Alles anzeigenÄhh,
Die Berechnung der Vorabpauschale geht immer vom Kurs vom 1.1. aus. --> ja
Wenn du unterjährig gekauft hast, gilt die Vorabpauschale auch nur für die anteiligen (aufgerundeten) Monate. -->ja
Aber die Vorabpauschale wird nur zugrunde gelegt, wenn dein Buchgewinn größer als diese ist.
Ist dein Buchgewinn kleiner, gilt dieser Buchgewinn.
Ist dein Buchgewinn negativ, ist die Vorabpauschale auf 0 zu setzen. (Du sollst ja nicht vorab schon eine Steuerrückzahlung bekommen.)
Das ist meiner Meinung Scho so wie es gfusdt5 schreibt, siehe auch hier: