Und da frag ich mich einfach, was der ganze Mist soll.
Naja, anderthalb Jahre Vorlaufzeit sollte ausreichend sein mal zu überprüfen, ob die Bezeichnung des Kontos mit dem auf der Rechnung angegeben Rechnungsempfänger überein stimmt. Die Frage ist eher, warum man überhaupt einen abweichenden Empfänger angibt? Wenn man als Firma ein Konto auf den Namen einer natürlichen Person führt, stellen sich mir ganz andere rechtliche und steuerliche Fragen. (Ich beziehe mich ausdrücklich nicht auf Minimalabweichungen oder Überweisungen zwischen Privaten).
Früher wurde rechtlich gesehen ausschließlich auf Kontobezeichnungen hin überwiesen, die angegeben Kontonummer war im Zweifel irrelevant und diente lediglich dazu die Identifizierung bei der Empfängerbank zu vereinfachen. Irgendwann in den späten 1980er oder frühen 1990er wurde das umgedreht, seit dem zählte im Zweifel die Kontonummer. Da mittlerweile viel Schindluder (zB Kleinanzeigen, Phishing & Co) getrieben wird, die Betrugsgefahr durch Echtzeitüberweisungen zu steigen drohte, hat die EU im März 2024 vorsorglich beschlossen, dass ab Oktober 2025 der Überweiser darauf hingewiesen werden muss, wenn die Kontobezeichnung von der eigenen Vorgabe abweicht.
Wie gesagt, bei Firmen kann ich nicht nachvollziehen, wieso man auf Rechnungen abweichende Bezeichnungen angibt, falsche Bezeichnungen im QR-Code verschlüsselt oder nicht rechtzeitig Aliase bei ihrer Bank hat hinterlegen lassen. Die Infos waren ja kein Geheimnis und seit Monaten zugänglich sofern man nicht mit Scheuklappen durch das Geschäftsleben läuft. (Nochmal, Bezeichnungsfeinheiten wie zB '&' mal außen vor gelassen)... aber ich wiederhole mich hier nur.