Beiträge von DidiRich
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Hallo,
Ich kann deinen Ärger sehr gut nachvollziehen, würde mir auch so gehen.
Vielleicht kannst du durch Nachfragen die Motive deiner Eltern erfahren, nachvollziehen und danach ggf. entkräften.
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Je besser du die Gedanken und Gefühle deiner Eltern verstehst, desto eher kannst du passgenaue Alternativen vorschlagen.
- Ließe sich die vorhandene Wohnung altengerecht umbauen oder wird irgendwann ein Umzug erforderlich? Ja, ließe sich umbauen ohne megaviel Aufwand.
- Fühlen sie sich durch den Bauzwang unter Druck gesetzt? Wäre alternativ ein Verkauf dieses Grundstücks sinnvoll? Verkauf wäre sinnvoll, aber meine Eltern verkaufen aus Prinzip keinen Grund (außer Acker wird zu Bauland).
- Fremdeln sie einfach mit Aktienfonds u.ä. (nicht greifbar, unsichtbar,...)? Eigentlich haben sie gute Erfahrungen damit gemacht und Gewinne gesehen, aber kaum geht es in den Keller werden sie nervöser und mein Bruder der Lieblingssohne hält von der Anlageform nicht viel ... der hängt eher schwurbeligen Gedanken an, dass das Geld irgendwann nix mehr wert ist ... auf die Frage mit was in einer solchen apokalytischen Situation die Mieter dann Miete bezahlen sollen ... habe ich nur fragende Blicke geerntet.
- Schätzen sie den regelmäßigen Geldeingang durch Miete? Entnahme von eigenem Geld/Entsparen nur unter Protest? Ja
Ich kann die Gedanken meiner Eltern halbwegs nachvollziehen, aber kann auch mit Argumenten nicht überzeugen. Das ist ja das frustrierende. Das irrwitzige ist, dass Sie immer wieder sagen, sich um die 2 bestehenden Häuser kümmern, sei fürchterlich anstrengend, stellen sich aber nun Nummer 3 hin.
Ich habe auch jede Hilfe beim Bau ausgeschlossen, da ich sie nicht bei einer Aktion unterstütze dich ich für falsch halte ...
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Hallo zusammen, ich muss einfach mal irgendwo abkotzen und hoffe auf Verständnis


Meine Eltern sind beide 75 und noch relativ fit und schaffig (Schwaben halt). Sie haben bereits 2 Häuser (beide BJ 1980, und halbwegs in Schuss) mit jeweils 2 Wohnungen (3 vermietet, 1 selbst bewohnt), ein bisschen Ackherfläche und 2 Baugrundstücke ... alles im gleichen Teilort (3200 Einwohner einer süddeutschen Kleinstadt mit 60.000 Einwohner) und an die 900.000 € in halbwegs guten Aktienfonds und Cash. Die beiden haben 3 Kinder.
Ich habe eine General-/Vorsorgevollmacht und soll mich dann ggf. irgendwann um Pflege usw. kümmern. Natürlich will man dann ggf. zu Hause gepflegt werden, solange es geht und nicht ins Heim müssen. Kein Problem, ich hab den Eltern vorgerechnet was diverse Unterstützungen zu Hause kosten, da keines der Kinder/Schwiegerkinder den Beruf für die Pflege der Eltern aufgeben werden.
Bis dahin war wirklich alles gut, bis die Eltern auf die Idee kamen nochmals "altersgerechter" zu bauen, man hat ja Grundstücke und auf einem davon einen Bauzwang. Natürlich soll es kein altersgerechter Bungalow sein, der vielleicht noch Geld für die Pflege übrig ließe, nein, man denkt größer und haut nochmals ein Zweifamilienhaus hin. Man möchte sich sogar noch dafür verschulden mit ca. 200.000 €, weil das Kapital nicht dazu ausreicht.
Ich habe mir dann die Frage erlaubt, wie sich die Eltern eine evtl. Pflegekraft zu Hause leisten wollen, da Rente und Mieteinnahmen, dass nicht wirklich hergeben würden. Antwort der Eltern, man kann ja dann ein Haus verkaufen. Auf meinen Einwand, dass diese im werthaltigsten/neuesten Haus wohnen werden - welches ja dann nicht verkauft werden soll, und die anderen Häuser vermutlich nur mit Abschlägen veräußerbar sein werden (vermietet, keine Kapitalanlage-Immobilien, Zeitdruck beim Verkauf=schlechterer Preis, ...) gehen die Eltern einfach nicht ein.
Sie wollen den Kindern etwas hinterlassen ... mein Argument war, dass die Häuser dann vermutlich sowieso verkauft werden müssen, da wennüberhaupt ich (lebe im selben Ort) eine von drei Immobilie halten könnte und durchaus Probleme hätte größere Erbschaftsteuerbeträge zu berappen.
Ich kriege das nicht auf die Kette, man ist 75 und hat eigentlich alles erreicht und haut dann die Kohle so zum Fenster raus. Ich bin kurz davor die Vollmachten zurück zu geben, da es mir die geschaffene Situation unmöglich machen wird, die künftigen Wünsche meiner Eltern zu erfüllen.
Klar es ist deren Geld und die können es auf den Kopf hauen, aber so im Unverstand?!
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Hast dir die Antwort doch schon selbst gegeben. Und da du das ja als Sozialschmarotzerei abtust ....
Bitte mal halblang und meinen Post zu Ende lesen, wo tue ich das ab?
Ich stehe hinter meiner Antwort (von meinem Rechtschreibfehler mal abgesehen) -->
Um es vorweg zu nehmen ... ist
diedas hier eine Aufforderung den Sozialstaat zu melken? JA
... wenn man ihn sehr lange getragen hat, auch ohne Gewissensbisse. -
Wie alt bist Du denn?
Hintergrund der Frage, ich sehe es relativ oft, dass Menschen vor der Altersrente noch 78 Wochen Krankengeld (maximale Dauer) mitnehmen, danach "ausgesteuert" werden und dann noch Arbeitslosengeld mitnehmen (ist dann auch möglich, wenn man faktisch noch im Arbeitsverhältnis steht).
Warum machen die das? Um die vorzeitige Rentenantragstellung hinauszuzögern, da die Rentenabschläge etwas niedriger sind und noch durch die Krankenkasse und Agentur für Arbeit Rentenbeiträge gezahlt werden (Rentenpunkte dazukommen).
Und wenn Du vorher noch eine Reha bekommst ... und Dich sogar drauf freust. Sehr gut. Wenn Du dann als arbeitsfähig entlassen wirst (aus deiner Sicht worst case
) kannst du ja immer noch den Rentenantrag stellen.Um es vorweg zu nehmen ... ist die hier eine Aufforderung den Sozialstaat zu melken? JA
... wenn man ihn sehr lange getragen hat, auch ohne Gewissensbisse. -
3100 € BU-Absicherung für 117 € .... das ist aber ein Schnäppchen ... Die Frage ist ob Du neben der Dynamik auch eine Rentensteigerung vereinbart hast, das halte ich fast für wichtiger (also im Versicherungsfall, deine jährliche vereinbarte Rentenzahlung auch steigt und nicht festgenagelt ist - Inflation läuft ja dann immer weiter).
Ich würde mich pauschale gesagt, vor der Erhöhung der Versicherungen um deren Qualität/Versicherungsbedingungen kümmern, grundsätzlich mal wärst Du vermutlich noch jung und gesund genug um bei Bedarf die Versicherung zu wechseln.
Ich verdiene ca. 4.450 € netto als Beamter und habe 1.700 € abgesichert (157,96 € Tarifbeitrag, 106,24 € Zahlbeitrag bei der DBV mit Dienstunfähigkeitsklausel) und hab das mit 40 Jahren abgeschließen müssen, weil die vorherige BU nicht so gut / hoch genug war. Eine höhere Summe war bei der DBV für mich leider auch nicht möglich.
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Um wieviel Gebühren geht es denn?
Ich habe noch was aus 2017, aber nur in Bezug auf Bauspardarlehen ... wobei ich da schon eine gewisse Relevanz für normale Immodarlehen sehe.
Verbraucherzentrale:
Es gehört zur Pflicht der Bank, bei einem Baudarlehen eingehende Raten ordnungsgemäß zu verbuchen und Kund:innen darüber zu informieren. Wenn die Raten bankintern verrechnet werden, kann die Bank keine Kosten für Kontoauszüge veranschlagen. Das Bausparkassen in der Darlehensphase keine Kontogebühren erheben dürfen, entschied der BGH im Jahr 2017 (Urteil vom 9. Mai 2017, Az. XI ZR 308/15).Zurückfordern, dürfte Dir die Verjährungsfrist in den Weg kommen? 3 Jahre maximal?
Für die Zukunft die Gebühr aus der Welt schaffen ... könnte klappen mit den Urteilen ... aber die Frage ist wie geht es mit der Finanzierung weiter? Wechselst Du evtl. sowieso das Kreditunternehmen?
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schau Dir das mal an https://www.test.de/
laut Stiftung Warentest ist das wohl nicht zulässig laut Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus dem Jahr 2014 (Az. 3 U 72/13) und Landgericht Konstanz, 22.01.2021 - T 5 O 68/20. Aber keine Ahnung ob das schon überholt ist, da ist ein Musterbrief dabei um die Gebühren zurückzuholen.
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Man hätte auch anstelle der ING auch Kryptos anbieten können ... das wäre eher ein Anreiz z.B. Trade Republic links liegen zu lassen.
Ab 13 Trades gibt es den Goldstatus und man hat einen Trade frei .... naja, über die Attraktivität dieses "tollen" Angebots lässt sich nicht wirklich streiten

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Wenn Du sonst alle Schäfchen im trockenen hast und einen guten Teil in risikoarmen Anlagen hast ... Warum nicht einen Teil in einen weltweiten ETF. Stellt sich natürlich die Frage der Vorredner - wofür?
Die "Wissenden" hier sind nicht Allwissend
... ein paar Lebensumstände drumherum wären hilfreich. -
Du erkennst das bereits in diesem Forum, in dem einige Beamte mitschreiben: Sobald die Höhe der Pensionen im Vergleich zur Höhe der Rente bei vergleichbarer Erwerbsbiographie zur Sprache kommt, gibt es sofort wütende Reaktionen. Das ist nachvollziehbar: Würden die Beamten auf das gesetzliche Rentensystem umgestellt, bedeutete das für diese Bevölkerungsgruppe ganz heftige Einschnitte in die Altersversorgung.
Gruß von einem Beamten der scheinbar eine Ausnahme ist
. Ich würde auf meine 71,75 % Pension verzichten, wenn denn das Rentenniveau für alle gesichert bei ca. 60 % liegen würde.Stell Dir mal vor, was mit einem Sondervermögen Rente alles möglich gewesen wäre ... Zumindest keine neuen Beamten oder eben eine Beamtenreform (Stichtag, ab da nur noch Beamte 2.0) ... da ist so vieles drin, aber da ist sich scheinbar jeder selbst der nächste.
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Und: Die Frage ist auch, würde sich wirklich etwas ändern, wenn die Leute es genauer wüssten? Mit 30 oder 40 ist die Rente noch weit weg und die Rahmenbedingungen ohnehin noch unklar. Allenfalls fangen die Leute an, in irgendwelche Versicherungsprodukte mit hohen Kosten und Provisionen zu sparen (wo am Ende nicht viel raus kommt). Und wenn man dann mit über 50 merkt, dass es eng wird, ist häufig der Zug schon abgefahren.
Juahhaha. Das bringt es auf den Kern. Die Generation die sich eigentlich intensiv mit ihrer (späteren) Rente beschäftigen sollten, machen es nicht richtig oder rechtzeitig.
Man müsste halt eine mutige Rentenreform anstreben, dabei vielleicht einigen auf die Füße treten (Beamte, Selbständige, auch Anwälten, Ärzte, Apotheker,...) und wirklich alle in die Rentenversicherung holen, dabei aber die Rente eben reformieren (platt gesagt, schwedisches Beispiel abkupfern) und dann vlt. noch ein steuerlich begünstigtes Altersvorsorgedepot (alá 4101k oder PEA) in Deutschland einführen.
Aber ich habe da ein wenig mein Vertrauen in die Politik und die Reformbereitschaft der Bevölderung verloren.
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Keine Ahnung, wie alt bist Du denn (mindestens wohl 28 ... wenn Du 2015 mit 18 eine Wohnung kaufen durftest
)? Ist das dein ganzes Kapital, was da drin steckt?Variante 1 wenn Du schon straight auf die Rente zugehst und das dein Altersvorsorgeplan war
Variante 2 falls Du blutjung bist (28) ... und der ETF wachsen und wachsen kann
Variante 3 wenn Du um die 40 bist ... Stichwort Klumpenrisiko / Streuung
Variante 4 wenn Dein ETF schon Dicke ist und fürs Alter ausreicht
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Würde mich wundern, wenn die Leute darauf hin in Massen Policen abgeschlossen haben.
Ja, mich auch. Vor allem weil der User von Finanzfluss entweder einen ETF-Sparplan hat und das durchfährt oder auch einige Einzelaktionäre da in der Community vertreten sind. Also warum sollten da nicht auch Versicherungsfans ihre Daseinsberechtigung haben?!
Wobei die dann eher beim Kollegen Bastian Kunkel von Versicherungen mit Kopf ihre Community finden. Ich persönlich grase immer "Versicherungen mit Kopf, Finanzfluss und Finanztip" ab um die Themen Versicherungen und Altersvorsorge ... früher auch mal Aktien mit Kopf, aber der Typ ist mir etwas zu schwurbelig geworden.
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Das ist ja echt ärgerlich, bei einer Beitragsfreistellung wird überall im Netz geschrieben, dass keine zusätzlichen Kosten dadurch entstehen. Ich bin echt ein wenig baff über soviel Dreistigkeit in den Versicherungsbedingungen, die Versicherung muss die Kohle doch nur die restlichen Jahre ins Festgeld stecken um die Beitragsgarantie zu halten und noch selbst was dran zu verdienen, ohne den Kunden auch noch solche Strafkosten aufzudrücken.
Mal doofer Vorschlag, wäre da ein Fernsehformat wie "Marktcheck mischt sich ein" von SWR oder so eine Idee? Die hauen bestimmt auch noch gerne auf die Riesterrente ein ...

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Hier nochmal ein Interview zu der Thematik:
Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.also die Reaktion bei Timestamp 5:28 ist für mich schon seltsam.... auch eine sehr kurze Warnung vor den Gefahren der Nettopolice ist eine Warnung. Ich als User weiß, dass Finanzfluss und Co. erstmal ein Grundwissen vermitteln wollen (welches ansich ja auch schon einer bestimmten Ideologie anhängt) und dann auch etwas verkaufen oder vermitteln wollen, was sie für richtig halten.
Der Professor denkt halt auch, es gibt seine (richtige) Meinung und die restlichen falschen Meinungen. Diese gewisse Arroganz des vermeintlich puren Wissenschaftlers stört mich etwas. Ich verstehe seinen Kampf nicht, außer dass er halt Recht haben will ... kindisch in meinen Augen. Ohne den guten Professor in diskreditieren zu wollen.
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Die zweite Steckdose scheint mir irrewitzig zu sein, da ja vermutlich die selbe Leitung benutzt wird? Oder sollt ihr ein neues Kabel zum Sicherungskasten ziehen?! Den Punkt würde ich mal freundlich hinterfragen.
Dann würde ich deine Hausverwaltung bitten, vorhandene Statiknachweise zum Geländer herauszusuchen, wenn die Bedenken wegen zusätzlicher 20 Kg haben, sollte man sich da wohl besser nicht anlehnen, würde genau diesen Sicherheitsaspekt anbringen

Wehren ist schwierig, aber man unglaublich nervig sein .... Hat den niemand anders im Haus Interesse? Oder mal fragen ob dein Vermieter in absehbarer Zeit selbst eine PV mit Eigenverbrauch aufs Dach bringen will?
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sorry für die späte Antwort. Dem Laien wird sehr viel beim Sozialgericht verziehen und geholfen ... was Formalitäten angeht ... da würde ich mir an Deiner Stelle nicht so einen Kopf machen, auch wenn Du Dich evtl. selbst (ohne Anwalt vertrittst), der Richter wird im Normalfall nachfragen, was Du denn erreichen willst.
Beipsiel Arbeitsamt hat Dir eine 12 wöchige Sperrzeit verhängt - Sperrzeitbescheid - und Du kriegst erstmal keine Arbeitslosengeld
Klagebegehren: Du willst aber jetzt Geld und keine Kürzung des Arbeitslosengeldes akzeptieren.
Klageantrag: Der Sperrzeitbescheid des Arbeitsamtes soll aufgehoben werden und das zustehende Abreitslosengeld bewilligt werden.
Vereinfacht gesagt ist der Klageantrag das formulieren deines Klagebegehrens.
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Elternunterhalt: Wer muss für pflegebedürftige Eltern zahlenErwachsene Kinder müssen sich nur dann an den Pflegekosten ihrer Eltern beteiligen, wenn sie selbst mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen.www.finanztip.deNein, Vermögen des Kindes zählt nicht für den Elternunterhalt wenn es um § 94 Abs. 1a SGB XII geht. Aber die Kapitalerträge fließen natürlich in das Einkommen hinein ...
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Gibt es beim Sozialgericht nicht auch die Möglichkeit der RASt?
Dann kannst du dort vorsprechen und bekommst die Klage von dort formuliert.
Gibt es normalerweise, ja, aber die Sozialgericht haben typischerweise ein großes Einzugsgebiet, ich müsste für mein zuständiges Sozialgericht 1 Stunde Autobahn fahren :), da ist ein Brief oder Fax schneller.