Wenn ich in meiner Berufstätigkeit durch solch eine Arbeitsweise meinen direkten Vorgesetzten und die Abteilungsleiterin auf den Plan rufen würde, dann wäre Feuer unterm Dach. Und das zu recht.
Wenn diese Behörde in ihrer Umständlichkeit versinkt, fehlt die Zeit an anderer Stelle. Das ist offensichtlich. Aufgrund von Geldmangel wird es nicht Geld für neue Mitarbeiter geben. Also geht es nur über die Effizienz.
Wie gesagt, der Einzelfall ist hier bedauerlich aber auch nicht per se die Regel in der öffentlichen Verwaltung. "Ob zu Recht" ist auch wiederum eine subjektive Bewertung, denn Ihnen oder auch mir liegen nicht die Informationen vor die zu dieser Verzögerung geführt haben. Wie erwähnt, in der Regel sollte aber zumindest eine Eingangsbestätigung und eine Zwischennachricht üblich sein, so wie diese auch bei uns Standard ist - da bin ich bei Ihnen.
Auch ist es kein pauschaler Hinweis auf eine etwaige "Umständlichkeit" oder eine "fehlende Effizienz". Sie sind aber sehr gerne eingeladen, in der öffentlichen Verwaltung an der Effizienz mitzuwirken und gegebenenfalls zu bemerken, dass tatsächlich Effizienz schon vorliegt.
Effizienz ist keine Stellschraube die unendlich lange gedreht werden kann. Eine überzogene "Effizienzsteigerung" führt zwangsweise zu noch mehr Überlastung, Qualitätsverlusten, sinkender Mitarbeiterzufriedenheit und sinkender Rechtssicherheit. Die weitergreifenden negativen Folgen können Sie dann gerne sich denken.
Und was die gesetzlichen Vorgaben angeht - die ist in diesem Fall so unkonkret, wie Gesetze nun mal oft sind. Also beruht die Prüfung dieser 150 € auf irgendwelchen Verwaltungsvorgaben. Und die kann man wirklich leicht ändern.
Was hier erstmal grundsätzlich erfolgt, ist ob auf die Kostenerstattung von 150 € tatsächlich ein Anspruch besteht oder nicht. Denn auch bei einer Prüfung "mit Kulanz" musste geprüft werden ob überhaupt ein Anspruch besteht - da kann man auch direkt die 150 € prüfen.
Was dann zeitgleich als "nächsten Schritt" erfolgt ist in der Regel die Prüfung, ob auf die "vollen 150 €" ein Anspruch besteht, falls nicht, wird eben nur das erstattet worauf auf ein Anspruch besteht und damit wäre man auch in der Regel unter den 150 €. Gegebenenfalls ergibt sich aus der Norm ein Ermessensspielraum dass "A" auch "a" sein darf, soweit vergleichbar, weit ist dieser aber auch nicht gestreckt.
Dass man einfach das Wort "Kulanz" in den Raum wirft, hat erstmal so keine Substanz. Denn schon allein dem Grundgesetz bindet Norm und alle Institutionen nach Art. 3 Abs. 1 GG. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet den Staat nur dazu, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.
"Wo fängt dann Kulanz und wo hört dann Kulanz auf", wäre an dieser Stelle dann eine sehr philosophische Frage. Daher: Anspruch ja oder nein? Wenn ja, für was? Dann zu dieser Höhe oder ansonsten eben alles nein.
Was könnte denn passieren, wenn der Sachbearbeiter aus Kulanz 100 € erstattet, wie vorgeschlagen? Ich werde nicht klagen, ich habe schließlich zugestimmt. Also - wer hätte konkret ein Problem damit? Ein anderer Bürger, weil die Behörde Geld gespart hat? Absurd. Ich postuliere: Niemand. Also einfach Mut haben und machen.
Mal davon abgesehen, dass wie gerade eben vorher erläutert, ja auch bei einer "Kulanz" ohnehin erstmal geprüft werden müsste ob tatsächlich ein Anspruch besteht, denn ansonsten könnte - überspitzt formuliert - jeder beliebige Kostenerstattungs-Anträge an die Behörde senden, auf die "Kulanzregelung" per Zustimmung verweisen und erhielte es (ungeprüft) erstattet.
Sie hätten damit der Behörde auch keine weitere Arbeit erspart. Es müsste sogar im Falle einer Kulanzregelung als zusätzliche Arbeit dokumentiert werden, "warum" gerade in diesem Einzelfall von der Regel abgewichen worden ist. Damit die Transparenz, die Rechtssicherheit und der Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleistet ist.
Ich postuliere daher: Rechtssicherheit für alle.