Quellensteuer USA - bekommt man sie zurück oder nicht?

  • Hallo,

    ich habe bereits versucht mich in das Thema einzulesen, aber konkrete Vorgehensweisen oder Erklärungen konnte ich nirgends finden, bzw. ist es schwerverständlich (und für mich) widersprüchlich.

    Situation ist folgende:

    Bin investiert in einige US-Wertpapiere die regelmäßig Dividenden ausschütten.

    Auf sämtliche Erträge fallen 15% Quellensteuer an + Abgeltungssteuer an, die mir die Depotbank direkt abzieht (Steuerlast insgesamt ~25.5%). Freistellungantrag liegt nicht vor, bzw. ist bei anderer Bank und wird voll ausgenutzt.

    Letztes Jahr lag meine Quellensteuer (rein USA) bei ca. 275€ (Zeile 41 KAP, "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuern"). Im Steuerbescheid 2022 stand dann folgendes "Die von Ihnen angegebenen ausländischen Kapitalerträge unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer. Die auf diese Kapitalerträge entfallenen ausländischen Steuern konnte ich daher nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen." -> Es gab also nichts davon zurück.

    Jetzt frage ich mich - kann ich die 275€ aus den USA zurückholen oder nicht? Fast überall steht, wenn die Depotbank bereits nur 15% anrechnet, braucht man nichts weiter tun (https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/) Aber warum? Ich zahle doch die QSt und eine Erstattung/Verrechnung in Deutschland gibt es nicht.

    Andere Quellen sagen wiederum, dass es möglich ist sich die QS zurückzuholen indem man das Formular "fw8ben" ausfüllt. Aber was dann? Wohin mit dem Formular? Welche Fristen gibt es? Kann man für 2022 das noch einreichen? Welche Kosten fallen dafür an? Warum ist das alles so intransparent/kompliziert? :/ Keiner möchte Geld verschenken, richtig?

    Ist hier jemand anwesend der US-Aktien hat, Dividendenzahlungen erhält und sich die QSt aus den USA bereits hat erfolgreich erstatten lassen?

  • Bin investiert in einige US-Wertpapiere, die regelmäßig Dividenden ausschütten.

    Auf sämtliche Erträge fallen 15% Quellensteuer an + Abgeltungssteuer an, die mir die Depotbank direkt abzieht (Steuerlast insgesamt ~25.5%). Freistellungantrag liegt nicht vor, bzw. ist bei anderer Bank und wird voll ausgenutzt.

    Du bist also (trotz des Namens) deutscher Anleger, und es läuft bei Dir alles normal ab.

    Du zahlst auf US-amerikanische Dividenden die 15% Quellensteuer eines Nichtansässigen (Amis zahlen 30%). Diese Quellensteuer wird Dir auf die deutsche Abgeltungssteuer voll angerechnet. Du zahlst auf diese Dividenden also nur noch 10% deutsche Abgeltungssteuer und (kleiner Bonus für Dich) nur auf diese 10% den unsterblichen Solidaritätszuschlag, so daß Deine Gesamtsteuerbelastung auf die US-amerikanischen Dividenden etwa 25,5% beträgt. Die Gesamtsteuerbelatung auf deutsche Dividenden betrüge 26,375%.

    Letztes Jahr lag meine Quellensteuer (rein USA) bei ca. 275€ (Zeile 41 KAP, "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuern"). Im Steuerbescheid 2022 stand dann folgendes "Die von Ihnen angegebenen ausländischen Kapitalerträge unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer. Die auf diese Kapitalerträge entfallenen ausländischen Steuern konnte ich daher nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen." -> Es gab also nichts davon zurück.

    Das verblüfft mich jetzt.

    Du gibst oben mit 25,5% Steuer genau den Abgabensatz an, der entsteht, wenn zu 15% angerechneter US-amerikanischer Quellensteuer 10% zusätzliche Abgeltungssteuer + SolZ auf 10% kommt. Bist Du Dir sicher, daß man Dir die US-amerikanische Quellensteuer wirklich nicht angerechnet hat?

    Kann ich die 275€ aus den USA zurückholen oder nicht? Fast überall steht, wenn die Depotbank bereits nur 15% anrechnet, braucht man nichts weiter tun (https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/) Aber warum? Ich zahle doch die QSt und eine Erstattung/Verrechnung in Deutschland gibt es nicht.

    Prüf das bitte nochmal!

    Andere Quellen sagen wiederum, dass es möglich ist sich, die QS zurückzuholen, indem man das Formular "fw8ben" ausfüllt. Aber was dann?

    Das kommt für Dich vermutlich nicht in Betracht. Wenn Du 30% Quellensteuer bezahlt hast (was in Deinem Fall nicht gegeben sein dürfte), kannst Du Dir damit 15% Quellensteuer erstatten lassen, so daß nur 15% beim US-amerikanischen Fiskus bleiben. Das ist normalerweise nicht nötig, wenn Du als Deutscher ein Depot bei einer deutschen Bank hast.

    Ist hier jemand anwesend, der US-Aktien hat, Dividendenzahlungen erhält und sich die QSt aus den USA bereits hat erfolgreich erstatten lassen?

    Bitte prüfe erstmal nochmal nach, ob der Sachverhalt wirklich so ist, wie Du ihn beschreibst. Meines Erachtens ist bei Dir alles korrekt gelaufen: US-amerikanische Dividende, 15% Steuer in USA geblieben, 10% deutsche Steuer obendrauf + SolZ auf 10%.

  • Vielen Dank für die Rückmeldung. Ich kann dazu nicht viel mehr sagen, als das was ich auf den Abrechnungen und Jahressteuererklärungen lesen kann. Die Quellensteuer wird dort mit 15% angesetzt. 2 Beispiele für Dividendenzahlungen:

    1) Abrechnung mit FSA

    Brutto 31,65€

    Kapitalertragsteuer -

    Soli -

    US-Quellensteuer (15%) 5,16€

    davon anrechenbare US-QSt 4,75€ (warum ist das weniger als die Zeile darüber?)

    Gutschrift 26,90 (85% von brutto)

    2) Abrechnung wenn FSA verbraucht

    Brutto 32,66€

    Kapitalertragsteuer 3,27€

    Soli 0,17€

    US-Quellensteuer 4,90€

    Gutschrift 24,32€ (74,5% von brutto)

    Am Jahresende steht wie oben geschildert der Betrag an bezahlter QSt in Zeile 41 der Jahressteuerbescheinigung. Dieses Geld hat mich nie erreicht sondern wurde vom Broker einbehalten. Kann man den Betrag wiederholen oder nicht? Warum wird es überhaupt ausgewiesen wenn es beim deutschen Finanzamt keinen Effekt erzielt?

    Wenn eine Erstattung nicht geht kann ich damit leben, ich finde das ganze Thema Quellensteuer nur sehr verwirrend da sich so viele unterschiedliche Angaben dazu finden was die Erstattung angeht. In anderen Ländern scheint man auf Antrag alles wiederzubekommen (Norwegen) und in den USA soll es anscheinend auch möglich sein. Nur ist mir die Vorgehensweise nicht klar.

  • 31,65 € - 4,75€ = 26,90 € Alles gut.

    Die 5,16 dürften Dollars sein, denn 5,16 / 4,75 = 1,087 , was ein plausibler Wechselkurs wäre.

    32,66€ - 4,90€ (15% von 32,66€) - 3,27€ (10% von 32,66€) - 0,17€ (5,5% von 3,27€) = 24,32€

    Stimmt doch!

    Am Jahresende steht wie oben geschildert der Betrag an bezahlter QSt in Zeile 41 der Jahressteuerbescheinigung. Dieses Geld hat mich nie erreicht, sondern wurde vom Broker einbehalten. Kann man den Betrag wieder holen oder nicht? Warum wird es überhaupt ausgewiesen, wenn es beim deutschen Finanzamt keinen Effekt erzielt?

    Was da mit Deinem Steuerbescheid nicht stimmen soll, ahne ich nicht. Die beiden obigen Rechnungen sind jedenfalls ok. Nein, die 15% Quellensteuer kannst Du nicht zurückholen, brauchst Du ja auch nicht, sparst dafür ja deutsche Abgeltungssteuer.

    Du machst Deinen Freibetrag voll, hast somit durch die US-amerikanische Quellensteuer keinen Verlust, sogar einen minimalen Gewinn. In die Röhre schaut ein Anleger, der KEINE 2500 € Kapitalertrag hat, dem die US-Quellensteuer somit nicht komplett angerechnet wird.

    Achte mal auf die Dividenden im Frühjahr! Davon werden deutlich mehr von der deutschen Steuer freigestellt, als Du auf den ersten Blick meinst. Denn amerikanische Dividenden werden nur zu 40% auf den Freibetrag angerechnet (da 60% der Dividende ja schon im Ausland versteuert ist). Ich rechne das bei mir immer nach (Excel-Rechenblatt). Diesbezüglich interessant ist die Abrechnung, bei der der Freibetrag gerade zu Ende ist.

  • Gut; Danke für die Erklärung. Wenn es so richtig ist passt das für mich.

    Lässt sich noch klären warum man die QSt dann überhaupt auf der Steuerbescheinigung listet ("anrechenbar, aber noch nicht angerechnet")? Das ist die Wurzel der Verwirrung, da es den Eindruck macht man könnte diese Summe mit irgendwas "verrechnen" lassen. Warum muss ich das dann überhaupt angeben, wenn das Finanzamt damit nichts anfangen kann.

  • Ich hatte Dich gebeten, nochmal nachzuschauen. Weiter oben hast Du Dich offensichtlich vertan (nämlich einen Dollarbetrag nicht als solchen erkannt und ihn irrtümlich als Eurobetrag verstanden). Irren ist menschlich, das soll gelegentlich mal vorkommen, aber man sollte sich in einem solchen Fall dann nicht auf den Irrtum versteifen.

    Ich rechne meine Steuergrößen immer parallel mit und prüfe, ob es stimmt, was meine Bank da meldet. Bei mir haut es hin, bei Dir habe ich auch den Eindruck, daß es hinhaut, obwohl Du ja anderer Meinung bist. Meistens können Banken besser rechnen als Privatleute. Bevor man also sagt, die Bank habe sich verrechnet, schaut man besser noch mindestens einmal, besser zweimal nach.

    Du schreibst:

    Letztes Jahr lag meine Quellensteuer (rein USA) bei ca. 275€ (Zeile 41 KAP, "Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuern"). Im Steuerbescheid 2022 stand dann folgendes "Die von Ihnen angegebenen ausländischen Kapitalerträge unterliegen nicht der deutschen Einkommensteuer. Die auf diese Kapitalerträge entfallenen ausländischen Steuern konnte ich daher nicht auf die deutsche Einkommensteuer anrechnen."

    Das ist unschlüssig. Offenkundig hat man Dir die US-Quellensteuer korrekt berechnet, der typische Steuersatz von 25,5% steht dafür. An sich müßte der Betrag in der Rubrik

    Summe der angerechneten ausländischen Steuer [Anlage KAP Zeile 40]

    stehen. Die Antwort des Finanzbeamten halte ich für eine Textblase neben der Sache.

    Zur Beurteilung der Sachlage bräuchte man allerdings die entsprechenden Unterlagen (Sprich: Steuerbescheinigung und ausgefülltes Formular). Ohne diese läßt sich nicht feststellen, wo die Ungereimtheit liegt. Du dürftest diese Unterlagen allerdings nicht posten wollen (was nachvollziehbar ist), also muß das ungeklärt bleiben.

    Ich handhabe das bei meiner Steuererklärung so, daß ich mich nicht weiter darum kümmere, wenn die Kalkulation als solche korrekt ist.

  • Bei mir haut es hin, bei Dir habe ich auch den Eindruck, daß es hinhaut, obwohl Du ja anderer Meinung bist.

    Ich bin nicht anderer Meinung (bzw. auf was ist das bezogen?), ich habe nur nachgefragt ob man die Steuer zurückholen kann oder nicht. Wenn das alles so richtig ist, prima. Ist keine leichte Materie (finde ich).

    Und ja, in der Steuerbescheinigung steht klipp und klar

    [Zeile 40 Anlage KAP] Summe der angerechneten ausländischen Steuer 0,00

    [Zeile 41 Anlage KAP] Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 275€

    (Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie bei negativem Ausweis verpflichtet sind,

    die hieraus resultierenden Erträge in Ihrer Einkommensteuererklärung

    - Zeile 19 der Anlage KAP - gemäß § 32d Absatz 3 EStG anzugeben.) - Genau das habe ich getan, die Antwort des Finanzbeamten steht ja oben...

    Wie vermutet waren die 5,16 USD nicht Euro. :thumbup:

  • Ich habe nur nachgefragt ob man die Steuer zurückholen kann oder nicht.

    Antwort: Nein.

    Als Deutscher kannst Du die US-amerikanische Quellensteuer von 30% auf 15% reduzieren lassen. Das ist bei Dir bereits passiert. Diese 15% werden Dir in voller Höhe auf die deutsche Steuerschuld angerechnet. Das solltest Du auf den entsprechenden Erträgnismitteilungen auch sehen: Dort steht eine deutsche Steuer von lediglich 10% (statt sonst 25%). In dem von Dir genannten Beispiel ist das auch so.

    Wenn Du insgesamt so wenig Kapitalerträge hast, daß keine deutsche Steuer anfällt, kannst Du die 15% nicht erstatten lassen, die sind dann aus Sicht eines deutschen Anlegers ersatzlos weg.

    In der Steuerbescheinigung steht klipp und klar

    [Zeile 40 Anlage KAP] Summe der angerechneten ausländischen Steuer 0,00

    [Zeile 41 Anlage KAP] Summe der anrechenbaren noch nicht angerechneten ausländischen Steuer 275€

    Diese Steuerbescheinigung ist mir rätselhaft.

    In Deinem Beispiel in #3 (nach Verbrauch des FSA) ist die Anrechnung doch klar zu erkennen.

    die Antwort des Finanzbeamten steht ja oben...

    Die Antwort des Finanzbeamten ist unverständlich.

  • Sonntag, 10. September 2023

    Hallo lieber Forum Freund john_doe und Achim Weiss

    Ich habe eure Korrespondenz über Abgeltungsteuer gelesen, allerdings nur teilweise verstanden.

    Ich kann aber aus meiner eigenen Erfahrung folgendes sagen,

    ich habe selbst viele Dividenden Aktien aus den USA und auch aus Europa.

    Bei USAAktien muss man nichts machen.

    Die Steuer wird in Deutschland angerechnet und man zahlt somit nur einmal. Bei Europäischen Aktien ist es anders.

    Da zahlt man im Ursprungsland und in Deutschland 2 x Steuer .

    Man muss daher beim Finanzamt einen Antrag stellen, die doppelte Steuer zurück kommen.

    Das macht die Hausbank.

    Achtung. online - Banken machen das meist nicht da muss man das Formular selbst ausfüllen. Hausvanjen nehmen einem diese Arbeit ab. Das dauert allerdings oft viele Monate bis die doppelte Steuer zurück sind kommt.

    Sie kommt aber immer.

    Viele Grüße McProfit

  • ich habe selbst viele Dividenden Aktien aus den USA und auch aus Europa.

    Bei US-Aktien muss man nichts machen ...

    ... wenn man die richtige Depotbank hat. Hat man die falsche, so muß man das schon genannte Formular FW8 BEN ausfüllen.

    Die Steuer wird in Deutschland angerechnet und man zahlt somit nur einmal.

    Dadurch wird die US-Steuer von 30% auf 15% reduziert, diese wiederum wird - wie geschrieben - vollständig auf die deutsche Steuerschuld angerechnet.

    Bei europäischen Aktien ist es anders ...

    ... und zwar in jedem Land anders. Das führt hier im Detail aber vermutlich zu weit.