Beiträge von Paulchen82

    [...] Ein entscheidender Punkt ist dann die Krankenversicherung (deswegen anderthalbtens): Ein gesetzlich versicherter Rentner zahlt auf die Rente Krankenversicherungsbeiträge (obwohl er die Rentenpunkte mit verbeitragtem Geld gekauft hat). Das kompensiert aktuell einigermaßen den Unterschied der Steuersätze. [...]

    ... und die KV-Beiträge wurden vor der Rente und können wiederum während der Rente in der EkSt-Erklärung angesetzt werden.... da ist viel hin und her zu berücksichtigen, wenn man es centgenau rechnen möchte.

    Die Rechnung sieht anders aus, wenn man nur wenige Jahre Beiträge für die Versicherung bezahlt hat, dann aber Jahrzehnte Pflegeleistungen erhält.

    Wie bereits geschrieben, nicht immer ist das Alter die Ursache einer Pflegeeinstufung.

    Eine Versicherung ist immer ein Tausch von Risiko gegen Geld und keine Geldanlage.

    Liebe Finanztip-Community,

    diese Woche berichten wir im Newsletter, wie wenig Zuspruch die elektronische Patientenakte (ePA) bisher findet. Nur ein Bruchteil der gesetzlich Versicherten nutzt sie aktiv.

    Wir würden gerne wissen, warum das so ist – und welchen besseren Ort als das Finanztip Forum könnte es geben, um das herauszufinden?

    Deshalb freuen wir uns, wenn Du uns hier davon erzählst, wie Du auf die ePA blickst und Dich hier mit anderen Finanztip-Leserinnen und -Lesern austauschst.

    Folgende Dinge würden uns besonders interessieren:

    • Nutzen Deine Ärzte die ePA überhaupt schon?
    • Hast Du Dich für die ePA registriert (z. B. die App heruntergeladen, Gesundheits-ID angelegt, etc.)?
    • Hast Du sie schon aktiv genutzt (z. B. um Daten einzusehen oder einzelne Praxen zu sperren)?
    • Oder hast Du Widerspruch eingelegt, damit für Dich keine ePA erstellt wird? Warum?

    Anna FT & barbara w.

    Eurer Artikel und Eure Nachfrage ist nun über eine Woche her und Ihr habt damit einiges an Traffic im Forum erzeugt.

    Habt Ihr nun weitere Erkenntinnse, andere Sichtweisen oder gar Neues erfahren?
    Wie geht Ihr nun mit dem ganzen Content um?

    Es wäre schön, wenn Ihr Euch hierzu kurz äußern würdet, denn aktuell hat das Schweigen für mich persönlich eher das Geschmäckle, dass die Traffic- und Contentgenerierung mittels Droppen eines heißen Themas hier im Forum fordergründig war. Aus anderen Foren kenne ich das so nicht, da würde es zumindest Zwischenmeldungen oder Rückfragen geben.

    Wie wäre es zum Beispiel eine granularerer Umfrage zu erstellen als freiformatige Texte einzusammeln, wenn Ihr schon einen besseren Überblick über die Nutzung bekommen möchtet?

    Bitte bei der Formulierung der Fragen auch auf die Unterschiede zwischen GKV und PKV berücksichtigen, denn nicht alle PKVs haben die ePA überhaupt schon ausgerollt da es für sie keine Verpflichtung gibt oder man muss diese bei seiner PKV aktiv aktivieren (opt-in).

    ... . Aber das Haus "sichern" für die nächste Generation geht nicht so einfach, außer die Eltern geben es jetzt aus der Hand (Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht) und werden erst in 10 Jahren Pflegebedürftig ... dann wäre die Frist einer Schenkungsrückforderung vorbei.

    Besser wäre ein Verkauf gegen gestundendes (oder sehr niedrige Raten) Verkäuferdarlehen (ggf. mit Eintragung eines Wohnrechts wegen Sicherheit für die Eltern und zur Minderung des Wertes, aber kein Nießbrauch da dieser für die Pflegekosten herangezogen werden kann) und Schenkung/Verzicht der Darlehensrückzahlung nach 1 bis 2 Jahren. Im schlimmsten Fall könnte die Darlehensschenkung zurück gefordert werden (also man muss das Darlehen wie vereinbart bedienen), aber nicht mehr das Haus.

    und wo ist das Problem bei 400tsd Freibetrag in 10 oder 800tsd in 20 Jahren?

    Jou. Das wären dann 11.200 € pro Jahr, in 10 Jahren also 112.000 € - was weit unter dem Freibetrag liegt

    Hatte ich schonmal erwähnt, daß ich der Auffassung bin, daß in diesem Forum zuviele Schenkungsteuerparanoiker unterwegs sind?

    Ich habe nie gesagt, dass das ein Problem ist oder den Freibetrag sprengt, es gehört aber zur kompletten Information dazu - insbesondere, wenn es z. B. Geschwister gibt, die anders darauf schauen könnten. Wenn von Threaderstellern unvollständige Informationen kommen ist es auch nie recht.

    Hatte ich schon einmal erwähnt, dass ich der Auffassung bin, dass in diesem Forum einige "Draufhaue" unterwegs sind, die meinen jede weitere ergänzende Information kontern zu müssen such wenn diese nicht falsch ist? Threadersteller sollten selbst in der Lage sein zu beurteilen, ob diese Ergänzung für sie eine Relevanz hat oder nicht.

    ... Also: Selbst wenn Du bei Deinem geplanten Darlehen auf Zinsen gänzlich verzichtest (und vielleicht sogar auf den Grundbucheintrag), ... In meinen Augen wäre es eine Option, auf die Zinsen zu verzichten und dafür die Tilgung zu erhöhen, die Du als Kapitalrückzahlung ja nicht versteuern mußt....

    Das wird das FA als unverzinstes und unbesichertes Banko-/Bardarlehen werten und fiktive 8% p. a. und mehr als Schenkungsbetrag ansehen.

    ... ich habe 4 Kinder...

    Um eventuell späteren Diskussionen vorzubeugen, sollten die anderen drei Kinder von dem Darlehen und der "geschenkten" Zinsersparnis wissen... es sei denn, die hatten schon und das ist der Ausgleich (sofern man alle Kinder gleich behandeln möchte).

    Übrigens, der nicht zurück bezahlte Darlehensbetrag und die Grundschuldforderung werden im Falle eines vorzeigen Ablebens teil der Erbmasse... auch hierüber und den Konsequenzen sollte man sich im Klaren sein. Auch wenn man das Darlehen testamentarisch der Darlehensnehmerin zuschustert, können Ausgleichsansprüche entstehen.

    Der Freibetrag in Höhe von 400.000€ alle 10 Jahre für Schenkungen an die Tochter sollte da ausreichen, oder?

    Wenn man 140k "schnell mal" als Kredit heraus geben kann, hat man wahrscheinlich anderweitig ausreichend Mittel/Vermögen und in 20 Jahren kann viel passieren oder dazwischen kommen... und wenn es im besten Fall nur weitere Zuwendungen sind und wir wissen nicht, was in den letzten Jahren schon verschenkt wurde. Aus diesen Gründen halte ich es für richtig darauf hinzuweisen, dass nicht gezahlte Zinsbeträge unter Umständen als Schenkung gewertet werden.

    Grundschuld muss schon wegen dem Drittvergleich sein, sonst wird die Zinsdifferenz zu einem Blankokredit als Schenkung gewertet... könnte auch schon mit den erlassenen 1,7% passieren. Und daran denken, den erhalten Zins selbstständig beim Finanzamt veranlagen.

    Nur um es klarzustellen, ich wäre für die ePA, wenn man dem Patienten die Möglichkeit böte, bis auf Dokumentenebene die volle Kontrolle zu haben.

    Gut, meine PKV bietet die ePA zwar noch nicht an und seit meiner Abmusterungsuntersuchung Anfang der 1990er wäre auch kein Dokument zu finden, aber ich bin trotzdem der Meinung, dass ein Patient eine gewisse Kontrolle über die zentral gespeicherten Befunde haben sollte.

    Pseudonymisierte ePA-Daten dürfen ab voraussichtlich 2026 unter bestimmten Bedingungen für Forschungszwecke an autorisierte Stellen außerhalb des Versorgungssystems weitergegeben werden – aber nicht an beliebige Unternehmen.

    Und das ist leider nicht der Fall, der damalige BGM hatte der Presse ja bereits bestätigt, dass neben Forschungseinrichtungen, auch Google, Meta & Co. bereits einen Zugang beantragt haben, genauso wie X Pharmafirmen und auch Versicherungen, und man keinen Grund sähe, wieso man denen den pseudonymisierten Zugriff verwehren sollte.

    ... Einzelne Dokumente nur für bestimmte GPs freizugeben, wird nicht (mehr) unterstützt. Solche feingranularen Berechtigungen waren von der Gematik spezifiziert und in früheren Versionen von ePA-Apps implementiert (ich habe diese genutzt), wurden aber zurückgenommen und sind aktuell für die Zukunft nicht mehr vorgesehen....

    Mein Hauptkritikpunkt neben dem, dass man den Zugriff nicht für Dritte generell sperren kann (pseudonymisierte Weitergabe an Unternehmen)

    Über die Daten, die man bei 50 Ärzten in ganz Deutschland im Laufe seines Lebens in Pappkarten verstreut hat, macht sich niemand Gedanken.

    Da die Daten in der ePA weder im Hoheitsbereich der Ärzte noch der Krankenkassen liegen greift hier auch kein Beschlagnahme- oder Einsichtsverbot von staatlichen Stellen (und damit sind nicht nur polizeiliche Ermittlungen gemeint.)

    Aber hier hat ja niemand etwas zu verbergen