor allem nicht, wenn sich am Arbeitspreis nichts ändert, weil Du zum Beispiel noch eine Preisgarantie hast. Einseitige Abschlagserhöhungen durch den Anbieter sind dann nicht zulässig. Bleibt Dein Verbrauch gleich, aber Du zahlst mehr Abschlag, würdest Du dem Anbieter ja quasi einen Mini-Kredit geben.
Anders sieht es aus, wenn der Anbieter erst seine Preise erhöht und dann eine Erhöhung des Abschlags ankündigt. Wenn Du allerdings gut einschätzen kannst, dass Du in der aktuellen Abrechnungsperiode weniger Gas verbrauchen wirst, teile Deinem Anbieter mit, dass Du deshalb gerne bei Deiner bisherigen Abschlagszahlung bleiben möchtest. Weise den Anbieter dabei darauf hin, dass er das nicht als (Sonder-)Kündigung des Vertrags werten darf.
Wenn Du mit einer hohen Nachzahlung rechnest, solltest Du das Geld dafür monatlich auf einem Tagesgeldkonto zurücklegen. Wenn Du die Nachzahlung nicht genau kalkulieren kannst, ist das sinnvoller, als die Abschlagszahlung neu zu schätzen.
Will der Versorger seine Preise erhöhen, muss er Dir das mitteilen – einfach und verständlich (§ 41 Abs. 5 EnWG). Schickt er dazu eine E-Mail, muss sich bereits aus der Betreffzeile ergeben, dass es um eine Preiserhöhung geht. Stecken die Details in einem längeren Text, sind sie hervorzuheben oder neue und alte Preise einander gegenüberzustellen (OLG Köln, Urteil vom 26. Juni 2020, Az. 6 U 303/19). Außerdem muss Dich der Lieferant auf Dein Sonderkündigungsrecht hinweisen – bei jeder Preiserhöhung kannst Du den Vertrag zu dem Tag beenden, ab dem die neuen Preise gelten, ohne eine Kündigungsfrist einhalten zu müssen.
Einer Preiserhöhung vorbeugen lässt sich durch den Abschluss eines Tarifs mit Preisgarantie, wie wir es empfehlen. Eine eingeschränkte Preisgarantie berücksichtigt gewöhnlich nicht die staatlichen Steuern und Konzessionsabgaben auf den Gaspreis. Einige Versorger klammern auch die Netzentgelte aus. Die Steuern und Konzessionsabgaben sind dabei seit vielen Jahren stabil. Die Netzentgelte aber steigen regelmäßig.
Steht in Deinem Vertrag eine Preisgarantie, muss sich der Anbieter bis zum Ablauf der Preisgarantie daran halten. Muss er beispielsweise plötzlich mehr für den Einkauf zahlen, also für die Beschaffung des Gases, darf er diese Kosten dann nicht einfach an Dich weitergeben. Durch unerlaubte Preiserhöhungen während einer Preisgarantie sind 2022 unter anderem die Energieversorger ExtraEnergie und ExtraGrün, zu denen auch die Marken HitEnergie und prioenergie gehören, sowie primastrom und voxenergie aufgefallen. Die Verbraucherzentrale geht in solchen Fällen dagegen vor. Im März 2023 bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf ein vorheriges Urteil des Landgerichts: Die Preiserhöhungen von ExtraEnergie und Extragrün während einer Preisgarantie seien rechtswidrig gewesen. Betroffene können sich bei der Verbraucherzentrale melden, sie prüft eine entsprechenden Musterklage. Gegen die Marken primastrom und voxenergie läuft bereits eine Musterfeststellungsklage, Betroffene können kostenlos daran teilnehmen.
Gesetzlich erlaubt ist eine erste Vertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten. Seit März 2022 geschlossene Verträge dürfen sich anschließend zwar automatisch verlängern, Du darfst dann aber jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Mindestens zwei Wochen sollte die Kündigungsfrist aber betragen – wenn nämlich der Anbieter Dir kündigt, bleibt Dir so ausreichend Zeit, um einen neuen Vertrag abzuschließen.
Hast Du Deinen Vertrag vor März 2022 geschlossen, gelten die im Vertrag vereinbarten Fristen. Gesetzlich erlaubt war zuvor eine automatische Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten. Hat Dein Gaslieferant die Vertragsbedingungen an die neuen Fristen angepasst, gelten diese auch für Dich. Will Dein Lieferant die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, muss er Dich darüber informieren. Dir steht dann auch ein Sonderkündigungsrecht zu.
Willst Du Deinen Vertrag kündigen, ist die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist zu beachten. Für Kunden in der Grundversorgung gilt eine Frist von 14 Tagen. Außerhalb der Grundversorgung darf die Kündigungsfrist in einem ab März 2022 geschlossenen Vertrag maximal einen Monat betragen. Hast Du Deinen Vertrag vor März 2022 geschlossen, darf Deine Kündigungsfrist auch bis zu drei Monate betragen.
Wenn Du selbst kündigst, musst Du das schriftlich machen. Du kannst eine E-Mail schreiben, natürlich aber auch einen Brief oder ein Fax (§ 309 Nr. 13 BGB). Einen online geschlossenen Vertrag kannst Du seit Juli 2022 auch online wieder lösen (§ 312k BGB). Dazu müssen Lieferanten eine Schaltfläche bereitstellen, die eindeutig beschriftet sein soll, etwa mit den Worten „Verträge hier kündigen”.
Schließlich: Die Kündigung kann auch der neu gewählte Gasanbieter für Dich vornehmen. Jede ordentliche Kündigung klappt dabei nur im Rahmen der Kündigungsfrist. Jede Kündigung – egal ob digital, schriftlich oder vom neuen Anbieter mitgeteilt – muss Dein bisheriger Anbieter binnen einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG).
Grundsätzlich ist ein Lieferantenwechsel jederzeit möglich – zu Beginn eines Monats oder mitten im Monat. Will Dich ein Versorger nicht zu einem bestimmten Stichtag aus dem Vertrag lassen oder ein neuer Versorger die Belieferung mitten im Monat beginnen, hat das keine rechtlichen und auch keine technischen Gründe, sondern liegt eher in der firmeneigenen Verwaltung begründet. Falls Dich das stört: Mit einem Widerruf des neuen Vertrags fährst Du vermutlich besser, als wenn Du dem neuen Versorger ein anderes Datum für den Lieferstart schmackhaft machen willst.
Tarife, in denen der Anbieter eine Prämie oder einen Bonus für den Wechsel in seinen Vertrag verspricht, sind 2022 rar geworden. 2023 gibt es wieder einige Tarife mit einem Wechselbonus. Während der Gaspreisbremse dürfen Anbieter allerdings maximal 50 Euro als Wechselprämie zahlen.
Solche Prämien und Boni mitzunehmen, lohnt sich 2023 aber kaum. Tarife ohne Prämienzahlung können günstiger sein als jene mit Prämie. Entscheidest Du Dich doch für einen Tarif mit Neukundenprämie, dann wisse, dass Versorger die Prämien in der Regel nur Verbrauchern zahlen, die derzeit keinen gültigen Vertrag mit ihnen haben oder in den vorangegangenen sechs Monaten hatten. Als Bestandskunde zählst Du häufig auch, wenn Du bei dem entsprechenden Unternehmen bereits Strom beziehst. Gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowohl für die Strom- als auch die Gasversorgung, ist davon auszugehen, dass Du einen Neukundenbonus nur für einen Vertrag erhältst.
Zudem zahlen Versorger nicht immer einen versprochenen Bonus automatisch. Einige Anbieter musst Du erst zur Zahlung auffordern, um den Bonus zu erhalten. Beachte zudem: Kündigst Du den Vertrag außerordentlich, weil der Anbieter bereits im ersten Vertragsjahr die Preise erhöht, erlischt in der Regel Dein Anspruch auf den Neukundenbonus. Oft versprechen auch Vergleichsportale, über die Du den Vertrag abgeschlossen hast, die Prämie. Dann musst Du in der Regel erst eine Rechnung hochladen, damit die Prämie ausgezahlt wird.
Hält sich ein Versorger nicht an die gesetzlichen Regeln oder seinen eigenen Vertrag, weise ihn erst einmal darauf hin. Hilft das nicht, kannst Du dich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Auf diese muss ein Lieferant auf jeder Abrechnung hinweisen, ebenso auf Schreiben zu Preiserhöhungen und bei Abschluss eines Liefervertrags.
Kannst Du gegenüber der Schlichtungsstelle belegen, dass der Versorger auf Deine Beschwerde nicht reagiert hat, eröffnet sie in der Regel ein Schlichtungsverfahren. Das mögen Versorger nicht, denn die Schlichtungsstelle berechnet dem Unternehmen dafür eine Gebühr. Pro Fall stellt sie gewöhnlich einen niedrigen dreistelligen Betrag in Rechnung. Für Dich ist das Verfahren dagegen kostenfrei.
Hast Du den Gasliefervertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, kannst Du Dich auch dorthin wenden. Verivox und Check24 beispielsweise vermitteln in solchen Fällen zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
Stufst Du das Verhalten Deines Stromanbieters als eine unseriöse Geschäftspraktik ein, sind die Verbraucherzentralen oder die Marktwächter Energie die richtige Anlaufstelle für Deine Kritik. Die Verbraucherschützer können Unternehmen abmahnen, ihnen Unterlassungserklärungen abringen oder sie verklagen.
Kommt Dein Gasanbieter seinen Pflichten nicht nach, schickt er keine fristgerechte Abrechnung, antwortet er nicht auf Schreiben oder liefert er nicht zuverlässig Energie, kannst Du überlegen, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren. Die Behörde kann gegen einen Versorger ein Aufsichtsverfahren einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass das Unternehmen nicht mehr leistungsfähig ist. Zur Not kann die Behörde dem Anbieter seine Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen.
Gibt es dagegen Probleme mit dem Netzbetreiber, ist die Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle bei Beschwerden. Ein Netzbetreiber muss alle Stromversorger gleich behandeln. Er darf kein Unternehmen bevorzugen oder benachteiligen. Gleiches gilt für die Betreiber von Stromzählern. Willst Du Deinen Messstellenbetreiber wechseln, so muss dies das bisherige Unternehmen mittragen.
Bist Du Dir unsicher, ob das Verhalten Deines Anbieters korrekt ist, dann kann der Austausch mit anderen helfen. In unserer Community kannst Du mit weiteren Betroffenen diskutieren oder ein neues Thema eröffnen.
Seit Herbst 2021 ist es wiederholt passiert, dass Gaslieferanten ihren Kunden die Verträge gekündigt haben. Ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwa geregelt, dass beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen, darf auch der Anbieter diese Frist nutzen. Allerdings dürfen Anbieter einen Vertrag nicht vor Ablauf der festen Laufzeit kündigen oder die Kündigungsfrist nicht einhalten. Wegen der Gaskrise gab es 2021 und 2022 aber genau solche Fälle: Anbieter, die von einem Tag auf den anderen die Energielieferung einstellten und dies den Kunden rückwirkend mitteilten.
Am spektakulärsten war der Fall des Gaslieferanten gas.de, der sich im Dezember 2021 plötzlich bei der Bundesnetzagentur als Lieferant abmeldete. Schätzungsweise 400.000 Kunden fielen in die Ersatzversorgung beim Grundversorger. Gas.de handelte dabei nicht aus wirtschaftlicher Not. Das Unternehmen war auch 2022 weiterhin solvent. Allein 2019 erwirtschaftete es rund 60 Millionen Euro Gewinn.
Damit sich ein solcher Vorfall nicht wiederholt, wurde das Gesetz geändert. Gaslieferanten müssen nun spätestens drei Monate vor Ende ihrer Tätigkeit dies den Haushaltskunden und der Bundesnetzagentur mitteilen sowie auf ihrer Internetseite über das Ende des Gasliefergeschäfts informieren.
Ein Risiko, nach einem Gasanbieterwechsel ohne Gas dazustehen, besteht in der Regel nicht. Denn wenn andere Anbieter Dich nicht beliefern wollen oder können, übernimmt der Grundversorger den Dienst. Melde dich dazu unbedingt aktiv beim Grundversorger an. Er springt auch ein, wenn bei einem Versorgerwechsel etwas schiefgeht. Das sollte zwar nicht passieren, ist aber dennoch möglich. Du fällst dann in die Ersatzversorgung.
Nur in einem Fall kann Dein Gashahn zugedreht sein: Wenn Du in eine Wohnung einziehst, in der dem Vormieter der Gaszugang gesperrt wurde. Das kann passieren, wenn jemand seine Gasrechnung über Monate hinweg nicht begleicht. Hat dem Netzbetreiber dann niemand mitgeteilt, dass der alte Mieter ausgezogen und Du eingezogen bist, hat er keinen Grund, die Sperrung aufzuheben. Er macht dies aber sofort, wenn er vom Mieterwechsel erfährt. Schließt Du vor Einzug einen Gasliefervertrag für die neue Wohnung, ist klar, dass es einen neuen Mieter gibt. Der Netzbetreiber hebt dann die Sperrung wieder auf, ehe Du davon betroffen bist.