Hallo Werner,
Muss ich da eingeben, dass ich gekündigt worden bin von der alten Versicherung? Wenn ja, kriege ich da keinen Versicherungsschutz
Sie müssen die Fragen wahrheitsgemäß beantworten, die Ihnen gestellt werden. Von sich aus müssen Sie die Kündigung durch den Vorversicherer nicht angeben. Ob die neue Gesellschaft Sie mit einem Vorschaden in zehn Jahren nimmt oder nicht, entscheidet der Algorithmus (oder Sachbearbeiter, wenn es ihn noch gibt) nach den Vorgaben der Gesellschaft, die sich auch ständig ändern können.
Ich kann den Vertrag mit 250 € Selbstbeteiligung fortführen oder mir wird der Vertrag gekündigt.
Auf telefonischer Nachfrage hin haben sie nur gesagt, dass das ein alter Vertrag ist, der nicht mehr passt.
Am Telefon muss man den Kunden nicht die Wahrheit sagen. Für die Kündigung gibt es m.E. zwei Varianten. Entweder der Schaden hatte ein Gschmäckle oder man will anlässlich des Schadens einen Altvertrag, der aus irgendeiner Klausel heraus dem Versicherer nicht mehr passt, loswerden. 100 Euro Schaden in zehn Jahren ist an sich kein Kündigungsgrund.
Unmöglich ist es sicher nicht, einen neuen Versicherer zu finden. Es wäre aber besser, Sie könnten angeben, Sie haben selbst gekündigt. Lässt sich das noch umdrehen? Falls die Fristen vorbei sind, führen Sie notfalls den Vertrag noch ein Jahr mit 250 Euro Selbstbeteiligung weiter.
Gruß Pumphut