Beiträge von Helena

    Pantoffelheld,

    eingezahlt habe ich etwa 11.700 €. Der Rückkaufswert lag letztes Jahr im August bei 18.245 €. Und es gibt eine „Erhöhung aus der Überschussbeteiligung“ in Höhe von 235,75 €. Was auch immer das zu bedeuten hat.

    Wahrscheinlich sind wir hier einen kleinen Schritt zu schnell. Helena hatte nach einer Optimierung durch andere Fondsauswahl innerhalb des Produktes gefragt und wir kommen mit Empfehlungen knapp vor Verfassungsklage...

    Du hast Recht, Pantoffelheld, ich habe nach einer Optimierung meines Fonds gefragt. Jedoch sind andere Vorschläge immer willkommen, auch wenn es ursprünglich nicht mein Gedanke war. Es kann dennoch wertvoll sein, einmal über andere Optionen nachzudenken. Gerade wenn es ums Geld geht und man sich nicht so gut auskennt.

    Standmeldung Deiner Police

    monstermania,

    was genau möchtest du bei der Standmeldung meiner Police sehen? Der Gesamtwert liegt Ende letzten Jahres bei 17.460 €.

    Ganz lieben Dank für die Infos, Tipps und Hinweise. Diese werde ich in den nächsten Tagen mir mal näher anschauen.

    Bei einer anderen Verbraucherzentrale (nicht HH) hatte ich mich bereits mal allgemein zum Thema Rente beraten lassen. Dort hieß es, ich solle prüfen, ob ich in günstige ETFs wechseln kann, am besten MSCI oder MSCI AC World Index. Daher die Überlegung mit dem Fondswechsel. Oder ggf. eine Prüfung durch den Steuerberater durchführen lassen.

    Anbei hänge ich die Liste der möglichen Fonds an. Gerne weitere Infos und Tipps abgeben. Vielen Dank!

    Achim Weiss

    Ja, es handelt sich um eine fondgebundene Rentenversicherung mit Namen Rente PUR.

    Gerne möchte ich mich schlaulesen. Genau aus diesem Grund habe ich mich an die Community gewendet. Dafür ist sie doch wohl da. Das wird zumindest von den Finanztipp-Experten immer so mitgeteilt. Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass deine Art und Weise nichts mit mir zu tun hat, sondern deinem Charakter entspricht.

    Wie ich bereits geschrieben habe, ist das Thema noch recht neu für mich. Es wäre wesentlich zielführender gewesen, einfach deine Fragen zu stellen. Wenn ich mich in einem Thema auskenne, dann kann ich auch schlaue und kompetente Fragen stellen. Da ich mich mit diesem Thema nicht auskenne, funktioniert das nicht und bin auf Tipps und Hinweise aus der Community angewiesen. Anschließend lasse ich die gewonnenen Informationen in meine anstehende Entscheidung einfließen.

    Referat Janders

    Vielen Dank für deine zielführende Frage.

    Die Verwaltungskosten liegen bei 115 €.

    tom70794

    Vielen Dank für deine zielführende Frage.

    Abgeschlossen wurde der Vertrag 2008.

    @alle

    Falls weitere Informationen erforderlich sind, einfach fragen. Ich weiß schließlich nicht, was man zu dieser Fragestellung alles wissen muss. Vielen Dank!

    Ich habe einen Vertrag mit dem ich Geld für die Altersvorsorge anspare. Jetzt habe ich erfahren, dass ich lediglich zwischen den von dem Anbieter vorgegebenen Fonds (DWS, Generali) (Kategorie: Dachfonds, Aktienfonds, gemischte Fonds, Rentenfonds etc.) wechseln kann. Nun frage ich mich, nach welchen Kriterien ich vorgehen soll. Welche Aspekte sind wichtig und sollten unbedingt berücksichtigt werden? Und welche kann ich eher vernachlässigen?

    Das Thema ist noch recht neu für mich und daher schwierig zu beurteilen. Es wäre super, wenn ich dazu ein paar hilfreiche Tipps und Hinweise bekommen könnte.

    Vielen Dank im Voraus!

    Selbst wenn bei der Schlichtungsstelle eine Entscheidung einige Monate dauern würde und sehr viele Beschwerden eingehen, finde ich, sollte es doch per Textbaustein möglich sein, eine Eingangsbestätigung rauszuhauen, damit man zumindest weiß, man ist in der Wartschlange und nicht nach Monaten feststellt, da ist etwas untergegangen.

    Ich möchte gerne einmal nachfragen, wie lange ihr auf Reaktion der Schlichtungsstelle wartet bzw. gewartet habt. Ich habe im Dezemeber (erneut) einen Antrag gestellt und bislang nichts gehört, auch nicht auf Nachfrage. Das sind nun schon vier Monate. Ist das normal? Wie ist eure Erfahrung?

    Von meiner Bausparkasse habe ich nun ein Schreiben bekommen, dass sie mir die Kontogebühr der vier vorangegangenen Jahre und eine Nutzungsentschädigung von 7 € meinem Konto gutschreiben. Einen Anspruch auf die Erstattung der Kontogebühr vor 2019 lehnt die Bausparkasse ab; dies wäre zwischenzeitlich verjährt.

    Ist das überhaupt rechtens? Schließlich habe ich bereits 2021 die Gebühren zurückgefordert. Im damaligen Schlichtungsverfahren habe ich um Hemmung der Verjährung gebeten. Da kann ich nur hoffen, dass das zum Tragen kommt.

    Hallo!

    Vom Finanzamt habe ich Bescheide über Zinsen zur Einkommensteuer erhalten. Nun versuche ich diese Berechnungen nachzuvollziehen, was gar nicht so einfach ist; ich komme auf andere Werte.

    Weiß vielleicht jemand, wie das genau berechnet wird? Oder gibt es ein Dokument, das dieses Thema gut erklärt?

    Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

    Helena

    Lieben Dank für eure Hinweise und Tipps!

    Galileo, Bilder habe ich keine eingereicht, aber eine Skizze der Wohnung, aus der der Grundriss und die Anordnung des Mobiliar zu erkennen ist. Wie kommst du darauf, dass im Schlafzimmer die Wohnzimmercouch steht? Wieso muss ich aufführen, warum ich ohne separates Wohnzimmer auskomme? Ich bin doch nicht verpflichtet ein Wohnzimmer einzurichten, wenn ich keines brauche. Die Wohnung war eh nur als Übergang gedacht und da brauche ich kein Wohnzimmer. Ich hatte in der Küche einen Tisch, an dem ich alles machen konnte.

    Senior, ich habe mal vor einigen Jahren gelernt, dass man 20 % von Miete etc. angeben darf. Das habe ich gemacht. Der private PC ist mal hier und mal dort, d. h. entweder auf dem Küchentisch oder ich nehme ihn mit auf das Bett. Laptop, Tastatur, Monitor, Maus und der gleichen habe ich alles vom Geschäft mit nach Hause bekommen. Und am Schreibtisch sitze ich nur zum Arbeiten. Mein Beruf ist dabei unerheblich, wir wurden in Homeoffice geschickt, weil der AG nicht genügend Büroräume für jeden Mitarbeiter zur Verfügung hat. Von welcher Ecke der Wohnung ich meinen Beitrag geschrieben habe? Aus der neuen mit einem abschließbaren Arbeitszimmer. ^^

    Ozymandias, du sprichst die Homeoffice-Pauschalen an. Was hat es mit denen auf sich? Zu früheren Zeiten habe ich immer das Arbeitszimmer bezahlt bekommen.

    Zu den folgenden Punkten habe ich noch keine Hinweise und Tipps bekommen. Es wäre schön, wenn sich dazu auch noch jemand äußern könnte.

    Was ist der Hintergrund zu den Optionen, den Einspruch zurückzunehmen oder ihn weiter aufrechtzuerhalten? Was sind die Vor- und Nachteile der einen oder anderen Entscheidung?

    Was hat es mit den besonderen Opferbereitschaften auf sich? Wie sind die Voraussetzungen für besondere Opferbereitschaften?

    Ich danke euch recht herzlich für weitere Hinweise und Tipps.

    Helena

    Aufgrund meines Einspruchs beim Finanzamt (FA) habe ich ein Schreiben erhalten, worin ich auf ihren Einspruch eingehen kann. Nun soll ich mitteilen, ob ich den Einspruch zurücknehmen oder ihn weiter aufrecht erhalten möchte und die Gründe hierfür angeben.

    Grund der Ablehnung:

    Ein häusliches Arbeitszimmer ist ein Raum, der seiner Lage, Funktion und Ausstattung nach in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebunden ist, vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungstechnischer oder organisatorischer Arbeiten dient und ausschließlich oder nahezu ausschließlich zu betrieblichen und/oder beruflichen Zwecken genutzt wird, eine untergeordnete private Mitbenutzung (unter 10 %) ist unschädlich.

    Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Fläche auch privat genutzt wird (sog. „Arbeitsecke“), können nicht als Werbungskosten abgezogen werden.

    Bei diesem Punkt wird mir eine private Nutzung des Arbeitsraumes unterstellt. Diese Unterstellung ist nicht gerechtfertigt. Die Fläche wird nicht bzw. lediglich bis unter 10 % genutzt und stellt somit eine untergeordnete private Mitbenutzung dar, die unschädlich ist.

    Anhand der von Ihnen eingereichten Belege (u. a. Skizze der Wohnung) ergeben sich mehrere Punkte, die gegen eine steuerliche Berücksichtigung des Arbeitszimmers sprechen.

    Unter den räumlichen Voraussetzungen wird wie folgt ausgegangen:

    • Das Arbeitszimmer ist von den privat genutzten Räumen getrennt (vgl. BFH Urteil vom 06.12.1991 – BStBl II S. 304).
    • Es handelt sich um einen abschließbaren Raum.
    • Neben dem Arbeitszimmer muss genügend Wohnraum vorhanden sein, in diesem Fall beträgt der Anteil des Wohnzimmers, welches das Arbeitszimmer darstellen soll, 40 % der Gesamtwohnfläche (20 m² von einer Gesamtwohnfläche von 50 m²).

    Was ist der Hintergrund zu den Optionen, den Einspruch zurückzunehmen oder ihn weiter aufrechtzuerhalten? Was sind die Vor- und Nachteile der einen oder anderen Entscheidung? Darüber werde ich im Schreiben nicht aufgeklärt.

    Bei Punkt drei der räumlichen Voraussetzungen unterstellt mir das FA, dass ich das Wohnzimmer als Arbeitszimmer ausgebe. Tatsache ist jedoch, dass es sich um meinen Arbeitsbereich handelt und ich kein Wohnzimmer habe bzw. hatte. Diese Unterstellung ist nicht gerechtfertigt.

    Darüber hinaus kann das FA keinen Werbungskostenabzug als steuerliche Ermäßigung für besondere Opferbereitschaft gewähren. Was hat es mit den besonderen Opferbereitschaften auf sich? Wie sind die Voraussetzungen für besondere Opferbereitschaften?

    Welche Gründe kann ich in meinem Fall angeben, um ein Arbeitszimmer zu rechtfertigen? Ergänzend kann ich noch erwähnen, dass ich vorab eine Erklärung der Nutzung des Arbeitszimmers abgegeben und später eine Bestätigung meines Arbeitgebers eingereicht habe. Die kleine Wohnung war nur übergangsweise gedacht und hat tatsächlich kein abschließbares Arbeitszimmer. Dennoch habe ich diesen Bereich nur für die beruflichen Zwecken genutzt.

    Für jeden Hinweis oder Tipp bin ich sehr dankbar.

    Lieben Dank für eure Unterstützung!

    Helena

    Hallo Interessierter,

    bei mir ging es folgendermaßen aus:

    Die Antragstellerin hat ... mit der Bausparkasse zwei Bausparteilverträge ... abgeschlossen. Aufgrund ... ABB stellte die Bausparkasse dem Kunden eine Kontogebühr von zunächst 9,48 € jährlich in Rechnung, welche sie im Jahr 2018 auf 15 € angehoben hat.

    Die Antragstellerin verlangt Rückerstattung der seit 2018 ihr belasteten Gebühren zuzüglich Nutzungsersatz. Die Bausparkasse lehnt das ab, weil der BGH bisher in seiner Entscheidung vom 09.05.2017 (XI ZR 308/15) lediglich die Zulässigkeit von Kontogebühren für das Bauspardarlehenskonto verneint, aber über Gebühren für das Bausparkonto in Ansparphase keine Entscheidung getroffen habe.

    Die Bausparkasse hat sich lediglich bereit erklärt, die Differenz zwischen der ursprünglichen und der gegenwärtigen Kontoführungsgebühr zu erstatten und künftig das Bausparkonto der Kundin nur mit dem ursprünglichen Jahresbetrag in Höhe von 9,48 € zu belasten. Damit ist die Antragstellerin jedoch nicht einverstanden.

    Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens wird nach § 3 Abs. 2 a) der Schlichtungsstellen-Verfahrensordnung abgelehnt. Für die Schlichtung der Streitigkeit ist eine grundsätzliche Rechtsfrage erheblich, die noch nicht geklärt ist.

    Nach bisheriger Schlichtungspraxis ist die Erhebung einer Kontoführungsgebühr in der Sparphase des Bausparvertrags rechtlich nicht zu beanstanden. Die Pauschale dient dazu, den besonderen Aufwand der Bausparkasse zu decken, der aus dem kollektiven Finanzierungsmodell des Bausparens folgt. Neuerdings haben das LG Hannover (Urt. v. 08.11.2018 – 74 O 19/18), das OLG Koblenz (Urt. v. 05.12.2019 – 2 U 1/19) sowie zuletzt das OLG Celle (Urt. v. 17.11.2021 – 3 U 39/21) die Umlagefähigkeit der den Bausparkassen entstehenden Kosten und damit auch der Kosten für die bauspartechnische Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung der Zuteilungsmasse verneint. Das Urteil des LG Hannover ist nach Rücknahme der Berufung rechtskräftig, das Urteil des OLG Koblenz ist nach Rücknahme der Revision vor dem Bundesgerichtshof ebenfalls rechtskräftig, während die unterlegene Bausparkasse gegen das Urteil des OLG Celle Revision beim BGH (XI ZR 551/21) eingelegt hat, über die noch nicht entschieden ist.

    Da dieser entscheidungserheblichen Frage grundsätzliche Bedeutung zukommt, kann hierüber ein Schlichtungsverfahren nicht stattfinden, bevor der BGH entschieden hat oder sich eine einheitliche Entscheidungspraxis herausgebildet hat.

    So ganz klar ist mir das Urteil der zweiten Hälfte noch nicht.

    Was bedeutet "das Urteil des LG Hannover ist nach Rücknahme der Berufung rechtskräftig, das Urteil des OLG Koblenz ist nach Rücknahme der Revision vor dem BGH ebenfalls rechtskräftig, während die unterlegene Bausparkasse gegen das Urteil des OLG Celle Revision beim BGH eingelegt hat, über die noch nicht entschieden ist"? Interpretiere ich es richtig, dass die Bausparkasse beim LG Hannover die Berufung und die Bausparkasse (Urteil des OLG Koblenz) die Revision vor dem BGH zurückgenommen hat? Also der Kunde hat hier zweimal Recht bekommen, während die Bausparkasse (Urteil des OLG Celle) Revision beim BGH (XI ZR 551/21) eingelegt hat, welches noch offen ist. Offensichtlich reichen dem Schlichter die beiden erstgenannten Urteile für einen Beschluss nicht aus. Heißt das für mich, nachdem die Schlichtungsstelle das Verfahren abgelehnt hat, ich muss das Urteil (XI ZR 551/21) beim BGH abwarten? Falls dieses Urteil zugunsten der Kunden ausfällt, wie kann man dann weiter vorgehen? Einen erneuten Antrag bei der Schlichtungsstelle stellen oder kann man sich auf das alte Verfahren beziehen und das Verfahren wird wieder aufgenommen?

    Vielleicht kann jemand ein paar erklärende Worte dazu abgeben. Vielen Dank!

    Die Tage habe ich Post vom Ombudsmann bekommen und ich darf mich zu dem Schreiben der Bank noch einmal äußern. Darin schreibt die Bank u. a. "Wir verweisen auf die ergänzende Vertragsauslegung bei Energieverträgen, BGH v. 10.03.2021, Az. VIIIZR 200/18. Ich verstehe nun nicht, was die Energieverträge mit den Depotentgelten zu tun hat. Kann mir das jemand erklären?

    Vorab schon mal vielen Dank!