Handwerkerleistungen steuerlich geltend machen ohne gesonderten Ausweis

  • Guten Abend,


    Ich würde gerne die Installationskosten für unsere PV Anlage steuerlich ansetzen. Soweit ich das richtig gelesen habe, ist das auch möglich. Allerdings ist auf der Rechnung der Lohnanteil nicht separat ausgewiesen. Es wurde jedoch genau aufgelistet, was Installationskosten sind, und was Material ist.


    Reicht das aus, oder muss ich noch mal nach einer neuen Rechnung fragen, wo der Lohnanteil ausgewiesen ist?


    Bisher hab ich immer nur Rechnungen angesetzt, bei denen der Lohnanteil ausgewiesen war.

  • Nur zur Sicherheit - die Beträge stehen natürlich auf der Rechnung jeweils hinter den Positionen, die hab ich auf dem Ausschnitt nur abgeschnitten.


    Es ist also schon klar getrennt nach Kosten für Material und Arbeit (Installation).

  • Ja, tut sie. Es sind quasi Modernisierungskosten. Neuanschaffung bezieht sich mehr auf Neubauten von Häusern. Die Installation einer neuen Heizung etc. kann man je ebenso ansetzen.

    Wurde ich grundsätzlich auch so sehen.

    Aber:

    Die Heizung existierte schon in irgendeiner Form vorher, die PV-Anlage nicht. Das könnte also vom Finanzamt moniert werden.

    Auf der anderen Seite hat das FA auch die Montage unsere neuen Fliegengitter akzeptiert bzw. neue Rollläden (auch wenn vorher keine da waren). Wird also ein wenig vom Sachbearbeiter abhängen.

  • Hallo,


    ich muss noch einmal bei der Frage von tb38 einsteigen:

    Ist das absetzen auch möglich, wenn keine Mehrwertsteuer (auf die Installation) gezahlt wurde?

    Das Argument des nicht begünstigen Neubaus wird bei im Verhältnis zur Immobilie geringfügigen Erstinstallationen meines Wissens nicht erhoben. Vor so ca. 10 Jahren wurde z.B. explizit die Ersterrichtung einer Terrassenüberdachung mit in den Kreis der begünstigten Arbeiten aufgenommen. Und ob ich beim Badumbau z.B. erstmalig eine Dusche zusätzlich zur Badewanne einbaue, kann und will das FA nicht kontrollieren.


    Gruß Pumphut

  • Wurde ich grundsätzlich auch so sehen.

    Aber:

    Die Heizung existierte schon in irgendeiner Form vorher, die PV-Anlage nicht. Das könnte also vom Finanzamt moniert werden.

    Auf der anderen Seite hat das FA auch die Montage unsere neuen Fliegengitter akzeptiert bzw. neue Rollläden (auch wenn vorher keine da waren). Wird also ein wenig vom Sachbearbeiter abhängen.

    Gut, aber nachdem ich ja im Vorfeld schon sehr viel zu dem Thema recherchiert habe, IST es absetzbar. Ob nun neu, oder nicht ;)



    Siehe auch hier:

    Photovoltaik-Anlagen: So profitieren Sie von Steuervorteilen | Verbraucherzentrale.de
    Thomas Seltmann ist Photovoltaikexperte und Co-Autor des "Ratgebers Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus". Im Interview erläutert er,…
    www.verbraucherzentrale.de


    oder hier:

    Montagekosten der Photovoltaikanlage sind als Handwerkerleistung steuerlich absetzbar
    Beim Kauf einer Photovoltaikanlage ist bereits seit Jahresbeginn keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass…
    www.handwerksblatt.de


    oder auch hier:

    Ihre Photovoltaikanlage und das Finanzamt
    Hier erhalten Sie einen Einblick zur steuerlichen Behandlung Ihres Betriebes „Photovoltaikanlage". Maßgebend für die steuerliche Behandlung ist mit Blick auf…
    www.finanzamt.nrw.de

  • ChecklisteGut, aber nachdem ich ja im Vorfeld schon sehr viel zu dem Thema recherchiert habe, IST es absetzbar.

    Aber weder obiger Satz, noch das zuerst von dir angeführte Beispiel mit der Heizung ist wirklich stichhaltig. Im Gegensatz zu deine 3 Links. Dafür recht vielen Dank. Ich denke die Primärquelle ist das Schreiben vom Bundesminsterium der Finanz am 17.07.2023 IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 bzw. DOK 2023/0659709 - möglicherweise auf Seite 9 Nummer 28 bzw. Punkt 11. In Summe schließe ich mich also deiner Meinung an - du hast recht, es ist absetzbar.

    Und dafür vielen, vielen Dank für dein Thema bzw. dein Hinweis und Entschuldige, dass ich deine eigentliche Frage mit meiner "Gegenfrage" überlagert habe.


    Allerdings war mir das unbekannt und da ich ja keine MwSt. auf die PV zahle und etwas neues Anschaffe hätte ich nichtmal dran gedacht, diese Handwerkerleistung steuerlich geltend zu machen. Möglicherweise geht es anderen wie mir - daher auch meine Frage an Xenia: Wäre es nicht sinnvoll, diesen Punkt in eurere Checkliste und ggf. auch im PV-Anlage kaufen Ratgeber oder PV-Förderungs Ratgeber mit aufzunehmen?

  • Aber weder obiger Satz, noch das zuerst von dir angeführte Beispiel mit der Heizung ist wirklich stichhaltig. Im Gegensatz zu deine 3 Links. Dafür recht vielen Dank. Ich denke die Primärquelle ist das Schreiben vom Bundesminsterium der Finanz am 17.07.2023 IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 bzw. DOK 2023/0659709 - möglicherweise auf Seite 9 Nummer 28 bzw. Punkt 11. In Summe schließe ich mich also deiner Meinung an - du hast recht, es ist absetzbar.

    Und dafür vielen, vielen Dank für dein Thema bzw. dein Hinweis und Entschuldige, dass ich deine eigentliche Frage mit meiner "Gegenfrage" überlagert habe.

    Alles gut, ich kann das natürlich auch selbst nicht so gut erklären, ich wusste halt nur, DASS es möglich ist 😉


    Man ja kann auch Handwerkerleistungen absetzen, auf die man keine Mehrwertsteuer zahlt, wie zum Beispiel die von Kleinunternehmer, die davon befreit sind.