Gasanbieter wechseln So klappt Dein Wechsel in einen günstigeren Gasvertrag
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Finde heraus, bei welchem Gasanbieter Du bist und welchen Gaspreis Du aktuell bezahlst. Auf Deiner letzten Abrechnung findest Du außerdem Deinen jährlichen Gasverbrauch.
Prüfe mithilfe dieser Daten, ob sich ein Gasanbieterwechsel lohnt. Vergleiche Tarife mit unserem Gasrechner: Er fragt die Angebote von Verivox und Check24 ab und filtert die Ergebnisse nach den verbraucherfreundlichen Finanztip-Kriterien. Der Rechner enthält Werbelinks, über die Du Deinen Tarif direkt abschließen kannst. Alle Empfehlungen erfolgen rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.
Inhalt
Sich mit den Heizkosten zu beschäftigen, ist für Dich frustrierend? Das muss nicht sein, es kann sogar Spaß machen! Denn oft kannst Du beim Gas mehrere Hundert Euro pro Jahr einsparen. Das geht, indem Du Deinen Gasverbrauch senkst. Außerdem solltest Du regelmäßig prüfen, ob sich ein Gasanbieterwechsel lohnt. Das geht schnell und kann eine Menge Geld sparen. Was Du rund um den Wechsel wissen musst, findest Du in diesem Ratgeber.
Wenn einer der folgenden Punkte auf Dich zutrifft, kann sich ein Gasanbieterwechsel für Dich besonders lohnen:
Nach der Gaspreiskrise, ausgelöst durch Russlands Lieferstopp infolge seines Angriffskriegs auf die Ukraine, sind die Gaspreise mittlerweile wieder gesunken. Insgesamt sind sie aber höher als noch vor wenigen Jahren. Das liegt auch am CO2-Preis, der jedes Jahr weiter steigt und das klimaschädliche Gas verteuert.
In dieser Situation kann der Unterschied zwischen einem teuren und einem günstigen Gasvertrag sehr groß sein. Deshalb solltest Du regelmäßig Tarife vergleichen und einen Wechsel des Gasanbieters in Betracht ziehen. Wenn Du auf diese Weise Deine Heizkosten niedrig hältst, kannst Du gegenüber einem teuren Gasanbieter dauerhaft viel Geld sparen.
Der Anbieterwechsel selbst geht einfach und schnell, Du kannst ihn innerhalb von zehn Minuten beauftragen. Mit dem Finanztip-Gasrechner (enthält Werbelinks) weiter unten auf der Seite findest Du die günstigsten Gasanbieter an Deinem Wohnort. Viel schiefgehen kann beim Wechsel auch nicht, Deine Gasversorgung wird in keinem Fall unterbrochen. Und Finanztip unterstützt Dich sogar bei der Auswahl des Gasanbieters: Wir empfehlen Dir nur Gastarife, die verbraucherfreundliche Kriterien erfüllen. Negativ auffällige Gasanbieter werden von unserem Gasrechner ausgeschlossen – sie stehen auf der Finanztip-Blacklist.
Für den Gasanbieterwechsel benötigst Du nur ein paar wenige Zahlen und Angaben. Los geht es mit Deiner Postleitzahl und Deinem jährlichen Gasverbrauch, beides musst Du für den Tarifvergleich angeben. Deinen Gasverbrauch findest Du in Deiner letzten Gasabrechnung – achte auf den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden (kWh), das könnten zum Beispiel 12.000 Kilowattstunden sein. Manchmal steht dort auch einfach nur „Menge“. Falls Du Deinen Verbrauch nicht kennst, kann unser Gasrechner ihn notfalls auch schätzen.
Schau außerdem nach, wie viel Du bei Deinem aktuellen Gasanbieter bezahlst. In der Regel verlangt er als Vorauszahlung auf die Jahresrechnung einen monatlichen Abschlag. Der ergibt sich aus dem jährlichen Grundpreis, den Du immer pauschal zahlen musst. Hinzu kommt der eigentliche Gaspreis, der Arbeitspreis, der für jede verbrauchte Kilowattstunde fällig wird. Wenn Du diese Preise aus Deinem Vertrag oder der Abrechnung herausgelesen hast, kannst Du neue Tarife damit gut vergleichen.
Später wirst Du noch die Zählernummer Deines Gaszählers benötigen. Du findest sie ebenfalls auf Deiner letzten Gasrechnung oder direkt am Gaszähler, der sich meistens im Keller befindet.
Wenn Du im eigenen Haus lebst, kannst Du den Gasanbieter selbst wechseln. Als Mieterin oder Mieter geht das nur, wenn Du eine eigene Gastherme in der Wohnung hast, eine sogenannte Gasetagenheizung. Wohnst Du zur Miete in einem Haus mit zentraler Gasheizung, bestimmt dagegen Deine Vermieterin oder Dein Vermieter den Gastarif. Sie dürfen aber keinen Gasanbieter mit überhöhten Preisen auswählen. Der Verbrauch und die Kosten der einzelnen Mietwohnungen müssen getrennt erfasst und in Rechnung gestellt werden (§ 4 und § 6 Heizkostenverordnung).
Wenn die Heizkostenabrechnung kommt, solltest Du nachschauen, wie hoch der Gaspreis pro Kilowattstunde (kWh) für das ganze Haus war. Rufe anschließend Gastarife für Deine Postleitzahl mit unserem Gasrechner ab. Werden Dir dort deutlich niedrigere Kilowattstunden-Preise angezeigt, als Dein Vermieter abgerechnet hat, solltest Du Dich an Deine Hausverwaltung oder Deinen Vermieter wenden und einen Wechsel des Gasanbieters einfordern. Am besten schlägst Du gleich einen alternativen Tarif vor, der Dir ins Auge gefallen ist. Deine Forderung kannst Du mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot begründen (§ 556 Abs. 3 BGB). Dieses besagt, dass Vermieter im Sinne ihrer Mieter wirtschaftlich handeln, also zum Beispiel einen günstigen Gasvertrag abschließen sollten.
Jeden Tag können sich die Preise der vielen Hundert Gasanbieter in Deutschland ändern. Nutze für einen Preisvergleich unseren Finanztip-Gasrechner. Er liefert Dir die aktuell günstigsten Tarife für Deinen Wohnort und greift dazu als einziger Vergleichsrechner für Gastarife auf zwei Datenbanken zu: Finanztip kooperiert dafür mit den Vergleichsportalen Verivox und Check24.
Wir filtern deren Ergebnisse nach unseren strengen verbraucherfreundlichen Kriterien und zeigen Dir nur Gastarife an, deren Vertragskonditionen wir empfehlenswert finden. Problematische Gasanbieter, die uns negativ aufgefallen sind, möchten wir nicht empfehlen. Deshalb schließen wir sie komplett aus unserem Gasrechner aus. Wann Anbieter auf unserer Blacklist landen und welche weiteren Vorteile Dir unser Gasrechner bietet, kannst Du in unserem Ratgeber zum Gasvergleich ausführlich nachlesen.
Die Ergebnisliste des Finanztip-Gasrechners enthält Werbelinks zu Gastarifen, die uns täglich aktuell von Check24 und Verivox übermittelt werden. Hauptparameter für die Sortierung der Angebote ist der jährliche Gesamtpreis. Mit der Auswahl der Filterkriterien verändern sich die Tarife, die erscheinen. Angebote, die unsere Finanztip-Kriterien nicht erfüllen, werden ans Ende der Liste sortiert. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig.
Der Finanztip-Gasrechner basiert auf Daten der Check24 Vergleichsportal Energie GmbH sowie der Verivox GmbH. Diese haben wir mit unseren Parametern so gefiltert, dass Du ein verbraucherfreundliches Ergebnis nach Finanztip-Kriterien erhältst. Ausführlich erklären wir das hier. Den Grundversorgungstarif an Deinem Wohnort zeigen wir zum besseren Vergleich oberhalb der Ergebnisliste an. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und erheben keinen Anspruch auf vollständige Marktabdeckung. Für Schäden aus fehlerhaften Daten oder durch die Nutzung des Rechners übernehmen wir keine Haftung.
Willst Du den Vertrag über Verivox oder Check24 abschließen, leiten die Portale den Vertragswechsel ein. Der Abschluss kommt in der Regel erst zustande, wenn Dich der gewählte Versorger anschreibt und den Vertrag bestätigt. Ab dann bleiben 14 Tage Zeit, um den Vertrag zu widerrufen.
Für Daten der Check24 Vergleichsportal Energie GmbH: © 2024 www.check24.de
Für Daten der Verivox GmbH: © Verivox GmbH – www.verivox.de – alle Angaben ohne Gewähr (Stand: 2024). Das Angebot darf nur für den privaten Gebrauch genutzt werden. Eine Vervielfältigung oder Verbreitung des Angebots oder der auf diesen Seiten angezeigten Informationen – ganz oder auszugsweise, gleich in welcher Form – und jede Form der kommerziellen Verwendung ist nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Verivox GmbH zulässig.
Findest Du über unseren Rechner einen geeigneten Gastarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen. Entweder Du klickst auf die angezeigten Links von einem unserer Partner, Verivox oder Check24, die dann den Gasanbieterwechsel für Dich einleiten. Dafür erhalten die Portale eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Und Du unterstützt die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten dann wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Anbieterwechsel eingeleitet wird.
Oder Du nimmst direkt Kontakt zum Anbieter auf und schließt mit ihm einen Vertrag ab. Dann erhalten weder die Vergleichsportale noch wir eine Provision. Wir zeigen Dir in der Ergebnisliste auch Tarife, die nicht über die Portale abgeschlossen werden können. Entscheidest Du Dich für einen solchen, musst Du den Vertrag ohnehin direkt beim Anbieter abschließen.
Wenn Du den Gasanbieter wechseln möchtest, kannst Du das bis zu sechs Monate vor dem geplanten Wechseltermin beauftragen. Auf diese Weise kannst Du Dir günstige Konditionen, die Du heute beim Anbietervergleich entdeckst, schon im Voraus sichern.
Meistens musst Du Dich gar nicht selbst um die Kündigung Deines alten Gasvertrags kümmern, wenn Du wechseln möchtest. Es gibt drei Szenarien:
Fall 1: Du hast noch einen laufenden Gasvertrag
Gasverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit zwischen 1 und 24 Monaten. Sobald die abgelaufen ist, kannst Du unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist den Vertrag beenden und den Anbieter wechseln. Wenn Du Deinen aktuellen Gasvertrag nach dem 1. März 2022 abgeschlossen hast, gilt immer eine Kündigungsfrist von maximal einem Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). In noch älteren Gasverträgen darf die Kündigungsfrist länger sein und sich der Vertrag immer wieder um ein ganzes weiteres Jahr verlängern. Sonderfall Grundversorgung: Hier kannst Du jederzeit mit einer zweiwöchigen Frist kündigen.
Wenn Du den Gasanbieter wechseln willst, kümmere Dich am besten möglichst früh darum. Hast Du einen neuen Gastarif gefunden, kann der neue Anbieter die Kündigung des alten Vertrags für Dich übernehmen, automatisch zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Anbieterwechsel findet dann ganz von selbst statt. Optional kannst Du den Vertrag auch selbst kündigen, per E-Mail, Brief oder Fax. Nutze dafür gern unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung Deines Gasvertrags.
Fall 2: Dein Gasvertrag ist gekündigt oder Du hast noch gar keinen Gasvertrag
In diesem Fall kannst Du jederzeit einen neuen Gasvertrag abschließen, der direkt am Tag nach dem Lieferende Deines bisherigen Vertrags beginnt. Das gilt auch, wenn Du in eine Wohnung neu einziehst, für die noch kein Gasvertrag besteht. Falls Du bereits neu eingezogen bist und Dich selbst um die Gasversorgung kümmern musst, aber noch keinen Vertrag abgeschlossen hast, bist Du in der Grundversorgung. Auch dann kannst Du jederzeit einen neuen Gasvertrag abschließen und solltest das auch tun, der neue Anbieter kündigt für Dich beim Grundversorger.
Fall 3: Dein Gasanbieter will den Preis erhöhen
Will Dein aktueller Gasanbieter die Preise anpassen, hast Du fast immer ein Sonderkündigungsrecht, egal ob Preiserhöhung oder Preissenkung. Dadurch kannst Du zu dem Datum, ab dem die Preisänderung gelten soll, aus dem laufenden Vertrag aussteigen. Ein guter Zeitpunkt also für einen Tarifvergleich.
Du hast einen deutlich günstigeren, anderen Anbieter gefunden? Dann nutze Dein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall musst Du selbst kündigen, der neue Anbieter kann das nicht übernehmen. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief und schicke ihn per E-Mail, Brief oder Fax an den alten Lieferanten. Anschließend wählst Du direkt Deinen neuen Gasanbieter – der neue Vertrag sollte direkt an das Ende des alten Vertrags anschließen.
Quelle: Finanztip-Darstellung (Stand: August 2024)
Der neue Vertrag ist erst geschlossen, wenn ihm auch der Gasanbieter zustimmt. Hast Du Deinen vorherigen Vertrag bereits selbst gekündigt, kann Dir der neue Anbieter sofort eine Vertragsbestätigung schicken. Andernfalls übernimmt er die Kündigung für Dich und sendet anschließend die Vertragsbestätigung. Darin nennt der Anbieter den Wechseltermin. Das alles sollten Versorger in zwei bis drei Wochen erledigen.
Ist der Tag des Anbieterwechsels dann gekommen, lies Deinen Gaszähler ab und melde den Zählerstand. So stellst Du sicher, dass die richtige Menge an Gas abgerechnet wird. Du kannst den Zählerstand entweder online bei Deinem örtlichen Gasnetzbetreiber melden oder direkt beim neuen und am besten auch beim alten Gasanbieter. Oft werden diese Dich dazu auch auffordern. Bist Du am Tag des Anbieterwechsels nicht zuhause, ist das nicht tragisch – melde Deinen Zählerstand dann einfach ein paar Tage vorher oder nachher.
Damit ist Dein Gasanbieterwechsel erledigt. In der Regel geht dabei nichts schief. Aber auch für den Fall der Fälle bleibt Deine Gasversorgung ununterbrochen sicher. Dann springt automatisch erst die sogenannte Ersatzversorgung, später dann die Grundversorgung ein. Damit kannst Du weiter heizen, die beiden sind aber meistens teurer. Alle Informationen dazu liest du in unserem Ratgeber zur Grundversorgung und Ersatzversorgung.
Das kann passieren, wenn eine Kündigung beim bisherigen Gasanbieter zu Deinem Wunschtermin nicht möglich ist, weil der Vertrag noch länger läuft. Falls der neue Gasanbieter einen anderen Lieferstart vorschlägt, kannst Du per Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten. Der neue Anbieter kann Dich auch ablehnen, wenn Du einen schlechten Schufa-Score hast. Oder falls er Dich einfach nicht als Kundin oder Kunde möchte, zum Beispiel weil er Dir nicht erneut einen Wechselbonus auszahlen möchte. Willst Du so einer Ablehnung vorbeugen, fordere Deine alten Anbieter direkt nach Beendigung eines Liefervertrags dazu auf, Deine Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung zu löschen. Nutze dazu gern unser Musterschreiben zur Löschung personenbezogener Daten.
In der Regel wird erst nach einem Jahr Dein tatsächlicher Gasverbrauch abgerechnet. Deshalb wird Dein Gasanbieter einen monatlichen Abschlag fordern, das ist eine regelmäßige Vorauszahlung auf die Jahresrechnung. Oft sind es zwölf gleich hohe Abschläge, einer für jeden Monat. Manche Gasanbieter verlangen auch nur elf Abschläge. In jedem Fall werden Deine Vorauszahlungen in der Schlussabrechnung berücksichtigt – wenn Du damit über den Endrechnungsbetrag kommst, bekommst Du eine Rückerstattung, andernfalls musst Du etwas nachzahlen.
Die erste Abschlagszahlung darf der Gasanbieter frühestens am Tag des Lieferbeginns einfordern. Die Höhe des Abschlags muss sich dabei an Deinem bisherigen Gasverbrauch orientieren (§ 41b Abs. 3 EnWG). Beispiel: Hast Du im vergangenen Jahr 20.000 Kilowattstunden Gas verbraucht, wirst Du auch beim Anbieterwechsel diesen Verbrauch angeben. Ist für diesen Verbrauch eine Jahresrechnung von 2.400 Euro zu erwarten, sollte der monatliche Abschlag ein Zwölftel davon betragen, also 200 Euro. Verlangt der Gasanbieter einen zu hohen Abschlag, kannst Du den Abschlag oft selbst im Online-Kundenportal anpassen. Geht das bei Deinem Gasanbieter nicht, fordere ihn schriftlich auf, den Abschlag zu korrigieren. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief.
Musterbrief Abschlag korrigieren
Wie Du bezahlst, bestimmst Du. Der Gasanbieter muss Dir verschiedene Möglichkeiten zur Wahl stellen (§ 41 Abs. 2 EnWG). Wir empfehlen Dir das Sepa-Lastschriftmandat. Dann kannst Du nicht in Zahlungsverzug geraten, denn der Anbieter ist in der Pflicht, die Abschläge pünktlich abzubuchen.
Durchschnittlich 111 verschiedene Gasanbieter stehen Dir an Deinem Wohnort zur Verfügung, heißt es im jüngsten Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Aber wie triffst Du bei dieser Anzahl eine gute Wahl? Neben einem günstigen Preis sind auch bestimmte Vertragsbedingungen empfehlenswert. Finanztip macht Dir den Gasanbieterwechsel so einfach wie möglich: In unserem Gasrechner (enthält Werbelinks) sind die wichtigsten verbraucherfreundlichen Kriterien bereits voreingestellt, zum Beispiel
Zusätzlich versuchen wir, Dich bestmöglich vor problematischen Gasanbietern zu bewahren: Fällt uns ein Unternehmen negativ auf, landet es auf der Finanztip Blacklist und damit nicht in Deinem Gasanbietervergleich.
Die wichtigsten Vertragsdetails haben wir im Folgenden nochmal für Dich zusammengefasst. Sie gelten sowohl für konventionelles Gas als auch für Biogas.
Viele Gasanbieter zahlen Dir einen Geldbetrag für den Wechsel in ihren Vertrag, das heißt dann etwa „Neukundenbonus“, „Treuebonus“ oder „Sofortbonus“. Manchmal locken auch Prämien wie ein Fernseher oder ein Tablet für einen Gasanbieterwechsel. Du musst wissen, dass Gastarife ohne Bonus oder Prämie langfristig günstiger sein können als Tarife mit anfänglichem Bonus. Der Grund: Oft ist der eigentliche Gaspreis in Bonusverträgen etwas höher. Günstig erscheint der Tarif nur wegen des Bonus, der innerhalb des ersten Vertragsjahres ausgezahlt wird. Sobald der Bonus dann ab dem zweiten Jahr wegfällt, kann der Tarif verhältnismäßig teuer sein. Wähle im Gasrechner die Option „langfristige Planung“ um Gastarife zu finden, die auch ohne Bonus günstig sind.
Alternativ kannst Du beim regelmäßigen Gasanbieterwechsel auch immer wieder einen Bonus absahnen. Wähle dazu im Gasrechner die Option „flexibel bleiben und bei Bedarf wechseln“. Dann rechnen wir die Boni in die Gesamtkosten des ersten Vertragsjahres mit ein. Setzt Du auf Bonustarife, kannst Du kurzfristig oft mehr sparen als bei Tarifen ohne Bonus. Allerdings solltest Du nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit, meistens nach einem Jahr, erneut Tarife vergleichen. Prüfe dann, ob andere Gasanbieter deutlich günstiger sind.
Achte außerdem auf die Auszahlungsbedingungen des Bonus. Unter anderem musst Du bei dem Anbieter als Neukunde gelten. Alles dazu liest Du in unserem weiterführenden Ratgeber zu Bonustarifen – dort schreiben wir zwar in erster Linie von Stromtarifen, die Informationen gelten aber genauso für Gastarife.
Es gibt zwei Versionen von Preisgarantien: die vollständige Preisgarantie und die eingeschränkte Preisgarantie. Eine vollständige Preisgarantie deckt alle Bestandteile des Gaspreises ab, auch Steuern und gesetzliche Umlagen. In der viel häufigeren eingeschränkten Preisgarantie sind bestimmte Preisbestandteile nicht abgedeckt, etwa Steuern, Umlagen oder Abgaben auf den Gaspreis. Das sind staatlich festgelegte Preisbestandteile, die der Gasanbieter nicht beeinflussen kann. Sollte sich an diesen etwas ändern, darf der Gasanbieter die höheren Kosten trotz Preisgarantie an Dich weitergeben. Allerdings könntest Du auch in so einem Fall Dein Sonderkündigungsrecht nutzen und zeitnah aus dem Gasvertrag raus.
Alle übrigen Bestandteile des Gaspreises sind durch die eingeschränkte Preisgarantie abgesichert. Dazu zählen insbesondere die Kosten für den Einkauf des Gases, die sogenannten Beschaffungskosten, und die Gebühren für das Gasnetz, die sogenannten Netzentgelte. Im Finanztip-Gasrechner werden Dir nur Tarife empfohlen, die mindestens eine eingeschränkte Preisgarantie bieten. Sie muss außerdem mindestens so lange wie die Vertragslaufzeit gelten.
Bei jedem Gasvertrag ist eine Vertragslaufzeit angegeben, die Mindestvertragslaufzeit. Sie darf höchstens zwei Jahre betragen. Ist die erste Vertragslaufzeit abgelaufen, verlängert sich Dein Gasvertrag automatisch auf unbestimmte Zeit.
Regulär kündigen kannst Du Deinen Gasvertrag frühestens, wenn die Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist. Anschließend kannst Du jederzeit kündigen, Du musst nur die Kündigungsfrist beachten. Diese darf höchstens einen Monat ausmachen. Wir empfehlen eine Kündigungsfrist von mindestens zwei Wochen – falls der Anbieter Dir kündigt, hättest Du trotzdem genug Zeit, rechtzeitig einen neuen Gasvertrag abzuschließen. Bei einem Umzug steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn Dich Dein Gasanbieter an der neuen Adresse nicht zu denselben Preisen wie bisher beliefern kann.
Diese Grundregeln gelten für alle Gasverträge außerhalb der Grundversorgung, die ab März 2022 abgeschlossen wurden (§ 309 Nr. 9 BGB). Wurde Dein bestehender Gasvertrag früher abgeschlossen, sind noch Kündigungsfristen von bis zu drei Monaten und Vertragsverlängerungen um bis zu ein Jahr erlaubt – aus solchen alten Verträgen solltest Du deshalb herauswechseln, sie sind nicht verbraucherfreundlich.
In der Grundversorgung gilt derweil keine feste Vertragslaufzeit und immer eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 GasGVV).
Wann eine Abrechnung kommen muss, wann der Anbieter die Preise erhöhen darf und wie Du kündigen kannst, ist vertraglich und gesetzlich geregelt. In diesem Kapitel haben wir für Dich die Regeln zu verschiedenen Themen rund um Deinen Gasvertrag zusammengefasst.
Nach Vertragsschluss muss Dir Dein neuer Gasanbieter eine „knappe, leicht verständliche und klar gekennzeichnete Zusammenfassung der wichtigsten Vertragsbedingungen“ übermitteln (§ 41 EnWG). Dazu gehören:
Mit Deinem Widerrufsrecht kannst Du innerhalb von 14 Tagen, nachdem Dir der gewählte Gasanbieter Deinen Auftrag bestätigt hat, einen Vertrag wieder aufheben (§ 355 BGB). In der Widerrufsbelehrung im Vertrag müssen dazu E-Mail-Adresse, Telefonnummer und Faxnummer des Anbieters genannt sein.
Bevor ein Gasanbieter Dich anruft und in ein Werbegespräch verwickelt, muss das Unternehmen vorher Deine ausdrückliche Einwilligung in ein Werbegespräch dokumentieren (§ 7a UWG). Unerlaubte Werbeanrufe kannst Du der Bundesnetzagentur per Internetformular melden. Selbst wenn Du am Telefon auf ein Angebot eingehst, ist der Gasvertrag damit nicht geschlossen, denn außerhalb der Grundversorgung ist die Textform für Verträge gesetzlich vorgeschrieben (§ 41b Abs. 1 EnWG). Ein mündlich unterbreitetes Angebot muss Dir der Gasanbieter also schriftlich vorlegen, etwa per Brief, Mail, Fax oder SMS, und Du musst es annehmen.
Möchtest Du diesen telefonisch angebotenen Gasvertrag nicht eingehen, widerrufe ihn am besten innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen (§ 355 BGB). Wurdest Du nicht über Dein Widerrufsrecht informiert, verlängert sich die Frist sogar auf ein Jahr. Der Gasanbieter muss beweisen, dass Du informiert wurdest.
Die Höhe von Abschlagszahlungen muss Deinem bisherigen Gasverbrauch entsprechen (§ 41b Abs. 3 EnWG). Mit jeder Jahresabrechnung sollte der Gasanbieter daher den Abschlag anpassen – hast Du mehr verbraucht als erwartet, darf er mehr verlangen. Ist der Verbrauch geringer, sollte der Anbieter den Abschlag senken, immer im Verhältnis zum geänderten Verbrauch. Macht Dein Gasanbieter das nicht, dann nutze unser Musterschreiben, um ihn dazu aufzufordern. Bei einigen Gasanbietern kannst Du die Abschlagshöhe im Online-Kundenportal auch selbst verändern.
Fällig wird eine Abschlagszahlung frühestens zwei Wochen, nachdem Du eine Zahlungsaufforderung erhalten hast (§ 40c Abs. 1 EnWG). Hast Du einen neuen Gasvertrag abgeschlossen, darf der Gasanbieter die erste Abschlagszahlung nicht vor dem Lieferbeginn verlangen (§ 41b Abs. 3 EnWG).
Will Dein Gasanbieter einfach so Deinen Abschlag erhöhen, musst Du nicht mitspielen – vor allem nicht, wenn sich am Arbeitspreis, dem Preis pro Kilowattstunde, nichts verändert. Einseitige Abschlagserhöhungen durch den Anbieter sind nicht zulässig, sagen die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Solange Dein Gasverbrauch gleichbleibt, Du aber einen höheren Abschlag bezahlst, würdest Du dem Gasanbieter quasi einen Mini-Kredit geben.
Will Dein Gasanbieter seine Preise erhöhen, muss er Dich informieren – spätestens einen Monat vor der geplanten Preisanpassung (§ 41 Abs. 5 EnWG). Für Kundinnen und Kunden in der Grundversorgung gilt sogar eine Frist von sechs Wochen (§ 5 Abs. 2 GasGVV). Nur wenn der Gasanbieter eine steigende Mehrwertsteuer an Dich weitergibt, braucht er Dich nicht über die höheren Preise zu unterrichten.
Bei Preisanpassungen muss Dich der Gasanbieter über Dein Sonderkündigungsrecht informieren. Durch dieses Recht kannst Du den Gasvertrag zum Zeitpunkt der Preiserhöhung kündigen, ohne Rücksicht auf die vereinbarte Kündigungsfrist nehmen zu müssen. Wenn der Anbieter nicht auf das Sonderkündigungsrecht hinweist, ist die Preiserhöhung unwirksam. Übrigens: Diese Regeln gelten auch für den Fall einer Preissenkung.
Auch bei anderen Änderungen des Vertrags, beispielsweise wenn der Gasanbieter Kündigungsfristen oder Laufzeiten ändert, gilt das Sonderkündigungsrecht und die Pflicht, auf dieses hinzuweisen. Eine Sonderkündigung musst Du selbst schreiben, nutze dafür gerne unseren Musterbrief. Innerhalb von einer Woche muss der Gasanbieter Deine Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Auch bei einem Umzug steht Dir unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht zu.
Ob Gasanbieter eine Preisgarantie gewähren und wie diese gestaltet ist, ist deren Sache. Wehr Dich gegen Preiserhöhungen während einer Preisgarantie, das dürfen Gasanbieter im Regelfall nicht. Ausnahmen gibt es nur, wenn es sich um steigende staatlich bestimmte Preisbestandteile wie Steuern und Abgaben handelt und dazu eine Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertrags festgehalten wurde. Erhältst Du von Deinem Anbieter eine zweifelhafte Preiserhöhung während der Preisgarantie, solltest Du schriftlich widersprechen. Ist eine eingeschränkte Preisgarantie vereinbart, muss Dein Versorger die unternehmerischen Risiken tragen, zum Beispiel von steigenden Beschaffungskosten.
Die Unternehmen ExtraEnergie und ExtraGrün, zu denen auch die Marken HitEnergie und prioenergie gehören, haben Kunden in der Vergangenheit Preiserhöhungen für Strom und Gas angekündigt, obwohl eine Preisgarantie vereinbart war. Das Landgericht Düsseldorf entschied 2022, dass solche Preiserhöhungen rechtswidrig seien. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte 2023 das vorherige Urteil. Betroffene können sich einer Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen ExtraEnergie kostenlos anschließen.
Ebenfalls wegen Verstoßes gegen die versprochene Preisgarantie ging der Bundesverband der Verbraucherzentrale vzbv gegen die Versorger primastrom und voxenergie vor. Im März 2024 einigten sich die Unternehmen mit dem vzbv darauf, die Preiserhöhung zurückzunehmen und Betroffenen ihr Geld zu erstatten. Wenn Du von den Preiserhöhungen betroffen warst, lies auf der Seite der Verbraucherzentrale nach, was Du jetzt tun kannst.
Gasverträge dürfen eine erste Vertragslaufzeit von bis zu zwei Jahren beziehungsweise 24 Monaten haben. Für alle neuen Gasverträge, die seit März 2022 abgeschlossen wurden, gilt bezüglich der Vertragsverlängerung dieselbe Regel: Verträge dürfen sich nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit verlängern, Du darfst aber jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB). Hast Du Deinen Gasvertrag vor März 2022 abgeschlossen, gelten noch die im Vertrag vereinbarten Fristen. Gesetzlich erlaubt war früher eine automatische Vertragsverlängerung von bis zu einem Jahr und eine Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten.
Willst Du Deinen Gasvertrag kündigen, musst Du die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist beachten. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von 14 Tagen. In allen anderen ab März 2022 abgeschlossenen Gasverträgen darf die Kündigungsfrist höchstens einen Monat betragen. Hast Du Deinen Vertrag vor März 2022 abgeschlossen, darf Deine Kündigungsfrist noch bis zu drei Monate betragen.
Willst Du Deinen Gasvertrag selbst kündigen, muss dies schriftlich geschehen. Du kannst eine E-Mail, einen Brief oder ein Fax schreiben (§ 309 Nr. 13 BGB). Nutze dafür gerne unseren Musterbrief zur ordentlichen Kündigung Deines Gasvertrags. Einen online geschlossenen Vertrag kannst Du seit Juli 2022 auch online wieder lösen (§ 312k BGB). Der Gasanbieter muss auf der Website eine Schaltfläche bereitstellen, die eindeutig beschriftet sein soll, etwa mit den Worten „Verträge hier kündigen“. Aber auch der neu gewählte Gasanbieter kann die Kündigung des alten Vertrags für Dich übernehmen.
Jede Kündigung – egal ob digital, schriftlich oder vom neuen Anbieter mitgeteilt – muss Dein bisheriger Gasanbieter innerhalb von einer Woche bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Solange Du die Kündigungsfrist einhältst, ist ein Gasanbieterwechsel grundsätzlich jederzeit möglich, zu Beginn eines Monats oder auch mitten im Monat.
Mindestens einmal im Jahr muss Dir Dein Gasanbieter eine Jahresabrechnung schicken (§ 40b Abs. 1 EnWG). Du darfst entscheiden, ob Du sie auf Papier oder digital erhalten willst und darfst auch eine monatliche, viertel- und halbjährliche Abrechnung anbieten. Für eine jährliche Abrechnung darf der Gasanbieter keine Gebühren erheben. Nach Ablauf der Jahresfrist hat Dein Gasanbieter sechs Wochen Zeit, um Dir die Abrechnung zu schicken (§ 40c Abs. 2 EnWG). Hast Du Deinen Gasvertrag gekündigt, solltest Du ebenfalls innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende die Abrechnung erhalten.
In der Abrechnung steht, wie viel Gas Du verbraucht hast und welche Kosten dabei entstanden sind. Grundlage dafür ist der Zählerstand Deines Gaszählers. Mindestens einmal im Jahr sollte er abgelesen werden, die Ablesung muss aber nicht mit dem Ende des Abrechnungszeitraums zusammenfallen. Gibt es abgelesene Zählerstände, müssen diese verwendet werden. Geschätzt werden darf nur, wenn es keine aktuellen Ablesewerte gibt (§ 40a EnWG). Du kannst den Gaszähler auch selbst jederzeit oder zum Ende des Vertragsjahres ablesen und den Zählerstand dem Anbieter oder Deinem örtlichen Gasnetzbetreiber melden. Notiere ihn auch für Deine eigenen Unterlagen.
Im Gesetz steht, dass die Jahresabrechnung einfach und verständlich sein muss und alle Faktoren enthalten muss, die für die Berechnung notwendig sind (§ 40 Abs. 1 EnWG). Preisbestandteile wie die Erdgassteuer und die CO2-Kosten müssen separat auf der Rechnung stehen. Der Gasanbieter muss auch angeben, welche Gebühren er für die Nutzung des Gasnetzes (Netzentgelte), den Gaszähler (Messstellenbetrieb) und die Konzessionsabgabe bezahlt hat und nun Dir in Rechnung stellt. Findest Du einen Fehler auf der Abrechnung, fehlt etwas oder verstehst Du sie nicht, dann widersprich ihr. Fordere den Gasanbieter auf, die Abrechnung zu korrigieren oder verständlich zu gestalten.
Wenn Du über die monatlichen Abschläge insgesamt zu viel im Voraus bezahlt hast, steht auf Deiner Gasabrechnung ein Guthaben. Diese Rückerstattung muss Dir der Gasanbieter binnen zwei Wochen auszahlen oder mit der nächsten Abschlagszahlung vollständig verrechnen (§ 40c Abs. 3 EnWG). Ergibt die Abrechnung eine Nachzahlung für Dich, wird diese frühestens zwei Wochen, nachdem Du die Rechnung erhalten hast, fällig (§ 40c Abs. 1 EnWG).
Wurden beim Abschluss des Gasvertrags Bonuszahlungen vereinbart, müssen auch die auf der Abrechnung auftauchen. Ob der Versorger diesen Bonus mit Deinen Kosten verrechnet oder die Summe extra aufführt, ist ihm überlassen. In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder im Vertrag sollte geregelt sein, wie er den Bonus berechnet und wann und wie er ihn zahlt. Fehlt der Bonus auf der Abrechnung oder hast Du nach Vertragsende Deinen Bonus nicht erhalten, dann beschwere Dich beim Gasanbieter.
Tipp: Hebe Deine Gasabrechnungen vier Jahre lang auf für den Fall, dass Dein Gasanbieter eine Abrechnung noch korrigieren will. Das darf er bis zu drei Kalenderjahre, nachdem Du die erste Version erhalten hast. Vorteilhaft ist es dann, wenn Du jedes Jahr Deinen Zählerstand notiert hast und ihn nachweisen kannst.
Grundversorgung ist ein Basistarif des Gasanbieters mit den meisten Kundinnen und Kunden in Deiner Region, häufig ein lokales Stadtwerk. In der Vergangenheit waren die Preise für Gas in der Grundversorgung oft am höchsten. Auch 2024 zeigen unsere Preisanalysen: Die Grundversorgung ist meist deutlich teurer als andere Gastarife, sogenannte Sondertarife.
Aus der Grundversorgung kannst Du schnell herauswechseln, es gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen. Du kannst also jederzeit mit dem Finanztip-Gasrechner (enthält Werbelinks) prüfen, ob es günstigere Tarife für Dich gibt. Außerdem kannst Du auch direkt beim Grundversorger nach einem günstigeren Sondertarif fragen. Willst Du den Gasanbieter wechseln, kann der neu gewählte Lieferant die Grundversorgung für Dich kündigen.
In der Regel zeigt Dir unser Gasrechner die Grundversorgung für Deinen Wohnort gesondert über der Ergebnisliste an. Laut der Bundesnetzagentur befindet sich fast jeder fünfte Gaskunde noch in der Grundversorgung. Der Tarif ist auch eine Art Sicherheitsnetz und der Grundversorger darf Dich als Kunde nicht ablehnen.
Fällt Dein bisheriger Anbieter unerwartet aus oder verzögert sich ein geplanter Gasanbieterwechsel, beliefert Dich der Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung. Dort gibt es keinen Vertrag und daher auch keine Kündigungsfrist – sobald Dich ein von Dir gewählter Gasanbieter versorgt, endet die Ersatzversorgung. Die Ersatzversorgung darf noch teurer sein als die Grundversorgung. Schließ also möglichst schnell einen neuen Gasvertrag ab.
Hält sich ein Gasanbieter nicht an die gesetzlichen Regeln oder seinen eigenen Vertrag, weise ihn erst einmal darauf hin. Oft löst eine Mail oder ein Anruf beim Kundenservice das Problem. Du kannst aber auch Dein Recht auf Verbraucherbeschwerde nach Paragraf 111a Energiewirtschaftsgesetz nutzen. Dafür haben wir Dir hier ein Musterschreiben vorbereitet. Normalerweise genügt es, das Schreiben per Mail oder Post an Deinen Gasanbieter zu schicken. Möchtest Du auf Nummer sicher gehen, sende es per Einschreiben.
Musterschreiben Verbraucherbeschwerde
Der Gasanbieter hat dann vier Wochen Zeit, um das Problem zu lösen oder Dir eine ausreichende Erklärung zu schicken. Macht er das nicht, kannst Du Dich im Anschluss an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Auf diese müssen Gasversorger auf jeder Abrechnung, auf Schreiben zu Preiserhöhungen und bei Abschluss eines Liefervertrags hinweisen.
Kannst Du gegenüber der Schlichtungsstelle belegen, dass der Gasanbieter auf Deine Beschwerde nicht reagiert oder sie nicht gelöst hat, eröffnet sie in der Regel ein Schlichtungsverfahren – für Dich ist das kostenlos. Gasanbieter mögen das nicht, denn die Schlichtungsstelle berechnet dem Unternehmen dafür eine Gebühr. Pro Fall stellt sie gewöhnlich einen niedrigen dreistelligen Betrag in Rechnung.
Hast Du den Gasliefervertrag über ein Vergleichsportal abgeschlossen, kannst Du Dich auch dorthin wenden. Verivox und Check24 beispielsweise vermitteln in solchen Fällen zwischen Gasanbietern und Kunden.
Stufst Du das Verhalten Deines Gasanbieters als eine unseriöse Geschäftspraktik ein, sind die Verbraucherzentralen oder die Marktwächter Energie die richtige Anlaufstelle für Deine Kritik. Die Verbraucherschützer können Unternehmen abmahnen, ihnen Unterlassungserklärungen abringen oder sie verklagen.
Kommt Dein Gasanbieter seinen Pflichten nicht nach, schickt er keine fristgerechte Abrechnung, antwortet er nicht auf Schreiben oder liefert er nicht zuverlässig Energie, kannst Du überlegen, die Bundesnetzagentur darüber zu informieren. Die Behörde kann gegen einen Versorger ein Aufsichtsverfahren einleiten, wenn der Verdacht besteht, dass das Unternehmen nicht mehr leistungsfähig ist. Zur Not kann die Behörde dem Anbieter seine Tätigkeit ganz oder teilweise untersagen.
Gibt es dagegen Probleme mit dem Netzbetreiber, ist immer die Bundesnetzagentur die richtige Anlaufstelle bei Beschwerden. Ein Netzbetreiber muss alle Gasversorger gleich behandeln. Er darf kein Unternehmen bevorzugen oder benachteiligen.
Bist Du Dir unsicher, ob das Verhalten Deines Gasanbieters korrekt ist, dann kann der Austausch mit anderen helfen. In unserer Finanztip-Community kannst Du mit weiteren Betroffenen diskutieren oder ein neues Thema eröffnen.
Wenn Dein Gasanbieter Dir den Vertrag kündigt, solltest Du Dich um einen neuen Gasvertrag bemühen. Tust Du das nicht, kannst Du trotzdem weiterhin heizen und Gas verbrauchen, denn die Grundversorgung springt automatisch ein. Selbst wenn Dein Gasanbieter plötzlich nicht mehr liefern sollte, fällt Deine Gasversorgung nicht aus – dann greift die Ersatzversorgung. Wir empfehlen Dir, zeitnah einen neuen Tarif mit unserem Finanztip-Gasrechner (enthält Werbelinks) abzuschließen.
In den AGB eines Gasvertrags steht im Normalfall, dass beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen dürfen. Also darf auch der Gasanbieter diese Kündigungsfrist nutzen, allerdings nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Wegen der Gaspreiskrise gab es 2021 und 2022 aber Anbieter, die von einem auf den anderen Tag die Energielieferung eingestellt haben. Ihre Kundinnen und Kunden haben sie darüber rückwirkend informiert. Am spektakulärsten war damals der Fall des Gaslieferanten gas.de.
Damit sich solche Fälle nicht wiederholen, hat der Gesetzgeber im Sommer 2022 das Energiewirtschaftsgesetz geändert. Gaslieferanten müssen nun mit mindestens drei Monaten Vorlauf ankündigen, dass sie ihre Tätigkeit als Gasanbieter beenden möchten (§ 5 EnWG). Sie müssen das ihren Kundinnen und Kunden sowie der Bundesnetzagentur mitteilen und außerdem auf ihrer Internetseite darüber informieren.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos