Das Eherecht im BGB sieht dies unverändert vor. Es gibt zuerst den Trennungsunterhalt (während des Trennungsjahres), den nachehelichen Unterhalt, den Altersunterhalt, den Unterhalt bei Krankheit/Erwerbslosigkeit, den Unterhalt aus Billigkeitsgründen und den Kindesunterhalt.
Jein. Es gibt zwar noch nachehelichen Unterhalt, aber dieser ist stark an Bedingungen geknüpft und prinzipiell sieht die Rechtsprechung vor, dass nach der Scheidung jeder wieder für sich selbst verantwortlich ist und sich um Arbeit bemühen muss. Einen pauschalen nachehelichen Unterhalt gibt es nicht mehr.
Als Beispiel: Die allgemeine Rechtsprechung sieht vor, dass es im Regelfall für den Partner, der die Kinder betreut, zumutbar ist wieder zu arbeiten sobald das jüngste Kind 3 Jahre alt ist.