Beiträge von Saxum

    Ich habe keine Erfahrungen mit dem DentOptimal an sich, ich hatte das aber im Rahmen meiner Recherchen für mich entdeckt und hatte auch kurz Kontakt da wurde mir (unverbindlich) bestätigt, dass das auch im Zusammenspiel mit der Beihilfe kompatibel ist.

    Ich zitiere mal, jedoch ohne Gewähr für die Aussagen, natürlich:

    "Wie die Beihilfe bzw. die PKV leistet ist nicht für uns relevant. Wichtig, so wie in den AVB beschrieben ist, dass jemand leistet. Daraufhin zahlen wir (Anm.: die Würzburger) für eine entstandene Eigenbeteiligung die versicherte Leistung vom Rechnungsbetrag."

    Folgendes Beispiel:

    Bei einem fiktiven Rechnungsbetrag von 7.000 € mit der Variante 25 % Dent Optimal werden maximal 1.750 € erstattet.

    Wenn der Kunde von der PKV und der Beihilfe zusammen beispielhaft jetzt nur 5.000 € bekommt, würde die Würzburger noch 1.750 € leisten. Es blieben dann wohl 250 € Eigenbehalt.

    Wenn er jedoch von den beiden zusammen beispielhaft stattdessen 6.000 € bekommt, würde die Würzburger dann 1.000 € leisten. Ein Eigenbehalt entfiele hier.

    Die Prozentualen Werte beziehen sich auf den Rechnungsbetrag. Ich persönlich würde für eine nahezu "100%ige Deckung" dann den 20%igen Erstattungswert anvisieren.

    Beihilfe: i.d.R. 60% der Material- und Laborkosten
    PKV: i.d.R. 100% der Material- und Laborkosten

    Hier entsteht also eine rechnerische Differenz von 20% bei den Material- und Laborkosten. Weil Beihilfe 50% (Beihilfesatz) x 60% (Leistungssatz) = 30% und PKV 50% Leistungssatz, also 80%.

    Wichtig ist aber zu wissen, die Würzburger geht nach den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Privaten Krankenversicherer. Heißt die Kosten, welche die PKV übernommen hat, leistet dann auch die Würzburger. Kosten, welche die PKV hingehen nicht übernommen hat, leistet die Würzburger entsprechend auch nicht.

    Es ist also kein Tarif wo man z.B. eine über den 3,5 fachen Satz hinausgehenden Vergütung oder unbegrenzt Implantate für alle Zähne zusätzlich absichern kann, weil die PKV es gedeckelt oder ausgeschlossen hat - es geht nach den Versicherungsbedingungen bzw. Rechnungs-/Erstattungsanerkennung der PKV.

    Was der Tarif kostet weiß ich nicht, da ich ja nicht zum Abschluss kam und den Beihilfeergänzungstarif habe. Aber vielleicht kannst ja etwas dazu sagen, wenn du dort einen Tarif anfragst/abschließt, damit wir das auch mal ungefähr wissen können.

    Anbei füge ich mal die AVB der Würzburger DentOptimal anbei, die ich auch mal zugeschickt bekommen habe. Stand der AVB ist allerdings 2021, ich weiß also nicht ob das noch aktuell ist.

    Wie aber gesagt, keine Gewähr oder Erfahrungen damit, jedoch klang das für mich tatsächlich sehr interessant. Auch weil keine Gesundheitsfragen damit verbunden sind, jedoch sind natürlich trotzdem pauschal bereits angeratene oder begonnene Behandlungen, fehlende oder nicht ersetzte Zähne und Versicherungsfälle "vor Beginn" des Versicherungsschutzes nicht abgedeckt und es gibt eine Leistungsstaffel in den ersten 4 Jahren, die danach entfällt.

    Ja es ist ganz im Prinzip die Frage, ob man eine Zusatzversicherung haben will oder nicht. Man kommt in der Regel auch wunderbar „ohne“ klar.

    Man kann es sich auch denken, dass ggf mit Beihilfeergänzungstarif die Barmenia dann preislich ähnlich oder näher gelagert wäre wie die R+V man kann auch nachschauen wieviel entsprechende Zusatzversicherungen bei den gesetzlichen kosten würden.

    Für den Fall „ohne“ würde ich für Zahnersatz entweder die Würzburger mit DentOptimal anschauen oder zumindest Rücklagen bilden und natürlich Auslandskrankenversicherung, schon alleine wegen Rücktransport. Den ganzen Rest auf Beihilfeniveau bis jeweiligen Höchstsatz „sollte“ man eigentlich mEn aus der laufenden Besoldung gut stemmen können.

    Beide Krankenversicherer müssen Leistungsmäßig sich voneinander nicht verstecken.

    Nur bei R+V sind v.a. wohl Vorsorge-Kuren auf 1.800 € begrenzt, zum jeweiligen prozentualen Leistungssatz. Behandlungs-Kuren (medizinische Rehabilitation) aber nicht begrenzt.

    Es ist also eher eine Entscheidung ob man sich zusätzlich für 720 € p.a. (Bei 60 €) sich absichern mag ohne dass man jetzt so oder so blöd dasteht.

    Glaube ganz blicke ich es noch nicht. Aber angenommen ich würde nach dem Beispiel 2000€ Rente erhalten vom Versorgungswerk, würde ich dafür 414€ abgeben müssen? Egal ob und wieviel ich an Rente von der gesetzlichen RV erhalte?

    Nach derzeitigem Sachstand und meiner Kenntnis nach: Ja.

    Um das Beispiel etwas plastischer zu machen, angenommen man ist auch noch Vermieter mit 1.000 € als monatliche Mieteinnahme (oder auch andere Einnahmen), die würden in der KVdR nicht berücksichtigt werden. Ich nehme hier dabei meine vorherige Annahme von "14 % KV + 2,5 % ZV + 4,2 % PV" an, es kann aber natürlich auch 14,6 % KV sein.

    Rente: 100 €
    Versorgungswerk: 2.000 €
    Mieteinnahmen: 1.000 €

    Quelle

    Einnahmen

    KVdR

    freiwillig

    Rente

    100 €

    12,45 €

    * 12,45 €

    Versorgungswerk

    2.000 €

    414,00 €

    414,00 €

    Vermietung

    1.000 €

    0,00 €

    207,00 €

    Summen

    3.100 €

    - 426,00 €

    - 633,45 €

    * mit beantragtem Zuschuss auf den Zählbetrag der Rente bei der DRV.

    Keine Gewähr für meine beispielhafte Rechnung vor Steuern, aber so verstehe ich die Systematik.

    Ich kann es mir aber vorstellen, dass aufgrund des Einnahmenmangels vielleicht irgendwann die Mieteinnahmen auch mal bei der KVdR doch mit zu berücksichtigen wäre - es ist also keine Garantie, dass das so bleibt. Aktuell gibt es aber, soweit ich weiß, keine Bestrebungen, das ändern zu wollen.

    Hat sich geklärt. Ich dachte, da wäre noch eine Besonderheit im Paragraph 6 SGB V gewesen. War doch nicht. Also wären es nur eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit oder die Beschäftigung mit hohem Verdienst, die die KVdR aushebeln.

    Alles klar, hätte ja auch sein können dass ich irgendwas überlesen hatte.

    1. Du kannst freiwillige Beiträge beim Versorgungswerk leisten. Das unterliegt meist wenigen Beschränkungen, schau in der Satzung Deines Versorgungswerks nach, wie das geht.

    Ich halte von dieser Möglichkeit wenig.

    Ich halte es, aus monetärer Sicht für hingegen für eine „gute Anlage“, ggf. in das Versorgungswerk Mehrbeträge reinzustecken, das ist erheblich besser als in der DRV.

    Aber ein ETF ist aber tatsächlich nochmals besser, auch hinsichtlich der Flexibilität, wenn aber natürlich auch eher vergleichsweise „Risikobehafter“ (relativ).

    Ja. Aktuell 8,55%, das wären bei einer Rentenerwartung von 100 €/m 8,55 €/m.

    Grundsätzlich richtig wenn er kein Mitglied in der KVdR werden würde.

    Da er aber ja voraussichtlich Mitglied der KVdR wird, erhält er keinen Zuschuss. Das wäre nur der Fall wenn er freiwilliges Mitglied (Ausschluss aus der KVdR) oder Privat Krankenversichert wäre.

    Dafür zahlt er nur den hälftigen Beitrag auf den Zahlbetrag seiner Gesetzlichen Rente (also auf die 100 €) bei der Rente aus dem Versorgungswerk fällt der volle Beitrag an.

    Konkret wären das also wohl derzeit 2025 so ca 14% KV + 2,5 % ZV + 4,2% PV also 20,7% auf die Versorgungsbezüge.

    Das steht eigentlich so auch da im Link von Referat Janders von der DRV.

    Die Höhe der Einkünfte (im Rentenbezug) ist nicht völlig irrelevant. (siehe Ausschlussgründe unter Punkt 5)

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/For…_pdf/R0815.html

    Entschuldigung, das ist da nicht herauslesbar? Außer hier ist der Punkt "wegen einer Beschäftigung mit einem Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze"?

    Das versteht sich von selbst, aber im Ruhestand bzw. Ende der Beschäftigung fällt man normalerweise auch oft unter die JAEG, dann greift (das steht auch da) ab dem Zeitpunkt die Versicherungspflicht in der KVdR.

    Zitat: "Sofern einer der vorgenannten Tatbestände endet, besteht ab diesem Zeitpunkt eine Versicherungspflicht in der KVdR, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind."

    Sonst würde ich mich über einen Hinweis freuen?

    Wenn ich mich nicht irre, bedeutet das konkret, dass der hier dann die Aufnahme in die KVdR offensteht.

    Es ist, meiner Kenntnis nach, für die KVdR nicht ausschlaggebend ob man freiwilliges oder pflichtiges Mitglied war, es reicht die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse in der 9/10 Regelung und es kommt auch nicht darauf an "wie hoch" die Rente ist, sondern dass der Mindestvoraussetzungen für eine Rente erfüllt sind bzw. Rente tatsächlich bezogen wird.

    Die Variante freiwilliges Mitglied scheidet hier wohl bei Beitritt in die KVdR aus, es handelt sich um eine Pflichtversicherung, auch wenn man vorher durchgehend freiwillig versichert war. Freiwillig Versichert wird bzw. bleibt man wenn man die Kriterien für die KVdR nicht erfüllt.

    Ich hab das Angebot von der Nürnberger wahrgenommen, da zahl ich in einen (Versicherungs-) ETF den Mindestbeitrag 25 € / Monat rein, das ist dann für den Führerschein vom Kind später und dabei kommt damit eine "Einkommensschutz-Option" kostenfrei mit dazu.

    Das ist halt eine Option auf den Abschluss einer Schüler-/ oder Berufsunfähigkeitsversicherung je nachdem welche Option man zu welchem Zeitpunkt zieht und natürlich noch keinen Anspruch bezieht bzw. bereits die Kriterien für die jeweilige "Unfähigkeit" erfüllt.

    Ob die BU der Nürnberger "Gut" ist, kann ich nicht ganz beantworten, aber es liest sich zumindest nach den aktuellen Tarifbedingungen solide.

    Eine Unfallversicherung für das Kind habe ich auch, aber bei einer anderen Versicherung und es kam eh günstiger in einem Paket mit der ganzen Familie. Halt die Grundleistungen zu einem bezahlbaren preis und kein "must have". Da ist eine BU grds. natürlich viel sinniger und übertrifft die Unfallversicherung. Die Unfallversicherung habe ich vor allem wegen der Bergungskosten auch bei "Verdacht auf einen Unfall".

    Normalerweise würde auf dem Antrag auf dem Briefkopf so etwas stehen, siehe Abbildung

    Und beim Antwortschreiben steht so etwas in der Art:

    Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der Beschreibung nach klingt nach einem tatsächlichen Angebot zur Öffnungsaktion. Vielleicht einfach mal bei der Debeka nachfragen. Gegebenenfalls ist hier also die Munition im Sinne der Öffnungsaktion schon verschossen.

    Man könnte auch bei der Debeka nachfragen, ob der Beihilfeergänzungstarif BC trotzdem geht, nur dass halt eben hier dann die Versorgung / Behandlung "der Ohren" bzw. Hilfsmitteln dazu ausgeschlossen wird. Also nur im Beihilfeergänzungstarif, im Grundtarif läuft es ja regulär weiter.

    Was man aber immer noch probieren kann ist bei anderen Krankenversicherer (anonym) die Normalaufnahme mit Risikovorabfragen zu versuchen. Das geht immer noch, die Aussage zur Öffnungsaktion gilt nur eben für den Fall dass man die Öffnungsaktion ziehen will.

    Daher ja: Anynome Risikovorabfragen bei anderen Krankenversicherern einholen.

    Das ist schwierig zu beziffern, ich weiß auch nicht so recht, ob das „gut“ ist wenn man mehr RZ zahlen würde als mit der Öffnungsaktion.

    Anderseits wenn die Vorerkrankungen eher nicht so chronisch sind käme ggf. eine Überprüfung des RZ in etlichen Jahren in Frage nach § 41 VVG. Kann aber halt auch nicht klappen wenn das Risiko immer noch erheblich ist.


    Größten Vorteile, meiner Meinung als Laie nach, beim großen Beihilfergänzungstarif sind:


    1. Heilmittel ohne Kappung

    2. Honorarvereinbarung > 3,5

    3. Hilfsmittel (sofern beihilfefähig) und Sehhilfen (600 €)

    4. Implantate ohne Kappung


    ggf.

    5. Vorsorgeuntersuchungen ohne Kappung


    Es gibt noch ein paar Punkte mehr, aber die sind relativ vergleichbar zu anderen Ergänzungstarifen oder im Grundtarif eigentlich schon relativ ausreichend drin.


    Anderes gesagt, man kann bei jeder Krankenversicherung ohne Beihilfeergänzungstarif überleben weil man diese Summen in der Regel aus dem laufenden Einkommen stemmen kann oder halt Rücklagen dafür bilden sollte. Oder für einige Punkte wo anderes Zusatzversicherungen abschließen (zB DentOptimal für Zahnersatz und Kurtagegeld bei DKV)


    Ob diese Mehrleistungen es den höheren RZ wert sind muss man selbst wissen. Grundsätzlich hat die R+V für mich aber einen sehr soliden Top-Tarif mit dem man nicht falsch liegt

    Was eigentlich ist eine "Öffnungsaktion"?


    Eine spezielle Vereinbarung über den Verband der Privaten Krankenversicherer mit bestimmten teilnehmenden Krankenversicherungen, die den bei der Beihilfe berücksichtigungsfähigen Personen den Zugang zu den Grundtarifen und ggf. Zwei-Bett-Zimmer eröffnet, wenn aufgrund der Vorerkrankungen eine Normalaufnahme nicht oder nur zu schwindelerregenden Risikozuschlägen machbar ist. Der Risikozuschlag ist auf höchstens 30% begrenzt und meistens werden auch diese 30% abgerufen ansonsten wäre ja Normalaufnahme denkbar.

    Über die Öffnungsaktion kommen diese in genau den gleichen Grundtarif wie jeder andere, es ist kein abgetrennter „Sondertarif“. Der ist in der Regel so ausgestaltet, dass zusammen mit der Beihilfe auf dem Niveau der Beihilfeleistungen die sich überwiegend nach SGB V orientiert, dann eine 100% Absicherung gesichert ist. Dad beibehält aber natürlich weiterhin Eigenleistungen bzw. Zuzahlungen.

    Der Hintergrund ist, dass - zumindest bis „kürzlich“, in allen Ländern Beamte bei der gesetzlichen Krankenversicherung den vollen AN und AG Anteil selbst zahlen mussten. Bei einigen wird ja die pauschale Beihilfe eingeführt bzw. ist schon vorhanden. Vorher war aber da tatsächlich nichts und bei der anderen Hälfte der Länder heutzutage auch noch nicht.

    Wenn es „nur“ die Cochlea-Implantat Versorgung ist, empfehle ich tatsächlich anynome Riskovorabfragen bei anderen Krankenversicherer zu durchführen.


    Hat die Debeka die Öffnungsaktion im Rahmen des regulären Angebotes gemacht oder im Rahmen des Probeantrages?


    Falls es tatsächlich nur der Probeantrag war (steht so auf diesem bzw. dem Angebot) dann steht die Öffnungsaktion offen, falls nicht dann ist die Öffnungsaktion bei anderen Versicherungen versperrt.

    Jedoch geht immer noch die reguläre Aufnahme, daher ja der Weg mit den anynomen Risikovorabfragen.


    Jetzt mal zum Tarif der Debeka, hier jetzt auch selbst als Laie.

    Der Tarif B der Debeka würde meines Erachtens nach zusammen mit der Beihilfe alle notwendigen Leistungen im Zusammenhang mit dem CI leisten.

    Gegebenenfalls kann es zB für Akkus oder Batterien hier nur der Beihilfeanteil fällig werden. Dieser kann gegebenenfalls je nach Bundesland dann für diese beiden Leistungen um 20 weitere Prozentpunkte aufgestockt werden.


    Operation, Infekt, Ersatz, Austausch sollte alles dem Grunde nach abgedeckt sein.

    Keine Gewähr natürlich für diese Aussage, da fehlt es mir auch an Erfahrungswerten.

    Ein Verbleib in der GKV mit der Wette auf die pauschale Beihilfe (hoffentlich mal) wäre auch denkbar aber realitisch beachtet wohl zu teuer - da wäre der Basistarif günstiger aber den würd ich jetzt auch nicht empfehlen - höchstens in Not.

    Ja man kann bei Kündigung in der Regel entsprechende Zusatzversicherungen abschließen, normalerweise gibt es (zumindest in meinem Tarif) eine entsprechende Regelung, ansonsten hatte ich das Gefühl, dass die meisten Krankenversicherer das gerne so handhaben.

    Eine gesetzliche Norm die einen Anspruch auf Zusatzversicherungen sichert, kenne ich nicht, aber in der Regel führen die Krankenversicherer den bisherigen Volltarif ja gerne als Zusatztarife weiter ohne erneute Gesundheitsfragen. Vielleicht könnte man, ohne Gewähr, § 204 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 SGB V dafür hernehmen, auch wenn es eher um den Basistarif geht.

    Ich persönlich würde sicherheitshalber zu einer Anwartschaft anstelle einer kompletten Kündigung raten für den Fall der Fälle. Bei dem Vertragsalter kann es ja durchaus sein, dass auch ggf. der Standardtarif inkl. aller Altersrückstellungen soweit vorhanden (wenn man das nicht widersprochen hat) in Frage kommt falls die Familienversicherung, aus welchen Gründen auch immer wegbricht und ggf. der Weg über § 188 Abs. 4 SGB V (warum auch immer) nicht klappt.

    Danke für die Rückmeldung und egal wie die Entscheidung letztendlich ausfallen wird, so oder so man wird grundsätzlich nichts falsch machen und auf der anderen Seite ist das Gras immer in der einen oder der anderen Hinsicht Grüner.

    Falls es doch auf die Öffnungsaktion hinausläuft, kann es ggf. je nach Bund/-esland auch einen Anspruch auf Wahlleistungs-Tarif geben und den "kleinen Beihilfeergänzungstarif" kann man auch trotzdem anfragen, auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt.

    Der Probeantrag oder eine Ablehnung (zur Normalaufnahme) ist ja nicht das eigentliche Problem an sich, sondern das "Angebot der Öffnungsaktion", die dem Wortlaut nach den Antragstellenden an den ersten und einzigen Krankenversicherer bindet der das anbietet.

    Sofern eine andere Krankenversicherung aber eine Normalaufnahme mit angemessenem Risikozuschlag ohne Öffnungsaktion als passend sieht ist der Knoten gelöst. Wenn die andere Krankenversicherung aber auch nur die Öffnungsaktion anbietet, dann ist man an den ersten Versicherer wiederum gebunden.

    Daher ja der Sinn der anonymen Risikovorabfragen, die bildlich gesprochen das Angebot der Öffnungsaktion "ins Leere laufen lässt", weil keine Antragstellende*r konkret angesprochen werden kann.

    Zusammenfasst, generelle Ablehnung ist okay - Angebot der Öffnungsaktion ist "Ups - bindende Wirkung".

    Daher macht es Sinn zuerst bei der Barmenia oder jeder anderen Krankenversicherung anonym vorab zu anfragen, wie Sie jemanden zu welchen Konditionen aufnehmen würden. Nachdem man dieses Lagebild hat kann man dann für sich entscheiden, ob man den Weg mit der Debeka gehen will.

    Wie ist das bei anderen Krankenversicherer? Mit/Ohne Öffnungsaktion? Welchem Risikozuschlag? Welche Leistungen? kein/kleiner/großer Beihilfeergänzungstarif.

    Es ist nicht so dass die Debeka jetzt "schlecht" wäre, aber dieses verschließen gegenüber anonymen Risikovorabfragen ist halt richtig doof, wenn man dann konkret ein Angebot zur Öffnungsaktion bekommt.

    Die Debeka habe ich nie verstanden, dass die eine Unterschrift unter den „Probeantrag“ wollen - wo es bei fast jeder anderen Gesellschaft „täglich Brot“ ist.

    Sehe hier persönlich auch keine rechtliche Notwendigkeit, denn erst recht mit der Unterschrift ist die Voraussetzung für einen offiziellen „Antrag“ ja eigentlich erfüllt.

    Mir widerstrebt objektiv diese Vorgehensweise der Debeka oder der Vertreter hinsichtlich der „Erfordernis einer U“ auf dem Probeantrag, weil die Fachabteilung es sonst angeblich nicht bearbeiten würde / kann.

    Auch wenn die Debeka das immer wieder versichert, rein objektiv gesehen ist es natürlich eine Ablehnung mit Klarnamen / Daten und Antrag mit U.

    Aber man kann ja versuchen auf diese Aussagen zu verlassen, bestenfalls fragt die nächsten 5 Jahre niemand so genau nach und man hebt diese schriftlichen Aussagen auf. Die Gesundheitsfragen sind hier mEn eher schwerwiegender, aber ja das gehört auch do alles zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten.

    Den Beihilfetarif bei entfall der Voraussetzungen unbedingt innerhalb der 6 Monats-Frist auf 100% hochskalieren lassen und aus diesem Sprungbrett raus dann entweder Anwartschaft abschließen oder in einen Volltarif wechseln. Das bedingt natürlich auch einen 100% Beitrag. Lässt sich ggf. ohne Gewähr umschiffen wenn man sofort anschließend Anwartschaft auf 100% abschließt.

    So vermeidet man vorneherein die "20% bzw. 80% Problematik", dann geht es bei einem potenziellen Tarifwechsel in einen Volltarif nur noch um die Mehrleistungen im Vergleich zum bisherigen Beihilfetarif auf 100%.

    Eine Anwartschaft hilft immer, egal ob man in einem Beihilfe oder einem Volltarif befindet, wie Achim sagt, es friert den Gesundheitszustand ein bzw. anderes ausgedrückt es eröffnet den Rückkehr in den bisherigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und danach kann man ja dann § 204 VVG für den internen Tarifwechsel ziehen - außerdem, soweit vorhanden, bewahrt es die bisherigen Altersrückstellungen (ab dem 21 Lebensjahr) auf, als diese zu "verschenken". Die Große Anwartschaft füttert, im gegensatz zur kleinen, die Altersrücktellungen weiter, so dass bei einem späteren Wechsel dann ggf. ein "günstiger" Tarif zur Verfügung steht, weil es ja nicht auf das neue Eintrittsalter berechnet werden muss. Insbesondere wenn man den Plan verfolgt mittel/langfristig wieder in die PKV zu gehen, lohnt sich das.

    Hier eine Frage, da hier ja ein explizite Erfahrung vorliegt, wurden alle Positionen mit dem 7fach Berechnet oder tatsächlich "nur" die Leistung des Arztes / Spezialisten alleine. Wieviel hat also daher der 7 fache Satz im Verhältnis zu den anderen Leistungen / dem Gesamtbetrag hier ausgemacht?

    Im übrigen möchte ich anmerken, dass meines Wissens nach - sofern die neue GOÄ bewilligt wird, dann wohl keine Steigerungssätze mehr geben soll. Aber ich könnte mir vorstellen dass es ggf. die Honorarvereinbarung noch gibt und die bisherigen > GOÄ Klauseln vermutlich uminterpretiert werden müssen.

    Was konkret für Erfahrungsberichte wünschst du? Grundsätzlich ist es wie bei einem Neuvertrag, man stellt einen Antrag, beantwortet die Gesundheitsfragen und schickt den Übertragungswert (in der Höhe des Basistarifs) mit. Daraus können die den Beitrag dann berechnen und prüfen, ob und falls ja wie eine Annahme möglich wäre.

    Die bisherige Krankenversicherung kündigt man zu den vereinbarten Kündigungsfristen und übermittelt dann den Versicherungsschein oder Bestätigung der neuen Krankenversicherung, da eine Kündigung nur möglich ist wenn ein (anderer) Versicherungsschluss an den bisherigen Schutz anschließen kann.

    Die neue Krankenversicherung tritt über den PKV Verband mit der bisherigen Krankenversicherung in Kontakt um die Übermittelung der Übertragungswerte im PKV System anzustoßen.

    Das wars im Prinzip.

    Ein Hinweis an dieser Stelle, es ist dem Grunde nach durchaus möglich aus dem Basistarif wieder rauszukommen, bzw. in einen Normaltarif nach § 204 VVG zu wechseln. Die Freundin kann es ja nach zB 5 Jahren etwa weil der Abfragezeitraum abgelaufen ist ohne besondere Vorkommnisse es mal mit neuen Gesundheitsfragen versuchen.

    Bei dem Alter wohl eher nicht automatisch günstiger oder ohne Risikozuschlag, aber man soll ja nichts unversucht lassen. Informieren kann man sich immer.