Nach dem 18. Geburtstag weiterhin Zugriff auf Konto vom Kind

  • Hier zeigt sich eine der Schwächen dieses Mediums. Im persönlichen Gespräch wäre man spätestens nach 30 Minuten mit "jeder hat seine Meinung" auseinandergegangen, hier gibt es die Optionen "nahezu mühelos weiterköcheln lassen" oder "hochschaukeln mit wenig bremsenden Faktoren", auch Kombinationen sind möglich.

    Neid kann ein mächtiger Emotionsantrieb sein, der dazu führt, dass Menschen sich mit anderen vergleichen und sich in ihrer eigenen Wahrnehmung benachteiligt fühlen. In solchen Situationen kann der Neidende versucht sein, die Person, die er als überlegen empfindet, herabzusetzen oder in ein negatives Licht zu rücken, um sich selbst besser zu fühlen oder um die vermeintliche Bedrohung für das eigene Selbstwertgefühl zu mindern.

  • Nach diesem ganzen Hintergrund sehe ich ehrlich gesagt das Problem noch weniger. Eure Tochter bekommt doch sowieso das Rundum-Sorglos-Paket. Selbst wenn sie das angesparte Geld für irgendeinen Quatsch raushaut, ihr habt Geld ohne Ende. Und sie ist auch bisher schon sorgenfrei bis verwöhnt aufgewachsen, hat vielleicht also auch gar nicht das Bedürfnis, sich von dem Geld mit 18 irgendein Luxus-Konsumgut zu leisten.


    Sprecht mit ihr, bereitet sie vor, und vertraut auf eure Erziehung und finanzielle Bildung, dann wird das schon gut gehen. Und wenn sie einfach der Typ ist, der Geld gerne ausgibt, wird sich da bis in ein paar Jahren auch nichts ändern.

  • Es ist bedauerlich, dass dein Beitrag scheinbar nur darauf abzielt, Provokationen

    Es ist bedauerlich, wie du dich hier gibst. Du stellst eine auf den ersten Blick durchaus berechtigte Frage und erhältst eine Antwort, die dir nicht gefällt. Du reagierst sogar pampig, wenn Kritik kommt.

    Dann holst du irgendwann die "Ich bin Pädagoge, also bin ich auch der einzig Wissende, wenn es um Erziehung geht und ihr habt alle keine Ahnung"-Keule raus. Scheinbar bist du wohl doch im falschen Beruf, wenn du es nicht schaffst, deine Tochter in 18 Jahren das Grundwissen für Finanzen beizubringen. Und dann ist es auch noch Nummer 3, die ersten Beiden Kinder müssen dich ja entweder ziemlich enttäuscht haben oder da hat die Finanzerziehung durch dich auch nicht funktioniert. Wir hast du es denn bei den anderen Kindern gehandhabt, dass du da scheinbar nicht dieses Problem hattest?


    Abschließend kommst du dann noch um die Ecke, dass deine Tochter ja alles für Studium etc. bekommen würde. Für mich hört sich das aber eher nach stark gepolstertem goldenen Käfig an. Kann man machen, muss aber auch andere Meinungen akzeptieren.


    So, just my 50 Cent. Triff deine Entscheidungen, werde aber nicht pampig oder beleidigt, wenn andere Personen (auch deine Tochter) diese Entscheidung nicht mitgehen und es anders sehen. Du bist nicht der Allwissende und Allmächtige!

  • Hier zeigt sich eine der Schwächen dieses Mediums. Im persönlichen Gespräch wäre man spätestens nach 30 Minuten mit "jeder hat seine Meinung" auseinandergegangen, hier gibt es die Optionen "nahezu mühelos weiterköcheln lassen" oder "hochschaukeln mit wenig bremsenden Faktoren", auch Kombinationen sind möglich.

    Daumen hoch. Vielleicht wäre die"erledigt" - Funktion doch nicht so schlecht.


  • User29

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Ungeachtet der etwas merkwürdigen Beiträge des TE, gibt es auf die Eingangsfrage natürlich noch eine, fiese aber sehr verbreitete, Antwort: Druck.


    Rein rechtlich gehören Depots und Festgelder der Tochter. Die Eltern sind außerdem darüber hinaus verpflichtet, ihr einen ersten Berufs- oder Studienabschluss zu finanzieren. Auch wenn sie mit 18 beschließt, die angesparte Kohle dem örtlichen Tierheim zu spenden.


    Aber: in diesem Fall scheint ja durchaus weiteres Geld vorhanden zu sein, dessen sie langfristig eben nur dann habhaft werden wird, wenn sie sich in Finanzdingen verständig zeigt und eben nicht mit 18 alles ausgibt. Das kann man klar kommunizieren.


    (Und nein, bei meinen eigenen Kindern werde ich dieses Mittel hoffentlich nicht anwenden müssen

    Wir arbeiten zumindest an einer vernünftigen Finanzerziehung, sind aber keine Pädagogen, ob das klappt?)

  • Es gibt da durchaus eine Variante: Sich am 18. Geburtstag das Guthaben abtreten zu lassen. In Verbindung mit der "Solange du deine Füße unter meinen Tisch streckst"-Karte könnte das funktionieren.

    Ob man das so tun möchte, ist eine andere Frage.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:


    § 1825 BGB - Einwilligungsvorbehalt - dejure.org

    Richtig. Man muss nur richtig subsumieren - im zitierten Paragraphen geht es um Minderjährige, in meinem Beitrag nicht.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.


    Grover Norquist

  • Welches Vertragsverhältnis sollte einer solchen "Abtretung" zu Grunde liegen und weshalb sollte ein erwachsenes Kind ihr zustimmen?


    Wenn es gegenleistungslos sein soll (Schenkung), müssten die Eltern auch Schenkungssteuer bezahlen. "Solange Du die Füße unter meinen Tisch stellst" bedeutet, dass die Eltern im Zweifel unterhaltspflichtig sind - und zwar ohne finanzielle Gegenleistung des Kindes.


    Wenn das Kind schon auf eigenen Füßen steht und selbst Geld verdient, wird es den Eltern hoffentlich den berühmten "Vogel" zeigen.

  • Ich meinte, wer "das Kind" vom Geldausgeben abhalten will, der muss schwere Geschütze auffahren. (Mit entsprechenden Einschränkungen.)

    Das wäre glaube ich mit Kanonen auf Spatzen...



    Wenn es gegenleistungslos sein soll (Schenkung), müssten die Eltern auch Schenkungssteuer bezahlen.

    Abzüglich eines Freibetrags von 20.000 €. Und wenn die Abtretung z.B. zur Absicherung eines Darlehens über den Kauf des ersten Kfz dient, dann ist es ja nicht gegenleistungslos...

    Welches Vertragsverhältnis sollte einer solchen "Abtretung" zu Grunde liegen und weshalb sollte ein erwachsenes Kind ihr zustimmen?

    Es braucht kein zugrundeliegendes Vertragsverhältnis. Man könnte aber z.B. den Kauf des ersten PKW des Kindes als Darlehen deklarieren und mit der Abtretung absichern.

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    Grover Norquist

  • Es braucht kein zugrundeliegendes Vertragsverhältnis. Man könnte aber z.B. den Kauf des ersten PKW des Kindes als Darlehen deklarieren und mit der Abtretung absichern.

    Das beantwortet immer noch nicht die Frage, weshalb das Kind freiwillig ein Darlehen aufnehmen und dafür sein eigenes Vermögen an die Eltern abtreten sollte.


    Das geht noch nicht mal bei einem minderjährigen Kind ohne Beteiligung des Vormundschaftsgerichts. Warum sollte ein volljähriges sich seine autonomen Entscheidungen von den "Alten" als irgendetwas "deklarieren" lassen, was es weder will noch braucht?

  • Das beantwortet immer noch nicht die Frage, weshalb das Kind freiwillig ein Darlehen aufnehmen und dafür sein eigenes Vermögen an die Eltern abtreten sollte.

    Zum Beispiel weil das eigene Vermögen gerade nicht greifbar ist (Stichwort Festgeld)



    Und irgendwann mit mehr Erfahrung merkt das Kind dann, dass seine eigenen Eltern es mit 18 übervorteilt haben. Da kommt dann Freude und richtig viel Vertrauen auf....

    Es bekommt sein Geld doch, nur später. Und wenn ich mir diverse Anschaffungen von 18-jährigen anschaue, wären einige davon ihren Eltern dankbar...


    BTW: Gefragt war nur nach rechtlichen Möglichkeiten. Die moralische Wertung mag jedem selbst überlassen sein.

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    Grover Norquist

  • Zum Beispiel weil das eigene Vermögen gerade nicht greifbar ist (Stichwort Festgeld)

    Wenn das Festgeld von den Eltern (u.U. treuwidrig) vereinbart wurde, lohnt sich mit Eintritt der Volljährigkeit evtl. eine Nachfrage bei der Bank. Fragen kostet nichts und die Bank möchte junge Kunden ja vermutlich halten.


    Im Notfall kann das Kind auch einfach Bürgergeld beantragen - spätestens dann lassen sich Festgelder auch ohne Kulanz der früheren Bank vorzeitig kündigen:
    https://www.finanztip.de/daily…digen-wann-das-doch-geht/


    Frage ist, ob man als Elternteil so eine Eskalation der Beziehung provozieren möchte.

  • Frage ist, ob man als Elternteil so eine Eskalation der Beziehung provozieren möchte.

    Ich sehe da nicht unbedingt eine Eskalation, wenn man miteinander redet.

    Wenn das Kind weiß, dass es sein Geld bekommt, aber eben später, dafür keine großen Verrenkungen machen muss und die Eltern eben das Fahrzeug bezahlen statt dem Kind - wo siehst du da ernsthaft ein Problem?

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    Grover Norquist

  • Ich sehe da nicht unbedingt eine Eskalation, wenn man miteinander redet.

    Wenn das Kind weiß, dass es sein Geld bekommt, aber eben später, dafür keine großen Verrenkungen machen muss und die Eltern eben das Fahrzeug bezahlen statt dem Kind - wo siehst du da ernsthaft ein Problem?

    Das Problem ist die Bevormundung. Wenn ich volljährig bin, höre ich meinen Eltern zwar noch gerne zu, treffe meine Entscheidungen aber selber. Umgekehrt würden die Eltern sich das ja auch nicht gefallen lassen.

  • Das Problem ist die Bevormundung. Wenn ich volljährig bin, höre ich meinen Eltern zwar noch gerne zu, treffe meine Entscheidungen aber selber. Umgekehrt würden die Eltern sich das ja auch nicht gefallen lassen.

    Wie gesagt, deshalb redet man ja miteinander. Und das Kind hat ja keinen Nachteil, sondern bekommt einen Kredit von den Eltern (den man zum nächsten Geburtstag ja schenken kann).

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    Grover Norquist

  • Zu der Frage ob es sinnvoll ist Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen Geld zu schenken und gleichzeitig die Kontrolle behalten zu wollen kann ich nicht viel beitragen. Da mag es durchaus nachvollziehbare Gründe geben, das dürfte sehr individuell sein. Da dies aber ein Finanzforum ist und kein Lebensberatungsforum:

    Wenn die Summe bzw. das Vermögen der Familie hoch bis sehr hoch ist wird das häufig über ein GmbH&Co KG Konstrukt umgesetzt. Die Eltern gründen die Gesellschaft(en), bringen Vermögen in die KG ein und schenken dem Nachwuchs die Kommanditanteile. Sie selbst sind Geschäftsführer der GmbH und haben somit das alleinige Sagen. Parallel dazu eine testamentarische Verfügung. Das macht natürlich nur Sinn wenn die Zahl ein paar Nullen mehr hat und es vorrangig darum geht Vermögen frühzeitig und erbschaftssteuerschonend auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Das erkauft man sich aber mit sehr hohem administrativen Aufwand bei Gründung der Gesellschaften und später bei der Verwaltung (Jahresabschlüsse etc.). Ich rate daher bei Summen im 4-5stelligen Bereich dringend von solchen Konstrukten ab. Da freuen sich dann nur Rechts- und Steuerberater sowie Notare drüber...