Erbschein So weist Du Deine Erbenstellung nach
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Der Tod einer nahestehenden Person ist immer ein Schock. Du musst nicht nur mit Deiner Trauer umgehen, andere vielleicht trösten, sondern oft auch einiges regeln – von der Beerdigung bis zur Auflösung des Haushalts. Unsere Checkliste Todesfall hilft Dir, nichts zu vergessen. Ein wichtiger Punkt ist der Erbschein, den Banken oder Behörden häufig als Nachweis sehen wollen.
Der Erbschein ist ein vom Gericht ausgestellter Ausweis darüber, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist (§ 2353 BGB). Das Nachlassgericht ist für die Erteilung von Erbscheinen zuständig. Das ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG).
Du brauchst einen Erbschein immer dann, wenn Du Dich als Erbe ausweisen musst. Willst Du als Erbe einer Immobilie zum Beispiel gegenüber Banken, Behörden oder Geschäftspartnern auftreten, brauchst Du in der Regel einen Erschein.
Banken lassen sich meist einen Erbschein vorlegen, falls jemand über die Konten eines verstorbenen Kunden verfügen will. Wer zu Lebzeiten eine Kontovollmacht über den Tod hinaus bekommen hat, erhält auch ohne Erbschein Zugriff auf die Konten. Eine solche Vollmacht ist sehr sinnvoll. So kann die vertraute Person notwendige Zahlungen zum Beispiel für den Bestatter aus dem Nachlass bezahlen, ohne dass ein Gericht tätig werden muss.
Durch eine Vorsorgevollmacht kannst Du jemanden zu Deinem Bevollmächtigten machen, zum Beispiel denjenigen, der später auch Dein Erbe werden soll. Die Vollmacht kann dabei über den Tod hinaus wirksam sein. Das kann sinnvoll sein, damit der bevollmächtigte Erbe schon vor Erteilung des Erbscheins handlungsfähig ist.
Banken dürfen nicht darauf bestehen, dass Du als Erbe einen Erbschein vorlegst. Du kannst Deine Erbenstellung auch in anderer Form belegen, etwa durch ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag in Verbindung mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll. Sogar die beglaubigte Abschrift eines handschriftlichen Testaments mit Eröffnungsvermerk kann als Nachweis ausreichen (BGH, 05.04.2016, Az. XI ZR 440/15).
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Bank, wonach sie nach dem Tod des Kunden einen Erbschein verlangen darf, ist unzulässig. Der Erbe muss die Möglichkeit haben, sein Erbrecht auf anderem Weg nachzuweisen (BGH, 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12).
Verlangt die Bank einen Erbschein von Dir, obwohl Du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass Du Erbe bist, solltest Du die Bank auf die Rechtsprechung hinweisen. In einem Fall musste die Bank die Kosten von 1.770 Euro für einen nicht notwendigen Erbschein erstatten (BGH, 05.04.2016 Az. XI ZR 440/15).
Du brauchst einen Erbschein also nur dann, wenn Du Deine Erbenstellung nicht durch ein anderes Dokument nachweisen kannst oder wenn es Unstimmigkeiten darüber gibt, wer tatsächlich Erbe wird. Ein Vertragspartner kann nur dann einen Erbschein verlangen, wenn konkrete Zweifel an der ausgewiesenen Erbfolge bestehen (OLG Düsseldorf, 22.10.2021, Az. 7 U 139/21).
Tipp: Hat der Verstorbene eine Lebensversicherung abgeschlossen und jemanden benannt, der die Versicherungssumme bekommen soll, ist kein Erbschein erforderlich. Diese Summe fällt nicht in den Nachlass.
Wenn Du ein Grundstück erbst, musst Du das Grundbuch entsprechend berichtigen lassen. Die verstorbene Person wird aus dem Grundbuch gelöscht und Du wirst als neuer Eigentümer eingetragen. Dazu verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein (§ 35 Abs. 1 GBO). Wer im Besitz eines privaten Testaments ist oder als gesetzlicher Erbe zur Erbfolge berufen ist, kommt deshalb um einen Erbschein nicht herum. Das Grundbuchamt kann sogar ein Zwangsgeld festsetzen.
Beruht jedoch die Erbfolge auf einem notariellen Testament, ist der Erbschein oft nicht erforderlich. Das Testament reicht, um die Erbenstellung gegenüber dem Grundbuchamt nachzuweisen.
Übrigens: Es kann berechtigte Gründe dafür geben, dass Erben das Grundbuch nicht berichtigen lassen (§ 82 S. 2 GBO). Zum Beispiel wenn die geerbte Immobilie umgehend verkauft werden soll. In einem solchen Fall können die neuen Eigentümer direkt ins Grundbuch eingetragen werden. Man kann sich die Grundbuchberichtigung sparen.
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Im Erbschein steht, wer Erbe ist und wie groß sein Erbteil ist. Dementsprechend gibt es den Erbschein für Alleinerben und den gemeinschaftlichen Erbschein, in dem alle Mitglieder einer Erbengemeinschaft aufgeführt sind (§ 352a FamFG).
Auch Beschränkungen wie die Anordnung einer Testamentsvollstreckung oder eine Nacherbschaft hält das Gericht im Erbschein fest. Vermächtnisse, Auflagen und Pflichtteilsansprüche vermerkt das Gericht hingegen nicht. Hier findest Du ein Beispiel für einen gemeinschaftlichen Erbschein.
Das Nachlassgericht stellt einen Erbschein nur aus, wenn der oder die Erben ihn persönlich beantragen und zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Eine einfache E-Mail oder ein Schreiben reichen dazu nicht. Bei einigen Nachlassgerichten musst Du einen Termin vereinbaren. Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigte dürfen keinen Erbscheinsantrag stellen.
Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen (§ 343 FamFG). Du solltest zunächst beim Nachlassgericht anrufen und falls nötig einen Termin vereinbaren. Am einfachsten ist es, wenn Du persönlich beim Gericht vorbeigehst und den Antrag mündlich erklärst. Dann wird ein Protokoll erstellt (§ 25 FamFG).
Willst Du den Antrag selbst verfassen, dann kannst Du unser Muster für Deinen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins nutzen.
Auch an einen Notar kannst Du Dich wenden, der alles in die Wege leitet. Das ist etwas teurer, da der Notar die Mehrwertsteuer auf seine Gebühren berechnen muss. Manchmal ist es sinnvoll, wenn auch Immobilien zum Nachlass gehören.
Erben mehrere Personen gemeinsam, können sie gemeinsam den Antrag stellen, müssen sie aber nicht. Denn antragsberechtigt ist jeder Erbe. Stellt nur ein Miterbe den Antrag, dann ist es sinnvoll, Vollmachten der anderen Miterben vorzulegen. Erklären die ihr Einverständnis mit dem Antrag, geht es schneller; denn ansonsten schreibt das Nachlassgericht die anderen Personen an, damit sie zu dem Antrag Stellung nehmen können. Einige Gerichte stellen auf ihrer Webseite ein Muster für die Vollmacht der Miterben zur Verfügung, wie etwa das Nachlassgericht Düsseldorf.
Wichtig: Mit dem Erbscheinsantrag nimmst Du die Erbschaft an und übernimmst so auch etwaige Schulden. Du kannst die Erbschaft dann nicht mehr ausschlagen.
Der Antrag muss konkret die Erben benennen, die entweder aufgrund von gesetzlicher Erbfolge oder durch ein Testament oder Erbvertrag Erben geworden sind.
Das Nachlassgericht überprüft die Angaben, auf die der Antragsteller sein Erbrecht stützt. Gibt es ein Testament, prüft das Gericht, ob es formell gültig ist. In einfachen Fällen sind nur die Unterlagen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegen.
Gibt es kein Testament, musst Du Dokumente vorlegen, aus denen sich Deine Stellung als gesetzlicher Erbe ergibt. Erbt die Ehefrau, muss sie die Heiratsurkunde vorlegen. Erben daneben die Kinder, sind deren Geburtsurkunden erforderlich. Sofern Kinder schon verstorben sind, sind deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden der Enkelkinder notwendig. Hinterlässt der Erblasser keine Kinder, so ist seine Geburtsurkunde zum Nachweis des Erbrechts der Eltern erforderlich. Sind die Eltern bereits verstorben, so sind deren Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden der Geschwister vorzulegen.
Diese Dokumente benötigt das Gericht, wenn Du als Erbe einen Erbschein beantragst:
Zum Nachweis der erforderlichen Angaben im Antrag musst Du meist vor Gericht oder vor einem Notar eidesstattlich versichern, dass Dir nichts bekannt ist, was der Richtigkeit der Angaben entgegensteht (§ 352 Abs. 3 FamFG).
Im Gesetz finden sich keine Fristen für den Erbscheinsantrag. Du kannst theoretisch auch noch Jahre nach dem Erbfall beim Gericht einen Erbschein beantragen. Einige Ansprüche können in der Zwischenzeit allerdings verfallen sein. So verjährt ein Pflichtteilsanspruch nach drei Jahren. Lehnt das Nachlassgericht die Erteilung eines Erbscheins ab, kannst Du innerhalb von einem Monat Beschwerde einlegen.
Wie lange Du auf Deinen Erbschein warten musst, lässt sich nicht genau sagen. Das hängt sehr vom Gericht ab und davon, wie schwierig es für das Gericht ist, die Erbfolge festzustellen. Du solltest aber auf jeden Fall mit vier Wochen Bearbeitungszeit rechnen. Erkundige Dich beim Nachlassgericht danach, wann Du mit dem Erbschein rechnen kannst.
Die Erteilung des Erbscheins kostet Geld. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Wert des Nachlasses. Hatte der Erblasser Schulden, sind diese abzuziehen.
Verlangt das Nachlassgericht ein Nachlassverzeichnis, dann wird in der Regel ein Vordruck zur Verfügung gestellt, mit dem Du die gesamte Erbschaft erfassen kannst. Einige Bundesländer bieten dazu einfache Muster an, andere zumindest beschreibbare PDF-Formulare. Die Muster zur Erstellung eines Nachlassverzeichnisses haben wir für Dich in der folgenden Übersicht zusammengestellt.
Etwas komfortabler ist das kostenpflichtige Tool des Erblotsen für ein digitales Nachlassverzeichnis zur Erbaufteilung.
Gehören auch Grundstücke zum Nachlass, treibt das die Kosten für den Erbschein schnell in die Höhe. Grundsätzlich müssen Erben den Verkehrswert angeben (§ 46 GNotKG). Wer den nicht zur Hand hat, kann sich auf den Bodenrichtwert der Stadt oder Gemeinde stützen. Der entsprechende Gutachterausschuss der Stadt oder Gemeinde erteilt Auskunft, meist gegen eine geringe Gebühr. Bei vermieteten Immobilien kannst Du den Ertragswert angeben.
Die Kosten muss grundsätzlich derjenige zahlen, der den Antrag gestellt hat. Stellt die Erbengemeinschaft gemeinsam einen Antrag auf Erteilung des Erbscheins, müssen sich alle an den Kosten beteiligen.
Die Gebühren stehen in der Gebührentabelle B zum Gerichts- und Notarkostengesetz. In der nachfolgenden Tabelle findest Du einen Auszug für die entsprechenden Geschäftswerte.
Wert der Erbschaft bis … | Gebühr | tatsächliche Kosten bei Antrag beim Nachlassgericht |
---|---|---|
10.000 € | 75 € | 150 € |
50.000 € | 165 € | 330 € |
110.000 € | 273 € | 546 € |
200.000 € | 435 € | 870 € |
500.000 € | 935 € | 1.870 € |
1.000.000 € | 1.735 € | 3.470 € |
1.500.000 € | 2.535 € | 5.070 € |
2.000.000 € | 3.335 € | 6.670 € |
Quelle: Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2, Tabelle B, Finanztip-Recherche (Stand: März 2023)
Drei Beispiele dafür, was ein Erbschein kosten kann:
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Stellt sich später heraus, dass der erteilte Erbschein falsch ist, so muss ihn das Nachlassgericht einziehen (§ 2361 BGB). Etwa wenn ein jüngeres Testament auftaucht, das die Erbfolge anders bestimmt, als es im Erbschein steht.
Derjenige, der im Vertrauen auf den Erbschein gehandelt hat, ist geschützt, auch wenn sich später herausstellt, dass der Erbschein die falsche Person als Erben ausgewiesen hat (§ 2365 BGB). Das bedeutet, dass durch den Erbschein gutgläubige Dritte geschützt sind. Man darf darauf vertrauen, dass die im Erbschein benannte Person auch der richtige Erbe ist.
Dazu zwei Beispiele: Kauft jemand von einem Erben laut Erbschein zum Beispiel das Auto des Verstorbenen, so gilt der Inhalt des Erbscheins (§ 2366 BGB). Ist aber jemand anders der richtige Eigentümer, so kann er das Auto nicht zurückverlangen.
Das Gleiche gilt bei einer Leistung an den Erbscheinserben. Darlehensnehmer eines Verstorbenen sind gut beraten, ein Darlehen nicht einfach an die mutmaßlichen Erben ohne Vorlage eines Erbscheines zurückzuzahlen. Sonst riskieren sie, zweimal zahlen zu müssen.
Befindet sich ein Teil der Erbschaft im Ausland, reicht ein Erbschein nach deutschem Recht nicht immer aus. Erkundige Dich am besten bei der entsprechenden Botschaft, wie Du Deine Erbenstellung nachweisen kannst.
In einer solchen Situation kannst Du ein europäisches Nachlasszeugnis beim Gericht beantragen. Seit 17. August 2015 besteht durch die EU-Erbrechtsverordnung die Möglichkeit, einen europäischen Erbschein zu beantragen, der in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt – außer in Irland und Dänemark.
Anders als beim deutschen Erbschein bekommt der Antragsteller nur eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses, die grundsätzlich nur sechs Monate ab Ausstellung gültig ist. Nach Ablauf der Frist verliert die beglaubigte Kopie ihre Legitimationswirkung. Weitere Informationen und einen Antrag für den europäischen Erbschein findest Du bei der Europäischen Kommission.
Für die digitale Erstellung des Nachlassverzeichnisses kannst Du das kostenpflichtige Tool des Erblotsen nutzen. Weitere Informationen zur Untersuchung des Angebots findest Du im Ratgeber Erbengemeinschaft.
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