Beiträge von Vormerkung

    Für gewöhnlich sind die Menschen beim Finanzamt sehr hilfsbereit, wenn man höflich nachfragt warum und wieso.

    Ich würde vor einem schriftlichen Einspruch erstmal anrufen, die Sachlage schildern und fragen, was man da tun kann. Ich vermute die werden dann erläutern, was man wie beantragen muss.

    Ist die Person unzugänglich, kann man ja immer noch die Recherche vertiefen und Widerspruch einlegen.

    Ich jetzt keine Ahnung was hier mit „verkorkst“ gemeint sein soll. Um „zuviel“ (also zu viel) Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer abgezogen zu bekommen, braucht es nur ganz normale Lebensverhältnisse.

    Nehmen wir freundlich an, dass Verheiratete die Steuerklasse IV haben.

    Dann führen z.B. Jahresbruttolöhne von 40.000 und 30.000 Euro durch das Ehegattensplitting zu einer deutlichen Steuererstattung.

    Zusammengefasst:

    1.150 € Rückerstattung sind für Ledige eher selten, für Ehepaare dagegen ziemlich normal. Das hat weniger mit verkorksten Verhältnissen zu tun, sondern mehr mit unserem charmant unübersichtlichen Steuerklassensystem.

    Da ist aber IV mit Faktor die Lösung, dann stimmt es unterjährig schon.

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    Für Rentner und Pensionäre gibt es jetzt schon „Elster einfach“. Das geht superfix und wirklich einfach (und erfolgreich!) So was ähnliches würde ich mir auch für Arbeitnehmer wünschen, die nix großartiges zum Absetzen haben. Warum es da ein Modellprojekt braucht verstehe ich nicht.

    Wobei man fairerweise sagen muss, dass man es als Angestellter und Mieter, der nur ein paar Kapitalerträge (die ja dankenswerterweise Weise entweder freigestellt oder versteuernt sind) schon hinbekommt, seine paar Sachen wie Pendlerpauschale, Homeofficepauschale, Nebenkosten, Spenden, etc. einzutragen bzw. Die Werte vom Vorjahr zu überschreiben.

    Da ist Elster mittlerweile echt gut geworden.

    Lastschrift 200 Euro wird nicht ausgeführt, weil kein Dispo hinterlegt.

    Dauerauftrag 500 Euro wird nicht ausgeführt.

    Am Vormittag trifft dann eine Überweisung in Höhe von 1000 Euro ein..

    Hat jemand Erfahrung mit solch einer Situation ?

    Bei Daueraufträgen ist es bankenabhängig, ob der Saldo morgens (wann Daueraufträge ausgeführt werden), passen muss, oder abends bei Buchungsschluss.

    Bei Lastschriften ist es aus genau diesem Grund (vielleicht kommt im Kauf des Tages noch Geld) so, dass die zunächst IMMER ausgeführt werden. War bei Buchungsschluss nicht genug Geld da, wird die Lastschrift durch die Bank wieder gutgeschrieben. Das sind dann immer 2 Positionen auf dem Kontoauszug: am 1. des Monats mit Minus, am 2. dann mit Plus. Ich arbeite im Kundenservice und das verstehen sehr sehr viele Kunden nicht. Sie schicken dann Kontoauszüge ein, dass doch abgebucht wurde. Praktisch immer findet man ein paar Positionen später dann die Rückbuchung. Dann auch mit dem Zweck: meist "mangels Deckung". Das teilen Banken nämlich nicht mit, Klartext erhält man als Lastschriftzieher nur bei "Konto erloschen". Kommen mehrere Lastschriften zur Rückgabe in Frage isst es recht erratisch, was Banken zurückbuchen: manche rechnen zu Gunsten des Kunden so, dass möglichst viele durchgehen. Manche entscheiden aber auch nach Verwendungszweck (Miete, Strom), oder machen es chronologisch. Zumindest ist für mich kein einheitliches System erkennbar.

    Wichtig ist auch, dass bei manchen Banken das Verfügungslimit auch Lastschriften umfasst. Da kann man sich mit einer großen unüblichen Überweisung am Monatsersten trotz an sich ausreichender Deckung eine Lastschrift "abschießen".

    Und es sind auch nicht die Boomer, die die Friedensdividende verfrühstückt haben, sondern alle. Im Gegenteil: Die Boomer waren davon sogar die einzigen, die 15 Monate ihres Lebens einen Pflichtdienst leisten mussten.

    Mit Verlaub, das ist Quatsch. Ich mit Jahrgang 1979 (grad noch Generation X, die komplett unter die Wehrpflicht fiel) habe gedient und zwar auch alle anderen Jahrgänger. Die Wehrpflicht wurde 2011 abgeschafft, also reichte die weit bis in die Millennials.

    Dass wir alle die Friedensdividende verfrühstückt haben ist dennoch richtig, aber dass nur die Boomer gedient hätten, ist einfach falsch.

    Alles "gut funktionierende Unternehmen", die durch das Wirken des bösen Großinvestors "den Bach runtergegangen sind" ?

    Ich hätte eigentlich schon ernsthafte Antworten erwartet. Da die aber nicht kommen, muß ich annehmen, daß es solche Fälle offensichtlich nicht gibt.

    Private Equity ist lange nicht so böse wie es dargestellt wird. Aber ein verlässlicher Segensbringer ist es auch nicht .

    Märklin war zwar kein kerngesundes Unternehmen, aber die Finanzinvestoren haben dann die Insolvenz erst so richtig verursacht. Der Insolvenzverwalter hat dann das Unternehmen gerettet, das heute wieder profitabel ist.

    Als altes Beispiel würde ich TWA nennen, das wurde zielstrebig aller Vermögenswerte beraubt, um die Kredite für die Übernahme zu schultern.

    Bei Vonovia wurden dann die Mieten sehr stark erhöht um die Schulden der Übernahme von früheren sozialen Gesellschaften schultern zu können. Das ist aber auch eher ein Versagen der Politik, aber ein besonders gesellschaftlich nützliches Verhalten der Investoren auch nicht.

    Dass signa, Neckermann und Schlecker sich selbst zugrunde gerichtet haben, sehe ich aber ebenso.

    Kommt mir aber auch irgendwie bekannt vor der Spruch. Gab doch mal: Mit 5 Mark sind Sie dabei!
    War das nicht für eine Lotterie!? :/
    Und so kommt mir die Idee auch irgendwie vor.;)

    5,- in der jeweiligen Werbung scheint die magische Zahl zu sein🤣

    Damit möchte ich NICHT sagen, dass das KdF-Sparen und die Frühstartrente identisch sind oder die Frühstartrente per se "böse" ist!

    Aber dass bei staatlichen Sparprogramm eine gewisse Skepsis angebracht ist, wird man schon mitnehmen können.

    Wir haben nach der Hochzeit alles zusammengeschmissen (Unterschiede bei Ersparnissen nicht allzu groß).

    Seitdem nur ein Giro, ein TG, einDepott und ein Haus mit Kredit.

    Eine ganz praktische Frage: Wie macht man in so einer Konstellation ein Überraschungsgeschenk? Also eine Hotelbuchung oder einen Einkauf, wo der Partner schon lang drumrum schleicht. Ein solche Abbuchung fällt doch sofort auf?

    Allein schon deshalb wollte ich mein eigenes Girokonto nicht missen.

    Und ja, selbst wenn man die 12 € Depotgebühr bei Finvesto einrechnet – durch die Wertsteigerung der ETFs sind die Kosten schnell wieder drin. Bei Union dagegen wird die Rendite langfristig von den hohen Gebühren aufgefressen.

    Aber eine Wertsteigerung ist eben nicht garantiert bei einem ETF. Mich würden da die Gebühren stören, wenn der ETF (über Jahre womöglich) sänke.

    Daher auch die 6,55 in den Sparpläne bei meiner Baugenossenschaft mit immerhin 1,5 % jährlich und 3% Schlussbonus auf alle eingezahlten Zahlungen und fertig. ETF dann privat im kostenlosen Depot.

    Z.B. bei Gerichten und Anwälten. Oder auch bei Behörden. Die haben das jedoch nicht, weil sie noch im IT-Mittelalter leben, sondern weil ein Fax auch heute noch eine der wenigen Möglichkeiten ist, Zugang und auch Inhalt des Zugestellten rechtssicher belegen zu können. Und komme jetzt bitte niemand mit E-Mail-Verschlüsselung um die Ecke. Die ist nämlich inzwischen im Orkus der Unbenutzbarkeit verschwunden.

    Bei Anwälten und Gerichten ist das aber mittlerweile Vergangenheit. Dort besteht seit 2022 eine Pflicht für die Übermittlung an das Gericht per beA und Fax ist nur noch die Rückfallebene.

    beA & ERV
    Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) für eine sichere Kommunikation zw. Rechtsanwälten und anderen Akteuren des elektronischen Rechtsverkehrs.
    www.brak.de


    Für andere Ämter isses leider noch nicht immer möglich.

    Finanzamt geht nicht. Dabei sind die eigentlich mit Elster ja selber recht weit: https://www.lto.de/recht/juristen…steuergesetz-ab

    Ich empfand den Registrierungsauswand auch als lästig/kompliziert.

    Ich würde die epa als Mensch mit chronischer Erkrankung gern nutzen, dann ist alles an einem Ort Und habe mir viel davon versprochen. Allerdings hat die Hausarztpraxis Datenschutzbedenken und wird erst Daten bereitstellen, wenn sie müssen. Also voraussichtlich im Oktober.

    Daher bisher nur die Patientenquittung genutzt darüber.

    Und welcher magischer Satz muss dazu nun im Aufhebungsvertrag stehen?

    Das läuft nicht nur über einen Satz, sondern muss insgesamt glaubhaft sein.

    Also wenn zum Beispiel bekannt ist, dass Daimler 10.000 Stellen abbaut oder ein ganzer Bereich einer Firma geschlossen wird und man dort arbeitet. Dann muss so etwas wie "Zur Vermeidung/Abkürzung einer Betriebsbedingten Kündigung wurde dieser Aufhebungsvertrag geschlossen" drinstehen. Zusätzlich muss dann aber klar sein, daß man bei der Sozialauswahl schlechte Karten hätte - also jung, gesund, ohne Kinder etc. Gerade da dürfte man es mit Schwerbehinderung schwer haben, denn da hat man juristisch eigentlich gute Karten nicht gekündigt zu werden, zumal es ja noch jemanden in der Probezeit im Betrieb gibt.

    Es gibt noch paar andere Sachen wie gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Attest, dass man da nicht weiterarbeiten sollte.

    Das alles muss aber unbedingt ein Profi sprich Fachanwalt für Arbeitsrecht machen.

    Die Frage wäre an der Stelle doch, ob die Analogie nicht eher die wäre zu sagen, dass der Autoverkäufer hier bewusst und unter Angabe falscher Informationen/Ratschlägen ein besonders unzuverlässiges, problemanfälliges und überteuertes Auto verkauft hat! Oder eben gleich einen Unfallwagen, ohne den als solchen zu bezeichnen und auf die Schäden hinzuweisen.

    Und da wird es dann schon problematischer, wenn (noch) nicht in juristischer Hinsicht, dann doch zumindest in Punkto Redlichkeit und Transparenz.


    Einfach nur zu einem unpassenden Produkt geraten trifft es an der Stelle m.E. nicht ganz…

    Ich finde das Autobeispiel gar nicht schlecht. Klar, die meisten Menschen kennen sich mit Autos aus. Ich aber zum Beispiel kaum: Auto vor über 10 Jahren abgeschafft und fahre vielleicht 2x im Jahr ein Carsharing-Auto. Dafür kann ich zu Fahrrad und Ebike viel sagen.

    Jetzt steht (der Vater wird älter) wohl im Lauf der nächsten Monate der Kauf eines Autos an. Ich weiß fast gar nix praktisches mehr über aktuelle Autos, noch nicht mal was die Benzinpreise aktuell sind, ob Diesel noch billiger ist als Benzin, was heute in guter Verbrauch ist etc.. Ganz zu schweigen, worauf ich bei E-Autos und Batterien achten sollte: wie lang ist da eine gute Lebensdauer,, was ist eine gute Reichweite?

    Ich wäre ohne Lektüre/ Recherche und dem Fragen von Freunden dem Autoverkäufer komplett ausgeliefert. Der könnte mir so einen Plug In-Hybrid als die Zukunft verkaufen, wie der Bankverkåufer dem desinteressierten Kunden einen offenen Immobilienfonds als sicher verkauft.

    Natürlich informiere ich mich vorher und kauf schon gar nicht direkt ein Auto und natürlich macht das bei Autos auch fast keiner (das liebste Kind der Deutschen halt) . Aber bei Finanzprodukten (eher das unliebste Kind) kauft sich halt auch keiner 3x Finanztest (wie ich mal ne Autozeitschrift). Da ist man schon selber verantwortlich auch etwas.

    Die Saaldiener haben doch erst vorhin gepostet, daß Du zu derlei Zwecken einen Beitrag melden mögest.

    Das hab ich parallel sogar gemacht. Aber per @ fände ich eleganter. Denn Meldung hat immer so den Touch, es sei etwas verbotenes zu melden.

    So steht es übrigens auch bei der Erläuterung zur Meldung. Danach wäre es sogar verboten, zum Zweck des zusammenfügens zu melden.

    Generell wird es aber sein wie mit Bergleuten. Die betroffenen Menschen müssen vom Staat aufgefangen werden

    Das muss nicht so kommen. Nach dem Niedergang der pfälzischen Schuhindustrie hat kein Hahn gekräht. Also außerhalb von Rheinland-Pfalz.

    Und wie sollen 50% auf einem Niveau wie die Bergleute aufgefangen werden? Das ist dann kein Kohlepfennig mehr, sonder eher ein Kai-Tausender.

    Jain. Theoretisch hast du durch die DSGVO zum beispiel jederzeit das Recht auf eine kostenlose Version der über dich gespeicherten Daten.

    Außer es wird missbräuchlich abgefragt. zu häufige Anfragen darf man ablehnen.

    "Nach Art. 12 Abs. 5 DSGVO darf nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anfragen entweder ein Entgelt verlangt oder die Erteilung einer Auskunft verweigert werden. Exzessiv können Anträge insbesondere im Falle häufiger Wiederholung sein. An das Merkmal „häufige Wiederholung“ sind dabei strenge Maßstäbe anzulegen."

    Quelle: https://www.bfdi.bund.de/DE/Buerger/Inh…unftsrecht.html

    Noch eine andere Frage zu dem Thema:

    Müsste auf einer privaten Rechnung nicht ein Posten stehen, der den Anteil der Kosten betrifft, den die GKV übernimmt? Also eine Reduktion der Rechnung um den "Kassenanteil"?

    Oder muss man den Zahnarzt extra darauf hinweisen, damit er nicht alles komplett privat abrechnet?

    Bei mir wird das immer abgezogen. Steht unten vor der Gesamtsumme, als "Übernahme durch anderen Kostenträger“. In den Kostenvoranschlägen ist es dann noch detaillierter aufgeführt, was für Positionen auf die GKV gehen.