Hallo.
Du kannst ja grob überschlagen, was an Pension herauskäme, wenn Du verbeamtet würdest, wahrscheinlich können Rente und VBL da nicht mithalten.
Das ist tatsächlich ein Irrglaube, bei vergleichbarer Werdegang und Tätigkeit kommt bei beidem vergleichsweise viel raus. Da schenken sich beide nichts, die Pension ist ja so ausgestaltet, dass diese Pension und Zusatzversorgung zusammen in sich vereinigt.
Gerne mal mit z.B. dem VBL Rechner ausrechnen.
[...]
Daher jetzt zu meinen Fragen:
1. Würdet ihr euch an meiner Stelle unter den geschilderten Sachverhalten verbeamten lassen?
2. Wovor ich echt Angst habe ist, dass man später in einem PKV-Tarif "gefangen" ist, wenn es dort zu einer Entmischung kommt. Ich hatte gelesen, dass es die Möglichkeit gäbe auch ohne erneute Gesundheitsprüfung (die ich ja aufgrund von Vorerkrankungen nicht bestehen würde) in einen aktuelleren Tarif zu wechseln, dann mit Ausschluss der in diesem Tarif zusätzlichen Leistungen. Ist das korrekt oder man später auf Gedeih und Verderb in einem Tarif gefangen, dessen Kosten dann u.U. explodieren könnten?
3. Zu welcher PKV würdet ihr mir im Rahmen der Öffnungsaktion raten? Debeka ist ja der Klassiker, der Leistungsumfang der Barmenia macht auf mich allerdings einen besseren Eindruck.
4. Da ich keinen Beihilfeergänzungstarif wählen kann wenn ich über die Öffnungsaktion in eine PKV komme, drohen mir da u.U. Versorgungslücken, gerade was Kuraufenthalte, Rehas und Krankenhaustagegeld angeht? Sollte ich Kuren separat versichern?
5. Selbst wenn es sich finanziell nicht lohnen sollte sich verbeamten zu lassen, wäre das sinnvoll wegen dem Wechsel von der Rente in die Pension (die ich in vollem Umfang erhalten würde) und von der GKV in die PKV?
Ich danke euch bereits im Voraus herzlich für Eure Meinungen und Einschätzungen 
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Erstmal, es gibt ein anderes Forum das sich eher auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat. Dort findest du vielleicht noch mehr Expertise zu deinen Fragen.
1. "Kommt darauf an", monetär kann man sich das ja ausrechnen. Jedenfalls würde man aber aufgrund der bisherigen Berufserfahrung wohl in einer höheren Stufe landen, sofern es berücksichtigungsfähig ist (gleiche Laufbahn, Dienst, etc.) oder es zumindest förderlich sein. Abzüglich von vermutlich 3 Jahren für die Verbeamtung.
Ich gehe mal einfach fiktiv von der Stufe 6 aus. A6 stimmt. Wir gehen von Vollzeit und auch von einer "schnellen" Beförderung nach A8 aus weil man auf einer Stelle Sitzt die nach A8/A9 bewertet ist und solche Tätigkeiten ausführt - nehmen wir hier mal als Mittelwert 12 Jahre (Mindestwartezeit + kleine "Beurteilungsphasen"). Also 4 Jahre pro Beförderung, pessimistisch gerechnet - realistisch sollte(!) es schneller gehen, aber es passt auch zur Stufenlaufzeit und einer einfachen Berechnung. Die Verbeamtung erfolgt hier im mittleren Dienst und die Kinderzulage ohne Verheiratet zu sein wird für 12 Jahre (bis A8/7) mit berücksichtigt.
Wir nehmen fiktiv 260 € PKV für den Grundtarif (ambulant und stationär) an und schlagen mal einfach den Höchstsatz als Zuschlag darauf, also 30%. Das sind 338 € insgesamt. Wenn noch Wahlleistungen (2 Bett Zimmer, Privatarzt) dazu genommen werden sind das nochmals fiktiv + 18 € +30% = 23,40 €. Dazu kommen Pflegepflichtversicherung und Gesetzlicher Zuschlag also ca 63 €.
Sind wir also insgesamt bei 424,40 € für einen Tarif mit Geburtsjahr 1983 und über die Öffnugnsaktion für beihilfekonforme Tarife.
Da man alleinerziehend ist, muss das Kind auch mit reinkommen. Das sind mit 80% PKV dann grob rund 55 € mit allem, ohne Risikozuschlag jetzt weil keine Vorerkrankungen.
Sind wir bei einer Summe von 479,40 € für alles. Ich lasse das auch nach dem Wegfall des Kindes mal drin, um einfach die Beitragssteigerung nachdem das Kind mit drin mit abzubilden. Einfach so fiktiv ohne dass es der Realität entspricht.
Das ziehen wir von den Nettowerten bei Beamten ab, um das reelle Netto rauszubekommen bei gesetzlich Versicherten Angestellten ist das ja im Netto schon "drin".

Bei dieser SEHR GROBEN Rechnung - die ich jetzt mal nebenbei zusammenstellt habe - hat man einen "Verlust" von rund 186.140,97 € auf 25 Jahre bezogen auf das Monatsnetto bis zum Ruhestand. Vor allem bedingt durch durch den Rückfall auf A6 und man muss beim TVöD die Jahressonderzahlung mit berücksichtigen. Beim Bund ist diese mWn "bereits im Sold inkludiert".
Keine Gewähr auf Richtigkeit dieser Rechnung.
2. "Entmischung", "Vergreisung", etc. sind beliebte Mythen und davon sollte man nicht verunsicherten lassen. Die Beiträge sind in der Regel so kalkuliert, dass man bis zum Verscheiden (nach den aktuellen medizinischen Kosten und Sterbetafeln) die Beiträge die Kosten nach versicherungsmathematischer Kalkuklation decken - selbst wenn man die einzige Person im Tarif ist.
Man kann allerdings natürlich ggf. bessere oder besser kalkulierte Leistungen in neueren Tarifen haben und dahin könnte man dann jederzeit mit § 204 VVG wechseln nur für etwaige Mehr-Leistungen im vergleich zum bisherigen Tarif fallen dann erneut Gesundheitsprüfung an und ggf. ein Risikozuschlag darauf an bzw. sind ggf. schon vom 30% igen Risikozuschlag via Öffnungsaktion gedeckt.
Man ist also nicht "gefangen", wie befürchtet.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird aber auch nicht günstiger. Bei der Annahme von E9a/ Stufe 6 zahlt man in Vollzeit dann grob 409,48 € für die Krankenversicherung + 86,46 € für die Pflegeversicherung also 495,94 €. Dazu findet oft ja eine "Beitragsstabilisierung" durch ggf. das Einschränken oder Wegfallen von Leistungen nach dem Katalog des SGB V statt.
Ja der Wert wird geringer, wenn man in der Rente auf den Zahlbetrag der vergleichsweise geringen Rente + Zusatzversorgung dann weniger Beiträge zahlen muss. Bei der Beihilfe steigt dafür der Beihilfesatz in der Regel auf 70% und der 10% gesetzliche Zuschlag fällt weg.
3. Debeka ist "ok" ja, allerdings veranschlagt diese meines Wissens nach für die Öffnungsaktion gerne pauschal die vollen 30% egal wie groß die Vorerkrankung ist. Es empfiehlt sich immer grundsätzlich erstmal anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherern durchzuführen. Da das ein und gleiche Risiko von den Versicherern anderes Bewertet wird und gegebenenfalls auch eine Normalannahme mit geringem Risikozuschlag drin sein könnte.
Also auf jeden Fall anonyme Risikovorabfragen machen und sich das nicht nehmen lassen, auch wenn ein Fachmensch vielleicht meint "das lohnt sich nicht". Das vor allem Ideal um auch ein Lagebild zu erhalten welche Versicherung wen ggf. zu welchen Konditionen aufnehmen würde - die Karte der Öffnungsaktion kann und sollte man immer noch zuletzt ziehen.
4. Auch mit der Öffnungsaktion wird man keine Versorgungslücken haben, soweit man die Leistungen auf dem Niveau der Beihilfe bezieht. Natürlich fallen da "Lücken" an. Bekanntestes Beispiel ist Zahnersatz (Material- und Laborkosten), da zahlt die Beihilfe des Bundes nur 60% und die Private Krankenversicherung in der Regel, je nach Tarif, 100%.
Die tatsächliche prozentuale Lücke würde so hier dann bei 20% liegen. Das wäre dann der Eigenanteil mit dem man zu rechnen hätte. Fiktiv ausgehend von einer Rechnung von 1.000 € wäre das 200 € für Material- und Laborkosten oder selbst bei 5.000 € dann 1.000 €.
Ist also in der Regel aus den laufenden Besoldung stemmbar. Beihilfeergänzungstarife wollen eben diesen Eigenanteil auffangen oder erweitern die Leistungen der Beihilfe/PKV um mehr Punkte. Beihilfeergänzungstarife sind also "Zusatzversicherungen".
Die meisten haben in der Regel mindestens "Auslandskrankenversicherung", "Material- und Laborkosten" und "Heilpraktiker" ggf. auch für "beihilfefähige Hilfsmittel".
Ok bei Hilfsmittel, muss muss man vielleicht auf den ultraleichten supermodernen Rollstuhl mit GPS und Aufstehziehfunktionsvorrichtung verzichten, man erhält aber den Standardrollstuhl auch ggf. elektronisch in der "Standardvariante" auf dem Niveau der Beihilfe zu 100% erstattet.
Krankenhaustagegeld sollte man idR problemlos kriegen, meistens versichert man da 10 € für den Eigenanteil + ggf. 15 € für den Eigenanteil bei ggf. Wahlleistungen da der Bund nur bis zur Höhe von 1,2 Prozent der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors erstattet.
Oder falls kein Wahlleistungstarif angeboten wird, dann vielleicht rund 65 € Tagegeld für Zweibett ist nur leider dann nicht "Billig", da ist evtl. günstiger es aus den laufenden Kosten zu stemmen.
Ob die Private Krankenversicherung für Kuren leistet kommt tatsächlich auf den Tarif und den Begriff "Kur" an. Kuren im Sinne der Medizinischen Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlungen sind in der Regel abgesichert. Kuren im Sinne der Vorsorge sind hingegen ein anderes Thema.
Bei manchen Krankenversicherungen wird es gekappt auf eine Höchststumme des Rechnungsbetrags, z.B. bei meiner Krankenversicherung sind es 1.800 € was bei einem 50% Tarif dann 900 € als Erstattung bedeuten würde für ambulante und stationären (Vorsorge-) Kuren. Da kommt ja auch noch die 50% der Beihilfe auf dem Niveau nach den Beihilfevorschriften dazu. Bei medizinischen Rehabilitation hingegen gibt es keine Summenbegrenzung.
Eine (Vorsorge-) "Kur" dient der Vorbeugung einer gesundheitlichen Fehlentwicklung oder der Erholung nach einer akuten Krankheitsphase.
Eine "medizinische Rehabilitationsbehandlung" (Reha-Kur) dient in erster Line der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen nach Krankheit, Unfall, Operation mit medizinischen Maßnahmen.
Oft wird Kur und Reha vermischt, sind aber zwei Baustellen.
Diese Punkte "Material- und Laborkosten" (DentOptimal Würzburger), "Auslandskrankenversicherung" (Automobilclub, andere Versicherer), "Krankenhaustagegeld" (DKV KKHT), "Kur-Tagegeld" (KKUR, bitte max. nur 40 € Tagegeld falls PKV für Kuren was leistet) ohne Gesundheitsfragen abschließen. Spannend dabei, die DKV Krankenhaustagegeld leistet auch bei vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme kann man also ggf. mit KKUR kombinieren.
Das ist jetzt keine Empfehlung aber Tarife ich jetzt so als Laie kenne.