Überkreuz Risikoversicherung

  • Hallo Forengemeinde,


    wir sind eine vierköpfige Familie und wollen eine Risiko Lebensversicherung abschließen.

    Unser Hauskredit läuft über 230.000€. Die Risiko Lebensversicherung soll über 250.000€ als überkreuz Versicherung abgeschlossen werden.


    Frage: Wie ist es, wenn meine Frau und ich sterben. Bekommen dann unsere Kinder die Versicherungs Summe und wenn ja, bekommen sie die Versicherungs Summe aus beiden Verträgen oder nur aus einer?

  • Bei dieser besonderen Konstruktion, die insbesondere für nicht verheiratete Paare besser ist (Stichwort Erbschaftssteuer) Bedarf ist einer guten Beratung.

    Es stellt sich nämlich die Frage, warum ihr das überhaupt machen wollt.

    Habt ihr Preise verglichen? Habt ihr die „ normale“ Konstruktion durchgerechnet?


    Natürlich geht beim Tode beider Menschen die Versicherungssumme der beiden Verträge, wenn gewünscht, an die Kinder.


    Bitte noch mal genau überlegen und durchrechnen, wozu ihr diese Konstruktion wählt, wenn ihr verheiratet seid.

  • Risikolebensversicherung für Paare – CosmosDirekt


    Ich habe mal für Dich gegoogelt .... laut Cosmosdirekt erhlaten bei deiner Konstruktion, dann die Hinterbliebenen (eure Kinder) die Versicherungssumme ausgezahlt. Ich gehe davon aus, dass dies Standard bei den Versicherungsgesellschaften ist, würde aber an deiner Stelle einfach dort nachfragen.


    Ich habe mit "dummen" Fragen bei der Hannoverschen und Cosmodirekt immer gute und freundliche Antworten bekommen.


    Nebenbei, solltet ihr nicht nur den Kredit absichern, sondern auch den Umstand, der der Ehepartner nicht weiter Vollzeit arbeiten kann, wenn der andere verstirbt, die Ausbildung der Kinder, die Altersvorsorge .... Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, das die Versicherungsgesellschaften Summen eingezogen haben, bei denen eine Gesundheitsprüfung ansteht (bei mir war das ab 400.000 €), da haben mir die Versicherer aber einfach den Tipp gegeben, dann zweimal eine etwas kleiner Summe abzuschließen.

  • Ich habe mal für Dich gegoogelt .... laut Cosmosdirekt erhlaten bei deiner Konstruktion, dann die Hinterbliebenen (eure Kinder) die Versicherungssumme ausgezahlt. Ich gehe davon aus, dass dies Standard bei den Versicherungsgesellschaften ist, würde aber an deiner Stelle einfach dort nachfragen.

    aaah .... zur Vervollständigung. Natürlich dann 2mal 250.000 € aus jedem Vertrag.


    Anders wäre es nur bei der sog. Partner-Risikolebensversicherung, da gibt nur einen Vertrag (also einmal 250.000 €) und der Vertrag zahlt dann nur einmal diese Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus.

  • Bei dieser besonderen Konstruktion, die insbesondere für nicht verheiratete Paare besser ist (Stichwort Erbschaftssteuer) Bedarf ist einer guten Beratung.

    Es stellt sich nämlich die Frage, warum ihr das überhaupt machen wollt.

    Habt ihr Preise verglichen? Habt ihr die „ normale“ Konstruktion durchgerechnet?

    Die normale Konstruktion hat ja eben den Nachteil mit Erbschaftssteuern. Über Kreuz ist da günstiger, gerade wenn man nicht verheiratet ist.



    aaah .... zur Vervollständigung. Natürlich dann 2mal 250.000 € aus jedem Vertrag.

    So sehe ich das auch. Zwei unabhängige Verträge, sterben beide bei einem Unfall, fallen die jeweils 250k an die Erben. Dort sind dann auch Freibeträge kein großes Problem mehr

  • Bei einem Ehepaar ist eine Risikolebensversicherung über Kreuz nicht ganz so relevant, wie bei unverheirateten Paaren. Trotzdem kann es auch da vorteilhaft sein, da die Auszahlung eben nicht Teil der Erbmasse werden. Allerdings hat dann nur der Ehepartner davon etwas, nicht die Kinder. Dies ist ja aber evtl. auch genau so gewollt.


    Bei dieser besonderen Konstruktion, die insbesondere für nicht verheiratete Paare besser ist (Stichwort Erbschaftssteuer) Bedarf ist einer guten Beratung.

    Es stellt sich nämlich die Frage, warum ihr das überhaupt machen wollt.

    Habt ihr Preise verglichen? Habt ihr die „ normale“ Konstruktion durchgerechnet?

    Also gerade die RLV über Kreuz ist jetzt wirklich kein Hexenwerk. Jeder ansatzweise sachkundige Versicherungsmakler wird so etwas empfehlen. Ich wußte auch nicht, wo da der besondere Beratungsaufwand wäre. Und groß andere Preise sind mit bisher dabei auch nie über den Weg gelaufen. Manche Versicherungen bieten es evtl. nicht direkt an, war zum Beispiel damals bei uns so. Allerdings konnten wir für uns selber jeder abschließen und anschließend einen Versicherungsnehmerwechsel dürfen. Hat uns genau 0 Euro gekostet und die Prämie ist ebenfalls identisch geblieben.


    Woher also deine Aussage kommt, dass diese Konstruktion teurer wäre, erschließt sich mir aus eigener Erfahrung nicht.

  • Meins23


    Wie meinst du das?

    Wenn beide sterben und jeder hat einen über Kreuz Vertrag gemacht, erhalten dann nicht die Kinder die Versicherungs Summe?

    Es geht ja nicht immer darum, dass beide Partner versterben. Im Normalfall verstirbt einer der beiden Partner. Je nachdem, wie die Konstruktion ist, wird es dann unterschiedlich gehandhabt.


    1. Überkreuz-Versicherung:

    Partner A schließt als Versicherungsnehmer eine RLV über 150k ab, "Versicherungsobjekt" ist Partner B. Partner A zahlt brav die Prämien und ist im Versicherungsfall auch der Begünstigte. Wenn Partner B nun verstirbt, erhält Partner A die komplette Summe, die Kinder bekommen nichts (da sie nicht Begünstigte sind). Wenn ein anderer Begünstigter hinterlegt wird, könnte hier das Thema Schenkungssteuer relevant werden.


    2. Jeder versichert sich selber:

    Partner B schließt eine RLV für sich selber über 150k ab. Die Auszahlung unterliegt auf jeden Fall der Erbschaftssteuer, sobald Freibetrage überschritten werden. In wie weit die Auszahlung auch generell die Erbmasse erhöht, wenn es einen konkreten Begünstigten gibt, weiß ich nicht genau.

    Wenn kein genauer Begünstigter angegeben ist (oder bereits vor verstorben), fällt die Auszahlung an die Erben. Sprich wenn Partner A und B zwei Kinder haben, bekommen Partner A und die beiden Kinder jeweils 50k.


    Dann noch ein Punkt zum Thema "beide versterben". Grundsätzlich wird bei mehreren Toten immer eine Todesreihenfolge bestimmt. Diese ist auch für das Erbthema relevant. Sprich es wird immer einen länger lebenden geben, und wenn es nur eine Sekunde war. Dann wird es aber deutlich komplizierter.


    Disclaimer: Bin weder Versicherungsmakler, noch Steuerberater, Jurist oder sonst irgendwie einer Berufsgruppe zuzuordnen, die sich damit genauer auskennt.

  • Dann noch ein Punkt zum Thema "beide versterben". Grundsätzlich wird bei mehreren Toten immer eine Todesreihenfolge bestimmt. Diese ist auch für das Erbthema relevant. Sprich es wird immer einen länger lebenden geben, und wenn es nur eine Sekunde war. Dann wird es aber deutlich komplizierter.

    Hierzu wären dann die Paragr. 1924ff (Verschollenheitsgesetz spare ich mir mal) zu lesen.

    So was gibt es bei Flugzeugexplosion in der Luft (Absturz ist schon nicht so einfach..).

  • Ich habe mich direkt mit der Europa Versicherung in Verbindung gesetzt. Hier wurde mir bestätigt, dass die Versicherungs Summe bei tot von meiner Frau und mir an die Kinder geht.

    Die Überkreuz Versicherung kostet genauso viel wie zwei Verträge. Nachteil bei der überkreuz Versicherung ist, dass sie sich nicht so leicht wieder rückgängig bzw ändern lässt wenn einer der Partner sich dagegen sperrt.

    Da sich bei der überkreuz Versicherung Erbschaftssteuer sparen lässt, tendieren wir aktuell zu dieser Versicherung.

    Mir ist bewusst das Erbschaftssteuer erst bei 500.000€ anfallen, aber wer weiß was sich da im Laufe der Zeit noch gesetzlich ändert.

  • Nachteil bei der überkreuz Versicherung ist, dass sie sich nicht so leicht wieder rückgängig bzw ändern lässt wenn einer der Partner sich dagegen sperrt.

    Ja, aber wenn sich ein Partner sperrt, ist man vermutlich schon mitten im Rosenkrieg 8| ... da scheint mir das Problem vernachlässigbar. Bei Scheidung kann man die Verträge so umschreiben, dass Versicherungsnehmer = versicherte Person im Todesfall ist und eben die Kinder als Auszahlungsberechtigte bestimmen.


    Ich würde Dir nur nahelegen, nochmals über die Versicherungsumme nachzudenken. Wenn dich da der Beitrag schockt, könntest Du auch über jeweils 2 Verträge nachdenken mit unterschiedlichen Laufzeiten (z.B. 15 und 25 Jahre oder so), da der Hauskredit ja mit der Zeit kleiner wird und die Kinder irgendwann nicht mehr von Dir finanziell abhängig sind.

  • Die Überkreuz Versicherung kostet genauso viel wie zwei Verträge. Nachteil bei der überkreuz Versicherung ist, dass sie sich nicht so leicht wieder rückgängig bzw ändern lässt wenn einer der Partner sich dagegen sperrt.

    Du scheinst hier zwei Themen zu vermischen. Was du meinst, ist eine gemeinsame Partnerversicherung. Ein Vertrag, eine Prämie.

    Die klassische Überkreuz-Versicherung sind ganz normal zwei separate Verträge. Da muss der Partner, den man versichern möchte, lediglich einmal am Anfang der Versicherung zustimmen. Ansonsten hat der Versicherungsnehmer alle Möglichkeiten (z.B. Kündigung) weiter in der Hand.

  • Meins23 nein da hatte ich mich eventuell ungünstig ausgedrückt. Ich meinte, dass zwei überkreuz Versicherungen genauso viel kosten wie zwei separate (normale) Verträge.


    Nachtrag: Da für die Kinder aber sowieso Erbschaftssteuer anfallen werden, sollten wir beide sterben, ist damit der vermeintliche Vorteil der überkreuz Versicherung wieder hinfällig.


    Der Vorteil bei der überkreuz Versicherung wären die Befreiung von Erbschafts Steuer. Über 500.000€ werde ich meiner Frau jedoch nicht hinterlassen können.

    Es sei denn das Haus ist auf uns beide eingetragen. Wäre da im Falle meines Todes Erbschafts Steuer fällig?

  • Meins23 Über 500.000€ werde ich meiner Frau jedoch nicht hinterlassen können.

    Es sei denn das Haus ist auf uns beide eingetragen. Wäre da im Falle meines Todes Erbschafts Steuer fällig?

    Was meinst du denn? Schreibst du etwas und ganz zum Schluss? Haust du plötzlich eine Frage raus?


    Variante 1:

    Immobilie hat einen Wert von 800.000 €, die Ehepartner sind zur gleichen Teil im Grundbuch eingetragen.

    Bei der Bergwanderung in den Alpen rutscht Timo Dödel aus… und stürzt 400 m in die Tiefe.

    Es liegt eine Überkreuzversicherung vor und nachdem die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind (die finden so was immer interessant) erhält die Ehefrau aus der Versicherung 250.000 €.

    Der Abgestürzte hat kein Testament gemacht.

    Somit sind die Frau zu 50 % und die Kinder jeweils zu 25 % gesetzliche Erben.

    Der Ehemann hinterlässt eine Immobilie im Wert von 400.000 € (sein Teil) und einen ETF im Wert von 100.000 Euro.


    Es gibt keine Probleme mit der Erbschaftssteuer.


    Variante 2


    Alles gleich nur ist der verstorbene alleinige Eigentümer laut Grundbuch.

    Das Erbe ist nun im Wert bei 900.000 €.


    Wieder gibt es keinerlei Probleme mit der Erbschaftssteuer.

  • Es sei denn das Haus ist auf uns beide eingetragen. Wäre da im Falle meines Todes Erbschafts Steuer fällig?

    Ob auf eine Immobilie Erbschaftssteuer fällig wird, kommt auf den Wert des gesamten Erbes sowie die Frage der zukünftigen Nutzung na. Auf das selbstgenutzte Eigenheim ist keine Erbschaftssteuer fällig, allerdings ist hier die fiese Zeitbombe, dass man die Immobilie die nächsten 10 Jahre nutzen muss.

    Vererbt Timo aus dem Beispiel eine Immobilie im Wert von 500k und ein Depot von 200k, wird erstmal keine Steuer fällig. Zieht seine Frau allerdings nach 2 Jahren mit den Kindern zum neuen Partner, wird der Freibetrag überschritten