Also zum Thema Bürgergeld kann ich Expertise dazu beitragen. Da ich hier in dem BEreich arbeite und "mein" Jobcenter da auch juristisch vertete.
Zwar will die Bundesagentur für Arbeit meiner Meinung nach das Halbwissen vermitteln, das nur Riester und Rürup geschützt wären, aber der Gesetzeswortlaut ist da ganz eindeutig § 12 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 - 1. Halbsatz "Nicht zu berücksichtigen sind .... für die Altersvorsorge bestimmte Versicherungsverträge; ..."
Heißt die ETF-netto-Police wäre dann vor dem Jobcenter sicher, wenn eine Auszahlung erst zum Renteneintrittsalter vorgesehen ist (früher galt da in der Regel auch das 60. Lebensjahr als ausreichend) und im Bestfall eine Rentenoption wählbar wäre. So ganz langsam gibt es zu dem Thema ein Rechtsprechung in der ersten Instanz (SG Landshut, Urteil vom 31.01.2025 - S 11 AS 160/23)
Der ETF-Sparplan im Depot wäre hingegen für den Normalbürger - sofern über den Freibeträgen - zu verbrauchen. Alleine ein langjährig hauptberuflich Selbständiger -der von der Versicherungspflicht befreit war- könnte hier noch nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB II, da den Stempel geschütze Altersvorsorge draufhauen.
Das Video von Finanzfluss sehe ich da relativ unkritisch, in den Beispielen wird gut erklärt, dass die Steuervorteile meistens nicht wirklich spürbar zum tragen kommen. Aber das Thema Risiko bei Pleite der Versicherungsgesellschaft hätte hier definitiv reingehört.
Prof. Dr. Hartmut Waltz, habe ich hier zum ersten mal gesehen, aber das ist aus meiner Sicht kein gutes Reaction Video, er hat da jetzt nicht direkt viel aus dem Kontext gerissen, aber eben nur unvollständige Aussgagen von Finanzfluss gezeigt, er behauptet schon sehr intensiv, dass Finanzfluss auf den Steuervorteilen herumreiten würde, zeigt aber nicht, dass das Finanzlfuss in den Beispielen schon differenziert darstellt.