Ich meine, ich hätte das schon einmal in extenso erläutert. Aber gut, schreibe ich es halt nochmal auf.
Der Energiemarkt ist ein Haifischbecken, in dem seriöse und unseriöse Firmen herumschwimmen. Gerade bei den ganz billigen gibt es Firmen mit einem Ruf wie Donnerhall. Mich kümmert das wenig, ich muß meinen Energielieferanten nicht heiraten, aber ich stelle mich darauf ein.
Ich habe Zugang zu meinen Zählern (muß also nicht etwa länglich bitte-bitte beim Hausmeister machen, damit er mir den verschlossenen Zählerraum aufschließt). Ich lese meine Zähler einmal in der Woche ab und trage mir die Zählerstände in eine Excel-Liste ein. Hinterlegt ist eine Formel mit dem Tarif. Ich erstelle mir also (wenn Du so willst) jede Woche meine private Zwischenrechnung, und ich weiß natürlich auch, was der Anbieter abgebucht hat. Bei der Gasrechnung ist in dieser Rechnung eine kleine Unsicherheit drin, weil der Brennwert des Gases minimal schwankt, der Unterschied ist aber nicht groß, maximal vielleicht 3% oder so. Beim Strom gibt es diesen Unsicherheitsfaktor nicht.
Mein Stromverbrauch ist übers Jahr quasi konstant. Mag sein, daß ich im Winter mehr Licht brauche, dafür schluckt im Sommer möglicherweise der Kühlschrank mehr Strom.
Der Gasverbrauch hingegen ist stark saisonal. Ich habe auf einer Seite einer Verbraucherzentrale mal für die Monate die folgenden Prozentsätze 17%, 15%, 13%, 8%, 4%, 1%, 1%, 1%, 3%, 8%, 12%, 16% gefunden (jeweils Anteil des Jahresverbrauchs). Ich kann diese Zahlen aus meinen Aufzeichnungen bestätigen.
Die verlangten Abschläge sind typischerweise gleich, nämlich pro Monat 1/12 oder 8,3% des Jahresverbrauchs. Beginnt Dein Vertrag am 01. Oktober des Jahres, dann wirst Du im Oktober 8% des Jahresverbrauchs verbrauchen und 8,3% dessen bezahlen. Das ist praktisch ausgeglichen. Im November verbrauchst Du 12% und bezahlst 8,3%, im Dezember verbrauchst Du 16% und zahlst wieder 8,3%. Du hast in diesen drei Monaten also 36% des Jahresverbrauchs verbraucht, aber nur 25% bezahlt. Du hast also Schulden beim Anbieter, der Anbieter hat von Dir noch Geld zu bekommen.
Macht der nun im Januar Pleite (wie mir das schon passiert ist!), dann bin ich finanziell auf der besseren Seite.
Dazu kommt der Zahlungszeitpunkt: Manche Anbieter buchen vorschüssig ab (am Monatsanfang für den kommenden Monat), manche nachschüssig. Ich bin mit meiner Methode etwa 10% im Vorteil, der vorschüssige Abschlag zum 1.1. bezahlt meine "Schulden" des letzten Quartals, so daß dadurch faktisch die Abbuchung nachschüssig wird: Die Abbuchung vom 1.2. bezahlt einen Teil des Verbrauchs des Januars.
Mein Rückstand gleicht sich in den Monaten aus, in dem ich weniger verbrauche als 8,3% des Jahresverbrauchs. Am Ende des Abrechnungsjahres ist das etwa ausgeglichen (meistens nicht, die meisten Anbieter rechnen die Abschläge eher großzügig). Das Prinzip aber sollte klar geworden sein.
Als der Gasanbieter damals pleitegegangen ist, haben die Kunden gejammert, die ihren Vertrag beispielsweise zum 1.5. abgeschlossen hatten, die hätten vom Anbieter noch reichlich Geld zurückbekommen müssen, haben es aber aufgrund der Insolvenz nicht bekommen.
Damals war das noch nicht ausgeklagt, jetzt ist es das: Wenn der Anbieter pleitemacht, hat der Kunde dennoch Anspruch auf den vollen Neukundenbonus.
Wenn ein solcher Fall auftritt, tut der Kunde gut daran, schnell zu reagieren. Ich weiß ja immer, wo ich stehe. Ich kann jederzeit sagen, ob der Anbieter von mir Geld zu bekommen hat oder ich von ihm. Ist zweiteres der Fall, kann der Kunde noch die beiden letzten Lastschriften zurückholen. Ich brauchte das damals nicht, hätte das aber im Bedarfsfall auch getan.
Du magst jetzt einwenden, daß der optimale Termin für den Beginn eines Gasvertrags nicht der 1.10., sondern der 1.11. ist. Geschenkt, damit hast Du recht. Vielleicht verschiebe ich den Beginn meines nächsten Gasvertrags ja auch auf den 1.11. Mittlerweile ist das einfacher zu bewerkstelligen, weil sich der Vertrag nach dem ersten fixen Jahr monatsweise verlängert und nicht wie früher gleich wieder ein ganzes Jahr. 