Beiträge von RedBarom

    Je nachdem wie die Antwort ausfällt, könnte man ja die Bereitschaft durchblicken lassen, den Sachverhalt auch durch ein Verbrauchermagazin prüfen (und darüber berichten) zu lassen.

    Schauen wir mal.

    Ich verstehe auch nicht wieso die VoBa offensichtlich auf einen so ungünstigen Termin besteht.

    Bei anderen Banken finde ich beim googeln zumeist als Termin den 1 Januar nach Rentenbeginn.
    Was steuerlich und als Privatier bei der Krankenkasse ja wesentlich günstiger ist.

    Ich habe per Mail bei der Volksbank explizit danach gefragt mir zu bestätigen das ein späterer Beginn möglich ist.

    Hier die Antwort:
    "wir haben den Beginn der Auszahlungsphase bereits durch Juristen unseres Bankenverbundes prüfen lassen.

    Sie müssen vor Ihrem 67. Geburtstag in die Auszahlphase eintreten, dies ist bei einer Kleinbetragsrentenabfindung Freitag, der 13. Juni 2031 [...]"


    Jetzt wäre es also auf einmal der 13. Juni 2031.
    Was aber bzgl. Krankenversicherung genauso ungünstig ist.

    Ich habe jetzt erst einmal gebeten mir aufzuzeigen wo ich im Vertrag diese Terminfestschreibung finde.

    Selbst in den AGB's finde ich keinen Passus zum spätesten Beginn.

    Hallo,


    Vielen Dank für die bisherigen Antworten.


    Bezüglich der Fragen was denn im Vertrag steht.
    Zum spätesten Beginn finde ich eben nichts im Vertrag.
    Lediglich zum frühesten Beginn.

    Zitat:
    "
    II. Auszahlungsphase
    1. Beginn
    Die Auszahlungsphase beginnt frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres oder bei Nachweis einer vor diesem Zeitpunkt beginnenden Leistung aus einem gesetzlichen Alterssicherungssystem an den Kunden.
    2. Mitteilung des Kunden
    "[Hier wird erläutert das Sie einen mit dem 62 Lebensjahr über die Optionen informieren]"
    3. Zusage
    Die Bank sagt zu, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersversorgungsbeiträge (inklusive der Zulagen) für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen, soweit der Kunde nicht vorher darüber verfügt hat.
    4. Angebot der Bank"
    [Hier werden die grundsätzlichen Optionen aufgezählt.
    Also im Besonderen auch die Rentenversicherungsoptionen]
    "5. Kapitalabfindung
    ..."
    [Hier wird darauf hingewiesen das bei einer aus dem Vertrag resultierenden Rente kleiner 1% der Bezugsgröße das Kapital mit Beginn der Auszahlungsphase auch komplett ausgezahlt werden kann.]

    Und, ja.
    Die theoretisch zu erwartende monatliche Rente ist mit knapp 6.-EUR (!) wohl deutlich unter 1% der Bezugsgröße.
    Eine Kapitalabfindung sollte also sehr wohl möglich sein und aus Kostengründen wohl auch die beste Option.


    Also, nirgendwo etwas zum spätesten Beginn der Auszahlungsphase.

    Damit würden IMHO die allgemeinen rechtlichen Regelungen greifen, die ich aber leider nicht kenne.

    Ich weiß also nicht ob der von der VB Gronau angegebene spätesten Beginn (1. Mai 2031) korrekt ist, oder in Wirklichkeit ein späterer Beginn (ab 1. Juli 2031) möglich ist.

    Meine Frau hat aktuell einen VR-Rente-Plus bei der VB Gronau.

    Dort zahlt Sie seit ca. 10 Jahren die Mindestbeitrag von 5.-EUR mtl. ein, um die Zulagen zu erhalten.
    Summa-Summarum also nicht viel, die Förderung macht den wesentlichen Beitrag aus.

    Jetzt nähert sich die Rente.
    Entsprechend haben wir ein Schreiben der VB Gronau zu Auszahlungsphase erhalten.

    In dem wir als eine Option angeboten die Auszahlung als Kleinbetragsrentenabfindung vorzunehmen.
    Was wir auch geplant haben.

    Jetzt kommt die Frage.

    Gemäß dem Schreiben wäre der späteste Beginn 1. Mai 2031.
    Gem. der Renteninformation ist der Rentenbeginn für meine Frau der 1. Juli 2031 .
    Das ist auch der geplante und gem. DRV auch der frühestmögliche Rentenbeginn.

    Wieso beginnt die Auszahlphase scheinbar zwangsweise 2 Monate vor dem geplanten Rentenbeginn?


    Meine Frau ist als Privatier (freiwillig) gesetzlich Krankenversichert.
    Muss aktuell also auf Kapitalerträge und andere Einkommen Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

    Bei einer Auszahlung im Mai 2031 muesste also nach meinem Verständnis aktuell knapp 20% für Krankenvers. und Pflegeversicherung an die Krankenkasse abgeführt werden.

    Mit Rentenbegin wäre Sie aber in der KVdR.
    Dann muesste Sie nach meinem Verständnis also keine Krankenkassenbeiträge mehr auf die Auszahlung leisten.
    Aus unserer Sicht ein relevanter Unterschied von mehreren hundert Euro.

    Kann also die Auzahlungsphase nicht mit, oder kurz nach tatsächlichem Rentenbeginn, also 1.Juli 2031, stattfinden?
    Ich verstehe nicht wie die Volksbank Gronau auf den Termin 1. Mai 20231 als spätestes Datum kommt?
    2 Monate vorher finde ich irgendwie "erratisch".

    => Wer weiß wann gem. den aktuellen Vorschriften spätestens die Riesterrente als Kleinbetragsrentenabfindung ausgezahlt werden muss?

    Für jeden ernstgemeinten Hinweis sind wir dankbar.

    Ich sage ja, in der Praxis wird da kein Hahn nach krähen. Außer es geht um Millionen oder man geht im Streit auseinander. :)

    Da bin ich mir nicht so sicher.

    Insbesondere wenn man die 10 Jahre bedenkt.

    Ich frage mich, wie wird das bei Finanzamt nachgehalten?

    Was passiert zb beim, leider seit Jahren nötigen, Zinshopping?

    Also, ein Girokonto als gemeinsames Konto.

    Und, der Einfachheit halber, 2 Zinskonten als "Einzelkonto", das Girokonto als Referenzkonto für diese.

    100.000.- EUR, die im Laufe der Jahre knapp mehr als 1x jährlich zwischen den Zinskonten hin- und hergeschoben werden.

    Wenn man jetzt nur das gemeinsame Girokonto betrachtet sind innerhalb von 10 Jahren mehr als 1 Mio. EUR vom (Gemeinschafts-)Girokonto aus auf "Einzelkonten" übertragen worden.

    Wird dann das Finanzamt Schenkungssteuer verlangen?

    De facto sind ja nur 100.000.-EUR bewegt worden.

    Aber, kann das Finanzamt das erkennen? Ich frage mich wie?

    Und, wäre es vielleicht sogar steurerechtlich tatsächlich ein Fall für die Schenkungssteuer?

    In den letzten Jahren habe ich leider deutlich mehr als 1x jährlich zwischen mehr als 2 Zinskonten hin- und herschieben muessen.

    Ich frage mich, ob da evtl. demnächst das Finanzamt anklopft?

    Ich hoffe nicht.

    Sicher das die Preisgarantie endet?
    Falls Du über die in mydealz im Oktober 2021 berichtete Aktion abgeschlossen hast, steht da doch:
    "Die Vertragslaufzeit beträgt hier 12 Monate. Die Preisgarantie gilt bis zum 30.09.2023. "

    Ich würde das so interpretieren, das die Preisgarantie über die 12 Monate initiale Vertragslaufzeit tatsächlich bis zum 30.9.2023 besteht, sofern der Vertrag von keinem gekündigt wurde.

    Oder wäre das falsch interpretiert?

    Die erste Frage kann nur der Lieferant beantworten. Bei der zweiten Frage bist Du nicht auf die Freundlichkeit oder Angebote des Grundversorgers angewiesen. Wenn Du willst, muss Dich der Grundversorger zu den veröffentlichten allgemeinen Preise in die Grundversorgung nehmen. Du musst Dich nur dafür anmelden. Darauf besteht ein notfalls auch einklagbarer Anspruch.

    Beim Loseziehen solltest Du aber beachten, dass der Grundversorgungstarif jederzeit mit einer sechswöchigen Ankündigungsfrist geändert werden kann. Es ist ein offenes Geheimnis, dass es z. B. bei vielen kommunalen Versorgern spätestens zum Jahresende eine Preiserhöhungswelle geben wird, weil dann in vielen Fällen deren Preisvereinbarungen mit Vorlieferanten auslaufen. Da ist vielleicht eine jedenfalls begrenzte Preisgarantie mehr wert als ein zur Zeit günstigerer Grundversorgungstarif.

    Hallo R.F.,

    Leider sieht NGW das mit den Anspruch auf Grundversorgung deutlich anders.

    "Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Verordnung [...]

    Sie greift bei den folgenden möglichen Szenarien:

    • bei der Insolvenz Ihres bisherigen Lieferanten,
    • bei einer unwirksamen Kündigung bzw. Liefereinstellung durch Ihren bisherigen Lieferanten,
    • durch eine Kündigung des Netznutzungsvertrages bzw. des Bilanzkreisvertrages durch den Netzbetreiber,
    • bei verzögertem Lieferantenwechsel,
    • bei einer ordentlichen Kündigung beim oder durch den Altlieferanten,
    • bei einer außerordentlichen Kündigung beim Altlieferanten nach einer Preiserhöhung.

    Sollten Sie Haushaltskunde sein und in diesem Zeitraum keinen Vertrag mit einem Lieferanten Ihrer Wahl abgeschlossen haben, kommt durch den tatsächlichen Energiebezug bei Ablauf der 3 Monate ein Grundversorgungsvertrag mit der Erenja AG & Co. KG zustande. Hierfür müssen Sie nicht tätig werden."

    NGW Ersatzversorgung Erdgas

    Bei einer ordentlichen Beendigung des Vertrages bin ich also durchaus auf die Freundlichkeit eines Versorger angewiesen um nicht in der Heizperiode wegen Ersatzversorgung ca. 50ct/KWh bezahlen.

    Respektive knapp 1.300.-EUR / Monat.

    Momentan habe ich wirklich das Gefühl die Zeiten werden düsterer (und kälter), und die Regierung läßt mich durch ihre Gesetzänderungen im Kalten sitzen.

    Hallo,

    So wie es ausschaut hat die letzte Gesetzesänderung bzgl Grund-/Ersatzversorgung ja dafür gesorgt das ich als Endkunde am Ende der Vertragslaufzeit einer Gaspreislotterie unterworfen bin.

    Respektive: Wird mein jetziger Lieferant mir einen akzaptablen Gaspreis (round about Grundversorgungstarif) anbieten?

    Falls Nein, wird mein Grundversorger "so nett sein", mir die Grundversorgung anzubieten, oder werde ich alternativlos in die Ersatzversorgung fallen?

    Bei Leuten deren Vetragsende zufällig in den Anfang der Heizperiode fällt, kann das ein existentieller Unterschied sein.

    Konkret sehe ich folgende Optionen:

    Grunddaten:

    - Vertragsende: 2.12.2022, akt. Preis (inkl. neuer Umlage ca. 10,32 ct/KWh); - Grundversorger NGW: akt. Grundversorgertarif: 15ct/KWh; Ersatzversorgungspreis: 47ct/KWh)

    Vorjahresverbrauch in den Monaten

    Oktober-November: ca. 3.500KWh

    Dezember-Januar: ca. 8.500KWh.

    Option A:

    Warten, ob/wann sich mein aktueller Lieferant (LIDL-Gas/EON) meldet, und welche Preiserhöhung / Option er mir bietet.

    Vertraglich muss das spätestens am 2.11. passieren.

    Pro: - Vielleicht bietet er mir ja als sein Bestandskunde wirklich einen dem Grundversorgunsgtarif vergleichbaren Preis an?

    - Mein aktuell relativ günstiges Gas zumindest im November "gesichert"

    Contra: - Wenn mir dann im Anfang November NGW und sonst niemand einen dem Grundversorgungstarif entsprechenden Preis anbietet => 4.000.-EUR für die Ersatzversorgunsgmonate Dezember-Februar)

    - Ich persönlich erwarte genau Ende Oktober / Anfang November die größte Gaspreisunsicherheit. Wer weiß was dann alles für Preise aufgerufen werden?

    Option B:

    Jetzt schon kündigen, beim Grundversorger anfragen, und nötigenfalls für die Monate Oktober-Dezember in die Ersatzversorgung fallen.

    (Wegen der gerade erfolgten Preisanpassung anläßlich Gaspreisumlage wäre Kündigung ja fristlos möglich)

    Pro: Zumindest ab Januar dann der Grundversorgungstarif. => 896 EUR für Januar gespart im Vergleich zum Worst-Case-Szenario (Option A versucht, aber kein Angebot).

    Contra: -"freiwillig" Ersatzversorgungstarif für Oktober - Dezember => aktuell also ca. 1.332.-EUR Mehrkosten, für die beiden "freiwillig" vorgezogenen Ersatzversorgungstarifmonate.

    Option C:

    Beim Grundversorger (NGW) jetzt schon nach einem Grundversorgungsvertrag fragen / eingehen, und schauen auf welchen Vertragsbeginn für die Grundversorgung er sich einläßt. Vielleicht ja dann "schon" ab Januar möglich. (weil für ihn ja der Vetrag seit Ende September faktisch planbar war) => 896 EUR für Januar gespart im Vergleich zum Worst-Case-Szenario.

    Pro: Früheren Beginn der Grundversorgung "gesichert".

    Contra: Unwahrscheinliches Szenario, warum sollte der Grundversorger sich darauf einlassen?

    Tja, Welche Option sollte ich wähen in dieser Gaspreislotterie?

    Also doch.

    Gem. dem Artikel von Herrn Tenhaegen im Spiegel, droht mir tatsächlich das vom mir befürchtete Szenario:

    Erst 3 Monate alternativlose Erssatzversorgung (bei mir aktuell 47ct/KWh), um erst danach dann in die Grundversorgung "zu dürfen". (Bei mir aktuell zu 15ct/Kwh)

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/ser…f4-bd1d8ba90bac

    Da meine Vertragsbindung zum 2.12. endet, würde die Ersatzversogrung mitten in die Heizperiode reinlaufen, wenn der alte Partner mir nicht netterweise einen Preis unterhalb der Ersatzversorgung anbietet.

    Tinchen:

    Scheint, im rechtlichen Detail, aber etwas anders gelagert.

    Ihr seid scheinbar die Ersatzversorgung eingegangen.

    Nachvollziehbar, da der Preis bis 31.8. tatsächlich knapp 10ct/KWh waren.

    Ich weiß leider nicht, wie weit im Voraus die Preiserhöhung bei der Ersatzversorgung angekündigt werden muss.

    Bei euch ist die Frage: Gibt es einen Kontrahierungszwang für die Grundversorgung während man in Ersatzversorgung ist?

    Bei mir stellt sich die Frage: Gibt es einen Kontrahierungszwang bevor man eine Ersatzversorgung hat?

    Also, vor Lieferbeginn.

    @R.F.: Wenn ich das richtig deute, bist Du der Meinung das es diesen Kontrahierungszwang vor Ersatzversorgung gibt.

    Du schreibst ja selbst: "Die Grundversorger haben zur Zeit auch kein Interesse an neuen Grundversorgungskunden, sind also häufig auch nicht hilfsbereit oder erzählen Interessenten sogar Unsinn."

    Um also das mangelnde Interesse von NGW auszuhebeln, wäre es gut zu wissen, auf welches Gesetz/welchen Erlaß man sich berufen kann.

    Gruß,

    André

    Der Grundversorger bekommt automatisch jeden, muss dafür auch jede annehmen. Es ist nur nicht gesagt, dass er jedem etwas anderes als den Grund- bzw. Ersatzversorgungstarif anbieten muss

    Hallo,

    Genau da liegt ja der Teufel im Detail.

    Muss er mir, falls mein aktueller Lieferant fristgerecht kündigt, direkt im Anschluss den Grundversorgungstarif anbieten (15ct / KWh).

    Weil es tatsächlich einen (direkten) Kontrahierungszwang gibt.

    Oder kann er darauf bestehen erst die 3 Monate Ersatzversorgung (47 ct/KWh) durchlaufen zu muessen, um danach dann erst die Grundversorgung anbieten zu muessen?


    Diese Detailfrage würde bei mir aktuell fast 3.000.-EUR Unterschied ausmachen.

    Also bei meinem Grundversorger steht, man kommt nur in die Ersatzversorgung, wenn der eigentliche Lieferant nicht mehr liefern kann. Kündigt man fristgerecht selbst und holt sich keinen neuen Anbieter, landet man direkt in der Grundversorgung.

    Genaueres kann ich aber erst im Oktober sagen, wenn ich dann dort mal anrufen werde um die darauf festzunageln ;)

    Sich aber jetzt über den Tipp aufzuregen..... viele Grundversorger sind nunmal jetzt günstiger. Selbst wenn das nicht für alle gilt, ist das ein völlig legitimer Tipp. Ob es bei einem selbst klappt, steht auf einem anderen Blatt

    Alternative wäre, Herr Tenhagen hätte gar nix dazu gesagt und dann wären halt die aus den Löchern gekrochen, die dann sagen:"Ohhh Herr Tenhagen weiß ja nicht mal, das die Grundversorgung häufig jetzt günstiger ist.....Was ein Idiot....meckermeckerblabla"

    Hallo,

    Ich habe mich doch nicht aufgeregt. Das sieht dann mehr aus wie bei Herrn Haßknecht. :)

    Ich will nur wissen, ob der Tipp tatsächlich funktioniert.

    Momentan nimmt mein Grundversorger niemanden an.

    Gerne lasse ich mir zeigen, das der Kontrahierungszwang weiter bei fristgerechter Kündigung gilt.

    Damit ich ggfs. meinen Grundversorger entsprechend darauf hinweisen kann.

    Keine Panik:

    Dein Weg (Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung)

    ist nur wenn du GAR NICHTS machst.

    Du kannst aber auch aktiv gestalten:

    Wenn dir der neue Sondervertragspreis der (LIDL-Gas / EON) nicht passt hast Du ein Sonderkündigungsrecht zum Datum des Preisumschwungs. Dann meldest Du Dich beim Grundversorger und schliesst den Grundversorgertarif ab (Kontraktrionszwang)

    Das wäre ja beruhigend.

    Aber, ich habe das so verstanden das dies das "alte Recht" war.

    Es hat doch im Laufe des Jahres eine Änderung gegeben.

    "

    • Entkopplung der Ersatzversorgung von der Grundversorgung für Haushaltskunden
    • „Grundversorgungssperre“ in Ersatzversorgungsfällen für 3 Monate

    "

    Ich verstehe das so, das es aktuell faktisch den "Kontrahierungszwang" erst nach 3 Monaten Ersatzversorgung gibt.

    Und freiwillig nimmt die NGW aktuell keine neuen Kunden in die Grundversorgung auf.

    Herr Tenhagen hat ja bzgl. Gas geraten: "Wechseln Sie zum Grundversorger".

    Netter Tipp.

    Aber, mein Grundversorger (NNGW) nimmt aktuell keine Kunden an.

    So wie ich das sehe, käme ich zum Grundversorger nur über den Weg:

    Gasvertrag gekündigt->Ersatzversorgung 3 Monate->automatisch in Grundversorgung.

    Das blöde ist dabei:

    Mein aktueller Vertrag läuft bis zum 2.12.22 .

    Ich fürchte mein aktueller Lieferant (LIDL-Gas / EON) wird mir kündigen, und ich muss mir ausgerechnet in Heizperiode und der Zeit der vermutlich größten Gaspreispanik eine neue Versorgung suchen.

    Ersatzversorgung liegt aktuell bei NGW bei 47ct/KWh.

    Bedeutet also: In 3 Monaten knapp 4.000.-EUR Kosten für Gas in den 3 Monaten Ersatzversorgung. =O

    Das kann ich mir nicht ernsthaft leisten.

    Statt in der Grundversorgung ca. 1.275 (NHW aktuell knapp 15ct/KWh in der Grundversorgung).

    Meine konkrete Frage:

    Ist der Grundversorger verpflichtet mich nach 3 Monaten aufzunehmen, wenn ich jetzt einen Gasvertrag mit ihm abschließen will?

    Oder was kann ich sonst jetzt machen, um die Kosten von 47ct/KWh zu vermeiden?