Alles anzeigenDas mag in Deiner Vorstellungswelt so sein.
Nur am Rande aber in dem Kontext: Wie kann die Verwendung des einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittels (= Bargeld in Form von "auf Euro lautende Banknoten") - siehe Art. 128 Abs. 1, Satz 3 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) sowie siehe § 14 Bundesbank Gesetz Abs. 1 Satz 2 - jenseits der "Vorstellungskraft" liegen ... ? Es ist nach den gültigen diesbezüglichen gesetzlichen Regelungen (Bundesbank Gesetz) und EU-Verträgen (AEUV) - siehe oben - als der Normalfall definiert.
Um nur ein einziges Beispiel aus dem von Dir genannten Bereich Automotive zu nennen: Dann müßte ja nach Deinen Vorstellungen die Oldtimer- und Youngtimerszene in Deutschland (und auch in anderen Ländern) von "dunklen Gestalten" durchsetzt sein ... ?
Da wage ich eine Einschätzung (zumal meine Wenigkeit in der Szene seit über 25 Jahren recht intensiv zugange ist) - die allermeisten mir bekannten da aktiven Protagonisten sind anständige, solide und honorige Leute (schwarze Schafe wird es da, wie überall, auch geben - die sind aber schnell raus, weil die besagte Community gut vernetz ist). Die mit mehreren Fahrzeugen und/oder relevanten Fahrzeugsammlungen sind zudem nicht ganz mittellos.
Um ein Praxis-Beispiel aus unzähligen zu nennen: Ein Freund hatte sich für ein in der Schweiz stehendes (Bern) und noch dort zugelassenes Fahrzeug interessiert (83er Volvo 245 Turbo, Zustand gem. Gutachten 1-2). Der Verkäufer hatte einen Termin festgelegt (in der das Fahrzeug seit 1998 betreuenden Werkstatt) zu dem er vier Interessenten erwartete (inkl. meinen Kumpel). Zitat: "Man kann dort die Original- Dokumentenmappe mit allen Rechnungen und das Original-Gutachten einsehen sowie das Fahrzeug persönlich checken (auch von unten auf der Hebebühne). Bei ernsthaftem Interesse ist eine Probefahrt möglich. Ein Verkauf erfolgt wie gesehen und nur gegen bar in Schweizer Franken".
Kann man dann machen oder lassen. Im zweiten Fall bekommt man aber das Fahrzeug definitiv nicht: "Fertig" (nur um Deine Formulierung zu verwenden). Angebot und Nachfrage bestimmen in dem Bereich die Usancen. Vereinfacht: Wenn ich etwas kaufen will, was selten und in dem Zustand am Markt angeboten wird, dann bestimmt eher bis gänzlich der Verkäufer das Procedere.
(Mein Kumpel hat es trotz Fränkli in bar nicht bekommen - ein Mitbewerber hatte letztlich mehr geboten. Er wurde aber einige Monate später dann doch noch fündig in Appenzell. Nur am Rande: Beim Grenzübertritt (Basel/AB Weil am Rhein) wurde das Bargeld ordnungsgemäß deklariert i. V. m. einer Kopie der Anzeige das Auto betreffend, was ohne weitere Nachfrage lediglich zur Kenntnis genommen wurde).
Dann ist der Typ in der Schweiz irgendeine dubiose Gestalt. Wtf?
Wenn das nicht der Fall wäre, hätte er kein Problem damit, Geld per Überweisung zu bekommen
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