Beiträge von FinanztipUser

    Nö,

    das wird man bereits in 6 Jahren wissen. :/

    Stimmt, also 10 Jahre Minus die bisherige Laufzeit, ganz genau genommen noch plus 6 Monate! ;)

    Richtig Lottogewinn ware das ganze aber doch nur, wenn man möglichst lange von einem relativ gesehen niedrigeren Zins profitiert! Und bei der Prognose, sei es über 30 Jahre oder über die noch verbleibenden 26 Jahre, wäre ich mehr als skeptisch: Kann klappen, kann aber auch sein, dass der Zinsvorteil bald wieder ich einen Zinsnachteil kippt.

    Habt ihr euch mal angeschaut, was die Zentralbanken bisher immer nach einem starken Leitzinsanstieg gemacht haben? Genau, die Zinsen relativ bald wieder gesenkt:

    Quelle: http://www.leitzinsen.info/

    Wie weit die Zinsen jetzt wie schnell wieder gesenkt werden, ist aus meiner Sicht die spannende Frage. Und damit wird sich entscheiden, wie viel Lottogewinn so ein Zinssatz in einem 30 Jahres-Zeitraum dann letztlich wirklich ist bzw. viel mehr rückblickend war…

    Anfang des Jahres hatte ich ein Tagesgeldkonto bei der VW Bank mit 3,8 % Zinsen, jetzt bei Wüstenrot mit 3,75 % Zinsen. ETFs liegen derzeit im Schnitt bei guten 7 %.

    Relevant wäre zu wissen wie viel Euro jeweils auf dem Tagesgeldkonto und im Depot (nur Aktien?) liegen, um die Risikoverhältnisse einschätzen zu können… Je mehr Aktienanteil, desto größer logischerweise das Risiko.

    Wenn du wirklich auf Nummer Sicher gehen willst: Schonmal überlegt, fristenkongruente Anleihen zu kaufen? Also z.B. eine gut 20 Jahre laufende Anleihe (Bundesanleihe) zu kaufen, die dir einen Bruttozins zahlt, der auch netto sicher über dem liegt, was ihr an Zinssatz zahlt? Damit würdest du da aktuelle Zinsniveau für diese Laufzeit praktisch einfrieren, was sehr viel sicherer wäre als Tagesgeld oder Geldmarktfonds, die sehr bald und auch für längere Zeit wieder im Nullzinsbereich landen könnten…

    Achja und Glückwunsch zu diesem Lottogewinn!

    Die Aussage halte ich für etwas verfrüht und nur auf heute bezogen: Wären 0,5% Zinsen dann ein doppelter Lottogewinn? Wie schauts aus, wenn in 2-3 Jahren in der nächsten Finanzkrise das Zinsniveau wieder bei 0,x liegen sollte? Nach 10 Jahren käme man dann raus und könnte günstiger umschulden. Die Annahme, dass das nächste viertel Jahrhundert mit Leitzinsen wie aktuell zw. 3-4% über die Bühne geht, halte ich für ziemlich ungewiss und m.e. auch ziemlich unwahrscheinlich.

    Aktuell sehen 1,13% gut aus, ob‘s ein Lottogewinn war, werden wir in gut 25 Jahren beurteilen können… ;)

    Musstest du bei Variante b einen “neuen“ Vertrag abschließen, also wieder Makler-/Abschlussgebühren bezahlen? Also kann ich mir nicht vorstellen, aber muss man ja trotzdem fragen.

    Das musste ich in meinem Fall, ja. Aber ich wollte auch eine spezifische Vertragsumstellung, die nur so möglich war, sodass ich diese Kröte inkl. weiterer Nachteile letztlich geschluckt habe. Das war gewissermaßen Kulanz auf beiden Seiten und für mich letztlich OK. Der Punkt bei dir scheint ja aber zu sein: Du willst exakt die gleiche BU/DU-Versicherung mit vermutlich den exakt gleichen Spezifikationen und der bisherigen Laufzeit in einem eigenen Vertrag erhalten. Das sollte meinem Verständnis nach je nach Formulierung aus deinen Vertragsbedingungen gehen. Aber spannend wird eben, wie genau: Mit ursprünglichem Eintrittsalter oder dem neuen? Mit oder ohne neuer Abschlussgebühr? Das macht von den Kosten her einen gewaltigen Unterschied und ist m.E. in den Vertragsbedingungen eben nicht genau spezifiziert…

    Aber ja, ich bevorzuge Variante b, einfach weil man dann auch einen Teil vom ausgezahlten Geld zurückbekommt und der „überflüssige“ Teil dann auch wirklich weg ist. Bei mir liegt der Rückkaufswert der Rente bei ca. 3000€.

    Das leuchtet ein, aber mach dir klar: 3000€ Rückkaufswert einmalig bei einer Rentenversicherung und 60€ bestehende BU/DU-Versicherung sind bei Vertragslaufzeiten von über 30 Jahren echt Peanuts, gerade für gut verdienende Beamte. Wertvoll an dem Kombinationsvertrag für dich ist die BU/DU-Komponente, auch weil du die bei Bedarf noch erhöhen könntest. Angenommen, du würdest den Vertrag auf runde 1.300€ erhöhen, die oft bei Beamten als sinnvoll im Gespräch sind. Wenn du die dann über 20 Jahre als BU/DU-Rente bekommen würdest, dann reden wir selbst ohne mögliche Erhöhungen durch Überschüsse über 312.000€! Das sind dann schon keine Peanuts mehr und solche Summen könnten im Fall der Fälle bis zum Alter von 67 Jahren auch ohne Kids und sonstige Verpflichtungen deinen Lebensstandard wirklich weitgehend erhalten.

    Mir wären in Anbetracht dieser Zahlen die 3.000€ aus Lösung a) oder b) ehrlich gesagt völlig egal. Du würdest über die Jahre sehr viel mehr als diese 3.000€ zahlen, wenn du bei der Umstellung z.B. 8 Jahre älter eingestuft würdest oder erneut Abschlussgebühr zahlen musst. Da gehts über Jahrzehnte auch schnell um 5-stellige Beträge…

    Du hast aber Recht, letztlich liegt es an dem was man angeboten bekommt oder herausverhandelt.

    Und eben an dem, was man in den Verträgen unterschrieben hat und was einem laut der Versicherungsbedingungen auch zusteht. Deshalb sind die genauen Regelungen bzw. Formulierungen darin so entscheidend und du hast da glaube ich gute Karten, da du neben der Herauslösung der BU/DU-Versicherung keine Änderungen möchtest.

    Mit etwas Glück sollte demnach alles beim alten bleiben (altes Eintrittsalter, keine neue Abschlussgebühr, gleicher monatlicher Beitrag bei gleicher Vertragslaufzeit). Aber das musst du dann halt unter Verweis auf die exakte Regelung deiner Vertragsbedingungen durchboxen! ;)

    Aber bitte erst kündigen, wenn Du von einer neuen (selbständigen) BU-Versicherung die Aufnahmebestätigung bzw. den Versicherungsschein erhalten hast.


    Denn, wenn es bei dem Neuantrag Probleme gibt (zB Gesundheitsprüfung, riskante Hobbys etc.) und Du die alte Versicherung schon gekündigt hast, stehst Du sonst plötzlich ganz ohne BU-Versicherung da.

    Das vor allem, wenn du die Versicherung bzw. den Versicherer wechseln solltest. Da wäre der Ablauf so sinnvoll! Ansonsten schätze ich wirds wie bei mir bei der Debeka von den Optionen her auf eine der beiden Umstellungen (in einem Aufwasch bzw. Änderungsantrag) rauslaufen:

    a) Beitragsfreistellen des Vertrages und beibehalten der rund 60€ bestehenden BU-Ansprüche und Versicherung des Restbetrages bis zu den 735€ in einem eigenständigen Vertrag. Oder

    b) Heraustrennen der BU/DU-Versicherung in einem eigenständigen Vertrag (komplett über die ganzen 735€) und dann (und wirklich erst dann, d.h. anschließend) Kündigung des restlichen Versicherungsvertrages und Auszahlung des Rückkaufwertes.

    Hoqqa : Ich vermute du tendierst zu b), aber das solltest du für dich selbst anhand der Optionen aus deinen Versicherungsbedingungen entscheiden und dann je nach Entscheidung bei der Debeka durchsetzen…

    Um nochmal hier im Thread weiterzumachen hier die Zitate aus diesem und aus dem anderen Thread (RE: BU + Rente: Unterbrechung der Rente ein Problem?) :

    Ist die beitragsfreie Versicherungssumme die Summe die ich bisher eingezahlt habe? Also wollen die damit sagen, dass ich im Falle einer BU nur diese Summe herausbekomme? Das wäre ja sehr unverschämt.


    Die Rate sind ca. 60€ pro Monat.

    1.2 = Was ist mit der Anwartschaft gemeint? Außerdem ist mir ist wichtig, dass die Unterbrechung der Rente keine Auswirkungen auf meine BU hat (kann ja schnell passieren, weil alles 1 Vertrag ist). Außerdem steht da, dass für die BU Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme besteht, wenn die in den allg. Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegten beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird. Diesen Satz verstehe ich gar nicht. Was meinen sie damit?

    Die beitragsfreie Versicherungssumme ist praktisch die Leistung, die du bisher durch deine Beiträge erworben hast und die auch erhalten bleiben würden, wenn du den Vertrag komplett beitragsfrei stellst. Erwartungsgemäß sind die nach 8 Jahren in der Rentenversicherung schon nicht hoch und in der BU/DU-Versicherung noch niedriger, da diese ja nicht großartig anspart, sondern eben überwiegend eine Risikoversicherung ist. Monatlich 60 Euro beitragsfreie BU/DU-Leistung kommt etwa hin wenn man bedenkt, dass du nur 8 Jahre in den Gesamtvertrag einbezahlt hast und die BU/DU-Summe nur 735 Euro beträgt.

    Anwartschaft ist grundsätzlich das Recht, die Versicherung dann wieder aufleben zu lassen bzw. auf die ursprünglichen Summen zu erhöhen. Die Auswirkung für die Zeit der Unterbrechung ist in 1.2 dann ja relativ klar formuliert, was auch durch 2.5 nochmal konkretisiert wird:

    "Aus einer eingeschlossenen [...] BUZ [...] besteht Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme, wenn die in der entsprechenden Zusatzvereinbarung festgelegte beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird."

    Bis auf einen geringen bereits erworbenen beitragsfreien Anteil (sehr wahrscheinlich die von dir genannten 60€!) hast du dann eben keinen BU/DU-Schutz mehr in dieser Zeit! Prüfen solltest du außerdem, ob du damit diese Mindestbeträge laut der Zusatzvereinbarung (liegt die dir vor?!) überhaupt erreicht hast, weil ansonsten gäbe es ja gar keine Leistungspflicht der Versicherung.

    2.5 = Wenn eine BU im Vertrag mit eingeschlossen ist (so wie bei mir), dann können Ansprüche im Umfang des wiederhergestellten Versicherungsschutzes nicht auf eine Berufsunfähigkeit bzw. Erwerbsunfähigkeit gestützt werden, die in der Unterbrechungszeit begonnen hat. Was meinen die mit dem „wiederhergestellten Versicherungsschutz“. Oder ist gemeint, dass die BU nicht aktiv ist, solange der Vertrag unterbrochen ist? Das will ich ja unbedingt vermeiden …

    Genau das ist damit gemeint: Nämlich dass die BU/DU so lange "nicht aktiv ist, so lange der Vertrag unterbrochen" ist. Während der Zeit der Unterbrechung ruht praktisch die Gesamtversicherung, d.h. die Rentenversicherung und die BU/DU-Versicherung bis auf ganz geringe bereits anteilig erworbene Ansprüche (vermutlich in der BU/DU die von dir genannten 60€ pro Monat), die du dann im Leistungsfall in dieser Zeit bekommen würdest. Das dürfte dann wie gesagt auch der Wert sein, den du bei einer kompletten Beitragsfreistellung behalten würdest, also wenn du ab sofort gar nichts mehr in den Gesamtvertrag einzahlst.

    Für mein Verständnis geht auch aus 2.5 hervor, dass du das Recht hast, die Versicherung danach zwar wieder zu erhöhen (siehe 1.2), du aber wie gesagt in dieser Zeit des Ruhens keinen Anspruch mehr auf die bisherige BU/DU-Rente (735€) hast. Du verlierst also für diese Zeit des Ruhens fast deine gesamte BU/DU-Versicherung, wenn du in dieser Zeit zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit Berufs-/Dienstunfähig würdest. Und das kannst du ja zeitlich nicht unbedingt steuern bzw. beeinflussen.

    Daher nochmal der Ratschlag, dir diese (ggf. überstürzte) "Unterbrechung" des Vertrages gut zu überlegen! Zumindest falls du finanziell gerade nicht wirklich völlig unter Wasser bist und dir den monatlichen Beitrag aktuell überhaupt nicht mehr leisten kannst.

    Und nochmal der Tipp bzw. die Frage:

    Hast du die Tarifbedingungen inkl. der oben genannten Zusatzvereinbarung des kompletten Vertrages (Rentenversicherung UND der BUZ/DUZ) passend zu deinem Vertrag vorliegen? Bei mir sollten sie auf einer gebrannten CD drauf sein, waren sie aber letztlich nicht. Falls sie bei dir auch fehlen bzw. dir nicht vorliegen sollten: Fordere Sie auf jeden Fall von deinem Betreuer oder der Zentrale in Koblenz schriftlich ein! In den Tarifbedingungen stehen nämlich die wichtigen Details des Vertrages und alle Rechte/Optionen, die du als Versicherungsnehmer hast. Da kann dann eben auch mehr drinstehen, wie zum Beispiel das Recht auf eine "Herauslösung" bzw. die eigenständige Weiterführung der BU/DU-Police als eigenständiger Vertrag, auf die du ja letztlich raus willst. Ohne die eigenen Tarifbedingungen zu kennen, kannst du da kaum argumentieren und/oder eine vernünftige Entscheidung treffen...

    - „Aus einer eingeschlossenen BUZ … besteht Versicherungsschutz in Höhe der beitragsfreien Rente bzw. beitragsfreien Versicherungssumme, wenn die in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der entsprechenden Zusatzversicherung festgelegte beitragsfreie jährliche Mindestrente bzw. beitragsfreie Mindestversicherungssumme erreicht wird.“ -> was heißt das bzw. was ist die beitragsfreie jährliche Mindestrente?

    Damit unterbrichst du meines Erachtens auch die BU und das solltest du demnach auf keinen Fall tun! Hast du dir die beitragsfreie Versicherungssumme mal ausweisen lassen? Das sind Peanuts dadurch, dass ein Teil der BU durch bisherige Beiträge abgedeckt wurde, das schätz ich bei dir auf vll. runde 100€! Bin grad unterwegs, aber so wie ich das auf die Schnelle sehe, verlierst du dabei den restlichen Versicherungsschutz und müsstest für eine erneute Erhöhung aller Wahrscheinlichkeit nach eine Gesundheits-/Risikoprüfung machen und würdest dann wahrscheinlich auch älter/teurer eingestuft, ggf. auch mit gesundheitsbedingten Ablehungen oder Aufschlägen!

    Hast du das mal erfragt bzw. versucht, verbindlich zu klären mit deinem Vertreter?

    Weil wenn dem so ist, dann kannst du den Vertrag m.E. eigentlich auch ganz kündigen und dich später woanders versichern. Tut dir dir die Gesamtrate aktuell so weh? Ich würde gerade mit dieser Unterbrechung sehr genau aufpassen und sicherstellen, dass du den BU/DU-Schutz nicht riskierst bzw. aufgibst…

    Steuerlich gesehen ist das der "GAU", weil du beim zweiten Objekt die Kosten nicht absetzen und das erste Objekt nicht "umfinanzieren" kannst.

    Wie gesagt, „Umfinanzierung“ dann nur durch familieninternen Weiterverkauf. Ansonsten d’accord!

    Was ich mir ggf. überlegen würde: Günstigst mögliche 60% Finanzierung abschließen beim Kauf mit kurzfristiger Zinsbindung (2, 3, max. 5 Jahre). Dann könntest du dann ggf. günstigere Zinsen zur Anschlussfinanzierung nutzen, die Zinsen im Vermietungsfall absetzen und bei Bedarf dann den Kredit bei jeder Fälligkeit ganz ablösen, bleibst also flexibel…

    Ich habe schon mit unterschiedlichen Finanzberatern gesprochen. Einige sagen ist kein Problem, man kann ja jederzeit eine Grundschuld eintragen lassen. Jemand anderes sagt mir früher könnte man das mal, aber mittlerweile dürfen oder machen das Banken im Nachgang nach dem Kauf nicht mehr?!


    Vielleicht kann mir dazu jemand mehr erzählen.

    Was irgendwelche Finanz-„Berater“ oder auch Banken dazu sagen, scheint mir für dein Vorhaben eher zweitrangig bis egal zu sein. Klar dürfest du Banken finden, die gegen eine entsprechende Sicherheit die Immobilie beleihen.

    Nur: Primär relevant ist doch die Frage nach den Steuervorteilen sprich die steuerliche Absetzbarkeit der Darlehenszinsen. Und da ist das Finanzamt bzw. ein guter Steuerberater der richtige Ansprechpartner!

    Mein Verständnis dazu bisher: Falls du später die Bude beleihst, um davon z.B. Aktien, ein anderes Eigenheim, Auto oder ähnliches zu kaufen, dann ist keine Absetzbarkeit gegeben. Die wird nur dann vom FA akzeptiert, wenn die Schulden vom Zweck her für den Erwerb der Immobilie aufgenommen wurden aber nicht bei einer nachträglichen Beleihung für andere Zwecke.

    Was meinem Verständnis nach gehen würde, wäre ein Weiterverkauf der Immobilie innerhalb der Familie (Partner/in, Kinder, Eltern), die dabei dann einen entsprechenden Kredit aufnehmen. Dann könntest du den Verkaufserlös für beliebige Zwecke verwenden, wärst aber (ggf. anteilig) nicht mehr Eigentümer der Bude.

    Bin aber kein Steuerexperte, daher auf jeden Fall weiter aufschlauen! :thumbup:

    Im Sinne eines prognosenfreien Investments in den Gesamtmarkt, zu dem auch EM gehören, macht es für mich daher eher Sinn, auf solche Kosten zu verzichten und in den Markt so zu investieren, wie er halt ist.

    Das würde ich bei globalen Aktien-ETF auf jeden Fall auch so sehen. In denen herrscht ja ein heilloses Geflecht an Wechselkursen, Währungsheding ist da in der Sache m.E. gar nicht richtig möglich…

    Die Währungen von Schwellen- und Entwicklungsländern werten übrigens in der Regel gegenüber Euro und US-Dollar regelmäßig deutlich ab (nicht auf). Diese zu erwartende Abwertung dürfte aber in die Risikoprämien (= Überrenditen im Vergleich zu sicheren Staatsanleihen in Euro oder US-Dollar) bereits eingepreist sein, ebenso wie die EM-typischen Ausfallrisiken oder politische Risiken.

    Genau, aber bei der Studie oben und den beiden ETF geht es ja explizit um Hartwährungsanleihen bzw. EM-Staatsanleihen, die in USD emittiert wurden und in USD zurückgezahlt werden müssen. Die Währungs/Inflationsrisiken existieren, liegen dann aber doch bei den Emittenten - richtig? Ggf. werden die Raten in lokaler Währung teurer oder günstiger, gerechnet wird aber immer in USD.

    Was ich mich frage: Macht es dann einen Unterschied ob ich eine USD/EUR Währungssicherung in so einem EM-Staatsanleihe-ETF mitnehme oder in einem US-Staatsanleihe-ETF? Doch eigentlich nicht, oder? Das einzige Währungsrisiko ist und bleibt doch das zwischen USD und EUR.

    Nur mal in Hinblick auf ein wirklich langfristiges Investment: Was, wenn bei einem Investment über die nächsten 30-40 Jahre der USD nicht mehr die Weltleitwährung ist, oder der Euro als Gemeinschaftswährung rückabgewickelt wird? Dass wäre auf jeden Fall problematischer als bei einem Welt-Aktien-ETF mit einem globalen Währungsgeflecht mal eben die Berichtswährung zu ändern… :/

    Ich hatte das eher so verstanden, dass das Ablösen der Schuld das Sinnvollste wäre, der Threadstarter extremes Glück hat, dass die Kurse aktuell gut stehen und er sich in den A…llerwertesten beißen wird, wenn er jetzt nicht verkauft und seine Schulden ablöst, falls nächste Woche der große Crash kommt und sein Depot nur noch die Hälfte wert ist.

    Wie anders könnte man es denn auch verstehen? Jahrzehnte warten um auf rosige Zeiten zu warten, falls der Aktienmarkt dann doch mal kurzzeitig diesen Hammerzins outperformt? :/

    Uff, 5,75%..... ich würde alles tilgen was geht.

    Eine alternative Anlage müsste 7,8% bringen, um NACH Steuern auf 5,75% zu kommen!

    Meine Güte, das ist doch der Punkt! :huh: Wer mit so einem Zins faktisch kreditgehebelt in den Aktienmarkt investiert, der kann doch nur verlieren!

    PeaT1105: Ist dir bewusst, dass du kreditgehebelt in Aktien investierst, die mit gutem Willen und Riesenglück auf diese kurze Laufzeit im Durchschnitt 7,5% Bruttorendite abwerfen?

    Und du für diesen Kredit, mit dem du faktisch deine Aktien finanzierst, einen Zins zahlst, der unter Berücksichtigung der Steuer mit 7,8% teurer (!) als das ist, was du durchschnittlich mit gewaltigem Glück mit den Aktien in kurzer Zeit gewinnen kannst?

    Und dass das ganze eine hochriskante Wette ist, weil der Kurs der Aktien sehr kurzfristig um über die Hälfte einbrechen und jahrelang (10 Jahre und mehr!) im deutlichen Minus bleiben kann?

    Es fühlt sich vielleicht nach so einem Lebenswandel doof an, das mit eiserner Sparrate im Depot ersparte für die Kredittilgung zu verwenden statt für das zuletzt gut gelaufene Aktiendepot. Aber: Mach dir klar, dass es irrational und extrem riskant ist, mit so einem hohen Kredit und Zins auf der einen Seite gleichzeitig auf der anderen Seite in Aktien zu investieren! Bezogen auf die selbst mit Riesenglück erwartbaren Renditen/Zinsen machst du damit praktisch ein hochriskantes negatives Zinsdifferenzgeschäft! Ist dir das bewusst bzw. machst du das bewusst?

    Mein Tipp: Beiß in den sauren Apfel, prügel den Kredit runter und bleib bei deiner Sparrate, die dann zeitweise durch Kredittilgung (sicher und hochlukrativ!) dein Vermögen aufbaut! Und lenk erst nach Tilgung des Kredits die Sparrate wieder in das Depot um.

    Kredittilgung ist reiner Vermögensaufbau und als Vermögensaufbau deutlich besser als Aktien, eben weil du den sehr hohen Zins als sichere Rendite einfährst und auf diesem Weg einfach mehr Vermögen aufbaust, als mit so einer Doppelkonstruktion.

    Über das was du gerade machst, freut sich nur die Bank, weil du wie verrückt Zinsen an sie zahlen musst und das Aktienrisiko dafür auch noch selbst trägst…

    Ich sehe es auch so, dass die BU/DU in dem Fall wichtiger ist. Meine Entscheidung ist jetzt, dass ich die Rente + Unfallversicherung „loswerden“ will. Dass das aber so komplex werden kann wie du beschrieben hast hatte ich unterschätzt. Aber macht ja Sinn, die Debeka versucht wieder am besten wegzukommen.

    Jo, zu verschenken hat bei Banken und Versicherungen in der Regel niemand etwas. ;) Was du jetzt zwangsläufig machen musst: Mit deinem zuständigen Debeka-Vetreter in den Ring steigen und deine Ziele durchsetzen! Kleiner Tipp: Bei Bedarf kannst du um einen Wechsel der Filialbetreuung bitten und in einer anderen Filiale/Hauptfiliale von anderen Leuten betreut werden. Je nach Verhalten des Vertreters macht das Sinn, also falls er z.B. auch behauptet, dass ein Herauslösen der BU-Versicherung nicht möglich sei, obwohl es in den Versicherungbedingungen ganz klar als Recht bzw. mögliche Option der Versicherungsnehmer drinsteht... Ansonsten werden dir Makler nicht helfen, da diese keine Debeka-Versicherungen verkaufen/betreuuen. Was im Grenzfall sinnvoll sein kann, ist nochmal einen entsprechend spezialisierten Fachanwalt zu befragen. Das muss aber nicht sein, fall die Umstellungsangebote der Debeka dem entsprechen, was du möchtest.

    Du hast geschrieben, dass du dich in deinem Kombinationsvertrag mit der Debeka geeinigt hast. Musstest du die Rentenversicherung weiterlaufen lassen oder wolltest du das? Ich würde das darin enthaltete Geld nämlich am liebsten auszahlen lassen, weil es so wenig ist, dass es mir für die Rente faktisch nichts bringt. Aber das ist wahrscheinlich Verhandlungssache.

    Bei mir ging es nicht anders bzw. ich wollte es letztlich so: An der ursprünglich abgeschlossenen Kombinationsversicherung hing ein Teil der BU-Versicherung (ca. 300€), den ich weiter erhalten wollte. Daher habe ich den Altvertrag dann beitragsfrei gestellt, der angesparte Teil der Rentenversicherung blieb so erhalten, genau wie dieser kleine Teil der BU ohne dass ich dafür weiter Beiträge zahlen muss. Über den "freien" Restbetrag der BU haben wir dann eine eigenständige BU-Versicherung abgeschlossen.

    Diese eigenständige BU-Versicherung hat dann die regulären Erhöhungsmöglichkeiten einer eigenständigen BU (also logischerweise auch unabhängig von Erhöhungszwängen der Rentenversicherung). Bei mir wurde bei der Gelegenheit aber leider zwangsläufig das höhere Eintrittsalter zu Grunde gelegt und meinem Verständnis nach erneut eine Abschlussgebühr verrechnet, auch wenn keine Risikoprüfung inkl. Gesundheitsfragen mehr verlangt wurde. Das war mir wichtig, da die 10 Jahre für mögliche Anfechtungen rum sind, man also eine erhöhte Sicherheit im Vertragsverhältnis hat.

    Technisch war die Umstellung ein völliger Murks, da im neuen Versicherungsantrag aus technischen Gründen alle Gesundheitsfragen mit "nein" angegeben werden mussten, da die IT der Debeka den Antrag sonst laut Aussage des Vertriebs nicht hätte verarbeiten können. Parallel wurde mir aber zugesichert, dass keine erneute Risikoprüfung stattfindet. Im Antrag habe ich auf ein beiliegendes Schriftstück verwiesen, indem ich ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass die Gesundheitsfragen nur aus technischen Gründen mit "nein" beantwortet werden mussten und die Angaben nicht der Wahrheit entsprechen. Direkt nach dem Antrag habe ich nochmal das Recht genutzt, Informationen zu ergänzen um auch nochmal schriftlich auf diesen Punkt hinzuweisen. Nach Abschluss habe ich mir von der Zentrale schriftlich geben lassen, dass bei der Umstellung keine erneute Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung auf Grund dieser "falschen" Angaben im Antrag gemacht wurde und dass die Gesundheitsprüfung bzw. Risikoprüfung des Ursprungsvertrag maßgeblich ist.

    Ein spezialisierter Fachanwalt für Versicherungsrecht hat mich sehr davor gewarnt, bei so einer Vertragsumstellung nochmal Gesundheitsfragen zu beantworten (eben weil man sich angreifbar macht bzw. einen Grund für Anfechtungen schaffen kann)! Er meinte aber nach dem Ablauf und durch das entsprechende Bestätigungsschreiben der Debeka wäre ich auf der sicheren Seite...

    Falls bei dir die Herauslösung der DU-Versicherung (am besten ohne neue Einstufung des Alters und natürlich ohne (!) erneute Risikoprüfung) möglich ist, dann würde ich darauf bestehen. Eigentlich sollte das klappen, da es in den Versicherungsbedingungen so vorgesehen ist und sich im Gegensatz zu meinem Fall die BU/DU-Versicherung von den Leistungen her in der Sache nicht oder fast nicht ändert.

    Interessante Optionen, aber das ist doch gar nicht das, was du dann eigentlich willst, oder? Also wenn eine Herauslösung des BU/DU-Vertrags dein Ziel ist, was bringt dir dann so eine "Unterbrechung" bei Punkt b)? Und Punkt a) klingt für mich wie ein Beitragsfreistellen des gesamtvertrages inkl. der BU/DU, was du auf keinen Fall machen solltest! Dies, da du ja ohne Unterbrechung und ohne erneute Risikoprüfung auf jeden Fall die BU/DU-Versicherung erhalten möchtest - korrekt?

    Fragen dazu aus meiner Sicht:

    1. Bist du dir über das Ziel (alleinige Rauslösung der BU und Kündigung des Rests) sicher?

    2. Liegen dir die Versicherungsbedingungen überhaupt vor? Die werden ja gerne mal vergessen und sind Grundlage für die Verträge...

    3. Wie reagiert dein zuständiger Versicherungsvertreter auf die Bitte, ein Angebot für eine Herauslösung der BU/DU als eigenständiger Vertrag aus dem Kombinationsvertrag zu machen? Was sagt er insbesondere zu der Frage,

    a) ob eine erneute Risikoprüfung erfolgt (sollte auf keinen Fall erfolgen!)?

    b) ob beim eigenständigen Vertrag dein jetziges Alter oder das bei erstmaligem Vertragsabschluss vor 8 Jahren zu Grunde gelegt wird?

    c) was dich der eigenständige BU/DU-Vertrag dann pro Monat kostet und ob die bisherige BU/DU-Summe komplett erhalten werden kann?

    d) ob eine Kündigung (falls von dir gewünscht) des restlichen Vertrags möglich ist und wie hoch der Rückkaufswert für den restlichen Vertrag dann ist?

    Diese Punkte würde ich alle erstmal versuchen möglichst verbindlich (schriftlich) zu klären, um überhaupt eine Entscheidungsgrundlage zu haben. Erst wenn die Umstellungsmodalitäten in deinem Konkreten Fall/Vertrag klar sind und dem entsprechen, was du möchstest, würde entscheiden, den Vertrag entsprechend anzupassen...

    Lieben Gruß

    FT_User

    Hallo zusammen,

    eine der interessanteren Studien der letzten Jahre zum Thema langfristiges Investment war diese hier: https://www.ifo.de/DocDL/cesifo1_wp7506.pdf

    Fazit: Emerging-Market Staatsanleihen scheinen historisch gesehen ein ziemlich gutes Risk/Return-Verhältnis und auch eine ziemlich gute Gesamtrendite zu haben und sind demnach eine relativ gute Ergänzung zu einem Weltaktienportfolio. Kommer und andere sind ja zwischenzeitlich auch darauf eingegangen: https://gerd-kommer.de/schwellenlaender-staatsanleihen/

    Angenommen man würde 10% des Depots für EM-Staatsanleihen anpeilen (bei rund 20% EM-Aktien, also 30% EM-Exposure insgesamt), auf welchen ETF würdet ihr hierfür setzen? Folgende beide sind bei mir in der engeren Auswahl:

    Xtrackers ESG USD Emerging Markets Bond Quality Weighted UCITS ETF 1D | A144GB | IE00BD4DX952
    Alle wichtigen Informationen und Vergleiche zum Xtrackers ESG USD Emerging Markets Bond Quality Weighted UCITS ETF 1D (A144GB | IE00BD4DX952) ➤ justETF – Das…
    www.justetf.com
    Xtrackers ESG USD Emerging Markets Bond Quality Weighted UCITS ETF 2D EUR Hedged | A144GC | IE00BD4DXB77
    Alle wichtigen Informationen und Vergleiche zum Xtrackers ESG USD Emerging Markets Bond Quality Weighted UCITS ETF 2D EUR Hedged (A144GC | IE00BD4DXB77) ➤…
    www.justetf.com

    Meine Überlegung zum Währungs-Hedging: Für die Portfoliostabiliät insgesamt wäre es gut, da der Aktienteil in der Berichtswährung USD ja ohnehin kurzfristig relativ stark von USD/EUR Verschiebungen betroffen ist. Bei einer nicht unerheblichen EUR-Skepsis bezogen auf die nächsten 30-50 Jahre wäre der ohne Währungssicherung zielführender. Zumindest wenn man annimmt, dass der EUR als Gemeinschaftswährung zunehmend unter Druck gerät. Perspektivisch und längerfristig plane ich den Anleihe-Anteil etwas auszubauen, dass dann aber sicher inkl. Währungshedging bzw. nur durch kurzlaufende deutsche Staatsanleihen als klassischen Sicherheitsbaustein.

    Wie seht ihr das? Schon jemand mit EM-Staatsanleihen beschäftigt und sich dabei ähnliche Fragen gestellt?

    Danke und Gruß

    FT_User

    Gute Versicherungsmakler beziehen in Vergleiche auch Anbieter wie Debeka oder HUK mit ein, die sie nicht vermitteln können. Dabei stellt man dann häufig fest, dass diese unter qualitativen Gesichtspunkte eher im Mittelfeld oder noch darunter angesiedelt sind.


    Wo sehen Sie bei BU / DU besondere Pluspunkte bei der Provinzial-Rheinland?

    Ist denn bei diesem Vergleich auch die Provinzial mit drin? Den Vorteil hatten wir doch neulich in einem anderen Thread besprochen (Wie ist eine möglichst hohe Berufsunfähigkeits- und Dienstunfähigkeitsabsicherung für Beamte möglich?) Primär die nicht begrenzte Versicherungshöhe bei ansonsten sehr guten Bedingungen! Konkret hatte ich den Markt für DUs vor rund drei Jahren aus familiären Gründen einmal genauer angeschaut und das war der einzige Anbieter, der die folgenden Merkmale alle (!) erfüllt hat:

    1. Sehr gut getestete reguläre BU-Bedingungen laut der üblichen Ratings und Finanztest

    2. Echte und vollständige DU-Klausel

    3. Laufzeit bis 67 Jahre

    4. 3% Leistungsdynamik möglich

    5. Versicherungssumme bis 60% des Bruttoeinkommens, d.h. keine Beschränkung der Summen für Beamte ggü. Angestellten

    -> Kennen Sie Stand heute einen Anbieter in Ihrem Portfolio, der diese Kriterien alle erfüllt?

    Allianz und co. bieten für Einsteiger interessante Kombinationen an, limitieren aber die Summe stark. Von denen mit Eigenvertrieb ist die HUK ist auf 1.500€ beschränkt, Sparkassenversicherungen teilweise auf 1.300€. Leistungstechnisch ist die Debeka bei den DU-Versicherungen in Hinblick auf die BU-Bedingungen grottenschlecht. Die Nürnberger scheint die Kunden mit einer nicht echten DU-Klausel veräppeln zu wollen. Viele Anbieter haben keine 3% Leistungsdynamik in den Verträgen. DBV/Axa macht es bezüglich der Summe ähnlich: Immer nur geringe Summen als Absicherung möglich, teilweise mit weiteren Auflagen/Einschränkungen für Beamte.

    Angenommen die Tochter von go4java würde als Beamtin mit A13 anfangen und dann sehr zeitnah in eine Schulleitungsposition mit A16 befördert. Ihr Bruttogehalt läge dann relativ bald bei 6.000€ im Monat ihr Netto bei fast 5.000€ p.M. Angenommen im DU-Fall hätte Sie eine monatliche Versorgung in Höhe von 2.000€ und würde a) die netto-Lücke von 3.000€ schließen wollen und b) noch rund 600€ pro Monat weglegen wollen, die ihr auch im alter reduziertes Einkommen ausgleicht.

    -> Welche eine (!) Versicherung würden Sie hier empfehlen?

    Aus dem letzten Thread hatte ich noch im Ohr, dass Sie das über mehrere Versicherungsverträge lösen würden. Ich vermute, eben weil keine Versicherung mit den o.g. Anforderungen eine Monatssumme i.H.v. 3.600 € mit echter DU-Klausel, 3% Leistungsdynamik bis 67 und auch ansonsten guten BU-Bedingungen anbietet...

    Die Lücke wird mit den Jahren jetzt immer kleiner, gleichzeitig steigt aber die BU-Summe. Entweder habe ich einen Denkfehler drin oder das macht tatsächlich keinen Sinn. Dann müsste ich ja jetzt allen Dynamiken widersprechen?

    Tendenziell ja. Aber mal die Differenz im BU/DU-Fall zum aktuellen Netto überschlagen? Und die Tatsache berücksichtigt, dass du auch im Alter (anteilig) die PKV neben steuern zu zahlen ist? Und von der BU/DU-Summe ggf. die zusätzliche Alterversorgung aufzubauen wäre, die man bräuchte, um den Lebensstandard zu halten? Und berücksichtigt, dass bei den Debeka-Verträgen die Leistungsdynamik fehlt, mit etwas Pech die Kaufkraft der BU/DU-Rente also über Jahre fällt und sich bei normaler Inflation nach gut 20 Jahren halbiert hat? :/

    700€ ist in meinen Augen für deine Situation nur geeignet, um die Lücke etwas, aber sicher nicht komplett zu schließen. Von zusätzlichen Rücklagen für das Alter ganz zu schweigen… Da würde ich auch bei Beamten je nach Einkommen eher 1.500-2.500€ pro Monat sehen, falls man den Lebensstandard halten möchte…

    1.) Sollte sie bis zum Beginn des Referendariats bei der TK bleiben oder sollte/kann sie schon vorher in die PKV wechseln?

    zu 1) Sie kann im Referendariat zur PKV wechseln, wenn sie über der BBG verdient. Ist vermutlich nicht der Fall.

    Die BBG spielt keine Rolle, sofern sie verbeamtet ist! Ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung kann sie sich anteilig privat versichern…

    2.) Es gibt auch Optionen/Anwartschaften, bei denen man das Alter und/oder die Gesundheit einfrieren kann, macht das Sinn und zu welchem Zeitpunkt?

    Ja, nennt sich große Anwartschaft. Nur wozu? Plant sie ein Auslandsjahr um danach wieder verbeamtet zu arbeiten?

    4.) Man liest viel von BU und Dienstunfähigkeitsklausel und das wird auch gerne angeboten - aber macht sowas als Beamter Sinn?

    Ja, gerade in den ersten 5 Jahren besonders, danach nur noch bedingt bzw. in niedrigerem Umfang. Da gibt es spezielle Angebote für die Anfangszeit. Genau wie bei der PKV sind umfangreiche Gesundheitsfragen zu beantworten, daher würde ich das in einem Aufwasch machen, gerade wenn man noch jung und gesund ist…

    5.) Man kann natürlich nur begrenzt in die Glaskugel schauen, aber welche Versicherungen bieten ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis und sind ohne Einschränkungen empfehlenswert?

    Meine Wahrnehmung zu PKV: Entweder man geht zum Marktführer (Debeka) mit Eigenvertrieb oder man wendet sich an einen Makler, der fast alle anderen im Angebot hat und der einen berät. Beides hat imho Vor- und Nachteile…

    Zur BU (ähnlich aber auch bei der PKV) empfiehlt Finanztrip diese Makler:

    Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Test & Vergleich 2024
    Mit unserem BU Vergleich & Arbeitsunfähigkeitsversicherung Test findest Du eine billige Berufsunfähigkeitsversicherung.
    www.finanztip.de

    Auch hier gibt es Versicherer, die von Maklern nicht angeboten werden. Ich würde mir ergänzend hierzu vor allem einmal die Angebote der Provinzial-Rheinland anschauen.

    Viel Erfolg euch beiden! :thumbup:

    Wird nur mein Beitrag für die Rente angelegt oder auch für die BU? Normal ist eine BU ja eine reine Risikoversicherung?

    Nur für die Rente, also in dem Sinne, dass du da absehbar was rausbekommst. Bei BU/DU gibt es eben nur Leistungen im BU/DU-Fall und ansonsten nichts.

    Meine Tendenz:

    BU behalten, weil in jungen Jahren abgeschlossen. Neue BU mit 28 wahrscheinlich sehr teuer. Gesundheitsfragen wären kein Problem. Jetzt zudem dienstliche Tätigkeit mit „hohem Risiko“ und privat wird noch ein „Risikosport“ betrieben. Dynamik in Kauf nehmen …

    Dann also beides behalten? Kannst du machen, die Rente wird dann halt relativ teuer und bringt nicht viel. Was du versuchen könntest: Rauslösen der BU/DU-Versicherung aus dem Vertrag (ist laut den Debeka-Bedingungen möglich!). Dabei musst du nur höllisch aufpassen und darauf bestehen, dass das ganze nicht wie ein Neuabschluss gehandhabt wird, du also wirklich den bisherigen Vertragsbestandteil behältst und nicht neu mit höherem Alter und erneuter Abschlussgebühr eingestuft wirst...

    Rente + Unfall kündigen, das Geld ist woanders besser investiert

    "Kündigen" unter Beibehaltung der BU/DU dürfte eher schwierig werden, da ja alles in einem Vertrag drin hängt. Ich habe mich bei einem ähnlichen Vertrag mit der Debeka drauf geeinigt, dass wir den alten Vertrag stillegen. Ich da in den Kombinationsvertrag also keine weiteren Beträge mehr einzahle und dass meine BU-Versicherung eigenständig ohne erneute Risikoprüfung fortgeführt wird. Der Rententeil der Versicherung läuft dann beitragsfrei weiter und wird im Alter ausbezahlt. Ggf. ist eine Kündigung vorab möglich, dass müsstest du für deinen Vertrag aber klären.

    Bei mir war es ein totaler Krampf das durchzusetzen, auch da mit am Telefon und teilweise auch per Mail etliche Leute der Debeka (entgegen der klaren Regelungen in den Versicherungsbedingungen) behauptet haben, dass dies so nicht gehen würde. Letztlich ging es, aber ich wurde vom Alter her fast 10 Jahre älter eingestuft, was bitter war in Hinblick auf die Beiträge, sich aber insgesamt trotzdem für mich gelohnt hat.

    Was ich besonders problematisch fand, war, dass größere Erhöhungen der BU-Summe nur zusammen mit größeren Erhöhungen der Rentenversicherungssumme möglich waren. Allein schon um hier "Beinfreiheit" zu gewinnen, habe ich die BU-Police letztlich rausgelöst...

    Wie so oft: Wie ist denn deine finanzielle Gesamtsituation?

    Wer als Beamter ohne Kinder im abbezahlten Eigenheim mit zusätzlichen Mietwohnungen/Mieteinkünften lebt, braucht eine BU/DU-Versicherung weniger als ein Alleinverdiener, der zur Miete wohnt mit Kindern/Familie. Vermögen/Erbe bzw. zusätzliche Altersvorsorge vorhanden oder wäre die Beamtenversorgung im BU/DU-Fall im Alter die einzige Einkommensquellle?

    PS: Allein schon, weil solche Verträge bei versehentlich falschen Angaben bei den Gesundheitsfragen nach 10 Jahren nicht mehr angefochten werden können, würde ich an deiner Stelle keine Schnellschüsse starten. In zwei Jahren ist der Vertrag also wirklich sicher, das würde ich so schnell nicht über Board werfen, zumal andere BU/DU-Policen auch altersbedingt teurer sein dürften...

    Dynamik BU: Alle 2 Jahre erhöht sich die Leistung UND der Beitrag um 5%. Angefangen hatte ich mit 700 Euro, jetzt bin ich bei 735 Euro (+5%). Macht das Sinn? Mit zunehmenden Dienstjahren schließt sich ja meine Versorgungslücke immer mehr. Wodurch ich eigentlich weniger Versicherungsleistung bräuchte

    Du kannst einige Erhöhungen aussetzen, falls dir die BU/DU-Rente zu stark steigt! Wie viel du brauchst, solltest du einmal genau berechnen/überlegen. Auch vor dem Hintergrund, dass du ggf. weiter privat auch für das Alter vorsorgen solltest...

    Dynamik Rente: Alle 2 Jahre 10% Erhöhung von Leistung UND Beitrag. Das wird ja mit der Zeit richtig teuer?

    Jo, insb. die Rentenversicherung steigt damit ziemlich stark an. Die BU/DU-Erhöhungen sind m.E. wichtiger, da sie den Kaufkraftverlust der BU/DU-Rente ausgleichen.

    Unfall: 2,38 Euro Monatsbeitrag dafür, dass ich (oder meine Angehörigen) 30k oder 60k herausbekommen könnte. Wo ist da der Haken? Ist das nur so „günstig“, weil die Wahrscheinlichkeit für den Versicherungseintritt so gering ist?

    Genau, Unfalltod ist statistisch gesehen sehr unwahrscheinlich und die Absicherung an der Stelle m.E. sinnlos: Falls ihr ein Haus finanziert habt, würde ich eine Risikolebensversicherung mit höheren Summen in Betracht ziehen. Falls nein, macht so ein Betrag auch trotz der gering wirkenden Monatsbeiträge in meinen Augen nicht viel Sinn.

    Irgendwie hängt die Zitierfunktion gerade, ich schreib mal in einem weiteren Post weiter...

    Ich würde trotzdem 1 WKN in 1 Depot lassen, weil ich das für einfacher halte.

    Jo, seh ich auch so. Hab gerade wg. der Kosten bei der LSE nochmal geschaut:

    - Smartbroker+: London 4 EUR + 0,02%, Minimum 12 GBP (akt. = 14,33€); zzgl. mögliche Steuern

    - DKB: Orderentgelt: 10€ + Auslandsbörse London 20€

    Quellen:

    - https://www.smartbrokerplus.de/de-de/konditionen/

    - https://dok.dkb.de/pdf/plv_pk_depot.pdf

    Mein Fazit: Bei einem Kauf pro Jahr kann ich dann auch gleich bei der DKB bleiben. Den Stress mit einem extra Depot nur für den einen Posten, würde ich mir allein dafür nicht machen...

    Kurse/Bewertungen werden automatisch eingelesen.

    Welche Schnittstelle bzw. Datenquelle nutzt du dafür in Excel? Ich gehör auch noch zu den Dinosauriern, die das gerne in Excel im Blick behalten. ;) Wobei ich bei den Sparplänen nicht versuche, die Einstandskurse von Bruchstücken zu tracken. Da muss ich mich auf den Broker verlassen, fürs Gesamtbild reicht mir mein Vorgehen aber aus...