Den Bundeszuschuss zahlen <alle> Steuerpflichtigen, auch hier letztlich die Vorhaltepauschalen oder Freihaltepauschalen. Das ist nicht gleichzusetzten mit den Behandlungskosten, den jeder dann entsprechend nach EBM oder GOÄ abruft und von den jeweiligen Versicherungen beglichen wird.
Das Problem ist wie immer, das man die Systematik nicht ganz versteht oder es medial zu grob / verkürzt übermittelt wurde. Ein Aufreger über "GKV-Versicherte zahlten dies das" bringt eine bessere Schlagzeile als eine differenzierte Auseinandersetzung mit dem Gesetzestext.
Bezüglich der Versorgungsaufschläge in Kürze daher meines Wissens nach folgendes:
Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) war verpflichtet, die Beträge aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds unverzüglich an das jeweilige Land, in dem das Krankenhaus seinen Sitz hat, auszuzahlen. Die Länder leiteten die Zahlungen an die Krankenhäuser weiter. Das BAS hatte dem BMG unverzüglich die Höhe des gezahlten Betrags mitzuteilen. Der Versorgungsaufschlag wurden – ebenso wie die Freihaltepauschalen – aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds vorfinanziert und anschließend vom Bund erstattet.
Alles nachzulesen in § 21 KHG. Ich werde das jetzt nicht erneut aufdröseln, aber um es nochmals kurz und knapp klarzustellen. Das haben letztendlich alle unabhängig vom Versicherungsstatus gleichermaßen gestemmt.
Die Finanzierung von Krankenhäusern in Deutschland folgt dem Prinzip der dualen Finanzierung. Die Länder tragen die Investitionskosten, z. B. für bauliche Maßnahmen und die Anschaffung neuer Geräte. Die Betriebskosten, also die laufenden Kosten für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, werden von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Zudem sind die Länder für die Sicherstellung einer flächendeckenden stationären Versorgung verantwortlich.
Dass dieses duale System der Finanzierung derzeit eher ineffizient ist und die Krankenhäuser teilweise auch laufende Kosten aus den eigenen Erlösen mit aufwenden müssen, ist unbestritten. Hierfür ist tatsächlich ja die Krankenhausreform erforderlich und gerade auf dem Weg, ob diese den gewünschten Effekt bringt wird man sehen. Ein Patentrezept wird letztendlich niemand haben, selbst wenn ist dieses auch oftmals nicht "ewig gültig" denn da sind zu viele Variablen im Spiel.
Kritik meinetwegen aber, das "gegeneinanderauspielen" der beiden Systeme ist nicht zielführend und auch nicht geboten.