Beiträge von dunnerkeilnochemool

    M.W. nach ist das mit den 800W noch nicht durch. Aktuell gilt noch die alte Grenze von 600W.

    Das bezieht sich auf die Einspeisung in das Hausnetz.

    Es ist also durchaus erlaubt auch größere Module anzuschließen um z.B. auch bei Beschattung auf die notwendige Leistung zu kommen, allerdings dürfen aktuell max. 600 Watt in das Hausnetz eingespeist werden (800W sollen kommen). Darauf bezieht sich m.W. n auch die Grenze von 2000W für die Modulgröße.

    Und es braucht nach wie vor einen Stromzähler mit Rücklaufsperre.

    Danke!

    Was Deinen letzten Satz angeht: Stellt sich halt die Frage, was tun, wenn der Versorger 8 Monate nach Anmeldung immer noch nicht den Stromzähler ausgewechselt hat? Bei der BafA-Anmeldung hatte ich auch irgendwo so einen Hinweis gelesen, dass die 4 Monate nach Meldung an den Versorger herantreten, um nachzuhaken, was daraus geworden ist. Habe aber bisher weder von BafA noch vom Versorger irgendeine Reaktion auf meine Meldungen gehabt.

    Danke!

    Das ist ja ulkig! Einen Hoymiles habe ich tatsächlich auch, aber laut Unterlagen nur einen HM-800W. Hoffentlich ist das fehlende S nicht gerade die Drosselfunktion :)

    Hallo,


    Frage an die Photovoltaik-Spezialisten hier im Forum: Ich gebe zu, ich habe die Neuerungen zum Thema Steckersolaranlagen („Balkonkraftwerke“) entweder verpennt oder nicht richtig verstanden, insbesondere:


    Darf man das jetzt auch mit einem alten „Ferraris“-Zähler machen (Anmeldung bei Versorger und BafA habe ich gemacht, aber es tut sich nix beim Zähleraustauch)


    Wie ist das jetzt mit der 600- vs. 800 Watt-Grenze? Worauf muss ich achten, wenn meine Anlage laut Datenblatt mehr als 600 Watt schafft?


    Auch habe ich von einer weiteren Grenze von 2000 Watt gelesen, habe aber keinen Plan, ob die schon gilt oder ab wann und was diese bei der Technik für den Besitzer für Folgen hätte.


    Zur Vermeidung von Missverständnissen: Ich interessiere mich derzeit nur für Steckersolar, nicht für große Hausdachlösungen.


    Vielen Dank für jeden Tipp!

    Kurze Ergaenzung falls es fuer andere interessant ist: Habe heute die Abrechnung zur Vorabpauschale bei Traders Place erhalten. Dort wurde der FSA den ich bei Finanzen Zero gestellt habe, beruecksichtigt. Heisst die Baader verwendet in der Tat den FSA fuer alle Depots.

    Kann dies inzwischen auch aus eigener Erfahrung bestätigen: Habe Depots bei Scalable Capital und Smartbroker (beide gehen neuerdings mit Baader Bank). Wenn ich bei einem Depot den Freistellungsbetrag ändere, taucht dieser nach einigen Tagen in derselben Höhe bei anderen Depot auf.

    .... und letztendlich einer hässlichen, komplizierten und verbuggten Smartbroker+ App. (Nebenbei wurden noch Gebührenerhöhungen umgesetzt, trotzdem hat man "Alles bleibt gleich, wird nur besser!" proklamiert.)

    Das mit der grottenschlechten App muss ich leider bestätigen. Nicht einmal seinen Depotbestand kann man exportieren, was bei allen anderen Broken (auch in der alten DAB-App) möglich ist/war. Auf Anfrage - und nach langer Wartezeit - erhielt ich die Antwort, dass eine solche Funktion auch nicht geplant ist.

    Was die verdeckten Gebührenerhöhungen angeht: Was genau hast Du da entdeckt? Ich hatte seit November natürlich noch kaum Transaktionen auf dem neuen Konto, aber bei einer Auszahlung fiel mir auf, dass sie nicht den vollen Nennbetrag einer fällig gewordenen Bundesanleihe ausgezahlt haben. Abrechnungsdokumente kriegen sie auch nicht hin, nur ein lapidarer Eintrag in der Umsatzliste des Geldkontos.

    Wäre für jeden Hinweis zu verdeckten Gebühren dankbar.

    Da einen insbesondere die deutschen Fabrikanten von Wärmepumpen mit ihren unterirdischen Lieferzeiten mehr oder weniger dazu zwingen, über Alternativen nachzudenken, bin ich beim dritten Nachdenken darüber mal wieder beim Thema Hybridbetrieb (in meinem Fall Gastherme und Luft-/Wasser-Wärmepumpe) gelandet. Wegen eines Mischbetriebes in meinem Haus (EG: Fußbodenheizung , OG Wandheizkörper) habe ich jetzt schon bei meiner Gastherme zwei Heizkreise mit jeweils angepassten Heizkurven. Wer’s genauer wissen will: Therme Vitodens 300-W , Misch-/Heizkreisverteilanlage: Divicon und Grundfos Alpha 2 M, Heizkreis 1 (Heizkörper): Neigung 1,3 , Heizkreis 2 (FB: Neigung 0,6) .


    Gibt es jemanden, der bei sich etwas Ähnliches mit einer Wärmepumpe verheiratet hat, und kann er oder sie mir sagen, was dafür außer dem Stand-Alone-Equipment einer Wärmepumpe noch beschafft werden musste? Und last not least: kann er/sie den eingeschlagenen Weg denn auch weiterempfehlen?


    Vielen Dank im voraus

    Was versteht Finanztest darunter und was welche Werte sind da gut?

    Siehe die Erläuterung von ichbins eins weiter oben. Da ich kein Heft habe sondern nur ein Online-Abo, muss ich bei Deiner Frage passen.

    Nachdem ich mich jetzt einmal ein paar Tage bei Aktien Welt und Aktien Europa umgesehen habe, kann ich festhalten: Langwierige Suchen danach kann man einfach bleiben lassen, stattdessen für jede Gruppe einen der besseren 1. Wahl ETF raussuchen und dort einen Fondssparplan abschließen beschert einem viel mehr freie Zeit und Lebensqualität. Bitte keine Kommentare von Leuten, "die das ja eh schon immer gewusst haben".

    Meines Wissens macht Finanztest die Auswertungen über verschiedene Zeiträume und fasst diese dann in ihrem Urteil zusammen. Chancen/Risiko auf 10 Jahre und Rendite auf 1 und 5 Jahre, wird so auch inclusive der Fonds-Kosten in der Tabelle angezeigt. Ergo hat sich einer oder mehrere dieser Werte verschlechtert gehen im Anlageerfolg Punkte verloren.

    Also, ich will jetzt nicht nacherzählen, was ich die letzten beiden Tage im Online-Fondfinder dazu gefunden habe. Kurz das Wichtigste (aber bei weitem nicht alles) :

    1) Die Chancen-/Risiko-Bewertung wurde verschärft (ohne dass ich jetzt viel genaueres dazu gefunden hätte)

    2) Dem neuen Bewertungsmaßstab sind offenbar vor allem die 5-Punkte-Gruppen zum Opfer gefallen. Diese werden jetzt viel seltener und auch nur noch temporär vergeben.

    3) Es gibt auch noch neue differenziertere Gruppen, die man sich aber unter "Weitere Filter" mühsam zusammensuchen muss.

    Ob das jetzt aber wirklich mehr Entscheidungssicherheit bringen wird, kann man wohl erst in einem Jahr sagen. Erst dann hat die FT-Datenbank ja ein volles Marktjahr integiert.

    Aber wer kann diese Frage beantworten als derjenige der diese Tabelle erstellt ?

    Habe jetzt im Online-Portal etwas gefunden. Aber das liest sich eher so, wie Lehrer schreiben würden, wenn die ganze Klasse sitzengeblieben ist: Wir waren in der Vergangenheit nicht streng genug, ab morgen wird alles anders.

    Also, wer eine Printversion von FT hat und etwas mehr dazu gelesen hat - Kommentare willkommen!

    Ja und zwar nicht erst seit heute

    Nun gut, mehr als eine Binse hätte ich mir jetzt schon als erste Antwort erhofft. Mich würde zum Beispiel interessieren, welche Kriterien Finanztest für diesem drastischen Schritt verändert hat. Immerhin kann ich mit gutem Gewissen sagen, das ich zwar auch irgendwann auf den ETF-Zug aufgesprungen bin, aber auch vor den Online-Ausgaben von Finanztest mit ihrer Fondsbestenliste immer sehr zufrieden war. Ich würde einfach gerne mal wissen, wie es bei der Redaktion jetzt zu dieser spontanen und auch jähen Verzagtheit gekommen ist.

    Hallo Finanztest-Freunde,


    seit 5 Jahren bin ich treuer Abonnent des Fondratings von Finanztest. Nach einem halben Jahr Auszeit habe ich heute entdeckt, dass Finanztest kürzlich die Kriterien für das Fondsrating verändert hat (schreiben sie selber auch mehrmals in ihrem Portal). Dies hat ganz offensichtlich dazu geführt, dass etliche vormalige „Platzhirsche“ unter den aktiv gemanagten Fonds abgestiegen sind (z. B. von 5 blauen Punkten auf 4 oder noch schlimmer). Von den aktiv gemanagten Fonds, die letztes Jahr noch besser als der Markt bewertet wurden, sind jetzt nur noch solche von einem Liechtensteiner Fondverwalter übrig geblieben, von dem ich vorher noch nie gehört hatte.

    Mich würde Eure Meinung dazu interessieren. Systematisch verglichen habe ich noch nicht – aber es kommt mir so vor, als bräuchte man nach dem neuen Bewertungssystem zumindest bei Aktienfonds gar nicht mehr auf aktiv gemanagte Fonds setzen. Dann blieben aber nur noch ETFs. Ist das jetzt die Quintessenz aus jahrzehntelanger Fondsbeobachtung?

    So - übertragen jetzt auf die z.B. 10-Jahre-Erstattungsforderung wie folgt:

    die Bausparkasse überweist einen bestimmten von ihr selbst so entschiedenen und in keinster Weise im Detail gelisteten Teilbetrag daraus. Im Nebensatz erklärt deren Anwalt frech "der Betrag betrifft die Jahre 2019-2022" --- dann würde ich mal genauso frech erklären "nö, ich widerspreche - dieser erstattete Betrag ist ein Teilbetrag aus dem geforderten Zeitraum 10 Jahre". In dem Fall verschiebt sich ja auch die noch nutzbare Verjährungsfrist :-))

    Darf man das oder darf man das nicht? Dürfen nur Händler das und private Kunden nicht?

    Nein, ich frage deswegen nicht beim Schlichter nach. Die Bausparkasse weiß nur (Eingang bestätigt), dass ich mit denen außergerichtlich nicht mehr verhandle oder diskutiere.

    Ich bezweifle, dass man sich als Kunde von deren Anwalt nötigen und kommandieren lassen muss ...

    Ich bin mir nicht sicher, ob das hier das geeignete "Spielfeld" für derartige Versuche wäre, weil es hier im Gegensatz zu beispielsweise Baugewerken um wesentlich geringere Beträge geht.

    Bei der Sache mit der Verjährungsfrist kommt noch hinzu, dass man kaum etwas davon haben wird, auf den Ausgang der Musterfeststellungsverfahren zu warten. Ein Urteil dort käme nur den dort Beteiligten zugute, was umgekehrt bedeutet, dass Du wohl selber klagen musst, um etwas zu erreichen. In meinem Fall habe ich im Angesicht des potentiellen Streitwerts von etwa 100 Euro davon abgesehen.

    PS (leider kann ich nicht mehr ändern, darum separat) - abgetippt vom Schreiben der Schlichter:

    "... Was den nach Teilerledigung des Verfahrens (Erstattung seit 2019) verbleibenden Schlichtungsantrag auf Erstattung der Servicegebühr für die vorausgegangenen Vertragsjahre angeht, wird die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens nach §3 Abs. 2a) der Schlichtungsstellen Verfahrensordnung abgelehnt.

    Nach bisheriger Spruchpraxis ist in solchen Fällen die Einrede der Verjährung der Bausparkasse für durchgreifend erachtet worden. Ob daran festgehalten werden kann, ist allerdings fraglich.

    ...

    Die unter .. dargestellten Fragen sind rechtsgrundsätzlicher Natur. Diese steht gemäß §3 Abs. 2a) der Schlichtungsstellen-Verfahrensordnung der Durchführung des Schlichtungsverfahrens entgegen. Ihre Beantwortung ist der gerichtlichen Grundsatzentscheidung vorzubehalten..."

    Ein ähnliches Geschwurbel hatte ich bei meiner Auseinandersetzung mit der Wüstenrot erhalten, als das BGH-Urteil zu Service-/Kontoführungsgebühren noch nicht gefallen war. Und danach mussten die Bausparkassen trotzdem beidrehen.

    Ich habe den Artikel nicht mehr parat, aber vor ca. 2 Jahren schrieb Finanztest einmal, dass gerade die Schlichtungsstelle der Bausparkassen im Vergleich mit anderen Schlichtungsstellen ihre "Schlichtungsvorschläge" auffallend oft zu ungunsten der Kunden fällt. Auch beim Verjährungsthema sage ich mal voraus, dass in 1-2 Jahren ein BGH-Urteil zugunsten der Kunden fallen wird, die Bausparkassen sich aber darauf verlassen können, dass die wenigsten davon dann ihre Ansprüche auch wirklich geltend machen.

    Fazit: Solche "Schlichtungsstellen" brauchen wir nicht! Besser, man nimmt sich von Anfang an einen Anwalt, der Erfolgsbeteiligung anbietet; dann hat man auch das Fristenmanagement besser im Auge.

    Vielleicht antworten sie nur auf Reporter statt Privatmenschen.

    Doch, das tun sie schon. Mich hatte eine Mitarbeiterin der Vz Rheinland-Pfalz dazu mal angerunfen und mir erklärt, dass man sich landläufig von Musterfeststellungsklagen zu viel erhofft, was nach der Gesetzeslage gar nicht erfüllbar ist. Und dass die rechtlichen Hürden zur Einreichung einer solchen auch sehr hoch sind, weshalb z. B. bisher nur 2 Verbraucherzentralen welche gegen Sparkassen eingereicht haben.

    Und weil Du eine Sendung im TV erwähnst: Der Grund kann auch bei den Fernsehanstalten selber liegen. Ich hatte nämlich letzten Herbst z. B. erlebt, dass in einem Dritten in einer Verbrauchersendung etwas zu Schimmelbeseitigung und Haftungsfragen kam, und als ich die Sendung in einer Mediathek noch einmal sehen wollte, war der Beitrag einfach weg. Und als ich die SWR-Redaktion per Email daraufhin befragte, waren die völlig ahnungslos! Da wird wohl mitunter nach Gutdünken dazu- oder weggeschnitten, damit das Format ins Sendeschema passt.

    Nein, meine Wärmepumpe ist noch nicht bestellt, erst mal die Fußbodenheizung. Aber egal.

    Ich will ja jetzt nicht spekulieren, aber angesichts Deines doch sehr hohen beantragten Zuschusses könnte es auch sein, dass da ein Schwellenwert überschritten wurde, bei dem strengere behördeninternen Kontrollmechanismen greifen.

    So etwas kann einem beim Umgang mit Behörden immer passieren: Vor vielen Jahrzehnten habe ich einmal als Student von der Stadt München Wohngeld beantragt, obwohl mir jeder davon abriet. Fazit: Nach über einem Jahr bekam ich tatsächlich welches, aber das Wohnungsamt sträubte sich vorher mit Händen und Füßen dagegen, solch unwillkommenen Kostgängern wie Studenten auch noch Wohngeld bezahlen zu müssen, und startete stattdessen eine monatelange Orgie an Nachforderungen bezüglich Unterlagen.

    Hierbei habe ich auch die viel beworbenen Zuschüsse beantragt.

    Obwohl der Umbau schon vor zwei Jahren begonnen wurde und inzwischen fertig ist,

    und alle Rechnungen bezahlt sind,

    ist noch kein einziger Euro auf meinem Konto angekommen

    Auch wenn das Ganze langsam zu einem Meinungspingpong zu werden droht, gebe ich jetzt auch noch meinen Senf dazu, um Fehleinschätzungen zu vermeiden:

    Ich habe den Überblick verloren, ob Ihr – McProfit und Thebat – Eure Erfahrungen mit der KfW oder dem BafA gemacht hasb. Ich selber bin zwar noch weit von einer Auszahlung entfernt, aber ich habe mir meinen Antragsvorgang beim BaFA noch einmal angesehen:


    Tag der elektronischen Antragsstellung (unter Mithilfe eines EE-Experten):

    9. 11. 2022

    Bestätigungsemail:

    „Sehr geehrter Herr …,


    Ihr elektronischer Antrag für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch Einzelmaßnahmen mit der Vorgangsnummer ….. wurde von uns am 09.11.2022 entgegengenommen.

    ….

    Wichtig: Sie können mit der Maßnahme ab jetzt auf eigenes finanzielles Risiko beginnen. Da wir Ihren Antrag noch nicht geprüft haben, können wir Ihnen heute jedoch noch keine Förderung zusagen.

    • Bedeutet doch, dass, wenn man’s eilig hat, die Beauftragung beginnen kann, sobald es eine Vorgangsnummer gibt (erklärte mir mein EE-Experte auch genau so ).


    Schriftlicher Bescheid am 15. 3. 2023:

    „Sehr geehrter Herr …, heute erhalten Sie die Bewilligung“


    Dort auch in länglichem Verwaltungsdeutsch die Aufzählung dessen, was man für die Auszahlung einzureichen hat.


    Vier Monate Wartezeit bis zum gültigen Bescheid sind sicher nicht nichts, aber auch keine Ewigkeit! Die Rentner unter uns werden wissen, wie lange ein Rentenantrag bei der DRV liegen kann …


    Wichtig zu wissen: Teileinreichungen von Einzelgewerken sind sinnlos! Erst wenn alles fertig und dies auch nachgewiesen ist, kann die Zahlung erfolgen. Wie lange das dann dauern wird, werde ich hoffentlich nächstes Jahr um diese Zeit wissen, wenn alle meine Maßnahmen fertig sind.

    Vor 10 Jahren, als ich meine erste Energieeffizienzmaßnahme (Umstellung Nachtspeicherheizung auf Gas-Brennwert und neue Fenster) bei der KfW beantragte, dauerte das nach Einreichung der Unterlagen ca. 3 Monate, bis das Geld geflossen war. Könnte natürlich heutzutage bei der großen Nachfrage länger dauern, aber 1 Jahr kommt mir schon sehr viel vor.

    Kalksandstein bitte. Die Zeiten, als wir noch in Kalksteinhöhlen hausen, sind lange vorbei.

    Vom konkurrierenden Bundesverband Ziegelindustrie gibt es ein ähnliches Programm, allerdings nur als 30-Tage-Testversion kostenlos.

    Das Kalksandstein-Tool legt Wert auf die Dämmung der Gebäudehülle, Danfoss auf die Heizkörperdimensionierung. Dritte Stellschraube wäre dann noch die gewünschte Zimmertemperatur. Heizkörper anderer hersteller sollten über Bauform und Abmessungen hinreichend genau abzubilden sein.

    Der Eingabeaufwand ist natürlich groß, aber ohne bekommt man die Realität nicht abgebildet. Und im Zweifelsfall spielt halt das persönliche Heizverhalten (über den Energieverbrauch der letzten Jahre) auch eine Rolle.

    Der Energieberater macht es in seinem ISFP genauso. Aber den musst du für seine Arbeitszeit bezahlen, während du mit den Tools nach belieben selber spielen kannst. So lässt sich dann in den meisten Fällen eine Sanierungslösung für deutlich weniger als 300k€ finden. Denn man muss nicht alles aus dem ISFP umsetzen, wenn das eigene Budget begrenzt ist.

    Nachdem ich jetzt auch noch die VDI 3805-Tabellen für Zehnder und Kermi gefunden habe, wird die Sache immer runder. Jetzt frage ich mich bloß, wie die Heizungsbauer reagieren, wenn ich ihnen nächste Woche meine DIY-Werte zeige. Vermutlich ungnädig ....

    Habe das jetzt mal zum Anlass genommen, nachzusehen, wie das ist, wenn man nicht bei KfW ist sondern - wie ich - beim BafA einen Zuschuss beantragt hat und habe mir deshalb mal meinen Zuwendungsbescheid genauer durchgelesen.

    1) Die Einschaltung eines EE-Experten wird beim BafAschon anempfohlen, bevor man irgendein Antragsformular herunterladen kann

    2) Hat man diesen beauftragt, einen ISFP-Plan zu schreiben, kann bzw. muss man ihn auf dieser Basis Förderanträge einreichen lassen. Für jeden Förderantrag gibt es eine Vorgangsnummer und nach 8-12 Wochen folgt dann ein Zuwendungsbescheid.

    3) Ein nicht unwesentlicher Teil dieses Bescheides nehmen sog. Nebenbestimmungen ein. Diese verlangen fast alles, was McProfit auch bei der KfW-Förderung oben beschreibt. Bevor man also beauftragt, soltle man darauf achten, dass der Beauftragte später dann auch die ganzen Unterlagen rausrückt bzw. schreibt (am besten vor Beauftragung als Posten ins Angebot schreiben lassen). Und auch der EE-Experte ist bei der Rechnungseinreichung in der Pflicht, denn der ist für den sogenannten Verwendungsnachweis verantwortlich.

    Klar, ist alles aufwendiger als noch vor 10 Jahren - aber vermutlich ist es wie überall: Eine Minderheit, die mit Fördermitteln in der Vergangenenheit Schindluder getrieben hat, lässt die Masse der ehrlichen Antragssteller dafür leiden.