Beiträge von john_doe

    Hallo,

    ich musste für die Schimmelentfernung in meiner Wohnung (Miete) ein paar Dinge wie Imprägnierfarbe/Wandfarbe usw. im Baumarkt besorgen. Kein großer Schaden, lokal beschränkt auf eine Raumecke, das Problem bestand lt. VM schon bei der Vormieterin und liegt nicht am Heizen/Lüften des Mieters! Außenwand/Ecke hat 13°C obwohl der Raum auf 22°C beheizt ist.

    Das Malern übernehme ich selbst in Absprache mit dem VM, er lässt mich damit auch im Stich ("Ist ja nicht so schlimm" seiner Meinung). Kann ich die entstandenen Materialkosten irgendwie steuerlich absetzen? Ich habe hier keine "haushaltsnahe Dienstleistung" oder Handwerkerrechnung da ich es ja selbst mache. Vermieter sieht sich nicht in der Pflicht die Kosten zu tragen und ich möchte auch keinen Streit. Material < 50€.

    Danke.

    Hallo,

    ich bin gerade etwas verzweifelt und nicht sicher was ich tun soll.

    Folgendes ist passiert - Anfang September habe ich einen Depotübertrag von Smartbroker/DAB zu Scalable/Baader per Brief-Formular beauftragt. Die DAB hat Mist gebaut und mein gesamtes Depot an eine falsche Bankverbindung übertragen (nämlich zur Comdirect am 20.9.). Mein Smartbroker/DAB Referenzkonto ist bei der Comdirect, dort habe ich auch schon ewig ein Depot das ich nicht nutze. Die Bankverbindung im Übertrag-Antrag ist 100% Baader/Scalable, wurde vom Telefonsupport auch so bestätigt. Hier hat wohl ein Mitarbeiter einfach die IBAN meines Comdirect Girokontos eingepflegt und die Comdirect hat die Wertpapiere aufs Depot gebucht.

    Ich habe bereits 3 mal im wöchentlichen Abstand mit Smartbroker telefoniert. Der Fehler wurde eingeräumt, mein Antrag verweist eindeutig auf die Baader Bank. Jedoch werde ich von Smartbroker nur vertröstet, man kläre das mit der DAB, der Kollege ist im Urlaub, man meldet sich bei mir. Aber seit 3 Wochen habe ich nichts gehört und alles ist beim alten. Die Comdirect selbst sagt sie kann nichts tun, nur die DAB als beauftragende Bank. Auf ein Einschreiben und mehrere Emails an die DAB - nichts, kein Anruf, keine Stellungnahme.

    Ich möchte den Übertrag einfach rückabwickeln (CoDi->DAB) und dann nochmal von vorne beginnen (DAB->Baader).

    Comdirect hat vorgeschlagen ich könnte die Wertpapiere von der CoDi weiter an die Baader übertragen. Problem dabei - es fehlen noch immer die Einstandskurse/Steuerinfos (18 Positionen), das wird dann sicher zum Rattenschwanz.

    Ein WP wurde mittlerweile bei der Comdirect gesplittet, d.h. aus 945 Stück sind 189 Stück geworden, das macht es sicher auch kompliziert. Parallel erhalte ich regelmäßig Dividenden, jetzt fürchte ich dass es hier Ärger gibt mit dem Hin- und Hergewechsel. Bei der Comdirect habe ich auch keinen Freistellungsauftrag, steuerliches Chaos vorprogrammiert. Außerdem musste ich bereits für den falschen Übertrag pro Wertpapier knapp 3€ an die CoDi für die Einbuchung zahlen (Clearstream-Gebühr/Lagerstellenwechsel), das würde dann natürlich ein zweites Mal anfallen. Zuletzt besteht mein Smartbroker Depot noch immer, denn 1 Wertpapier wurde trotz "Gesamtübertrag" nicht übertragen und ebenso nicht meine Verlustverrechnungstöpfe.

    Was soll ich tun? Direkt einen Anwalt einschalten - welche Fachrichtung? Bafin? Smartbroker und DAB interessiert das Dilemma was man angerichtet hat nicht, es gab bisher keinen Support für deren Fehler.

    Für mich sind primär die Steuerdaten wichtig und letztendlich will ich nicht auf den angefallenen Kosten sitzenbleiben. Hat jemand ähnliches erlebt? ;(

    Bei mir haut es hin, bei Dir habe ich auch den Eindruck, daß es hinhaut, obwohl Du ja anderer Meinung bist.

    Ich bin nicht anderer Meinung (bzw. auf was ist das bezogen?), ich habe nur nachgefragt ob man die Steuer zurückholen kann oder nicht. Wenn das alles so richtig ist, prima. Ist keine leichte Materie (finde ich).

    Und ja, in der Steuerbescheinigung steht klipp und klar

    [Zeile 40 Anlage KAP] Summe der angerechneten ausländischen Steuer 0,00

    [Zeile 41 Anlage KAP] Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 275€

    (Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem Ausweis verpflichtet sind,

    die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung

    - Zeile 19 der Anlage KAP - gemäß § 32d Absatz 3 EStG anzugeben.) - Genau das habe ich getan, die Antwort des Finanzbeamten steht ja oben...

    Wie vermutet waren die 5,16 USD nicht Euro. :thumbup:

    Gut; Danke für die Erklärung. Wenn es so richtig ist passt das für mich.

    Lässt sich noch klären warum man die QSt dann überhaupt auf der Steuerbescheinigung listet ("anrechenbar, aber noch nicht angerechnet")? Das ist die Wurzel der Verwirrung, da es den Eindruck macht man könnte diese Summe mit irgendwas "verrechnen" lassen. Warum muss ich das dann überhaupt angeben, wenn das Finanzamt damit nichts anfangen kann.

    Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich kann dazu nicht viel mehr sagen, als das was ich auf den Abrechnungen und Jahressteuererklärungen lesen kann. Die Quellensteuer wird dort mit 15% angesetzt. 2 Beispiele für Dividendenzahlungen:

    1) Abrechnung mit FSA

    Brutto 31,65€

    Kapitalertragsteuer -

    Soli -

    US-Quellensteuer (15%) 5,16€

    davon anrechenbare US-QSt 4,75€ (warum ist das weniger als die Zeile darüber?)

    Gutschrift 26,90 (85% von brutto)

    2) Abrechnung wenn FSA verbraucht

    Brutto 32,66€

    Kapitalertragsteuer 3,27€

    Soli 0,17€

    US-Quellensteuer 4,90€

    Gutschrift 24,32€ (74,5% von brutto)

    Am Jahresende steht wie oben geschildert der Betrag an bezahlter QSt in Zeile 41 der Jahressteuerbescheinigung. Dieses Geld hat mich nie erreicht sondern wurde vom Broker einbehalten. Kann man den Betrag wiederholen oder nicht? Warum wird es überhaupt ausgewiesen wenn es beim deutschen Finanzamt keinen Effekt erzielt?

    Wenn eine Erstattung nicht geht kann ich damit leben, ich finde das ganze Thema Quellensteuer nur sehr verwirrend da sich so viele unterschiedliche Angaben dazu finden was die Erstattung angeht. In anderen Ländern scheint man auf Antrag alles wiederzubekommen (Norwegen) und in den USA soll es anscheinend auch möglich sein. Nur ist mir die Vorgehensweise nicht klar.

    Hallo,

    ich habe bereits versucht mich in das Thema einzulesen, aber konkrete Vorgehensweisen oder Erklärungen konnte ich nirgends finden, bzw. ist es schwerverständlich (und für mich) widersprüchlich.

    Situation ist folgende:

    Bin investiert in einige US-Wertpapiere die regelmäßig Dividenden ausschütten.

    Auf sämtliche Erträge fallen 15% Quellensteuer an + Abgeltungssteuer an, die mir die Depotbank direkt abzieht (Steuerlast insgesamt ~25.5%). Freistellungantrag liegt nicht vor, bzw. ist bei anderer Bank und wird voll ausgenutzt.

    Letztes Jahr lag meine Quellensteuer (rein USA) bei ca. 275€ (Zeile 41 KAP, "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuern"). Im Steuerbescheid 2022 stand dann folgendes "Die von Ihnen angegebenen ausländischen Kapitalerträge unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer. Die auf diese Kapitalerträge entfallenen ausländischen Steuern konnte ich daher nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen." -> Es gab also nichts davon zurück.

    Jetzt frage ich mich - kann ich die 275€ aus den USA zurückholen oder nicht? Fast überall steht, wenn die Depotbank bereits nur 15% anrechnet, braucht man nichts weiter tun (https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/) Aber warum? Ich zahle doch die QSt und eine Erstattung/Verrechnung in Deutschland gibt es nicht.

    Andere Quellen sagen wiederum, dass es möglich ist sich die QS zurückzuholen indem man das Formular "fw8ben" ausfüllt. Aber was dann? Wohin mit dem Formular? Welche Fristen gibt es? Kann man für 2022 das noch einreichen? Welche Kosten fallen dafür an? Warum ist das alles so intransparent/kompliziert? :/ Keiner möchte Geld verschenken, richtig?

    Ist hier jemand anwesend der US-Aktien hat, Dividendenzahlungen erhält und sich die QSt aus den USA bereits hat erfolgreich erstatten lassen?

    Hallo,

    eine Frage in Richtung Crypto-ETPs: Ich halte das Wertpapier CH0454664001 (ETP auf Bitcoin).

    Jetzt kann man einerseits im Netz lesen, dass solche Produkte analog zu "privaten Veräußerungsgeschäften" gehandhabt werden (Haltedauer > 1 Jahr -> keine Steuern auf Gewinne bei Verkauf), andererseits wird behauptet es fällt Abgeltungssteuer beim Verkauf unabhängig von der Haltedauer an.

    Ich habe meinen Broker kontaktiert und wollte wissen was Sache ist, bekam aber keine definitive Aussage. Man schickte mir einen Standard-Text mit "Entweder private Veräußerung oder Abgeltungssteuer je nach Wertpapier-Klasse". Wie finde ich heraus in welche Klasse CH0454664001 fällt? Auf der Homepage des Herausgebers gibt es dazu kein Info. Mein Broker schreibt dazu "Die steuerliche Klassifizierung eines Produktes können Sie der Wertpapierabrechnung des entsprechenden Verkaufes entnehmen, die von der Depotbank erstellt wird." Das heißt erst wenn ich verkauft habe sehe ich wie es versteuert wird. Ich möchte das gerne schon vor dem Verkauf wissen.

    Hat jemand Tipps wo man sich schlau machen kann?:/

    Danke

    Eine Erklärung warum und wieso gab es nicht, heute war aber eine Korrektur-Abrechnung in der Postbox. Statt 0,88USD gab es nur noch 0,761USD.

    Wie kann man es erklären, dass das erst nach so langer Verzögerung passiert? Müsste der AG und der Bank doch eher auffallen? Ich kann als Privatmann auch nicht nach 7 Monaten in den Supermarkt laufen und irgendwelche Rabattmarken vorlegen und verrechnen.

    Meine Steuererklärung für 2022 ist auch schon gemacht und durch...da können "die" doch nicht so spät mit Korrekturen ankommen?

    Hallo,

    mein Broker hat kommentarlos eine bereits erhaltene Dividendenzahlung von meinem Verrechnungskonto wieder abgebucht.

    Konkret habe ich am 31.10.2022 ca. 50€ Dividende erhalten (US0357108390). Genau dieser Betrag wurde am 2.6.2023 wieder abgebucht mit Buchungstext "US0357108390 Storno Ausschüttung".

    Woran kann das liegen? Kommt sowas häufiger vor? :/ Ich sehe das zum ersten Mal, vor allem nach so langer Zeit (7 Monate).

    In den "Press Releases" der AG gibt es auch keine weiteren Hinweise warum das passiert ist. Könnte das ein Fehler seitens der Bank sein? Ich habe jetzt natürlich die Befürchtung das weitere (spätere) Dividenden ebenfalls wieder "einfach so" zurück gebucht werden, dagegen tun kann ich ja nichts.

    Man kann dafür Excel 365 online kostenlos verwenden. Lässt sich nutzen wie die "normale" Version die man am PC installiert. Dateien können auch heruntergeladen/gespeichert werden.

    https://www.microsoft.com/de-de/microsof…ine-for-the-web

    Ähnliches bietet Google an

    https://docs.google.com/spreadsheets/u/0/

    Voraussetzung ist natürlich das man ein MS oder Google (Email) Konto hat (i.d.R. kostenlos).

    Es wurde abgezogen vom Verlust-Topf "Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Veräußerung von Aktien". Entstanden bei missglücktem CFD Handel.

    Die 168,- Erträge setzen sich zusammen aus Dividenden (130€ Zeile 7 Anlage KAP - hier wurden 130€ Sparer-Pauschbetrag in Anspruch genommen Zeile 16 oder 17 KAP) und 38€ ausländische Zinserträge.

    In der eingereichten Erklärung (mit Quicksteuer erstellt) steht

    7 Kapitalerträge: 168

    16 in Anspruch genommen: 131€

    Im Bescheid "Berechnung der Einkünfte nach §32d ..." steht:

    Kapitalerträge: 168€

    Verrechnung Verlustvorträge aus Kapitalvermögen (ohne Verluste aus Aktien): 168€

    abzüglich noch nicht ausgeschöpfter Sparer-Pauschbetrag: 0

    Der "nicht ausgeschöpfte Sparer-Pauschbetrag" müsste doch ungleich Null sein? (801 - 130 = 671€)

    Hab ich im Steuerprogramm einfach etwas in die falschen Zeilen eingetragen?

    Durch diese Handhabe wird man doch aber benachteiligt oder sehe ich das falsch?

    Sagen wir der VV ist 2023 bei 5000€. D.h. (für mich) erst wenn ich 2023 6001€ Kapitalerträge hätte, würde die Kapitalertragsteuer fällig (da ein Freibetrag von 1000€ für das Jahr 2023 besteht und 5000€ VV verrechnet werden). Richtig?

    Aber:

    Wenn ich 5 Jahre lang 1000€ p.a. Kapitalerträge erziele, zahle ich keine Steuer (dank Freibetrag). Trotzdem wird der VV um 1000€ parallel reduziert. Nach 5 Jahren sind meine Verluste also gegenstandlos verpufft? Das Szenario ist ja quasi identisch als ob ich keinen VV hätte und einfach nur den Freibetrag ausschöpfe? Das empfinde ich als unfair. Gibts dazu Lektüre?

    Hallo,

    ich habe heute den Bescheid zur Einkommensteuer 2022 erhalten.

    Es besteht ein 4-stelliger Verlustvortrag (VV) aus dem Vorjahr.

    Im Jahr 2022 hatte ich Kapitaleinkünfte i.H.v. 168€ (verschiedene Konten), also weit unterhalb des Freibetrags von 801€.

    Im Bescheid/Feststellung zum VV werden genau diese 168€ vom VV-Saldo abgezogen – das verstehe ich nicht. Die 168€ sind unter 801€ und doch dadurch schon abgedeckt, warum also der Abzug vom VV?

    Ich hätte es so interpretiert, dass ich bei Kapitaleinkünften über 801€ mit dem VV verrechne, alles darunter ist doch über den Pauschbetrag abgedeckt. Hätte ich die 168€ in der Steuererklärung nicht angeben dürfen?

    Meine Denkweise:

    Kapitaleinkünfte unter 801€ - keine Verrechnung mit dem VV.

    Kapitaleinkünfte > 801€, z.B. 1000€: 801€ sind frei, vom VV werden also 1000€-801€=199€ abgezogen (und nicht 1000€).

    Soll ich einen Widerspruch rausschicken? Der VV ist so ja gar nichts wert.

    Faszinierend was ich für eine emotionale Diskussion ausgelöst habe, das war nicht zu erwarten! :)

    Das Problem hat sich von selbst erledigt, ich habe die Kontoeröffnung online gestartet, brauchte aber eine Unterschrift vom Vermieter auf dem Antrag der PSD Bank. Er wollte den Antrag aber nicht einfach so unterschreiben und das ganze war ihm letztendlich zu kompliziert. Er kennt noch die Sparbuch-Variante und hat erwartet dass das so klappt...aber Sparbücher gibt's wohl in ganz Deutschland nicht mehr, jedenfalls nicht online. Daher bleibt das schon überwiesene Geld auf seinem Konto und wir halten im Mietvertrag fest, dass die Kaution eingezahlt wurde. Bzw. legt er das Geld jetzt an.

    War nicht böse gemeint von ihm, selbe Unwissenheit wie bei mir, Fazit: alle haben dazu gelernt ;)

    Ganz egal was rechtlich okay ist oder nicht, ich muss es einfach so hinnehmen. Und auf Diskussionen vor Einzug habe ich ehrlich gesagt keine große Lust. Mit dem Vermieter will ich es mir nicht wegen sowas verscherzen, das kann schnell nach hinten los gehen.

    Ich denke die Hintergründe sind a) weniger Arbeit für ihn (60+) und b) weniger Unkosten für ihn (die trage ja ich - auch wenn er es zahlen müsste lt. Rechtsprechung).

    Die Vormieterin hat auch ein Kautionskonto eröffnet (kostenlos bei ihrer Bank da sie ein Girokonto führt). Den Vorteil habe ich bei der codi nicht, aber versuche alles per PSD Bank zu machen. Die 20€ Einmal-Gebühr sind mir relativ egal. Ich wundere mich nur warum solche Details nicht im Mietvertrag geregelt sind, während man sich sonst um jedes Loch in der Wand schert.

    Beim nächsten Mietvertrag frage ich einfach nach wenn keine Details genannt werden, denn jetzt weiß ich dass es mehrere Möglichkeiten gibt.

    Ich bin immer noch geschockt dass man als Mieter einen zusätzlichen Verwaltungsakt der auch noch Geld kostet aufgedrückt bekommt für etwas das m.M. zu 100% in der Verantwortung des Vermieters liegt (dient ja seiner Sicherheit, nicht meiner).

    Es gibt wie es aussieht keine kostenlosen Mietkautionskonten mehr. Jedenfalls nicht ohne gleichzeitig ein Girokonto (mit monatlichem Mindest-Geldeingang) zu besitzen (DKB).

    Die Sparkasse vor Ort will z.B. 75€ Bearbeitungsgebühr, zahlt wahnsinnige 0.001% Zinsen und man muss auch noch ein (kostenpflichtiges) S-Girokonto haben. Zu Sparbüchern finde ich gleich gar nichts online.

    Hier und da wird Werbung gemacht das Geld auf einem Tagesgeldkonto zu parken, aber dann scheitert es an der Verpfändung dem Vermieter gegenüber. Keine Bank akzeptiert das bzw. bietet es an.

    Mir war nicht bewusst wie viel Glück ich mit meinen Ex-Vermietern hatte die einfach die Kautionssumme per Überweisung akzeptiert haben. Man lernt nie aus.

    DKB ist raus, mein Girokonto ist bei einer anderen Bank und ich bin auch nicht bereit mein Konto zu wechseln um dem Vermieter Arbeit zu ersparen.

    Darf er denn überhaupt verlangen/erwarten/darauf bestehen dass ich das Konto eröffne? Im Mietvertrag wurde nichts vereinbart, sonst hätte ich direkt Veto eingelegt vor Unterschrift.

    Ich möchte den klassischen Weg - Vermieter eröffnet ein Konto und parkt die Kaution. Gebühren für das Konto - Vermietersache, nicht meine.

    Ich will echt keinen Streit, aber das einfach schlucken, machen und die Gebühren dafür tragen sehe ich auch nicht ein.