Die sog. "Mallorca-Police" gilt allerdings in der Regel nur in Europa und den Mittelmeeranrainern, nicht in den USA (Versicherungsbedingungen vorher genau prüfen).
Beiträge von Wanderslust
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Ich hatte ein ähnliches Problem mal bei einer Mietwagenanmietung in Brasilien, wo lokale Firmen nur lächerlich niedrige Haftpflichtsummen versichern (5- oder 6-stellig).
Die Lösung war für mich damals eine Buchung über den deutschen Mietwagenvermittler "Sunny Cars", der eine Mindesthaftpflichtsumme von 7,5 Mio. EUR weltweit garantierte (ergänzende Zusatz-Haftpflicht).
Ich weiß nicht, ob das auch für die USA und für Wohnmobile angeboten wird, aber laut Webseite scheint Sunny Cars mittlerweile sogar eine Zusatzversicherung anzubieten, falls die Versicherung vor Ort geringer als 10 Mio. EUR ist:
"(....) Ist die Deckungssumme der Mietwagen-Haftpflichtversicherung niedriger als 10 Mio. Euro, dann schließt Sunny Cars eine Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bei der HanseMerkur Reiseversicherung AG mit einer Deckungssumme von 10 Mio. Euro ab. Die Zusatz-Privathaftpflicht für Mietwagen deckt sämtliche Schadensersatzansprüche ab, die über die bestehende Mietwagen-Haftpflichtversicherung hinausgehen. Dies gilt bis zu einer Deckungssumme in Höhe von 10 Mio. Euro. Die Schadensabwicklung erfolgt zunächst über die lokale KFZ-Haftpflichtversicherung des jeweiligen Fahrzeugflottenanbieterns, welcher im Falle einer lokalen Unterdeckung direkt mit der HanseMerkur Reiseversicherung AG oder Sunny Cars in Verbindung tritt. Die vollständigen Unterlagen der "Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung (AKB)" sowie die Sonderbedingungen für die Zusatz-Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung schicken wir Ihnen gerne per Post, Mail oder Telefax zu. (...)"
https://www.sunnycars.de/Autovermietung…rsicherung.htmlVielleicht eine Option?
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Da ich generell ausschüttende ETFs bevorzuge und diese Ausschüttungen zum bequemen Rebalancing des Depots nutze, hat die Vorabpauschale keinen Einfluss auf meine Anlage.
Durch die Ausschüttungen fallen ohnehin keine nennenswerte Beträge mehr für Vorabpauschalen an. Diese Minibeträge verschwinden unter den neuen Ausschüttungen. Es würde sich nicht mal lohnen, sie auszurechnen oder ihre Abbuchung zu überwachen.
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Weil der positive wirtschaftliche Effekt von Konsum durch die Rentner wegfällt. Das ist doch u.a. auch eines der Argumente für anständige Lohn- und Rentenniveaus: das Geld fliesst über den Konsum wieder zurück in den Wirtschaftskreislauf.
Andererseits machen die dauerhaft im Ausland lebenden Rentner in der Regel dringend benötigte Wohnungen im Inland frei und sparen auch an vielen anderen Stellen staatliche Ausgaben für zB Infrastruktur, Gesundheitsversorgung, Pflege, Grundsicherung und/oder Sozialhilfe, die ansonsten bei einem Aufenthalt in Deutschland anfallen (würden).
Wenn sie nur zeitweise im Ausland leben, sehe ich schon eher einen volkswirtschaftlich eher belastenden "Effekt" durch den Zweitwohnsitz (Kosten bleiben im Zweifel, auch Wohnraum im Inland wird weiter belegt, Konsum findet aber zum großen Teil im Ausland statt). Die "Lösung" (wenn man denn darin überhaupt ein Problem sehen sollte) wäre aber sicher nicht das (garantiert verfassungswidrige) "Einfrieren" der Rente bei Auslandsaufenthalten, sondern eher evtl. eine Art "Zweitwohnungssteuer", "Leerstandsabgabe" o.ä.
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Da während der steuerpflichtigen Zeit in DE keine Gewinne realisiert werden, entsteht erstmal keine Steuerlast. Wenn die Gewinne realisiert werden, ist man in DE nicht mehr steuerpflichtig und kann länger vom Kapitalstock zehren.
Wo mache ich den Denkfehler?
Die Steuerpflicht gilt in Deutschland wie in fast allen Ländern für das weltweite Einkommen, nicht nur für "in DE realisierte Gewinne".
D.h. auch alle ausgeschütteten und thesaurierten Erträge von ETFs, die in ausländischen Depots liegen, sind jedes Jahr in DE steuerpflichtig und müssen in der Steuererklärung aufgeführt werden. Dadurch werden sowohl Nachzahlungen als auch Vorauszahlungen fällig.
Die deutsche Steuerpflicht endet übrigens bei Auswanderung in ein sog. "Niedrigsteuerland" auch nicht mit Auswanderung, sondern ggf. erst viele Jahre später. In den anderen Ländern -mit üblicher Besteuerung - werden die Gewinne ansonsten halt dort versteuert.
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Im Falle einer schweren Erkrankung käme ja evtl. zusätzlich zur BU-Rente iHv 1.200 EUR noch eine Erwerbsminderungsrente der Gesetzlichen Rentenversicherung hinzu, vor allem dann, wenn man gar nicht mehr arbeiten kann.
Falls man noch nicht erwerbs-, sondern nur berufsunfähig ist, könnte eine Teilzeit- oder geringfügige Tätigkeit ja durchaus noch eine Option sein.
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Ich denke, dass bei der garantierten BU-Leistung grob gesagt eigentlich nur das Sozialamt gesschützt wird, und das Geld besser anderweitig investiert wäre.
Ich würde hier, ergänzend zu den Hinweisen und Anregungen der Vorredner, insbesondere FinanzTipUser und Dr. Schlemann, noch folgenden Aspekt ergänzen.
Das "anderweitig investierte" Geld wäre im BU-Fall nur dann vor dem Sozialamt geschützt, wenn es eine BU-Versicherung gibt, die den Sozialfall vermeidet. Denn das Sozialamt wird zuallererst den zumutbaren Verbrauch des Vermögens, ggf. auch des Vermögens des Ehepartners, verlangen, bevor es überhaupt etwas zahlt.
Insoweit schützen auch 1.200 BU-Rente nicht nur das Sozialamt, sondern auch alles bisher Aufgebaute. Trotzdem wäre es natürlich noch besser, auch die verbleibende Lücke zum Nettoeinkommen noch zu schließen, sofern möglich.
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Ich betrachte einen Geldmarkt-ETF mehr wie ein etwas besseres Tagesgeld. Schnell verfügbar, etwas höhere Konditionen als "normales" Tagesgeld, keine Einlagensicherungsgrenze, ...
Bleibt nur noch die Frage nach dem Kontrahentenrisiko. Das habe ich nämlich noch nicht wirklich durchschaut, wie das reinspielt und welche Auswirkungen das auf den ETF selbst hätte.
Das Kontrahentenrisiko ist schnell erklärt: Geldmarkt ETFs haben gar keine Einlagensicherung (von Dir fälschlich mit "keine Einlagensicherungsgrenze" verwechselt).
Sie sind ein Sondervermögen, das im Wesentlichen idR unbesicherte Geldmarkt-Forderungen gegen Banken enthält.
Wenn der ETF-Anbieter pleite geht, bleibst Du Eigentümer aller im ETF enthaltenen Geldmarkt-Forderungen (= Sondervermögen).
Wenn eine der Banken pleitegeht, gegen die der ETF eine Forderung hat, ist insoweit das Geld verloren (= Kontrahentenrisiko, keine Absicherung der Forderung).
Wenn der ETF also 10 gleich hohe Forderungen gegen 10 Banken hat und eine davon pleite geht, sind 10% verloren. Bei drei Banken wären es 30% usw.
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Wie gesagt, deshalb redet man ja miteinander. Und das Kind hat ja keinen Nachteil, sondern bekommt einen Kredit von den Eltern (den man zum nächsten Geburtstag ja schenken kann).
Die Eltern würden sich bedanken, wenn das Kind mit ihnen redet und ihnen anbietet, ihr Geld abzunehmen und ihnen dafür Kredit zu geben. Das ist kein "miteinander reden" unter erwachsenen Menschen.
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Ich sehe da nicht unbedingt eine Eskalation, wenn man miteinander redet.
Wenn das Kind weiß, dass es sein Geld bekommt, aber eben später, dafür keine großen Verrenkungen machen muss und die Eltern eben das Fahrzeug bezahlen statt dem Kind - wo siehst du da ernsthaft ein Problem?
Das Problem ist die Bevormundung. Wenn ich volljährig bin, höre ich meinen Eltern zwar noch gerne zu, treffe meine Entscheidungen aber selber. Umgekehrt würden die Eltern sich das ja auch nicht gefallen lassen.
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Zum Beispiel weil das eigene Vermögen gerade nicht greifbar ist (Stichwort Festgeld)
Wenn das Festgeld von den Eltern (u.U. treuwidrig) vereinbart wurde, lohnt sich mit Eintritt der Volljährigkeit evtl. eine Nachfrage bei der Bank. Fragen kostet nichts und die Bank möchte junge Kunden ja vermutlich halten.
Im Notfall kann das Kind auch einfach Bürgergeld beantragen - spätestens dann lassen sich Festgelder auch ohne Kulanz der früheren Bank vorzeitig kündigen:
https://www.finanztip.de/daily/festgeld…-das-doch-geht/Frage ist, ob man als Elternteil so eine Eskalation der Beziehung provozieren möchte.
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Es braucht kein zugrundeliegendes Vertragsverhältnis. Man könnte aber z.B. den Kauf des ersten PKW des Kindes als Darlehen deklarieren und mit der Abtretung absichern.
Das beantwortet immer noch nicht die Frage, weshalb das Kind freiwillig ein Darlehen aufnehmen und dafür sein eigenes Vermögen an die Eltern abtreten sollte.
Das geht noch nicht mal bei einem minderjährigen Kind ohne Beteiligung des Vormundschaftsgerichts. Warum sollte ein volljähriges sich seine autonomen Entscheidungen von den "Alten" als irgendetwas "deklarieren" lassen, was es weder will noch braucht?
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Ich mache es daher genau umgekehrt, ich will das Downside-Risk minimieren und verteile mein Geld über alle denkbaren Kriterien, also natürlich auch über Länder hinweg. Man weiss eben nie was morgen irgendwo passiert.
Sehr guter Punkt, so mache ich es im Prinzip auch.
(...) aber ich gewichte jedenfalls kein Land bewusst höher da ich es für attraktiver halte. Wenn, dann nur umgekehrt niedriger, wenn mir das Gewicht aufgrund der meistens anzutreffenden Gewichtung nach Marktkapitalisierung zu hoch wird.
Im Ergebnis läuft es zT auf das Gleiche heraus - wenn ich mich aus Teilen des Marktes zurückziehe, weil ich sie für übergewichtet oder (auch politisch) zu riskant halte, gewichte ich im Ergebnis die anderen Teile stärker.
Der entscheidende Punkt ist mE, dass es in erster Linie um Risikostreuung (inkl. Chancenstreuung, um es untechnisch zu sagen) geht und nur in zweiter Linie um "Spielgeld".
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Welches Vertragsverhältnis sollte einer solchen "Abtretung" zu Grunde liegen und weshalb sollte ein erwachsenes Kind ihr zustimmen?
Wenn es gegenleistungslos sein soll (Schenkung), müssten die Eltern auch Schenkungssteuer bezahlen. "Solange Du die Füße unter meinen Tisch stellst" bedeutet, dass die Eltern im Zweifel unterhaltspflichtig sind - und zwar ohne finanzielle Gegenleistung des Kindes.
Wenn das Kind schon auf eigenen Füßen steht und selbst Geld verdient, wird es den Eltern hoffentlich den berühmten "Vogel" zeigen.
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So bringen 10 bis 25jährige Rumänische Staatsanleihen (EUR) eine Rendite vom rund 6%. Auch gibt es Zinscoupons mit 5,625%. (...).
Dann frage ich mich noch, in welche Anleihen kann man noch langfristig investieren?
Bitte keine Anleihe-ETFs! Ich möchte gerne wissen, was bis zum Laufzeitende herauskommt.Für die Altersvorsorge sind Bonität des Schuldners und Sicherheit der Rückzahlung (von Kapital und Zinsen) m.E. wichtiger als in Aussicht gestellte hohe Zinscoupons. Stichwort: Argentinien, Griechenland, Zypern.
Die Währung von Rumänien ist übrigens nicht der Euro, sondern noch der Leu. Die Euro-Anleihe ist daher für Rumänien eine Schuld in Fremdwährung, deren Last sich ggf. nach der Entwicklung des Wechselkurses richtet (da die Steuereinnahmen nur in Leu eingehen).
Das "credit rating" von Rumänien wird von den wichtigsten Rating-Agenturen mit "BBB-" bzw. "Baa3" angegeben, d.h. gerade noch eben "investment grade":
https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_c…y_credit_ratingWenn Du möglichst sicher wissen möchtest, was am Ende herauskommt, sind Deine Chancen umso besser je stärker das Rating sich der Bestnote "AAA" annähert.
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Ja, das möchte ich gerne korrigieren: Fixed Income bedeutet, dass aus dem Investment ein gleichmäßiger und zu Lebzeiten nie versiegender Zahlungsstrom generiert werden soll. Dazu werden auch festverzinsliche Wertpapiere genutzt, allerdings eher zum Abpuffern von schlechten Börsenzeiten in der Entnahmephase. Als Basisinvestment eignen sie sich nicht, weil sie zu wenig Rendite für einen nennenswerten Kapitalaufbau bringen. Da sind wir denn wieder bei weltweit gestreuten Aktien ETF.
"fixed income" bezieht sich nur auf festverzinsliche Wertpapiere und ist ein feststehender Begriff. Aktien oder Aktien-ETFs zählen zu den "variable income" securities, denn ihre Dividende (und Grundkapital) sind nicht fixiert.
Ob man jetzt 5% oder 10% Marktanteil eher viel oder eher wenig findet, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Man sollte beide Meinungen gelten lassen. Die grundsätzlichen Sorgen sind ja berechtigt - auch wenn es evtl. keine naheliegende Lösung für das Dilemma gibt, ist es gut, das Phänomen zu beobachten und sich evtl. Risiken bewusst zu sein.
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Eben nicht. Die Indices sind nach Börsenkapitalisierung gewichtet. Die starke Gewichtung z.B. von Techaktien ist also nicht gewünscht bei der Indexkonstruktion, sondern Folge der aktuellen Börsenbewertungen.
M.E. sagen wir das gleiche. Das ist wie die Henne und das Ei.
Diese Indizes bilden das nach, was gerade besonders stark nachgefragt wird. Sie machen jeden Trend mit und verstärken ihn zugleich. So kommt es dann, dass Microsoft und Apple fast 10% der weltweiten Marktkapitalisierung ausmachen. Hinzu kommen noch die Kriterien für die Länderauswahl, die ebenfalls Trends folgen bzw. verstärken.
Ich sage nicht, dass das schlecht ist, aber man sollte es wissen.
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Der Witz ist ja, dass sog. Debitkarten meistens ebenfalls Limits haben (pro Tag, pro Woche oder sogar pro Transaktion), völlig losgelöst vom Kontostand. Es wird halt nur direkt vom Konto abgebucht, aber nicht unbedingt der aktuelle Kontostand geprüft.
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Warum möchtest Du überhaupt eine PKV abschließen? Geht es Dir darum, für den Krankheitsfall gut vorzusorgen, dann ist Deine Strategie dafür viel zu kurzfristig gedacht und m.E. langfristig ein Rezept für ein Desaster (völlig ungeeignet).
Oder geht es Dir nur darum, im Moment, d.h. die nächsten 1-3 Jahre möglichst wenig Geld für eine Versicherung auszugeben, weil Du ja jetzt im Moment gerade "gesund" bist?
Dann scheint die Strategie viel zu teuer (schon wegen der PKV-Altersrückstellungen) im Vergleich zu einer reinen Reiseversicherung auf Minimalniveau für Kurzaufenthalte in Deutschland mit garantiertem Ablaufdatum (= danach keine Versicherung mehr und evtl. je nach Gesundheitszustand auch keine Chance mehr, Dich außerhalb eines Sozialtarifs noch einmal neu zu versichern).