Beiträge von johu
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Hier ist es ganz gut beschrieben:
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habe im Januar 2024 ein Festgeldkonto über 24 Monate eröffnet
Wurden denn 2024 Zinsen gezahlt? Wenn nicht muss es auch keine Bescheinigung für 2024 geben ...
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Habe ich richtig verstanden, dass du jetzt gerne Tankgutschein und ÖV hättest? Da wäre ich als Chef auch nicht begeistert.
Abgesehen davon...die Grenze für steuerfreien Sachbezug liegt bei 50€. Alles drüber verursacht Aufwand bei der Versteuerung
Soweit ich weiss geht Sachkostenzusachuss und Jobticket gleichzeitig:
ZitatDas Deutschlandticket als steuerfreier Sachbezug
Seit Mai 2023 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zudem das Deutschlandticket anbieten, welches Mitarbeitern ermöglicht, alle Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs in ganz Deutschland zu nutzen. Unternehmen können dabei entscheiden, ob sie ihren Mitarbeitern den Betrag des Deutschlandtickets als Jobticket steuerfrei über den ÖPNV-Zuschuss erstatten oder ob sie das Ticket selbst kaufen und steuerfrei über den Sachbezug abrechnen. Nutzen Arbeitgeber für die Abrechnung den ÖPNV-Zuschuss können sie weiters den 50 Euro Sachbezug gewähren, was einer höheren Steuerersparnis entspricht.
Jobticket steuerfrei 2025 - Infos für Arbeitgeber | NAVITSteuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber: Erfahre alles zu Jobtickets und Fahrtkostenzuschuss - Infos für Arbeitgeber in 2025.www.navit.com -
Wenn es Fonds sind, die du hier bei einem deutschen Broker erworben hast, dann sollte das kostenfrei sein.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen dass das nicht generell so ist, war bei mir Umzug von Neobroker (Baader) zu VB. Die IE.... hatten gekostet, die LU... nicht? Kommt anscheinend auf die Lagerstelle an.
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FYI
In der Szene gibt es das Gerücht, dass der Finanzwesir nicht mehr bei Democratic Alpha involviert ist.

Sein Bild/Tätigkeitsfeld ist jedenfalls nicht mehr auf der Webseite von Democratic Alpha zu finden.
Schauen wir mal...
Laut Registerportal ist er auch nicht mehr Gesellschafter bei Mittwollen Invest
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Wie kann ich diese Kosten ermitteln bzw. wem wurden diese Kosten schon in Rechnung gestellt?
Mir wurden diese schon mal von der VB in Rechnung gestellt, waren aber sehr kleine Beträge (2,68Euro) pro Position. Bei diesen Positionen zahle ich auch bei Käufen eine Gebühr für den Lagerstellen wechsel (ein paar Cent), diese sind auch aus der Vorabinformation vor dem Kauf ersichtlich.
Wie man die Kosten vor dem Depotübertrag ermittelt weiss ich leider nicht.
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Dieser Blog hat das mal detaillierter betrachtet. Kurz: je früher im Monat umso besser weil länger investiert und Märkte eher steigen:
Der beste Tag im Monat, um in einen ETF-Sparplan zu investieren | jantauIch habe Sparpläne für die zehn beliebtesten ETFs in Deutschland simuliert — über alle Tage im Monatwww.jantau.com -
lolland1811 hat ja im Eingangspost keine WKN oder ISIN genannt. Daher habe ich für den als "iShares MSCI EM Value" bezeichneten diesen hier genommen:
iShares Edge MSCI EM Value Factor UCITS ETF USD(Acc) ISIN IE00BG0SKF03
Und da hat Curvo Daten nur ab Dezember 2018
Ok, den EM Value Index scheint es schon länger zu geben:
https://www.msci.com/documents/10199/2e88744d-b5ed-4c76-b0b4-5de1fb2d1f06
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das ist bei zwei der im Quirion Portfolio enthaltenen ETF der Fall
Welche denn? In den PDFs von MSCI steht bei denen die ich nachgesehen habe schon immer etwas von performance seit 2000 oder früher?
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Da ist in deren System etwas nicht in Ordnung.
Ich habe testweise in einem Mix den Xtrackers MSCI World ex USA gehabt und bekomme mit MSCi World, Europa und EM auch ein Ergebnis.
Und DEN ETF gab es natürlich erst ab 2023….
Könntest du das Curvo Backtest Ergebnis teilen? Mich überrascht das etwas. Zumal in dem Quirion Portfolio ETFs drin sind für die es eigentlich keine bis 2000 zurückliegende Daten geben dürfte
Aber 0,7% p.a. Differenz seit 2000 ist enorm viel. Wäre daher spannend...Das passt schon so, schaut mal in die FAQs:
ZitatHow is it possible that Backtest shows data for a fund from before it was created?
All analyses on Backtest are based on the historical data of the indexes underlying the funds. The primary reason for this decision is that it allows us to backtest much further in time. Indeed, the creation of an index always precedes the inception of funds tracking it by many years. For instance, the oldest European ETF that tracks the MSCI World index was created in 2005. But the data for the index itself is available since 1978. By using the historical data for the index rather than the fund, we can simulate the performance of the fund as if it has existed since 1978.
There is one caveat. This workaround assumes that a fund perfectly tracks its index. In practice though, there is always a tracking error. But funds try to minimize this error and therefore it's often quite low. For this reason, its effect on the validity of an analysis is negligible.
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Durch internes Verschieben von Wertpapieren, könnte doch einiges an Steuern gespart werden.
Bist du sicher dass dadurch keine Steuern anfallen? Würde mich sehr überraschen und sie schreiben auch nur von Gebühren, nicht von Steuer...
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Ich verstehe die ganze Diskussion hier nicht, der TE hat einen ETF, Verlusttopf Aktien kommt hier nicht zum tragen....
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Mißlicherweise ist der Ombudsmann der deutschen Banken für Trade Republic nicht zuständig, das schreibt Trade Republic im Impressum ganz eindeutig:
Dann fungiert die Schlichtungsstelle der BaFin als Auffangschlichtungsstelle:
ZitatDie Schlichtungsstelle bei der BaFin ist also als Auffangschlichtungsstelle für die genannten Finanzdienstleistungen konzipiert.
Einen Streit bei der Schlichtungsstelle bei der BaFin außergerichtlich beilegenDie BaFin bietet im Streitfall den Beteiligten neben der Beschwerde die Möglichkeit, sich an die bei ihr eingerichtete Schlichtungsstelle zu wenden. Diese…www.bafin.de -
Hallo Saidi,
Ich habe aus gegebenem Anlass die Frage, ob man die aktuelle Krise nicht nutzen kann, um Kapitalerstragsteuer zu sparen. Stell Dir vor, in meinem Depot liegt ein ETF von iShares auf den MSCI World mit 200.000 EUR Wert. In der Krise verliert der ETF jetzt 50% an Wert und ist nur noch 100.000 EUR Wert. Wenn ich den iShares ETF jetzt verkaufe und mir dafür einen identischen ETF vom Amundi oder Vanguard kaufe, dann ändert das nichts am Wert meines Depots. Da ich jetzt aber Verluste von 100.000 EUR realisiert habe, stehen in meinem Verlustverrechnungstopf jetzt 100.000 EUR. Wenn der ETF in 5 Jahren wieder bei 200.000 EUR steht, dann habe ich einen Verlust von 0 EUR gemacht. Zusätzlich kann ich jetzt aber noch 100.000 EUR Gewinn machen, ohne darauf Kapitalertragsteuer zahlen zu müssen. Ist das so richtig oder mache ich einen Denkfehler ?
liebe Grüße und Danke für die Antwort, Klaus
Also ich finde die Überlegung gar nicht so an den Haaren herbeigezogen. Wenn jetzt Verluste realisiert werden, dann ist der Verlusttopf gefüllt. Bei zukünftigen Gewinnen wird aber nicht der komplette Gewinn dem Verlusttopf angerechnet, sondern ist auf die Vorabpauschale beschränkt. Heißt die Besteuerung wird in die Zukunft verschoben was sich ja positiv auswirkt. Ist m.M. wie Rollen mit Kursverlusten.
Nachteil ist allerdings, dass der Freibetrag mit dem Depot bis dahin nicht genutzt werden kann. Wenn dieser aber durch anderweitige Kapitalerträge aufgebraucht wird, dann ist das kein Problem.
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Demnach - so scheine ich es zu verstehen - passt die Aussage der Sparkasse dann (zumindest in meinem Falle) wohl doch, oder?

Nach meinem Verständnis: wenn sich die Sparkasse genau an das hält was 2013 vereinbart wurde und es da auch keinen Interpretationsspielraum gibt bezüglich der Zinsanpassung, dann ist da wenig daran auszusetzen.
Die kritischen Fälle die ich kenne hatten im Vertrag nur einen variablen Zinssatz vereinbart ohne Details wie dieser angepasst wird.
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Da die Verbraucherzentrale in einem Artikel auf unwirksame Zinsklauseln hingewiesen hatte, habe ich der Spk-PDH im letzten Jahr übrigens geschrieben.
Daraufhin erhielt ich folgende Antwort:
- Antwortschreiben von der Spk-PDH
Kennt sich jemand so tiefgehend mit der Materie aus und kann beurteilen ob die Antwort der Sparkasse nach aktuellen Rechtsstand legitim und somit rechtsgültig ist?
Die Frage ist, was im Vertrag steht. Wenn die Verzinsung so wie in dem Schreiben dargestellt von Anfang an im Vertrag vereinbart war, dann ist die Verzinsung vermutlich so ok. Wenn aber eine Vertragslücke bzgl der Anpassung des Zinssatzes bestand, dann widerspricht die Berechnung den Vorgaben des BGH. Mein Eindruck aus der Antwort ist, dass sich die Sparkasse hier herauszuwinden versucht.
Wenn dem so ist und im Vertrag keine gültige Klausel zur Änderung des Zinssatzes vereinbart wurde, dann lohnt sich eventuell ein Versuch mit einem Ombudsverfahren.
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