Neugeschäftskunden und Beitragsstabilität bei der Debeka und Alte Oldenburger

  • Und? Handwerksmeister sind auch "besondere Menschen", da diese einen Beruf ausüben, die ich beispielsweise bei fehlendem handwerklichen Geschick nicht ausüben könnte. Freiberufler oder Selbstständige wären auch demnach "besondere Menschen" weil diese ja auch "einfach so" in die private gehen können. CEO's sind besondere Menschen, weil diese einmal im Stuhl herumdrehen und 5 Millionen Euro verdienen?


    Denn keiner von den genannten erhält eine "besondere Wartenummer" die den oder diejenigen jetzt schneller beim Bürgeramt oder irgendeiner anderen Stelle eine bessere Behandlung gibt. Gut der CEO kann vielleicht beim Hotel aufgrund des besseren Einkommens die Präsidenten-Suite leisten und wird hofiert, alle anderen aber auch nicht.


    Diese ganze Argumentationskette ist einfach schwachsinnig und gut ist - keiner ist "besonderes" und auch unterliegen wir keinem irgendwelchen besonderen "Kastensystem" oder sonst was.


    Die Ausübung der öffentlichen Ämter bzw. der öffentliche Dienst steht tatsächlich jedem offen.

  • Nochmals ... "Beamte" sind keine "besonderen Menschen" dadurch, auch wenn diese tiefergreifende Verpflichtungen eingehen.

    Zumindest kommst Du als Beamter in diesem Thread auf eine erhebliche Drehzahl. Offensichtlich bewegt Dich das Thema.

    Es geht dabei schlichtweg um die Vorstellung, dass es im Grundgesetz verankert wurde, um eine stabile, sachkundige und loyale Verwaltung zu sichern, die unabhängig von politischen Einflüssen arbeitet.


    Die Verwaltung soll dadurch einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden und dadurch bestenfalls politische Ideen wie der "personelle Austausch von etwaigen unliebsamen verfassungsgemäßen Kräften" innert der Verwaltung sich verhindern oder zumindest sehr schwierig zu gestalten, die dann zum Ziel haben, eine gewisse Politik durchzudrücken.

    Die AfD ist nunmehr als gesichert rechtsextrem anerkannt, fragt sich halt, ob die AfD-Mitglieder unter der Beamtenschaft (von denen es gerade in Thüringen und Sachsen rein aus statistischen Gründen eine ganze Menge geben dürfte), diese Gewähr bieten.

    [Den Anspruch auf Kostenerstattung] Anspruch hat nicht nur der freiwillig gesetzliche Versicherte sondern auch der Pflichtversicherte. Das ist auch "erst seit" dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1. April 2007 in § 13 Abs. 2 SGB V möglich.

    Ein GKV-Versicherter hat den Anspruch darauf, für eine Behandlung, die er privat bezahlt hat, das erstattet zu bekommen, was die GKV dafür bezahlt hätte (abzüglich der Verwaltungskosten).


    Angesichts der Tatsache, daß ein Hausarzt pro Quartal pauschal eine kleine zweistellige Zahl Euros für alles bekommt, was er diesem Patienten zugutekommen läßt, er bei Selbstzahlern aber nach wie vor einzeln abrechnen darf, könnte der GKV-Versicherte, der eine Kostenerstattung haben möchte, ein ziemlich langes Gesicht machen, wenn er sieht, wie wenig die GKV ihm erstattet.

    Privatversicherte zahlen für ähnliche Medizinleistungen teilweise das Mehrfache dessen, das über die gesetzlichen Kassen abzurechnen ist

    Nicht wirklich, wenn man vergleichbare Sachverhalte zwischen der GOÄ mit dem 2,3 fachen Regelsatz und der EBM gegenüberstellt.

    Im ambulanten Bereich haben wir bei der GKV Kopfpauschalen. Nur ganz spezielle Leistungen können neben der Kopfpauschale einzeln abgerechnet werden.

    Runtergebrochen auf alle die Arztpraxen in Deutschland mögen vielleicht einige Probleme haben, die viele Privatpatienten haben, das groß aber eher nicht - wenn man mal einfach die Privaten wegnehmen würden.

    Typischerweise sagt der niedergelassener Hausarzt: Die Kassenhonorare reichen für die Kosten der Praxis, mein Gehalt bekomme ich von den Privaten.


    Kurz und gut, wie schon mehrfach geschrieben:


    Beamte haben eine Reihe von Privilegien hier im Land, eins davon ist die Beihilfe. Die Beamten sitzen in den Ministerien, also an den Schalthebeln der Macht. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, daß die PKV (als Privileg der Beamten) abgeschafft wird.


    Ich denke mal, wir sind mit diesem Thema durch.

    Im vorliegenden Thread geht es ja auch um etwas ganz anderes.

  • Zumindest kommst Du als Beamter in diesem Thread auf eine erhebliche Drehzahl. Offensichtlich bewegt Dich das Thema.

    Die "Drehzahl" resultiert ja auch aus Ihrer eigenen Haltung, die hier nicht geringer ist und eine grundsätzliche Ablehnung gegenüber dem Beamtentum vermuten lässt. Das lässt sich auch an den Begriffen festmachen, die Sie damit fälschlicherweise verbinden.


    Ihre Ablehnung, Ihr Wissensstand oder generell Ihre Meinung sind selbstverständlich in Ordnung. Wenn Sie diese Meinung jedoch äußern, müssen Sie auch mit entsprechenden Gegenreaktionen rechnen. Mein Anlass ist es daher, die Sachverhalte aus meiner Sicht aufzuklären und gegebenenfalls vorhandene Fehlinformationen – soweit es meinem Kenntnisstand entspricht – zu korrigieren.

    Die AfD ist nunmehr als gesichert rechtsextrem anerkannt, fragt sich halt, ob die AfD-Mitglieder unter der Beamtenschaft (von denen es gerade in Thüringen und Sachsen rein aus statistischen Gründen eine ganze Menge geben dürfte), diese Gewähr bieten.

    Die Einstufung einer Partei als extremistisch oder verfassungsfeindlich führt für einen Beamten nicht automatisch zum Verlust der Gewährleistung für das GG oder die FDGO. Allerdings ist in einem solchen Fall natürlich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass eine Überprüfung erfolgen muss – das ist korrekt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die extremistische Einstellung weiterhin besteht und ob aktive Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und/oder das Grundgesetz gerichtet sind, oder ob solche Bestrebungen zumindest wissentlich toleriert werden, ohne sich davon zu distanzieren oder ihnen entgegenzutreten. Dieses Thema ist allerdings ein anderes und hat bisher, soweit erkennbar, dem Beamtentum als Ganzes nicht geschadet. Selbstverständlich wird es Einzelfälle geben, aber das ist nicht mit dem Beamtentum an sich gleichzusetzen.

    Im ambulanten Bereich haben wir bei der GKV Kopfpauschalen. Nur ganz spezielle Leistungen können neben der Kopfpauschale einzeln abgerechnet werden.

    Die Aussage, dass es bei der GKV im ambulanten Bereich nur Kopfpauschalen gibt und nur ganz spezielle Leistungen zusätzlich einzeln abgerechnet werden können, greift zu kurz und stellt es nicht ganz korrekt dar. Das System ist deutlich komplexer als eine reine Kopfpauschale.


    Die Krankenkassen zahlen zwar eine Kopfpauschale an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Pauschale stellt ein Gesamtbudget dar, das sich an der Anzahl und dem Gesundheitszustand der Versicherten orientiert. Die Kassenärztlichen Vereinigungenverteilen dieses Gesamtbudget an die einzelnen Vertragsärzte. Dabei dient der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) als Abrechnungsgrundlage: Jede ärztliche Leistung wird nach dem EBM bewertet und in Punkte umgerechnet.


    Die Summe der Punkte aller Leistungen eines Arztes wird mit dem regionalen Punktwert multipliziert, um das Honorar zu berechnen. Somit erfolgt die Abrechnung nicht ausschließlich über eine Kopfpauschale, sondern über eine Kombination aus Budgetierung und leistungsbezogener Vergütung.


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    Beamte haben eine Reihe von Privilegien hier im Land, eins davon ist die Beihilfe. Die Beamten sitzen in den Ministerien, also an den Schalthebeln der Macht. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, daß die PKV (als Privileg der Beamten) abgeschafft wird.

    Es gibt keine "Reihe von Privilegien", ebenfalls zählt die Beihilfe auch nicht als "Privileg". Nicht nur, dass es einen zusätzlichen Bearbeitungsschritt bedeutet, es ist - etwa am Beispiel der Bundesbeihilfeverordnung - auch erkennbar an den Leistungen des SGB V orientiert und weist auch Beschränkungen, Höchstsummen, Ausschlüsse etc. auf. Es handelt sich um die gewähnte Krankenfürsorge des Dienstherren als Alternative zum AG-Anteil, da hier dieser sich Einspareffekte rechnet. Der Wechsel zur GKV berührt *nicht* die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.


    Die Private Krankenversicherung ist tatsächlich eher gegenteilig auch Thematik aufgrund der Beitragssteigerungen und Risikozuschlägen etc. heißes Thema unter der Beamten - auch in den Ministerien. Wenn die Einspareffekte nicht mehr da sind, ist es praktisch sicher, dass das schneller fallen gelassen als eine heiße Kartoffel, sobald der (negative) Break-Even-Point erreicht ist, in dem ein höheres Brutto mit den monatlichen AG-Anteilen günstiger kommt.


    Die Haushalte sind nicht "unendlich", auch wenn man das gerne sich immer so vorstellt. Nein da werden auch keine Beamte*innen gepudert, mal abgesehen von Nullrunden, Kürzungen, et. centra. Diese ganze Mythenbildung um das Beamtentum ist schlichtweg nervig.


    Oder anders ausgedrückt: Wenn es so vermeintlich das Paradies ist, bitte kommen Sie, bitte Bewerben Sie bei uns. Fachkräfte werden bei uns ebenfalls händeringend gesucht und dann können. Bitte! Wirklich!

    Ich denke mal, wir sind mit diesem Thema durch.

    Im vorliegenden Thread geht es ja auch um etwas ganz anderes.

    Tatsache, aber anderseits können Ihre Behauptungen auch nicht "ohne weiteres" so stehen gelassen werden. Ansonsten bin ich aber bei Ihnen, wir sind mit dem Thema hier gerne durch.

  • Dieses Thema ist allerdings ein anderes und hat bisher, soweit erkennbar, dem Beamtentum als Ganzes nicht geschadet.

    Naja.

    Man hört landauf landab Klagen darüber, dass Behörden überlastet seien und ihnen das Geld fehle. Die Behördenleiter und Abteilungsleiter (üblicherweise Beamte) haben es offenbar nicht hinbekommen, ihre Arbeitsweise so zu gestalten, dass es auch nur in Ansätzen zeitgemäß wäre. Das hat zwar nichts mit den gesichert Rechtsextremen zu tun, aber unkritisch gegenüber den Beamten zu argumentieren, wird der Sache sicher nicht gerecht.

  • Naja.

    Man hört landauf landab Klagen darüber, dass Behörden überlastet seien und ihnen das Geld fehle. Die Behördenleiter und Abteilungsleiter (üblicherweise Beamte) haben es offenbar nicht hinbekommen, ihre Arbeitsweise so zu gestalten, dass es auch nur in Ansätzen zeitgemäß wäre. Das hat zwar nichts mit den gesichert Rechtsextremen zu tun, aber unkritisch gegenüber den Beamten zu argumentieren, wird der Sache sicher nicht gerecht.

    Das ist kein konkretes Problem des "Beamtentums" an sich, sondern dann an dieser Stelle der öffentliche Dienst im großen und ganzen. Die Behördenleiter und Abteilungsleiter sind auch größtenteils Angestellte und nicht nur Beamte, beides hält sich im öffentlichen Dienst die Waage, wobei Angestellte regelmäßig überwiegen. Aber selbst wenn das hat aber keinen Unterschied darauf wie die Verfahren geregelt sind.


    Die Arbeitsweisen wird dem Grunde nach nicht von den Behördenleitern gestaltet, sondern von den Gesetzgebern. Da ist dann die Frage, wie die gesetzte Norm oder Richtlinie konkret zu umsetzten ist und da sind dann auch Elemente der Verhältnismäßigkeit und des "Check & Balance" zu berücksichtigen, dass keine einzelne Person etwas alleine entscheidet, was zu Gunsten oder Ungunsten jemanden selbst oder einer Gruppe auswirkt.

    Die Überlastung und dass das Geld fehlt ist eine konkrete Folge des engen Haushaltes, hier kann man beispielsweise also kein neues Personal einstellen, was dann der Überlastung in den Betroffenen Bereichen abhelfen würde dazu kommt es auch dass der öffentliche Dienst im "Ringen um Fachkräfte" leider auch nicht so erfolgreich ist und auch nicht die Bewerber erhält, die er tatsächlich dringend benötigt.


    Konkret kann ich etwa bei mir behaupten, dass wir sehr viele elektronische Mittel verwenden (weniger Papierausdruck, digitale Unterschriften, elektronische Akten, beschränkte Nutzung von interner KI bzw. Automatismen, verkürzte Umlaufzeiten etc.) dafür wurden auch etliche Normen angepasst, jedoch kollidiert das trotzdem noch mit der Überlastung.


    Der öffentliche Dienst bietet vor allem Dienstleistungen an, auf die entweder eine Vielzahl von Bürger*innen einen Anspruch hat oder er muss Ansprüche durchsetzen, die im gesellschaftlichen Interesse liegen.


    Wir sprechen hier immerhin von Rechten, die den Menschen zustehen, oder von Rechtsansprüchen, die bestehen. Ebenso geht es um Angelegenheiten der Leistungs-, Bedarfs- und Eingriffsverwaltung sowie der Gefahrenabwehr, die Eingriffe in die Rechte anderer Menschen bedeuten. Darüber hinaus betrifft es den wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, die auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie in einzelnen Teilbereichen separat unabhängig voneinander bestehen.


    Das alles sind Verfahren und Hintergründe, die nicht mit einem „Produkt“ vergleichbar sind, das man beliebig mit den üblichen unternehmerischen Geist skalieren kann, zudem ja noch das unabdingbare "Mehr-Augen-Prinzip" bzw. "Befugnisbeschränkung" und "Zugänglichkeit" eines demokratischen Rechtsstaates mit reinfließt.


    Das ist nichts man einfach im Supermarkt kauft und fertig.

  • Das ist kein konkretes Problem des "Beamtentums" an sich, sondern dann an dieser Stelle der öffentliche Dienst im großen und ganzen.


    (...)

    Ich mach dir mal ein einziges konkretes Beispiel:

    Ich hatte eine Kostenerstattung beantragt in Höhe von ca. 150 €. Weil der Sachbearbeiter einfach überhaupt nicht reagiert hat - keine Eingangsbestätigung, einfach gar nichts - und das in vorherigen Fällen auch schon so war, teilweise über Monate, habe ich das zum Amtsleiter eskaliert. Das wäre nicht nötig gewesen, hätte der Sachbearbeiter 30 Sekunden für eine E-Mail an mich investiert ("Danke für Ihre Anfrage. Ich komme gerne bis zu Datum xyz darauf zurück") und macht das dann auch. Noch besser wäre es, wenn man eine automatisierte E-Mail-Antwort eingerichtet hätte, wie es jedes Startup hat. Und Stand der Technik im Jahr 2025 wäre es, wenn diese Verwaltung ein Ticketsystem hätte.


    Der Amtsleiter ist natürlich zunächst nicht direkt ansprechbar, also ging es über seine Assistenz.

    Die Klärung des Vorgangs hat also intern 4 Personen involviert - Amtsleiter, Assisztenz des Amtsleiters, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter. Am Ende habe ich noch 2 Schreiben dazu bekommen, beide mit Postzustellung.

    So.

    Ich wette jeden Betrag, dass die internen Kosten (aufgewendet in Arbeitszeit), die beantragten 150 € bei weitem überstiegen haben.

    Und dann beschweren sich die Behörden über Überlastung und fehlendes Geld.


    Der aufwandsärmste Weg wäre gewesen, den Betrag unkommentiert zu überweisen. Der zweitaufwandsärmste Weg wäre gewesen, mir eine E-Mail zu schreiben "wir sind nicht sicher, wie das zu handhaben ist. Da die Prüfung unverhältnismäßig aufwändig wäre, bieten wir Ihnen an, aus Kulanz 100 € zu erstatten". Hätte ich sofort akzeptiert, da ich keinerlei Lust habe, mich in meiner Freizeit mit derartigem Quatsch zu befassen.

    Man hat aber den Weg gewählt, der am meisten internen Aufwand und die höchsten internen Kosten verursacht. Tja. Natürlich müssen Behörden gerade in solchen Fragestellungen wie hier beschrieben unternehmerisch denken. Arbeitszeit ist ganz unmittelbar Geld. Immer.


    Jetzt wird es richtig politisch: Das Gerechtigkeitsempfinden der Behörden deckt sich nicht (mehr) voll mit dem der Bürger und das ist ein Faktor, der zum derzeit herrschenden Unmut beigetragen hat. Gerechtigkeit schafft man nicht dadurch, dass man jeden Cent eines Bürgers in akribischer Detailarbeit mehrfach umdreht, daneben aber noch nicht mal merkt, wenn zig Milliarden durch Cum Ex "verloren gehen". Behörden verschanzen sich gerne hinter angeblichen gesetzlichen Vorgaben. Wo ist denn das Gesetz, dass von einer Behörde gefordert hat, die CumEx-Milliarden nicht zu bemerken? Gibts natürlich nicht, war bewusst zugespitzt.

  • Jetzt wird es richtig politisch: Das Gerechtigkeitsempfinden der Behörden deckt sich nicht (mehr) voll mit dem der Bürger und das ist ein Faktor, der zum derzeit herrschenden Unmut beigetragen hat. Gerechtigkeit schafft man nicht dadurch, dass man jeden Cent eines Bürgers in akribischer Detailarbeit mehrfach umdreht, daneben aber noch nicht mal merkt, wenn zig Milliarden durch Cum Ex "verloren gehen". Behörden verschanzen sich gerne hinter angeblichen gesetzlichen Vorgaben. Wo ist denn das Gesetz, dass von einer Behörde gefordert hat, die CumEx-Milliarden nicht zu bemerken? Gibts natürlich nicht, war bewusst zugespitzt.

    Und genau das ist eben ein politisches Problem. Denn im Gegensatz zum Cum Ex, wird sich der Sachbearbeiter o.Ä. nicht darauf verlassen können, dass sich z.B. ein Olaf Scholz schützend vor ihn stellt, wenn er "kulant" ist, und sich ggf. an Dinge nicht erinnern kann.

  • Und genau das ist eben ein politisches Problem. Denn im Gegensatz zum Cum Ex, wird sich der Sachbearbeiter o.Ä. nicht darauf verlassen können, dass sich z.B. ein Olaf Scholz schützend vor ihn stellt, wenn er "kulant" ist, und sich ggf. an Dinge nicht erinnern kann.

    Auch im Falle meiner 150 € würde das nicht der Sachbearbeiter im Alleingang entscheiden, sondern der Abteilungsleiter würde seinem Amtsleiter einen allgemeinen Vorschlag machen, wie man mit solchem Kleinkram so umgeht, dass die Bearbeitung nicht unverhältnismäßig viel Zeit in Anspruch nimmt und der bespricht das mit seiner politischen Führung.


    Mir ist schon klar, dass z.B. beim Bürgergeld/ALG2 ziemlich eindeutig ist, welche Unterlagen der Antragsteller vorzulegen hat, was der Sachbearbeiter prüft und was wie zu berücksichtigen ist. Das ist oft genug gemacht worden.

    Cum Ex ist an den Behörden vorbei gestaltet worden. Und das ist doch die entscheidende Frage - wie muss eine Finanzverwaltung aufgestellt sein, dass sie solche Vorgänge, bei denen es um Milliarden geht, zuverlässig bemerkt und das mit den bestehenden finanziellen und personellen Mitteln.

  • Cum Ex ist an den Behörden vorbei gestaltet worden. Und das ist doch die entscheidende Frage - wie muss eine Finanzverwaltung aufgestellt sein, dass sie solche Vorgänge, bei denen es um Milliarden geht, zuverlässig bemerkt und das mit den bestehenden finanziellen und personellen Mitteln.

    Es wurde bemerkt. Es wird nicht konsequent dagegen vorgegangen. Rückforderungen wurden bewusste verschleppt. Ähnliche Dinge laufen weiter (Cum-Cum).


    Man muss es auch wollen, danach können wir uns ums können kümmern.

  • Die "Drehzahl" resultiert ja auch aus Ihrer eigenen Haltung, die hier nicht geringer ist und eine grundsätzliche Ablehnung gegenüber dem Beamtentum vermuten lässt. Das lässt sich auch an den Begriffen festmachen, die Sie damit fälschlicherweise verbinden.


    Ihre Ablehnung, Ihr Wissensstand oder generell Ihre Meinung sind selbstverständlich in Ordnung. Wenn Sie diese Meinung jedoch äußern, müssen Sie auch mit entsprechenden Gegenreaktionen rechnen. Mein Anlass ist es daher, die Sachverhalte aus meiner Sicht aufzuklären und gegebenenfalls vorhandene Fehlinformationen – soweit es meinem Kenntnisstand entspricht – zu korrigieren.

    Es ist auf eine Art ein Vergnügen, Deine Texte zu lesen.


    Dein hoheitlicher Ton, die bewußte Distanz, die Erbsenzählerei, das Ignorieren jeder Gegenrede in der Sache und das axiomatische Beharren auf Deinen Standpunkten entspricht genau dem, wofür Beamte weithin berüchtigt sind. Du bist offensichtlich ein ausgeprägter Vertreter Deines Standes.


    Wie ich lese, arbeitest Du Dich gerade in gleicher Art an andiii_98 ab. Du wirst mich also weiter unterhalten, auch wenn ich Dir selbst nicht mehr antworte.

  • Ich mach dir mal ein einziges konkretes Beispiel:

    Ich hatte eine Kostenerstattung beantragt in Höhe von ca. 150 €. Weil der Sachbearbeiter einfach überhaupt nicht reagiert hat - keine Eingangsbestätigung, einfach gar nichts - und das in vorherigen Fällen auch schon so war, teilweise über Monate, habe ich das zum Amtsleiter eskaliert. Das wäre nicht nötig gewesen, hätte der Sachbearbeiter 30 Sekunden für eine E-Mail an mich investiert ("Danke für Ihre Anfrage. Ich komme gerne bis zu Datum xyz darauf zurück") und macht das dann auch. Noch besser wäre es, wenn man eine automatisierte E-Mail-Antwort eingerichtet hätte, wie es jedes Startup hat. Und Stand der Technik im Jahr 2025 wäre es, wenn diese Verwaltung ein Ticketsystem hätte.


    Der Amtsleiter ist natürlich zunächst nicht direkt ansprechbar, also ging es über seine Assistenz.

    Die Klärung des Vorgangs hat also intern 4 Personen involviert - Amtsleiter, Assisztenz des Amtsleiters, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter. Am Ende habe ich noch 2 Schreiben dazu bekommen, beide mit Postzustellung.

    Über den Sachverhalt der 150 € kann ich hier nichts sagen, da ich ja nicht an dem Verfahren oder der Hintergründe beteiligt war. Eigentlich ist aber, zumindest bei uns, usus dass eine automatische Nachricht den Eingang bestätigt und nach zwei bis drei Wochen unaufgefordert eine Zwischennachricht erfolgt. Dass es natürlich an einigen Stellen nicht optional funktioniert will ich auch nicht bestreiten, ist aber auch nicht pauschal auf alles umzumünzen.


    Jedoch in dieser Aufregung bitte ich auch darum einen möglichen Umstand zu berücksichtigen, nämlich dass Ihre Nachricht / Anliegen / Antrag eben nicht der einzige war, sondern in eine weitere Reihe von anderen Anliegen anderer Menschen einreiht und hier es dann möglicherweise je nach Sachbearbeiter und Fallumfang dann zu Rückstaus kommen kann.


    Denn genau dieser Aspekt wird immer gerne aus den Augen verloren, man ist nicht der einzige mit einem Anliegen. Aber ich bin grundsätzlich ganz bei Ihnen denn "so lange" sollte das echt nicht dauern bzw. zumindest eine Zwischennachricht gehört zum "guten Ton".

    Der aufwandsärmste Weg wäre gewesen, den Betrag unkommentiert zu überweisen. Der zweitaufwandsärmste Weg wäre gewesen, mir eine E-Mail zu schreiben "wir sind nicht sicher, wie das zu handhaben ist. Da die Prüfung unverhältnismäßig aufwändig wäre, bieten wir Ihnen an, aus Kulanz 100 € zu erstatten". Hätte ich sofort akzeptiert, da ich keinerlei Lust habe, mich in meiner Freizeit mit derartigem Quatsch zu befassen.

    Man hat aber den Weg gewählt, der am meisten internen Aufwand und die höchsten internen Kosten verursacht. Tja. Natürlich müssen Behörden gerade in solchen Fragestellungen wie hier beschrieben unternehmerisch denken. Arbeitszeit ist ganz unmittelbar Geld. Immer.

    Eine "Kulanzleistung" ist schon nicht möglich, da die zugrundeliegenden Normen in der Regel diesen Spielraum nicht vorsehen. Also selbst wenn der Sachbearbeiter so gerne die Kulanz gebilligt hätte, hat er den Ermessensspielraum aufgrund der fehlenden Norm / Regelung dafür nicht. Das gilt ebenfalls für "Kleinkram" im Umgang mit Steuergeld und Verantwortung gibt es eben dieses "Spiel mit dem Geld nicht" entweder es besteht tatsächlich ein Anspruch oder nicht.

    Man hat aber den Weg gewählt, der am meisten internen Aufwand und die höchsten internen Kosten verursacht. Tja. Natürlich müssen Behörden gerade in solchen Fragestellungen wie hier beschrieben unternehmerisch denken. Arbeitszeit ist ganz unmittelbar Geld. Immer.

    Daher werden die internen Kosten werden entgegen Ihrer Behauptung nicht mal von den beantragen 150 € Tangiert, da es wie erwähnt nicht das einzige Anliegen ist das zu bearbeiten ist. Die Arbeitszeit nun mal nicht heruntergebrochen Ihr Anliegen als alleinstehendes Bearbeitung.


    Jetzt wird es richtig politisch: Das Gerechtigkeitsempfinden der Behörden deckt sich nicht (mehr) voll mit dem der Bürger und das ist ein Faktor, der zum derzeit herrschenden Unmut beigetragen hat. Gerechtigkeit schafft man nicht dadurch, dass man jeden Cent eines Bürgers in akribischer Detailarbeit mehrfach umdreht, daneben aber noch nicht mal merkt, wenn zig Milliarden durch Cum Ex "verloren gehen". Behörden verschanzen sich gerne hinter angeblichen gesetzlichen Vorgaben. Wo ist denn das Gesetz, dass von einer Behörde gefordert hat, die CumEx-Milliarden nicht zu bemerken? Gibts natürlich nicht, war bewusst zugespitzt.


    Ja "Cum-Ex" konnte dem bisherigen Kenntnisstand nach passieren, weil eine Kombination aus einer steuerlichen Gesetzeslücke, komplexen und undurchsichtigen Finanztransaktionen, mangelhafter Kontrolle durch die Finanzbehörden und systemischen Schwächen im Steuerrecht ausgenutzt wurde. Daraus wurden auch entsprechende Lehren gezogen, die Norm zur Kapitalertragssteuer wurde präzisiert und die Lücke wurde geschlossen oder zumindest erschwert verbunden mit verschärften Melde- und Dokumentationspflichten, Kontrollen, Strafverfolgung und so weiter und so fort. Es ist ja nicht so, dass daraus keine Änderungen erfolgt sind. Es wurde halt vorher viel auf Selbstverpflichtung und ein "korrektes Verhalten" gesetzt, was jetzt natürlich missbraucht worden ist. Blöd, aber so ist es nun mal passiert. Behörden können und dürfen nur innerhalb der gesetzten gesetzlichen Normen und Grenzen aktiv werden. Wenn die Norm einen illegalen Missbrauch zulässt, der sich hinter einem komplexen System versteckt, den man nicht auf den ersten Blick erkennt, spricht das nicht gegen die Arbeit der Finanzbehörden. Hier sind ja auch Änderungen Erfolgt, die solche Fälle künftig frühzeitig erkennen können.


    Alles ist immer ein "Wettstreit" zwischen diejenigen mit krimineller Energie und diejenigen die solches zu verhindern versuchen. Genauso wie mit den Hackern die versuchen alle erdenklichen Sicherheitslücken zu finden und den Betriebssystemunternehmen die dem hinterherrennen, Menschen die versuchen das Selbstbedienungs-Kassen umzugehen und der Überwachung / Stichprobenartigenkontrollen. Das ist alles nichts neues und natürlich nicht zufriedenstellend, aber tatsächlich leider so.


    Dein hoheitlicher Ton, die bewußte Distanz, die Erbsenzählerei, das Ignorieren jeder Gegenrede in der Sache und das axiomatische Beharren auf Deinen Standpunkten entspricht genau dem, wofür Beamte weithin berüchtigt sind. Du bist offensichtlich ein ausgeprägter Vertreter Deines Standes.

    Der Versuch den Sachverhalt möglichst sachlich und faktenbasiert zu erläutern hat nichts mit einem hoheitlichen Ton zu tun. Aber wir wissen ja alle auch schon längst, dass hier von Ihnen "um jeden Preis" eine Aversion gegenüber Beamt*innen gepflegt wird. Das "axiomatische Beharren auf den eigenen Standpunkten und das ignorieren jeder Gegenrede" beschreibt hier im Grunde Sie selbst sehr gut. Auf ihre Gegenreden bzw. Agrumente bin ich ja eingegangen und damit ist es schon alleine nicht ignoriert, weder noch ist es ein Beharren.

    Hier versuchen Sie, wie auch in der Vergangenheit, halt einen "letzten Eindruck" hinterlassen zu wollen dass Sie der eigentliche Sieger jeglicher Konservation wären und der "Gegner" des Disputs ja ganz mies ist, selbst wenn es inhaltlich keiner Prüfung standhielte. Mal davon abgesehen, dass es von keinem guten Stil zeigt. Das ist eben auch mit der Grund warum ich insbesondere bei Ihnen eben im "Distanzierten Ton" schreibe - das hätte ich aufgrund Ihres Stils auch so oder so getan ohne Beamter zu sein.

    Wie ich lese, arbeitest Du Dich gerade in gleicher Art an andiii_98 ab. Du wirst mich also weiter unterhalten, auch wenn ich Dir selbst nicht mehr antworte.

    Mir ist es recht egal ob Sie mir antworten oder nicht, dem weine ich keine Träne nach. Jedoch arbeite ich nicht an andiii_98 ab, sondern beteilige mich an der Konservation. Wie gesagt, Ihr Stil gegenüber den Leser*innen dann für den Gegner unbedingt negative Merkmale "abarbeiten" mitgeben zu lassen kennen wir ja auch zur Genüge.

  • Dein hoheitlicher Ton, die bewußte Distanz, die Erbsenzählerei, das Ignorieren jeder Gegenrede in der Sache und das axiomatische Beharren auf Deinen Standpunkten entspricht genau dem, wofür Beamte weithin berüchtigt sind.

    Also da dachte ich zuerst an einen anderen Foristy…. ;)

  • Vielleicht kann ein Moderator monstermania, Kater.Ka diese eher allgemeine Diskussion über Beamten etc. in einen separaten Thread verschieben? Ich habe keine Ahnung, ob das technisch überhaupt gehen würde.



    Zu deinem Posting Saxum
    Ich bin auch berufstätig und mich konfrontieren Leute mit ihren Anliegen und auch das sind zu viele Leute und zu viele Anliegen als dass ich das in jeder erdenklichen Detailtiefe bearbeiten könnte, zumal niemand auch nur 2 Wochen warten würde. Demnach sehe ich meine Eskalation zu diesem Amtsleiter nach 4 Wochen eisigen Schweigens und nachdem das zum wiederholten Male so gelaufen ist, noch als extrem entgegenkommend an.

    Wenn ich in meiner Berufstätigkeit durch solch eine Arbeitsweise meinen direkten Vorgesetzten und die Abteilungsleiterin auf den Plan rufen würde, dann wäre Feuer unterm Dach. Und das zu recht.


    Wenn diese Behörde in ihrer Umständlichkeit versinkt, fehlt die Zeit an anderer Stelle. Das ist offensichtlich. Aufgrund von Geldmangel wird es nicht Geld für neue Mitarbeiter geben. Also geht es nur über die Effizienz.

    Und was die gesetzlichen Vorgaben angeht - die ist in diesem Fall so unkonkret, wie Gesetze nun mal oft sind. Also beruht die Prüfung dieser 150 € auf irgendwelchen Verwaltungsvorgaben. Und die kann man wirklich leicht ändern.


    Ich bin leider nicht sehr optimistisch, dass der neue Digitalminister Wildberger hier signifikante Fortschritte einleiten kann. Warum, das sieht man hier sehr schön - ganz viel "geht nicht". Ganz wenig "wir machen es einfach anders, besser und schauen, wer sich beschwert".


    Was könnte denn passieren, wenn der Sachbearbeiter aus Kulanz 100 € erstattet, wie vorgeschlagen? Ich werde nicht klagen, ich habe schließlich zugestimmt. Also - wer hätte konkret ein Problem damit? Ein anderer Bürger, weil die Behörde Geld gespart hat? Absurd. Ich postuliere: Niemand. Also einfach Mut haben und machen.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht kann ein Moderator monstermania, Kater.Ka diese eher allgemeine Diskussion über Beamten etc. in einen separaten Thread verschieben

    Ich kann den gesamten Thread verschieben, das hilft glaube ich nicht, oder zumachen, was vielleicht zur Beruhigung beitragen würde.

  • Ich kann den gesamten Thread verschieben, das hilft glaube ich nicht, oder zumachen, was vielleicht zur Beruhigung beitragen würde.

    Vielleicht schließen und gleichzeitig den Forist Achim Weiß höflich bitten, seine öfters auftretenden Ausuferungen (siehe Beitrag vom 22.04.25) einfach nicht zu posten.

    Dann bleibt das alles im sachlichen Rahmen.

  • Dein hoheitlicher Ton, die bewußte Distanz, die Erbsenzählerei, das Ignorieren jeder Gegenrede in der Sache und das axiomatische Beharren auf Deinen Standpunkten entspricht genau dem, wofür Beamte weithin berüchtigt sind.

    Mmhhh, ernsthaft? Du kritisierst jemanden für arrogantes Schreiben von oben herab, für das Aufzeichnen allerkleinster Karos, für ätzende und beratungsresistente Rechthaberei? Ernsthaft? WTF???!!!??? Liest Du Deine eigenen Beiträge manchmal? Du kritisierst genau das, was Du hier im Forum tausendfach und penetrant vorexerzierst!!!

  • Wenn ich in meiner Berufstätigkeit durch solch eine Arbeitsweise meinen direkten Vorgesetzten und die Abteilungsleiterin auf den Plan rufen würde, dann wäre Feuer unterm Dach. Und das zu recht.


    Wenn diese Behörde in ihrer Umständlichkeit versinkt, fehlt die Zeit an anderer Stelle. Das ist offensichtlich. Aufgrund von Geldmangel wird es nicht Geld für neue Mitarbeiter geben. Also geht es nur über die Effizienz.

    Wie gesagt, der Einzelfall ist hier bedauerlich aber auch nicht per se die Regel in der öffentlichen Verwaltung. "Ob zu Recht" ist auch wiederum eine subjektive Bewertung, denn Ihnen oder auch mir liegen nicht die Informationen vor die zu dieser Verzögerung geführt haben. Wie erwähnt, in der Regel sollte aber zumindest eine Eingangsbestätigung und eine Zwischennachricht üblich sein, so wie diese auch bei uns Standard ist - da bin ich bei Ihnen.


    Auch ist es kein pauschaler Hinweis auf eine etwaige "Umständlichkeit" oder eine "fehlende Effizienz". Sie sind aber sehr gerne eingeladen, in der öffentlichen Verwaltung an der Effizienz mitzuwirken und gegebenenfalls zu bemerken, dass tatsächlich Effizienz schon vorliegt.


    Effizienz ist keine Stellschraube die unendlich lange gedreht werden kann. Eine überzogene "Effizienzsteigerung" führt zwangsweise zu noch mehr Überlastung, Qualitätsverlusten, sinkender Mitarbeiterzufriedenheit und sinkender Rechtssicherheit. Die weitergreifenden negativen Folgen können Sie dann gerne sich denken.

    Und was die gesetzlichen Vorgaben angeht - die ist in diesem Fall so unkonkret, wie Gesetze nun mal oft sind. Also beruht die Prüfung dieser 150 € auf irgendwelchen Verwaltungsvorgaben. Und die kann man wirklich leicht ändern.

    Was hier erstmal grundsätzlich erfolgt, ist ob auf die Kostenerstattung von 150 € tatsächlich ein Anspruch besteht oder nicht. Denn auch bei einer Prüfung "mit Kulanz" musste geprüft werden ob überhaupt ein Anspruch besteht - da kann man auch direkt die 150 € prüfen.


    Was dann zeitgleich als "nächsten Schritt" erfolgt ist in der Regel die Prüfung, ob auf die "vollen 150 €" ein Anspruch besteht, falls nicht, wird eben nur das erstattet worauf auf ein Anspruch besteht und damit wäre man auch in der Regel unter den 150 €. Gegebenenfalls ergibt sich aus der Norm ein Ermessensspielraum dass "A" auch "a" sein darf, soweit vergleichbar, weit ist dieser aber auch nicht gestreckt.


    Dass man einfach das Wort "Kulanz" in den Raum wirft, hat erstmal so keine Substanz. Denn schon allein dem Grundgesetz bindet Norm und alle Institutionen nach Art. 3 Abs. 1 GG. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet den Staat nur dazu, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.


    "Wo fängt dann Kulanz und wo hört dann Kulanz auf", wäre an dieser Stelle dann eine sehr philosophische Frage. Daher: Anspruch ja oder nein? Wenn ja, für was? Dann zu dieser Höhe oder ansonsten eben alles nein.

    Was könnte denn passieren, wenn der Sachbearbeiter aus Kulanz 100 € erstattet, wie vorgeschlagen? Ich werde nicht klagen, ich habe schließlich zugestimmt. Also - wer hätte konkret ein Problem damit? Ein anderer Bürger, weil die Behörde Geld gespart hat? Absurd. Ich postuliere: Niemand. Also einfach Mut haben und machen.

    Mal davon abgesehen, dass wie gerade eben vorher erläutert, ja auch bei einer "Kulanz" ohnehin erstmal geprüft werden müsste ob tatsächlich ein Anspruch besteht, denn ansonsten könnte - überspitzt formuliert - jeder beliebige Kostenerstattungs-Anträge an die Behörde senden, auf die "Kulanzregelung" per Zustimmung verweisen und erhielte es (ungeprüft) erstattet.


    Sie hätten damit der Behörde auch keine weitere Arbeit erspart. Es müsste sogar im Falle einer Kulanzregelung als zusätzliche Arbeit dokumentiert werden, "warum" gerade in diesem Einzelfall von der Regel abgewichen worden ist. Damit die Transparenz, die Rechtssicherheit und der Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleistet ist.


    Ich postuliere daher: Rechtssicherheit für alle.