Also, in Deutschland zahlt die Schenkungssteuer grundsätzlich nicht derjenige, der etwas verschenkt, sondern der, der die Schenkung erhält. Wenn hier Schenkungssteuer fällig würde, dann müsste diese also nicht die Oma zahlen, sondern die Tochter.
Für Schenkungen von Eltern an deren Kinder gibt es zudem einen Freibetrag von 400.000 EUR alle 10 Jahre (den du in deinem ersten Post ja auch ansprichst). Falls es über die letzten 10 Jahre keine anderen größeren Schenkungen gegeben hat, fällt hier also keine Schenkungssteuer an.
Wenn der Steuerberater sagt, dass hier Steuern zu zahlen sind, und das auch noch von der Oma, kann es daher nicht um Schenkungssteuer gehen. Die Steuer hat mit der Schenkung an sich also wahrscheinlich gar nichts zu tun. Wie andere hier schon geschrieben haben geht es vermutlich(!) viel mehr darum, dass es vor der Schenkung nötig ist, das Haus aus dem Betriebsvermögen in das Privatvermögen der Oma zu überführen. Dabei könnte es sein, dass bei der Oma Einkommensteuer fällig wird. Dann ist es egal, was die Oma anschließend mit dem Haus macht, verschenken, verkaufen oder was auch immer. Die Steuer entsteht einfach dadurch, dass die Oma das Haus aus dem Betriebsvermögen „entnimmt“ und dann zu ihrer privaten Verfügung hat.
Ob es jetzt schlauere Gestaltungen für die Sache gibt, z.B. dass nicht das Haus einzeln sondern der gesamte, intakte Betrieb an die Tochter übergeben wird, weiß ich nicht.
Was ich auch nicht weiß, ist ob es in der GbR neben der Oma noch weitere Gesellschafter geben mag und dadurch vielleicht noch andere Effekte relevant sind.