Beiträge von Noob

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Ich möchte nur meine Single in eine Familienhaftpflichtversicherung umwandeln. Da meine Single aber (nur alleine im Preisvergleich) teurer ist als eine Familienhaftpflichtversicherung, bietet sich hier vielleicht ein Wechsel des Anbieters an.

    Daher meine Frage, wie würdet Ihr an die Sache herangehen?

    Baut Ihr euch eine Excel und vergleicht die Tarife Punkt für Punkt und trefft dann eine Entscheidung?


    Gruß Noob

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    da ich davon ausgehe, dass Ihr der Empfehlung von Finanztip nicht blind vertraut bzw. hinterher rennt, möchte ich hier nachfragen, wie Ihr Eure Versicherungen auswählt ohne 100te von Versicherungen zu vergleichen. Hat da vielleicht jemand einen roten Faden für mich?

    Sollte es hierzu bereits einen Eintrag geben, bitte ich Euch es mir nicht nach zutragen.

    Vielen Dank.

    Noob

    Hallo,

    ich bin derzeit bei einer Haftpflichtversicherung im Single-Tarif versichert. Nun möchte ich einen Familientarif abschließen (für meine Lady und mich). Ein Wechsel des Anbieters wäre vielleicht nicht die dümmste Idee.

    Kann man irgendwie beurteilen, ob eine Anbieter auch im Notfall zahlt oder ist das eine Lotterie? Bei Beurteilungen tue ich mich immer schwer, weil man nie weiß von wem, mit welchem Ziel, diese abgegeben wurde.

    Ich hätte schon gerne eine Versicherung, auf die ich mich im Notfall verlassen kann, auch wenn diese im Jahr einen 5er / 10er mehr kostet.

    Gruß vom Noob

    nach 8 Seiten lesen:

    "Zeig einem schlauen Menschen einen Fehler und er wird sich bedanken. Zeig einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen."

    Laotse

    Bei ETFs liest man ja immer, dass eher ein Anlagehorizont von 10-15 Jahren Sinn macht. Sollte ich trotzdem jetzt noch in einen ETF-Sparplan einsteigen?

    Ich bin zum Jahresanfang mit 48 eingestiegen und freue mir gerade ein zweites Loch in den Bauch. Kurz: Auf jeden Fall, wenn Sie den wollen!

    Sollten Sie irgendwann mal in Betracht ziehen keine Immobilie zu erwerben, sind Sie diesbezüglich schon dabei und müssten lediglich einfach nur die Sparrate anpassen.

    Wenn ich einen Erwerb einer Immobilie anstrebe, aber der Zeitpunkt und die Kosten unbekannt sind. Was würde ich tun, wenn alle Faktoren bedacht und vorhanden sind (Stichwort: Notgroschen)?

    Ein Vorschlag:

    Sicherstellung des Eigenkapital/Kaufbetrag: Tagesgeld, Festgeld (Stichwort: Zinstreppe) und/oder Zinswachstum (Stichwort: GEFA) - Je höher der Eigenanteil, um so geringer die Höhe des Fremdkapitals.

    Als verbeamteter Lehrer muss man sich um die Altersvorsorge vielleicht nicht so große Sorgen machen, aber man kann den Ruhestand ja noch süßer machen, mit einem schönen ETF oder wenn man etwas risikofreudiger ist Anleihen/Einzelaktien.

    Ein Bausparvertrag wäre für MICH nicht die erste Wahl.

    Anmerkung: Bitte nutzen Sie keinen Klarname.

    Ich liege mit meinen Jahresentgelt über der staatlichen Fördergrenze und erhalte daher keine stattliche Förderung auf meiner VL.

    Ich wollte nur den AG-Zuschuss abgreifen (geschenktem Gaul und so) und hatte ich mich daher für das VL-Sparen bei ING-DiBa entschieden. In meiner Situation war es das beste Angebot zu dieser Zeit.

    Weil:

    Finvesto war mir zu teuer. (10 bis 20€ laufende Kosten pro Jahr bei 79,80€ Einzahlung p.a.)

    Oskar hatte einen Mindestanlagebetrag der höher war als ich abgreifen wollte.

    Gruß

    Quelle:

    https://www.finanztip.de/indexfonds-etf…rierende-fonds/

    Auszug:

    Der wiederanlegende oder thesaurierende ETF behält den Dividenden-Euro und kauft damit (anteilig) die Aktien nach, in die er bereits investiert. Dazu nutzt der Fonds natürlich auch die Dividenden, die ihm im Namen seiner anderen Anleger zugeflossen sind. Der gesamte Aktienkorb ist nun mehr wert als vorher, deshalb steigt der Börsenkurs dieses thesaurierenden ETFs auf 101 Euro. Durch die Thesaurierung hast Du nicht mehr ETF-Anteile, aber wertvollere.

    Der Freistellungsauftrag gilt ab Erteilung, nicht rückwirkend.

    Das ist so nicht richtig.

    Ein Freistellungsauftrag wirkt frühestens ab dem 01.01. eines Kalenderjahres in dem der Antrag gestellt wird / wurde. Dabei spielt es keine Rolle ob der Antrag im Mai oder November gestellt wurde.

    Siehe johu ;)

    Ob Du nun ETF-Anteile per Sparplan oder per Einmalkauf erwirbst ist völlig egal. Ist immer der gleiche 'Haufen' auf den die Anteile 'gelegt' werden.

    Also, ich habe einen Sparplan, der läuft und läuft und läuft .....

    Gleichzeitig mache ich einen zusätzlichen Sparplan über meine Einmalzahlung, lasse diese ausführen und lösche den Sparplan. Bei der Ausführung legt der Broker die erworbenen Anteile der Einmalzahlung zu denen im 1. Sparplan? Ist das so richtig?

    Ich würde in meinem laufenden Sparplan einfach die Sparrate um die Summe der Einmalzahlung erhöhen und im Folgemonat wieder senken. Ich raffs nicht was monstermania meint. ?(