Beiträge von Saxum
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Ja man kann bei Kündigung in der Regel entsprechende Zusatzversicherungen abschließen, normalerweise gibt es (zumindest in meinem Tarif) eine entsprechende Regelung, ansonsten hatte ich das Gefühl, dass die meisten Krankenversicherer das gerne so handhaben.
Eine gesetzliche Norm die einen Anspruch auf Zusatzversicherungen sichert, kenne ich nicht, aber in der Regel führen die Krankenversicherer den bisherigen Volltarif ja gerne als Zusatztarife weiter ohne erneute Gesundheitsfragen. Vielleicht könnte man, ohne Gewähr, § 204 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 SGB V dafür hernehmen, auch wenn es eher um den Basistarif geht.
Ich persönlich würde sicherheitshalber zu einer Anwartschaft anstelle einer kompletten Kündigung raten für den Fall der Fälle. Bei dem Vertragsalter kann es ja durchaus sein, dass auch ggf. der Standardtarif inkl. aller Altersrückstellungen soweit vorhanden (wenn man das nicht widersprochen hat) in Frage kommt falls die Familienversicherung, aus welchen Gründen auch immer wegbricht und ggf. der Weg über § 188 Abs. 4 SGB V (warum auch immer) nicht klappt.
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Danke für die Rückmeldung und egal wie die Entscheidung letztendlich ausfallen wird, so oder so man wird grundsätzlich nichts falsch machen und auf der anderen Seite ist das Gras immer in der einen oder der anderen Hinsicht Grüner.
Falls es doch auf die Öffnungsaktion hinausläuft, kann es ggf. je nach Bund/-esland auch einen Anspruch auf Wahlleistungs-Tarif geben und den "kleinen Beihilfeergänzungstarif" kann man auch trotzdem anfragen, auch wenn es keinen Anspruch darauf gibt.
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Der Probeantrag oder eine Ablehnung (zur Normalaufnahme) ist ja nicht das eigentliche Problem an sich, sondern das "Angebot der Öffnungsaktion", die dem Wortlaut nach den Antragstellenden an den ersten und einzigen Krankenversicherer bindet der das anbietet.
Sofern eine andere Krankenversicherung aber eine Normalaufnahme mit angemessenem Risikozuschlag ohne Öffnungsaktion als passend sieht ist der Knoten gelöst. Wenn die andere Krankenversicherung aber auch nur die Öffnungsaktion anbietet, dann ist man an den ersten Versicherer wiederum gebunden.
Daher ja der Sinn der anonymen Risikovorabfragen, die bildlich gesprochen das Angebot der Öffnungsaktion "ins Leere laufen lässt", weil keine Antragstellende*r konkret angesprochen werden kann.
Zusammenfasst, generelle Ablehnung ist okay - Angebot der Öffnungsaktion ist "Ups - bindende Wirkung".
Daher macht es Sinn zuerst bei der Barmenia oder jeder anderen Krankenversicherung anonym vorab zu anfragen, wie Sie jemanden zu welchen Konditionen aufnehmen würden. Nachdem man dieses Lagebild hat kann man dann für sich entscheiden, ob man den Weg mit der Debeka gehen will.
Wie ist das bei anderen Krankenversicherer? Mit/Ohne Öffnungsaktion? Welchem Risikozuschlag? Welche Leistungen? kein/kleiner/großer Beihilfeergänzungstarif.
Es ist nicht so dass die Debeka jetzt "schlecht" wäre, aber dieses verschließen gegenüber anonymen Risikovorabfragen ist halt richtig doof, wenn man dann konkret ein Angebot zur Öffnungsaktion bekommt.
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Die Debeka habe ich nie verstanden, dass die eine Unterschrift unter den „Probeantrag“ wollen - wo es bei fast jeder anderen Gesellschaft „täglich Brot“ ist.
Sehe hier persönlich auch keine rechtliche Notwendigkeit, denn erst recht mit der Unterschrift ist die Voraussetzung für einen offiziellen „Antrag“ ja eigentlich erfüllt.
Mir widerstrebt objektiv diese Vorgehensweise der Debeka oder der Vertreter hinsichtlich der „Erfordernis einer U“ auf dem Probeantrag, weil die Fachabteilung es sonst angeblich nicht bearbeiten würde / kann.
Auch wenn die Debeka das immer wieder versichert, rein objektiv gesehen ist es natürlich eine Ablehnung mit Klarnamen / Daten und Antrag mit U.
Aber man kann ja versuchen auf diese Aussagen zu verlassen, bestenfalls fragt die nächsten 5 Jahre niemand so genau nach und man hebt diese schriftlichen Aussagen auf. Die Gesundheitsfragen sind hier mEn eher schwerwiegender, aber ja das gehört auch do alles zu den vorvertraglichen Anzeigepflichten.
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Sofern der Tarif in der BiSex-Welt Verortet ist kann mWn auch in die geschlossenen BiSex-Welt Tarife gewechselt werden. Ob das Leistungsmäßig gut ist, ist ne andere Frage.
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Den Beihilfetarif bei entfall der Voraussetzungen unbedingt innerhalb der 6 Monats-Frist auf 100% hochskalieren lassen und aus diesem Sprungbrett raus dann entweder Anwartschaft abschließen oder in einen Volltarif wechseln. Das bedingt natürlich auch einen 100% Beitrag. Lässt sich ggf. ohne Gewähr umschiffen wenn man sofort anschließend Anwartschaft auf 100% abschließt.
So vermeidet man vorneherein die "20% bzw. 80% Problematik", dann geht es bei einem potenziellen Tarifwechsel in einen Volltarif nur noch um die Mehrleistungen im Vergleich zum bisherigen Beihilfetarif auf 100%.
Eine Anwartschaft hilft immer, egal ob man in einem Beihilfe oder einem Volltarif befindet, wie Achim sagt, es friert den Gesundheitszustand ein bzw. anderes ausgedrückt es eröffnet den Rückkehr in den bisherigen Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung und danach kann man ja dann § 204 VVG für den internen Tarifwechsel ziehen - außerdem, soweit vorhanden, bewahrt es die bisherigen Altersrückstellungen (ab dem 21 Lebensjahr) auf, als diese zu "verschenken". Die Große Anwartschaft füttert, im gegensatz zur kleinen, die Altersrücktellungen weiter, so dass bei einem späteren Wechsel dann ggf. ein "günstiger" Tarif zur Verfügung steht, weil es ja nicht auf das neue Eintrittsalter berechnet werden muss. Insbesondere wenn man den Plan verfolgt mittel/langfristig wieder in die PKV zu gehen, lohnt sich das.
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Hier eine Frage, da hier ja ein explizite Erfahrung vorliegt, wurden alle Positionen mit dem 7fach Berechnet oder tatsächlich "nur" die Leistung des Arztes / Spezialisten alleine. Wieviel hat also daher der 7 fache Satz im Verhältnis zu den anderen Leistungen / dem Gesamtbetrag hier ausgemacht?
Im übrigen möchte ich anmerken, dass meines Wissens nach - sofern die neue GOÄ bewilligt wird, dann wohl keine Steigerungssätze mehr geben soll. Aber ich könnte mir vorstellen dass es ggf. die Honorarvereinbarung noch gibt und die bisherigen > GOÄ Klauseln vermutlich uminterpretiert werden müssen.
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Was konkret für Erfahrungsberichte wünschst du? Grundsätzlich ist es wie bei einem Neuvertrag, man stellt einen Antrag, beantwortet die Gesundheitsfragen und schickt den Übertragungswert (in der Höhe des Basistarifs) mit. Daraus können die den Beitrag dann berechnen und prüfen, ob und falls ja wie eine Annahme möglich wäre.
Die bisherige Krankenversicherung kündigt man zu den vereinbarten Kündigungsfristen und übermittelt dann den Versicherungsschein oder Bestätigung der neuen Krankenversicherung, da eine Kündigung nur möglich ist wenn ein (anderer) Versicherungsschluss an den bisherigen Schutz anschließen kann.
Die neue Krankenversicherung tritt über den PKV Verband mit der bisherigen Krankenversicherung in Kontakt um die Übermittelung der Übertragungswerte im PKV System anzustoßen.
Das wars im Prinzip.
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Ein Hinweis an dieser Stelle, es ist dem Grunde nach durchaus möglich aus dem Basistarif wieder rauszukommen, bzw. in einen Normaltarif nach § 204 VVG zu wechseln. Die Freundin kann es ja nach zB 5 Jahren etwa weil der Abfragezeitraum abgelaufen ist ohne besondere Vorkommnisse es mal mit neuen Gesundheitsfragen versuchen.
Bei dem Alter wohl eher nicht automatisch günstiger oder ohne Risikozuschlag, aber man soll ja nichts unversucht lassen. Informieren kann man sich immer.
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Nice try.

Von "nachvollziehbarer Art" ist natürlich nicht die Spur. Eine VBL-Rente auszurechnen ist nicht ganz einfach. Schon von der Struktur her kann der von Dir genannte "Rechner" nur eine Peilung liefern. Dazu kommt, daß eine Extrapolation auf viele Jahre hin mit einer aktuellen Rente nichts zu tun hat. Will man eine VBL-Rente ausrechnen, braucht man dafür (wie bei einer gesetzlichen Rente) den Rentenverlau. Den aber fragt dieser Rechner logischerweise nicht ab, wäre ja viel zu kompliziert. Eben drum kann das Ergebnis des Rechners schon vom Prinzip her nicht exakt sein.
Du weißt das natürlich, übergehst es aber, weil Du bewußt manipulieren möchtest. Ich schreibe dies für die Leser, die die Details nicht kennen, die somit ein Gegengewicht zu Deinen fake news brauchen.
Das kann der Rechner tatsächlich sogar ohne Rentenverlauf, die Berechnungen sind sogar in den öffentlich zugänglichen Satzungen auf der Webseite der VBL für jeden nachvollziehbar festgehalten. Mit Rentenverlauf erhält man auch keine großen Überraschungen, da nicht viel dran verändert worden ist.
Wenn Sie das nicht akzeptieren wollen ist Ihr Bier nicht meins. Hier ist keine "bewusste Manipulation" erforderlich.
Und selbstverständlich bist Du eine Antwort schuldig. Ich habe Dich gefragt, ob Du das genannte Buch gelesen hast (hast Du natürlich nicht, und selbst wenn Du es hättest, würdest Du es nicht eingestehen). In dem Buch steht schwarz auf weiß vorgerechnet, was Du gern unter der Decke gehalten hättest.
Und? Macht meine Berechnungen auch nicht weniger korrekt, deren Verlauf ich mEn sogar detailliert nachvollziehbar beschrieben haben. Aber damit wollen Sie ja nicht auseinandersetzten und verweisen auf ein Buch das natürlich Ihren Vorstellungen entspricht. Grundsätzlich gehen Sie halt nicht wirklich auf meine Argumente ein.
Als wäre das Buch jetzt ein vermeintliches Totschlag-Argument, was es nicht ist.
Mir kommen die Thränen!
Reine Schutzbehauptung. Käme das Thema tatsächlich auf den Tisch, käme der deutsche Beamtenbund auf allerhöchste Drehzahl. Der geneigte Leser erkennt das ja schon an Deiner Reaktion. Natürlich hätte jeder Beamte (und Pensionär) ganz massiv etwas dagegen, daß man ihm die Altersversorgung kürzt. Jeder hätte das, ich auch. Das ist ja auch nachvollziehbar. Aber keine Sorge: Das passiert in Menschengedenken nicht. Die Schaltstellen der Macht in diesem Lande und alle Parlamente sind voller Beamter.
Wenn man einen Teich trockenlegen möchte, sollte man nicht die Frösche fragen.Schon witzig, wenn Sie meine sachlichen Ausführungen als "Reaktion" misinterpretieren wollen. Spricht nicht gerade für Sie. Nochmals, es geht um ein höheres Brutto, also eine wesentlich höhere Belastung des Dienstherren bzw. den Steuerzahler, aber das hatte ich Ihnen ja auch mehrmals versucht näher zu bringen. Nein, kein Beamter hat was dagegen, kann man machen, verbrennt nur viel Geld und bringt wohl mittelfristig eine lange Zeit niemanden etwas effektiv.
Bla Bla Bla Frösche, Bla Bla Bla Teich, ihr Stammtischgequake halt.
Hättest Du wirklich "keine Lust", würdest Du einfach nicht antworten und Dich still Deiner Beamten-Privilegien erfreuen. Aber das bringst Du offensichtlich nicht übers Herz.
Brrrrrr .... Brrrrr... Brummm - Heißluftgebläse. Sollte tatsächlich Ihr Berufsbild werden.
Wie gesagt, sie versuchen halt zu provozieren und "das letzte Wort" zu haben mit dem Sie versuchen negative Assoziationen zu pflanzen a'la "wenn die eigene Argumente" aus sind und wenden sich an den "geneigten Leser" als wären Sie ein Erzähler. Ne? Ihre übliche Trickkiste halt.
Ganz einfach, ich lasse mir keine "fake news" vorwerfen und zu allem anderen habe ich bereits in anderen Threads zur genüge ausgeführt und auch meinen Rechenweg dargelegt.
So .... das reicht jetzt auch mal.
Jetzt tragen Sie halt konstruktiv etwas zum Thema bei, nach der Wissensdurstiger hier gefragt hat und sparen Sie die Bemühungen hier ein (weiteres) "Schlachtfeld" aufzumachen indem Sie den Thread für Ihr Narrativ von der ursprünglichen Thematik weg bewegen.

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Das ist nicht richtig.
Das Kind kann beim Vater familienversichert werden, wenn dieser in der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Das ist tatsächlich richtig, guter Hinweis - Danke. Das Wort "muss" ist in meinem Beitrag daher falsch, ich habe es hier einfach mal angenommen. Das würde den Beitrag um etwa 55 € vermindern.
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Vom mehrfachen Behaupten werden fake news nicht richtig.
Du hast ja bereits in einem früheren Thread von phantastischen Zahlen für die VBL-Rente berichtet, die mit der Wirklichkeit allerdings nichts zu tun haben.
Es hat seinen guten Grund, daß Beamte derartig zäh an den aktuellen Pensionsregeln festhalten: Es ist sehr viel besser als die gesetzliche Rente, selbst unter Berücksichtigung der Zwangs-Betriebsrente VBL im öffentlichen Dienst. Wäre es finanziell ein Nullsummenspiel, könnte kein Beamter etwas dagegen haben, wenn man ihn auf das gesetzliche Rentensystem umstellte.
Du bist mir aus dem damaligen Thread übrigens noch eine Antwort schuldig:

Sie können es ja in Ruhe selbst ausrechnen. Meine Ausführungen und Beispielsberechnungen habe ich Ihnen zur genüge weit und breit auf nachvollziehbare Art und Weise dargelegt und daher bin ich auch keiner Antwort "schuldig".
Wäre es finanziell ein Nullsummenspiel, könnte kein Beamter etwas dagegen haben, wenn man ihn auf das gesetzliche Rentensystem umstellte.
Hat auch kein Beamter - entgegen Ihrer immer wiederkehrenden Behauptungen - etwas dagegen, sondern der Dienstherr. Das ist ein ziemlicher Unterschied, auch nicht weil es um die Pension des Dienstherren selbst geht sondern dass das dadurch verursachte höhere Brutto / AG-Abgaben, die er ja bisher dadurch einsparen oder anderweitig verwenden konnte, den Haushalt dann sprengt.
Dazu habe ich auch mich ausführlich bereits ausgelassen.
Ihre Agrumentationsart sowie Ihre Einstellung in Diskussionen "unbedingt das letzte Wort zu haben wollen" und sich vermeintlich immer als "Gewinner sehen zu müssen" sowie Ihre Haltung ist aus unseren bisherigen Gesprächen hinlänglich bekannt. Daher ist hier keine Notwendigkeit mehr gegeben - das steht alles auch im anderen Thread ausreichend für alle Beteiligen zur Einsicht.
Anderes Ausgedrückt, ich habe keine Lust mit Ihnen zu Reden, nicht etwa weil Sie vielleicht sinnvolle Argumente haben sondern schlichtweg wegen Ihrer Diskussionsstrategie, die auch hier andere Mitforisten mit kritisiert hatten. Daher ist meine Energie mir zu schade um es für Sie aufzuwenden.
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5. Sinnvoll ist ein relativer Begriff, wenn du das machen möchtest dann mach das. Wie gesagt mit TVöD und Zusatzversorgung in der Rente steht man auch nicht schlechter dar wie wenn man sich verbeamten lässt.
Falls es doch in die Private Krankenversicherung geht, kann ich nur nochmals betonen dringend vorher anonyme Risikovorabfragen zu machen, vielleicht ist ja doch was gutes drin, schlechter als die Öffnungsaktion kann es nicht werden.
Hab ich irgendwas vergessen?
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Hallo.
Du kannst ja grob überschlagen, was an Pension herauskäme, wenn Du verbeamtet würdest, wahrscheinlich können Rente und VBL da nicht mithalten.
Das ist tatsächlich ein Irrglaube, bei vergleichbarer Werdegang und Tätigkeit kommt bei beidem vergleichsweise viel raus. Da schenken sich beide nichts, die Pension ist ja so ausgestaltet, dass diese Pension und Zusatzversorgung zusammen in sich vereinigt.
Gerne mal mit z.B. dem VBL Rechner ausrechnen.
Alles anzeigen[...]
Daher jetzt zu meinen Fragen:
1. Würdet ihr euch an meiner Stelle unter den geschilderten Sachverhalten verbeamten lassen?
2. Wovor ich echt Angst habe ist, dass man später in einem PKV-Tarif "gefangen" ist, wenn es dort zu einer Entmischung kommt. Ich hatte gelesen, dass es die Möglichkeit gäbe auch ohne erneute Gesundheitsprüfung (die ich ja aufgrund von Vorerkrankungen nicht bestehen würde) in einen aktuelleren Tarif zu wechseln, dann mit Ausschluss der in diesem Tarif zusätzlichen Leistungen. Ist das korrekt oder man später auf Gedeih und Verderb in einem Tarif gefangen, dessen Kosten dann u.U. explodieren könnten?
3. Zu welcher PKV würdet ihr mir im Rahmen der Öffnungsaktion raten? Debeka ist ja der Klassiker, der Leistungsumfang der Barmenia macht auf mich allerdings einen besseren Eindruck.
4. Da ich keinen Beihilfeergänzungstarif wählen kann wenn ich über die Öffnungsaktion in eine PKV komme, drohen mir da u.U. Versorgungslücken, gerade was Kuraufenthalte, Rehas und Krankenhaustagegeld angeht? Sollte ich Kuren separat versichern?
5. Selbst wenn es sich finanziell nicht lohnen sollte sich verbeamten zu lassen, wäre das sinnvoll wegen dem Wechsel von der Rente in die Pension (die ich in vollem Umfang erhalten würde) und von der GKV in die PKV?
Ich danke euch bereits im Voraus herzlich für Eure Meinungen und Einschätzungen

Erstmal, es gibt ein anderes Forum das sich eher auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat. Dort findest du vielleicht noch mehr Expertise zu deinen Fragen.
1. "Kommt darauf an", monetär kann man sich das ja ausrechnen. Jedenfalls würde man aber aufgrund der bisherigen Berufserfahrung wohl in einer höheren Stufe landen, sofern es berücksichtigungsfähig ist (gleiche Laufbahn, Dienst, etc.) oder es zumindest förderlich sein. Abzüglich von vermutlich 3 Jahren für die Verbeamtung.
Ich gehe mal einfach fiktiv von der Stufe 6 aus. A6 stimmt. Wir gehen von Vollzeit und auch von einer "schnellen" Beförderung nach A8 aus weil man auf einer Stelle Sitzt die nach A8/A9 bewertet ist und solche Tätigkeiten ausführt - nehmen wir hier mal als Mittelwert 12 Jahre (Mindestwartezeit + kleine "Beurteilungsphasen"). Also 4 Jahre pro Beförderung, pessimistisch gerechnet - realistisch sollte(!) es schneller gehen, aber es passt auch zur Stufenlaufzeit und einer einfachen Berechnung. Die Verbeamtung erfolgt hier im mittleren Dienst und die Kinderzulage ohne Verheiratet zu sein wird für 12 Jahre (bis A8/7) mit berücksichtigt.
Wir nehmen fiktiv 260 € PKV für den Grundtarif (ambulant und stationär) an und schlagen mal einfach den Höchstsatz als Zuschlag darauf, also 30%. Das sind 338 € insgesamt. Wenn noch Wahlleistungen (2 Bett Zimmer, Privatarzt) dazu genommen werden sind das nochmals fiktiv + 18 € +30% = 23,40 €. Dazu kommen Pflegepflichtversicherung und Gesetzlicher Zuschlag also ca 63 €.
Sind wir also insgesamt bei 424,40 € für einen Tarif mit Geburtsjahr 1983 und über die Öffnugnsaktion für beihilfekonforme Tarife.
Da man alleinerziehend ist, muss das Kind auch mit reinkommen. Das sind mit 80% PKV dann grob rund 55 € mit allem, ohne Risikozuschlag jetzt weil keine Vorerkrankungen.
Sind wir bei einer Summe von 479,40 € für alles. Ich lasse das auch nach dem Wegfall des Kindes mal drin, um einfach die Beitragssteigerung nachdem das Kind mit drin mit abzubilden. Einfach so fiktiv ohne dass es der Realität entspricht.
Das ziehen wir von den Nettowerten bei Beamten ab, um das reelle Netto rauszubekommen bei gesetzlich Versicherten Angestellten ist das ja im Netto schon "drin".
Bei dieser SEHR GROBEN Rechnung - die ich jetzt mal nebenbei zusammenstellt habe - hat man einen "Verlust" von rund 186.140,97 € auf 25 Jahre bezogen auf das Monatsnetto bis zum Ruhestand. Vor allem bedingt durch durch den Rückfall auf A6 und man muss beim TVöD die Jahressonderzahlung mit berücksichtigen. Beim Bund ist diese mWn "bereits im Sold inkludiert".
Keine Gewähr auf Richtigkeit dieser Rechnung.
2. "Entmischung", "Vergreisung", etc. sind beliebte Mythen und davon sollte man nicht verunsicherten lassen. Die Beiträge sind in der Regel so kalkuliert, dass man bis zum Verscheiden (nach den aktuellen medizinischen Kosten und Sterbetafeln) die Beiträge die Kosten nach versicherungsmathematischer Kalkuklation decken - selbst wenn man die einzige Person im Tarif ist.
Man kann allerdings natürlich ggf. bessere oder besser kalkulierte Leistungen in neueren Tarifen haben und dahin könnte man dann jederzeit mit § 204 VVG wechseln nur für etwaige Mehr-Leistungen im vergleich zum bisherigen Tarif fallen dann erneut Gesundheitsprüfung an und ggf. ein Risikozuschlag darauf an bzw. sind ggf. schon vom 30% igen Risikozuschlag via Öffnungsaktion gedeckt.
Man ist also nicht "gefangen", wie befürchtet.
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird aber auch nicht günstiger. Bei der Annahme von E9a/ Stufe 6 zahlt man in Vollzeit dann grob 409,48 € für die Krankenversicherung + 86,46 € für die Pflegeversicherung also 495,94 €. Dazu findet oft ja eine "Beitragsstabilisierung" durch ggf. das Einschränken oder Wegfallen von Leistungen nach dem Katalog des SGB V statt.
Ja der Wert wird geringer, wenn man in der Rente auf den Zahlbetrag der vergleichsweise geringen Rente + Zusatzversorgung dann weniger Beiträge zahlen muss. Bei der Beihilfe steigt dafür der Beihilfesatz in der Regel auf 70% und der 10% gesetzliche Zuschlag fällt weg.
3. Debeka ist "ok" ja, allerdings veranschlagt diese meines Wissens nach für die Öffnungsaktion gerne pauschal die vollen 30% egal wie groß die Vorerkrankung ist. Es empfiehlt sich immer grundsätzlich erstmal anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherern durchzuführen. Da das ein und gleiche Risiko von den Versicherern anderes Bewertet wird und gegebenenfalls auch eine Normalannahme mit geringem Risikozuschlag drin sein könnte.
Also auf jeden Fall anonyme Risikovorabfragen machen und sich das nicht nehmen lassen, auch wenn ein Fachmensch vielleicht meint "das lohnt sich nicht". Das vor allem Ideal um auch ein Lagebild zu erhalten welche Versicherung wen ggf. zu welchen Konditionen aufnehmen würde - die Karte der Öffnungsaktion kann und sollte man immer noch zuletzt ziehen.
4. Auch mit der Öffnungsaktion wird man keine Versorgungslücken haben, soweit man die Leistungen auf dem Niveau der Beihilfe bezieht. Natürlich fallen da "Lücken" an. Bekanntestes Beispiel ist Zahnersatz (Material- und Laborkosten), da zahlt die Beihilfe des Bundes nur 60% und die Private Krankenversicherung in der Regel, je nach Tarif, 100%.
Die tatsächliche prozentuale Lücke würde so hier dann bei 20% liegen. Das wäre dann der Eigenanteil mit dem man zu rechnen hätte. Fiktiv ausgehend von einer Rechnung von 1.000 € wäre das 200 € für Material- und Laborkosten oder selbst bei 5.000 € dann 1.000 €.
Ist also in der Regel aus den laufenden Besoldung stemmbar. Beihilfeergänzungstarife wollen eben diesen Eigenanteil auffangen oder erweitern die Leistungen der Beihilfe/PKV um mehr Punkte. Beihilfeergänzungstarife sind also "Zusatzversicherungen".
Die meisten haben in der Regel mindestens "Auslandskrankenversicherung", "Material- und Laborkosten" und "Heilpraktiker" ggf. auch für "beihilfefähige Hilfsmittel".
Ok bei Hilfsmittel, muss muss man vielleicht auf den ultraleichten supermodernen Rollstuhl mit GPS und Aufstehziehfunktionsvorrichtung verzichten, man erhält aber den Standardrollstuhl auch ggf. elektronisch in der "Standardvariante" auf dem Niveau der Beihilfe zu 100% erstattet.
Krankenhaustagegeld sollte man idR problemlos kriegen, meistens versichert man da 10 € für den Eigenanteil + ggf. 15 € für den Eigenanteil bei ggf. Wahlleistungen da der Bund nur bis zur Höhe von 1,2 Prozent der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors erstattet.
Oder falls kein Wahlleistungstarif angeboten wird, dann vielleicht rund 65 € Tagegeld für Zweibett ist nur leider dann nicht "Billig", da ist evtl. günstiger es aus den laufenden Kosten zu stemmen.
Ob die Private Krankenversicherung für Kuren leistet kommt tatsächlich auf den Tarif und den Begriff "Kur" an. Kuren im Sinne der Medizinischen Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlungen sind in der Regel abgesichert. Kuren im Sinne der Vorsorge sind hingegen ein anderes Thema.
Bei manchen Krankenversicherungen wird es gekappt auf eine Höchststumme des Rechnungsbetrags, z.B. bei meiner Krankenversicherung sind es 1.800 € was bei einem 50% Tarif dann 900 € als Erstattung bedeuten würde für ambulante und stationären (Vorsorge-) Kuren. Da kommt ja auch noch die 50% der Beihilfe auf dem Niveau nach den Beihilfevorschriften dazu. Bei medizinischen Rehabilitation hingegen gibt es keine Summenbegrenzung.
Eine (Vorsorge-) "Kur" dient der Vorbeugung einer gesundheitlichen Fehlentwicklung oder der Erholung nach einer akuten Krankheitsphase.
Eine "medizinische Rehabilitationsbehandlung" (Reha-Kur) dient in erster Line der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen nach Krankheit, Unfall, Operation mit medizinischen Maßnahmen.
Oft wird Kur und Reha vermischt, sind aber zwei Baustellen.
Diese Punkte "Material- und Laborkosten" (DentOptimal Würzburger), "Auslandskrankenversicherung" (Automobilclub, andere Versicherer), "Krankenhaustagegeld" (DKV KKHT), "Kur-Tagegeld" (KKUR, bitte max. nur 40 € Tagegeld falls PKV für Kuren was leistet) ohne Gesundheitsfragen abschließen. Spannend dabei, die DKV Krankenhaustagegeld leistet auch bei vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme kann man also ggf. mit KKUR kombinieren.
Das ist jetzt keine Empfehlung aber Tarife ich jetzt so als Laie kenne.
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Wie gesagt eine schnelle Behauptung! Und ich habe ja auf das nochmals komplexere Paket der Versicherungsmathematik hingewiesen. Die Berechnung macht aber als unterkomplexen stark vereinfachten Annährungswert vielleicht Sinn.
Online finde ich den Hinweis, dass (angeblich) für gesunde Personen um die 30 Jahre der Basistarif in der PKV als Sozialtarif so dann bei 300 bis 500 Euro pro Monat liegen würde.
Es fehlen an konkreten Erfahrungswerten, irgendwo muss man Anfangen. Man kann ja die Werte des Basistarifes anfragen und es mit dem Wert des Grundtarifes vergleichen. Vielleicht mag das ja mal eine ausreichende Anzahl von Interessen oder Fachmenschen bei PKV-Tarif-Suche mal abfragen, etc.
Auch im Basistarif werden Altersrückstellungen gebildet und so gering schätze ich deren Anteil nicht. Aber eine valide Quelle habe ich auch nicht gefunden. Ich lege ja dafür auch nicht die Hand ins Feuer - daher ohne jegendliche Gewähr.
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Altersrückstellung ≈ Übertragungswert (Basistarif) × (Beitrag Volltarif / Beitrag Basistarif)
Würde ich jetzt mal auf die Schnelle behaupten, wenn man nachfragt wieviel der Basistarif kostet wenn man dahin jetzt wechseln würde. Da kann man sich vielleicht allenfalls grob annähern. Ohne jugendliche Gewähr auf Richtigkeit.
Es ist wohl versicherungsmathematisch nochmals etwas anspruchsvoller.
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Es ist mir hier etwas zu schwammig, ist der Beamte schon Beamter oder wird er "voraussichtlich" bald verbeamtet? Denn die Öffnungsaktion gilt, ja wie festgestellt, auch für den Ehepartner*in, genau ab dem Zeitpunkt ab dem die berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe eröffnet ist. Berücksichtigungsfähig ist eine Ehepartner*in, wenn die Einkommensschwelle (i.d.R. 20.000 € p.a.) erstmalig unterschritten wird.
Die Frist dafür beträgt genau 6 Monate, ab dem erstmaligen entstehen dieses Zeitpunktes.
Der beste Weg ist also in jedem Fall immer anonyme Risikovorabfragen durchzuführen (lassen) und zwar für beide, dann hat man auch direkt gleich ein Lagebild welche Versicherung wen zu welchen Konditionen etc. annehmen würde, ohne die Karte der Öffnungsaktion erstmal zu gefährden.
Danach kann man eine fundierte Entscheidung treffen, in jedem Fall aber die Frist im Auge behalten. Lieber früher sich darum kümmern als "auf den letzten Drücker".
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Genau so ist es eigentlich üblich, man darf ja die "gleichen Leistungen" bzw. deren "gleichen Leistungswert" nicht doppelt abrechnen.
Natürlich wurde das vor Behandlungsbeginn zur Unterschrift vorgelegt, daher konnte ich mich ja im Verlauf mit dem Zahnarzt auf 3,5 einigen. Man will das ja vorher klären, danach ist ein Streit ja immer sehr unangenehm.
Super, dann passt das ja. Das klang für mich irgendwie nur so danach als wäre das "danach" nach der Behandlung geschehen.
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Ganz kurzer Hinweis zwischendurch: Bei Behandlungen die den 3,5 fachen Satz überschreiten ist vor Beginn der Behandlung eine separate individuelle Honorarvereinbarung mit klarer und Verständlicher Formulierung durch den Arzt erforderlich und dieser muss dem Patienten die Honorarvereinbarung verständlich erläutern.
Die Einwilligung zur Abrechnung am Tresen durch die Medizinischen Fachangestellten oder im Wartezimmer alleine erfüllen nicht diese Merkmale. Auch nicht eine Entscheidung in einer "Druck-Situation" mit offenem Mund auf der Liege.
Keine*r ist verpflichtet so etwas zu unterzeichnen, natürlich kann der Arzt dann die Behandlung ablehnen oder man vereinbart einen angemesseneren Rahmen. Im Regelfall ist das tatsächlich der 3,5 fache.
Daher
Ich hatte kürzlich mal den Faktor 6,8 auf der Rechnung für eine Kunststoffplombe. Auf die Frage hin, ob meine Behandlung an die Front verlegt wird, um diesen Faktor zu rechtfertigen, einigten wir uns auf 3,5. man muss sowas natürlich nicht hinnehmen und kann vorher verhandeln. Ging problemlos.
Entweder wusste man das vorher weil es vereinbart wurde oder man muss schlichtweg den Teil, welcher den 3,5 fachen teil überschreitet, nicht bezahlen - da dazu nichts vereinbart worden ist. Da muss man nichts verhandeln, nur auf die GOZ und ggf. GOÄ verweisen.