Nachteil bei der überkreuz Versicherung ist, dass sie sich nicht so leicht wieder rückgängig bzw ändern lässt wenn einer der Partner sich dagegen sperrt.
Ja, aber wenn sich ein Partner sperrt, ist man vermutlich schon mitten im Rosenkrieg
... da scheint mir das Problem vernachlässigbar. Bei Scheidung kann man die Verträge so umschreiben, dass Versicherungsnehmer = versicherte Person im Todesfall ist und eben die Kinder als Auszahlungsberechtigte bestimmen.
Ich würde Dir nur nahelegen, nochmals über die Versicherungsumme nachzudenken. Wenn dich da der Beitrag schockt, könntest Du auch über jeweils 2 Verträge nachdenken mit unterschiedlichen Laufzeiten (z.B. 15 und 25 Jahre oder so), da der Hauskredit ja mit der Zeit kleiner wird und die Kinder irgendwann nicht mehr von Dir finanziell abhängig sind.