Ersteinmal danke für eure Rückmeldungen. Ich habe mich hinsichtlich ein paar eurer Fragen nun informiert:
20 TEUR Vor oder Nach Steuerlicher Vergünstigung
Die 20 TEUR sind VOR Rückzahlung und steuerlichen Vergünstigugen.
- Da ich in meiner Laufzeit von 10 Jahren alle Zulagen erhalten bedeutet dass, dass ich von den 20 TEUR 10 x 175€ = 1750€ abziehen muss (ok... die Zulage war vor ein paar Jahre geringer, aber das ist nun nicht ausschlaggebend).
- Wie ist das mit den steuerlichen Vergünstigungen zu sehen. Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, dass ich jährlich so 800€ von Vater Staat aufgrund meines Riester zurück erhalten habe. Dann müsste ich auch nochmals 8000€ davon abziehen, korrekt?
Wenn ich das mit den Abzügen korrekt rechne bleiben dann nicht 20 TEUR sondern nur knapp 10 TEUR übrig. Und das obwohl ich 10 Jahre * 12 Monate * 162€ = 19 TEUR eingezahlt habe (und 8000€ durch Steueroptimierung erhalten habe).
Hm..... nett formuliert von mir : besch***** Ergebnis.
Zudem wird auch die Kalkulation von oben aus dem Screenshot etwas ad absurdum geführt, da ich nur mit 10 TEUR Depot beginne und dadurch deutlich weniger Ergebnis haben werde.
Wenn ich da an den Rürup denke müsste ich das Minus erst einmal wieder aufholen - zuzüglich der dort anfallenden Abschlussgebühren.
Wenn meine Annahme mit Punkt 2) oben korrekt ist, gefällt mir das ganze gar nicht mehr so.
Todesfall
Bei beiden Produkten gibt es
- Bei der Canada Life wird im Todesfall vor Rentenbeginn eine Hinterbliebenenrente auf Grundlage des Anteilguthabens, mindestens aber die eingezahlte Beiträge abzgl. Risikobeiträge für mögliche Zusatzoptionen, gezahlt. Im Todesfall nach Rentenbeginn wird ebenfalls eine Hinterbliebenenabsicherung gezahlt, allerdings "nur" für maximal 18 Jahre. Im Anhang finden Sie dazu die entsprechenden Regelungen.
- Beim Volkswohl Bund verhält es sich ähnlich: Vor Rentenbeginn wird aus dem Gesamtguthaben, mindestens aber die eingezahlten Beiträge, eine Leibrente gebildet, welche an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird. Im Todesfall nach Rentenbeginn werden aus dem vorhandenen Garantieguthaben die bereits ausgezahlten Renten abgezogen und daraus ebenfalls eine Hinterbliebenenrente gebildet, welche an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Diese Regelungen habe ich Ihnen ebenfalls separat im Anhang beigefügt.
Viele Grüße
Martin