Beiträge von Saxum

    Ein Hinweis an dieser Stelle, es ist dem Grunde nach durchaus möglich aus dem Basistarif wieder rauszukommen, bzw. in einen Normaltarif nach § 204 VVG zu wechseln. Die Freundin kann es ja nach zB 5 Jahren etwa weil der Abfragezeitraum abgelaufen ist ohne besondere Vorkommnisse es mal mit neuen Gesundheitsfragen versuchen.

    Bei dem Alter wohl eher nicht automatisch günstiger oder ohne Risikozuschlag, aber man soll ja nichts unversucht lassen. Informieren kann man sich immer.

    Nice try. :)

    Von "nachvollziehbarer Art" ist natürlich nicht die Spur. Eine VBL-Rente auszurechnen ist nicht ganz einfach. Schon von der Struktur her kann der von Dir genannte "Rechner" nur eine Peilung liefern. Dazu kommt, daß eine Extrapolation auf viele Jahre hin mit einer aktuellen Rente nichts zu tun hat. Will man eine VBL-Rente ausrechnen, braucht man dafür (wie bei einer gesetzlichen Rente) den Rentenverlau. Den aber fragt dieser Rechner logischerweise nicht ab, wäre ja viel zu kompliziert. Eben drum kann das Ergebnis des Rechners schon vom Prinzip her nicht exakt sein.

    Du weißt das natürlich, übergehst es aber, weil Du bewußt manipulieren möchtest. Ich schreibe dies für die Leser, die die Details nicht kennen, die somit ein Gegengewicht zu Deinen fake news brauchen.

    Das kann der Rechner tatsächlich sogar ohne Rentenverlauf, die Berechnungen sind sogar in den öffentlich zugänglichen Satzungen auf der Webseite der VBL für jeden nachvollziehbar festgehalten. Mit Rentenverlauf erhält man auch keine großen Überraschungen, da nicht viel dran verändert worden ist.

    Wenn Sie das nicht akzeptieren wollen ist Ihr Bier nicht meins. Hier ist keine "bewusste Manipulation" erforderlich.

    Und selbstverständlich bist Du eine Antwort schuldig. Ich habe Dich gefragt, ob Du das genannte Buch gelesen hast (hast Du natürlich nicht, und selbst wenn Du es hättest, würdest Du es nicht eingestehen). In dem Buch steht schwarz auf weiß vorgerechnet, was Du gern unter der Decke gehalten hättest.

    Und? Macht meine Berechnungen auch nicht weniger korrekt, deren Verlauf ich mEn sogar detailliert nachvollziehbar beschrieben haben. Aber damit wollen Sie ja nicht auseinandersetzten und verweisen auf ein Buch das natürlich Ihren Vorstellungen entspricht. Grundsätzlich gehen Sie halt nicht wirklich auf meine Argumente ein.

    Als wäre das Buch jetzt ein vermeintliches Totschlag-Argument, was es nicht ist.

    Mir kommen die Thränen!


    Reine Schutzbehauptung. Käme das Thema tatsächlich auf den Tisch, käme der deutsche Beamtenbund auf allerhöchste Drehzahl. Der geneigte Leser erkennt das ja schon an Deiner Reaktion. Natürlich hätte jeder Beamte (und Pensionär) ganz massiv etwas dagegen, daß man ihm die Altersversorgung kürzt. Jeder hätte das, ich auch. Das ist ja auch nachvollziehbar. Aber keine Sorge: Das passiert in Menschengedenken nicht. Die Schaltstellen der Macht in diesem Lande und alle Parlamente sind voller Beamter.


    Wenn man einen Teich trockenlegen möchte, sollte man nicht die Frösche fragen.

    Schon witzig, wenn Sie meine sachlichen Ausführungen als "Reaktion" misinterpretieren wollen. Spricht nicht gerade für Sie. Nochmals, es geht um ein höheres Brutto, also eine wesentlich höhere Belastung des Dienstherren bzw. den Steuerzahler, aber das hatte ich Ihnen ja auch mehrmals versucht näher zu bringen. Nein, kein Beamter hat was dagegen, kann man machen, verbrennt nur viel Geld und bringt wohl mittelfristig eine lange Zeit niemanden etwas effektiv.

    Bla Bla Bla Frösche, Bla Bla Bla Teich, ihr Stammtischgequake halt.

    Hättest Du wirklich "keine Lust", würdest Du einfach nicht antworten und Dich still Deiner Beamten-Privilegien erfreuen. Aber das bringst Du offensichtlich nicht übers Herz.

    Brrrrrr .... Brrrrr... Brummm - Heißluftgebläse. Sollte tatsächlich Ihr Berufsbild werden.

    Wie gesagt, sie versuchen halt zu provozieren und "das letzte Wort" zu haben mit dem Sie versuchen negative Assoziationen zu pflanzen a'la "wenn die eigene Argumente" aus sind und wenden sich an den "geneigten Leser" als wären Sie ein Erzähler. Ne? Ihre übliche Trickkiste halt.

    Ganz einfach, ich lasse mir keine "fake news" vorwerfen und zu allem anderen habe ich bereits in anderen Threads zur genüge ausgeführt und auch meinen Rechenweg dargelegt.

    So .... das reicht jetzt auch mal.

    Jetzt tragen Sie halt konstruktiv etwas zum Thema bei, nach der Wissensdurstiger hier gefragt hat und sparen Sie die Bemühungen hier ein (weiteres) "Schlachtfeld" aufzumachen indem Sie den Thread für Ihr Narrativ von der ursprünglichen Thematik weg bewegen. :)

    Vom mehrfachen Behaupten werden fake news nicht richtig.

    Du hast ja bereits in einem früheren Thread von phantastischen Zahlen für die VBL-Rente berichtet, die mit der Wirklichkeit allerdings nichts zu tun haben.

    Es hat seinen guten Grund, daß Beamte derartig zäh an den aktuellen Pensionsregeln festhalten: Es ist sehr viel besser als die gesetzliche Rente, selbst unter Berücksichtigung der Zwangs-Betriebsrente VBL im öffentlichen Dienst. Wäre es finanziell ein Nullsummenspiel, könnte kein Beamter etwas dagegen haben, wenn man ihn auf das gesetzliche Rentensystem umstellte.

    Du bist mir aus dem damaligen Thread übrigens noch eine Antwort schuldig:

    :)

    Sie können es ja in Ruhe selbst ausrechnen. Meine Ausführungen und Beispielsberechnungen habe ich Ihnen zur genüge weit und breit auf nachvollziehbare Art und Weise dargelegt und daher bin ich auch keiner Antwort "schuldig".

    Wäre es finanziell ein Nullsummenspiel, könnte kein Beamter etwas dagegen haben, wenn man ihn auf das gesetzliche Rentensystem umstellte.

    Hat auch kein Beamter - entgegen Ihrer immer wiederkehrenden Behauptungen - etwas dagegen, sondern der Dienstherr. Das ist ein ziemlicher Unterschied, auch nicht weil es um die Pension des Dienstherren selbst geht sondern dass das dadurch verursachte höhere Brutto / AG-Abgaben, die er ja bisher dadurch einsparen oder anderweitig verwenden konnte, den Haushalt dann sprengt.

    Dazu habe ich auch mich ausführlich bereits ausgelassen.

    Ihre Agrumentationsart sowie Ihre Einstellung in Diskussionen "unbedingt das letzte Wort zu haben wollen" und sich vermeintlich immer als "Gewinner sehen zu müssen" sowie Ihre Haltung ist aus unseren bisherigen Gesprächen hinlänglich bekannt. Daher ist hier keine Notwendigkeit mehr gegeben - das steht alles auch im anderen Thread ausreichend für alle Beteiligen zur Einsicht.

    Anderes Ausgedrückt, ich habe keine Lust mit Ihnen zu Reden, nicht etwa weil Sie vielleicht sinnvolle Argumente haben sondern schlichtweg wegen Ihrer Diskussionsstrategie, die auch hier andere Mitforisten mit kritisiert hatten. Daher ist meine Energie mir zu schade um es für Sie aufzuwenden.

    [aufgrund der Zeichenbeschränkung auf 10.000]


    5. Sinnvoll ist ein relativer Begriff, wenn du das machen möchtest dann mach das. Wie gesagt mit TVöD und Zusatzversorgung in der Rente steht man auch nicht schlechter dar wie wenn man sich verbeamten lässt.

    Falls es doch in die Private Krankenversicherung geht, kann ich nur nochmals betonen dringend vorher anonyme Risikovorabfragen zu machen, vielleicht ist ja doch was gutes drin, schlechter als die Öffnungsaktion kann es nicht werden.

    Hab ich irgendwas vergessen?

    Hallo.

    Du kannst ja grob überschlagen, was an Pension herauskäme, wenn Du verbeamtet würdest, wahrscheinlich können Rente und VBL da nicht mithalten.

    Das ist tatsächlich ein Irrglaube, bei vergleichbarer Werdegang und Tätigkeit kommt bei beidem vergleichsweise viel raus. Da schenken sich beide nichts, die Pension ist ja so ausgestaltet, dass diese Pension und Zusatzversorgung zusammen in sich vereinigt.

    Gerne mal mit z.B. dem VBL Rechner ausrechnen.

    Erstmal, es gibt ein anderes Forum das sich eher auf den öffentlichen Dienst spezialisiert hat. Dort findest du vielleicht noch mehr Expertise zu deinen Fragen.

    1. "Kommt darauf an", monetär kann man sich das ja ausrechnen. Jedenfalls würde man aber aufgrund der bisherigen Berufserfahrung wohl in einer höheren Stufe landen, sofern es berücksichtigungsfähig ist (gleiche Laufbahn, Dienst, etc.) oder es zumindest förderlich sein. Abzüglich von vermutlich 3 Jahren für die Verbeamtung.

    Ich gehe mal einfach fiktiv von der Stufe 6 aus. A6 stimmt. Wir gehen von Vollzeit und auch von einer "schnellen" Beförderung nach A8 aus weil man auf einer Stelle Sitzt die nach A8/A9 bewertet ist und solche Tätigkeiten ausführt - nehmen wir hier mal als Mittelwert 12 Jahre (Mindestwartezeit + kleine "Beurteilungsphasen"). Also 4 Jahre pro Beförderung, pessimistisch gerechnet - realistisch sollte(!) es schneller gehen, aber es passt auch zur Stufenlaufzeit und einer einfachen Berechnung. Die Verbeamtung erfolgt hier im mittleren Dienst und die Kinderzulage ohne Verheiratet zu sein wird für 12 Jahre (bis A8/7) mit berücksichtigt.

    Wir nehmen fiktiv 260 € PKV für den Grundtarif (ambulant und stationär) an und schlagen mal einfach den Höchstsatz als Zuschlag darauf, also 30%. Das sind 338 € insgesamt. Wenn noch Wahlleistungen (2 Bett Zimmer, Privatarzt) dazu genommen werden sind das nochmals fiktiv + 18 € +30% = 23,40 €. Dazu kommen Pflegepflichtversicherung und Gesetzlicher Zuschlag also ca 63 €.

    Sind wir also insgesamt bei 424,40 € für einen Tarif mit Geburtsjahr 1983 und über die Öffnugnsaktion für beihilfekonforme Tarife.

    Da man alleinerziehend ist, muss das Kind auch mit reinkommen. Das sind mit 80% PKV dann grob rund 55 € mit allem, ohne Risikozuschlag jetzt weil keine Vorerkrankungen.

    Sind wir bei einer Summe von 479,40 € für alles. Ich lasse das auch nach dem Wegfall des Kindes mal drin, um einfach die Beitragssteigerung nachdem das Kind mit drin mit abzubilden. Einfach so fiktiv ohne dass es der Realität entspricht.

    Das ziehen wir von den Nettowerten bei Beamten ab, um das reelle Netto rauszubekommen bei gesetzlich Versicherten Angestellten ist das ja im Netto schon "drin".

    Bei dieser SEHR GROBEN Rechnung - die ich jetzt mal nebenbei zusammenstellt habe - hat man einen "Verlust" von rund 186.140,97 € auf 25 Jahre bezogen auf das Monatsnetto bis zum Ruhestand. Vor allem bedingt durch durch den Rückfall auf A6 und man muss beim TVöD die Jahressonderzahlung mit berücksichtigen. Beim Bund ist diese mWn "bereits im Sold inkludiert".

    Keine Gewähr auf Richtigkeit dieser Rechnung.

    2. "Entmischung", "Vergreisung", etc. sind beliebte Mythen und davon sollte man nicht verunsicherten lassen. Die Beiträge sind in der Regel so kalkuliert, dass man bis zum Verscheiden (nach den aktuellen medizinischen Kosten und Sterbetafeln) die Beiträge die Kosten nach versicherungsmathematischer Kalkuklation decken - selbst wenn man die einzige Person im Tarif ist.

    Man kann allerdings natürlich ggf. bessere oder besser kalkulierte Leistungen in neueren Tarifen haben und dahin könnte man dann jederzeit mit § 204 VVG wechseln nur für etwaige Mehr-Leistungen im vergleich zum bisherigen Tarif fallen dann erneut Gesundheitsprüfung an und ggf. ein Risikozuschlag darauf an bzw. sind ggf. schon vom 30% igen Risikozuschlag via Öffnungsaktion gedeckt.

    Man ist also nicht "gefangen", wie befürchtet.

    Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wird aber auch nicht günstiger. Bei der Annahme von E9a/ Stufe 6 zahlt man in Vollzeit dann grob 409,48 € für die Krankenversicherung + 86,46 € für die Pflegeversicherung also 495,94 €. Dazu findet oft ja eine "Beitragsstabilisierung" durch ggf. das Einschränken oder Wegfallen von Leistungen nach dem Katalog des SGB V statt.

    Ja der Wert wird geringer, wenn man in der Rente auf den Zahlbetrag der vergleichsweise geringen Rente + Zusatzversorgung dann weniger Beiträge zahlen muss. Bei der Beihilfe steigt dafür der Beihilfesatz in der Regel auf 70% und der 10% gesetzliche Zuschlag fällt weg.

    3. Debeka ist "ok" ja, allerdings veranschlagt diese meines Wissens nach für die Öffnungsaktion gerne pauschal die vollen 30% egal wie groß die Vorerkrankung ist. Es empfiehlt sich immer grundsätzlich erstmal anonyme Risikovorabfragen bei verschiedenen Krankenversicherern durchzuführen. Da das ein und gleiche Risiko von den Versicherern anderes Bewertet wird und gegebenenfalls auch eine Normalannahme mit geringem Risikozuschlag drin sein könnte.

    Also auf jeden Fall anonyme Risikovorabfragen machen und sich das nicht nehmen lassen, auch wenn ein Fachmensch vielleicht meint "das lohnt sich nicht". Das vor allem Ideal um auch ein Lagebild zu erhalten welche Versicherung wen ggf. zu welchen Konditionen aufnehmen würde - die Karte der Öffnungsaktion kann und sollte man immer noch zuletzt ziehen.

    4. Auch mit der Öffnungsaktion wird man keine Versorgungslücken haben, soweit man die Leistungen auf dem Niveau der Beihilfe bezieht. Natürlich fallen da "Lücken" an. Bekanntestes Beispiel ist Zahnersatz (Material- und Laborkosten), da zahlt die Beihilfe des Bundes nur 60% und die Private Krankenversicherung in der Regel, je nach Tarif, 100%.

    Die tatsächliche prozentuale Lücke würde so hier dann bei 20% liegen. Das wäre dann der Eigenanteil mit dem man zu rechnen hätte. Fiktiv ausgehend von einer Rechnung von 1.000 € wäre das 200 € für Material- und Laborkosten oder selbst bei 5.000 € dann 1.000 €.

    Ist also in der Regel aus den laufenden Besoldung stemmbar. Beihilfeergänzungstarife wollen eben diesen Eigenanteil auffangen oder erweitern die Leistungen der Beihilfe/PKV um mehr Punkte. Beihilfeergänzungstarife sind also "Zusatzversicherungen".

    Die meisten haben in der Regel mindestens "Auslandskrankenversicherung", "Material- und Laborkosten" und "Heilpraktiker" ggf. auch für "beihilfefähige Hilfsmittel".

    Ok bei Hilfsmittel, muss muss man vielleicht auf den ultraleichten supermodernen Rollstuhl mit GPS und Aufstehziehfunktionsvorrichtung verzichten, man erhält aber den Standardrollstuhl auch ggf. elektronisch in der "Standardvariante" auf dem Niveau der Beihilfe zu 100% erstattet.

    Krankenhaustagegeld sollte man idR problemlos kriegen, meistens versichert man da 10 € für den Eigenanteil + ggf. 15 € für den Eigenanteil bei ggf. Wahlleistungen da der Bund nur bis zur Höhe von 1,2 Prozent der oberen Grenze des Basisfallwertkorridors erstattet.

    Oder falls kein Wahlleistungstarif angeboten wird, dann vielleicht rund 65 € Tagegeld für Zweibett ist nur leider dann nicht "Billig", da ist evtl. günstiger es aus den laufenden Kosten zu stemmen.

    Ob die Private Krankenversicherung für Kuren leistet kommt tatsächlich auf den Tarif und den Begriff "Kur" an. Kuren im Sinne der Medizinischen Rehabilitation oder Anschlussheilbehandlungen sind in der Regel abgesichert. Kuren im Sinne der Vorsorge sind hingegen ein anderes Thema.

    Bei manchen Krankenversicherungen wird es gekappt auf eine Höchststumme des Rechnungsbetrags, z.B. bei meiner Krankenversicherung sind es 1.800 € was bei einem 50% Tarif dann 900 € als Erstattung bedeuten würde für ambulante und stationären (Vorsorge-) Kuren. Da kommt ja auch noch die 50% der Beihilfe auf dem Niveau nach den Beihilfevorschriften dazu. Bei medizinischen Rehabilitation hingegen gibt es keine Summenbegrenzung.

    Eine (Vorsorge-) "Kur" dient der Vorbeugung einer gesundheitlichen Fehlentwicklung oder der Erholung nach einer akuten Krankheitsphase.

    Eine "medizinische Rehabilitationsbehandlung" (Reha-Kur) dient in erster Line der Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen nach Krankheit, Unfall, Operation mit medizinischen Maßnahmen.

    Oft wird Kur und Reha vermischt, sind aber zwei Baustellen.

    Diese Punkte "Material- und Laborkosten" (DentOptimal Würzburger), "Auslandskrankenversicherung" (Automobilclub, andere Versicherer), "Krankenhaustagegeld" (DKV KKHT), "Kur-Tagegeld" (KKUR, bitte max. nur 40 € Tagegeld falls PKV für Kuren was leistet) ohne Gesundheitsfragen abschließen. Spannend dabei, die DKV Krankenhaustagegeld leistet auch bei vollstationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme kann man also ggf. mit KKUR kombinieren.

    Das ist jetzt keine Empfehlung aber Tarife ich jetzt so als Laie kenne.

    Wie gesagt eine schnelle Behauptung! Und ich habe ja auf das nochmals komplexere Paket der Versicherungsmathematik hingewiesen. Die Berechnung macht aber als unterkomplexen stark vereinfachten Annährungswert vielleicht Sinn.

    Online finde ich den Hinweis, dass (angeblich) für gesunde Personen um die 30 Jahre der Basistarif in der PKV als Sozialtarif so dann bei 300 bis 500 Euro pro Monat liegen würde.

    Es fehlen an konkreten Erfahrungswerten, irgendwo muss man Anfangen. Man kann ja die Werte des Basistarifes anfragen und es mit dem Wert des Grundtarifes vergleichen. Vielleicht mag das ja mal eine ausreichende Anzahl von Interessen oder Fachmenschen bei PKV-Tarif-Suche mal abfragen, etc.

    Auch im Basistarif werden Altersrückstellungen gebildet und so gering schätze ich deren Anteil nicht. Aber eine valide Quelle habe ich auch nicht gefunden. Ich lege ja dafür auch nicht die Hand ins Feuer - daher ohne jegendliche Gewähr.

    Altersrückstellung ≈ Übertragungswert (Basistarif) × (Beitrag Volltarif / Beitrag Basistarif)

    Würde ich jetzt mal auf die Schnelle behaupten, wenn man nachfragt wieviel der Basistarif kostet wenn man dahin jetzt wechseln würde. Da kann man sich vielleicht allenfalls grob annähern. Ohne jugendliche Gewähr auf Richtigkeit.

    Es ist wohl versicherungsmathematisch nochmals etwas anspruchsvoller.

    Es ist mir hier etwas zu schwammig, ist der Beamte schon Beamter oder wird er "voraussichtlich" bald verbeamtet? Denn die Öffnungsaktion gilt, ja wie festgestellt, auch für den Ehepartner*in, genau ab dem Zeitpunkt ab dem die berücksichtigungsfähigkeit in der Beihilfe eröffnet ist. Berücksichtigungsfähig ist eine Ehepartner*in, wenn die Einkommensschwelle (i.d.R. 20.000 € p.a.) erstmalig unterschritten wird.

    Die Frist dafür beträgt genau 6 Monate, ab dem erstmaligen entstehen dieses Zeitpunktes.

    Der beste Weg ist also in jedem Fall immer anonyme Risikovorabfragen durchzuführen (lassen) und zwar für beide, dann hat man auch direkt gleich ein Lagebild welche Versicherung wen zu welchen Konditionen etc. annehmen würde, ohne die Karte der Öffnungsaktion erstmal zu gefährden.

    Danach kann man eine fundierte Entscheidung treffen, in jedem Fall aber die Frist im Auge behalten. Lieber früher sich darum kümmern als "auf den letzten Drücker".

    Genau so ist es eigentlich üblich, man darf ja die "gleichen Leistungen" bzw. deren "gleichen Leistungswert" nicht doppelt abrechnen.

    Natürlich wurde das vor Behandlungsbeginn zur Unterschrift vorgelegt, daher konnte ich mich ja im Verlauf mit dem Zahnarzt auf 3,5 einigen. Man will das ja vorher klären, danach ist ein Streit ja immer sehr unangenehm.

    Super, dann passt das ja. Das klang für mich irgendwie nur so danach als wäre das "danach" nach der Behandlung geschehen.

    Ganz kurzer Hinweis zwischendurch: Bei Behandlungen die den 3,5 fachen Satz überschreiten ist vor Beginn der Behandlung eine separate individuelle Honorarvereinbarung mit klarer und Verständlicher Formulierung durch den Arzt erforderlich und dieser muss dem Patienten die Honorarvereinbarung verständlich erläutern.

    Die Einwilligung zur Abrechnung am Tresen durch die Medizinischen Fachangestellten oder im Wartezimmer alleine erfüllen nicht diese Merkmale. Auch nicht eine Entscheidung in einer "Druck-Situation" mit offenem Mund auf der Liege.

    Keine*r ist verpflichtet so etwas zu unterzeichnen, natürlich kann der Arzt dann die Behandlung ablehnen oder man vereinbart einen angemesseneren Rahmen. Im Regelfall ist das tatsächlich der 3,5 fache.

    Daher

    Ich hatte kürzlich mal den Faktor 6,8 auf der Rechnung für eine Kunststoffplombe. Auf die Frage hin, ob meine Behandlung an die Front verlegt wird, um diesen Faktor zu rechtfertigen, einigten wir uns auf 3,5. man muss sowas natürlich nicht hinnehmen und kann vorher verhandeln. Ging problemlos.

    Entweder wusste man das vorher weil es vereinbart wurde oder man muss schlichtweg den Teil, welcher den 3,5 fachen teil überschreitet, nicht bezahlen - da dazu nichts vereinbart worden ist. Da muss man nichts verhandeln, nur auf die GOZ und ggf. GOÄ verweisen.

    Ein Wechsel zwischen pauschaler und individueller Beihilfe ist ausgeschlossen, man kann sich nur einmal innerhalb einer bestimmten Frist für die pauschale Beihilfe entscheiden. Hat man das getan, ist ein Rückwechsel zur individuellen Beihilfe nicht mehr vorgesehen.

    Psychotherapie ist zwar immer noch ein Ausschluss / Risikofaktor aber ich glaube weniger strikt belastet als wie früher. Heuer kommt es dann wohl darauf an "weswegen" und "wie lange" es war und wie lange es wohl schon "ausgeheilt" ist.

    Es gibt keine Nachteile wenn man nur über die Öffnungsaktion in die Krankenversicherung aufgenommen wird. Man ist im exakt gleichen Tarif wie die anderen Kolleg*innen die auch eine Beihilfekonforme Krankenversicherung haben. Es ist *kein* "Sondertarif", wie man es gerne glaubt.

    Der Anspruch ist aber natürlich nur auf den Grundtarif beschränkt und sofern die Beihilfe im jeweiligen Bundesland oder beim Bund selbst Wahlleistungen anbietet, erweitert sich der Anspruch über die Öffnungsaktion auch auf die Wahltarife des Krankenversicheres für 2-Bett Zimmer und Privatarzt. Oft ausgeschlossen ist dann der Beihilfeergänzungstarif oder man kriegt, wenn es passt, den "kleinen" Beihilfeergänzungstarif.

    Ob es einen unterschied macht, ob die Therapie 5 Jahre her ist, kommt darauf an. Insbesondere auf die konkreten Fragen und Abfragezeiträume in den jeweiligen Gesundheitsfragen der Krankenversicherer. Ich glaube etwa beispielsweise Allianz fragt nur einen Abfragezeitraum von 5 Jahren für Psychotherapie ab.

    Man kann auch entweder zu einem Honorberater oder einem Fachmenschen gehen, der sich insbesondere mit Beihilfekonformen Krankenversicherungen auskennt und ein Honorar für den "Nicht-Erfolgs-Fall" vereinbaren. Der "Nicht-Erfolg" bezieht sich auf die Aufnahme zu den Normalbedingungen, denn da erhielte er ja Provision und Betreuungsgeld von der Privaten Krankenversicherung im Gegensatz zur Öffnungsaktion und da greift dann die Honorarklausel.

    Aber vorsichtig mit den Fachmenschen, auch da gibt es natürlich "gute" und "schlechte", solche die in die Versicherungsbedingungen hineinknien und jeden Satz einzeln lesen oder halt solche die nur auf die schnelle Unterschrift auf dem Vertrag aus sind.

    Jedoch, wenn beispielsweise ein solcher Fachmensch darauf beharrt, dass eine Vorerkrankung nicht "dokumentationspflichtig" oder deren Angabe nötig wäre, ist das dringend schriftlich festzuhalten. Damit man im Schadensfall diesen unmittelbar für die Folgen haftbar machen kann (z.B. Übernahme des erhöhten Risikozuschlags oder der Leistungskosten die dadurch nachträglich ausgeschlossen wurden).

    Hier sieht man halt auch den Vorteil gegenüber der "Eigenbemühungen", dass jemand haftbar gemacht werden kann, wenn dieser fahrlässig den Umstand so herbeiführt, dass der Kunde geschädigt wird - wichtig ist aber eben dafür eine eindeutige Dokumentation durch den Fachmenschen oder eine andere schriftlich festgehaltene Aussage.

    Egal ob man es über einen Fachmenschen oder selbst macht, der erste Schritt sollte es immer sein anonyme Risikovorabfragen durchzuführen. Denn die Krankenversicherer bewerten die jeweiligen Vorerkrankungen tatsächlich sehr unterschiedlich schwer, so dass durchaus "alles drin sein kann", von Normalannahme mit passendem Risikozuschlag bis hin zur Öffnungsaktion mit maximal 30% Risikozuschlag.

    Der Grund für die anonyme Risikovorabfrage ist, dass Beamte eben zu dem "ersten Krankenversicherer" gehen müssen, der den Zugang über die Öffnungsaktion angeboten hat. Da ist der Spielraum auch schon ggf. Weg und mit anonymen Risikovorabfragen kann man sich erstmal ein Lagebild erstellen wer wo was wann wie zu welchen Konditionen und dann falls es nirgendwo klappt dann sich seinen "Wunsch-Krankenversicherer" aussuchen, der bei der Öffnungsaktion teilnimmt.

    Der andere Grund ist, in vielen Antragsbögen steht auch die Frage, ob innerhalb eines Zeitraumes auch bei anderen Krankenversicherer Anträge gestellt wurden die Abgelehnt wurden oder mit einem Risikozuschlag angeboten worden. Die Beantwortung der Frage könnte bei anonymen Risikovorabfragen entfallen - weil ja nichts dokumentiert sein kann.

    Aber nochmals, die Öffnungsaktion stellt keinen schlechter dar und es ist kein "Sondertarif". Es gelten die jeweiligen Tarifbedingungen der jeweiligen Privaten Krankenversicherer für den regulären beihilfekonformen Grundtarif und ggf. Wahlleistungstarif und ggf. (ohne Anspruch) kleinen/großen Beihilfeergänzungstarif

    Man kann im übrigen bei der Ernennung zum "Beamten auf Probe" also nach bestehen der Ausbildung als Anwärter*in ebenfalls die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen. Dies setzt aber zwingenderweise voraus, dass man sich für die Dauer der Anwärterzeit als "Beamter auf Widerruf" auf die Private Krankenversicherung verzichtet - sich also freiwillig gesetzlich versichert.

    Je nach Bundesland bedeutet das entweder die Beiträge zur gesetzlichen freiwilligen Krankenversicherung voll (AN/AG-Anteile zusammen) selbst zu tragen oder sofern die pauschale Beihilfe angeboten wird, dann diese in Anspruch zu nehmen.

    Aber Achtung - wie erwähnt, der Wechsel von der pauschalen Beihilfe zurück zur individuellen Beihilfe ist nicht möglich.

    Allerdings greift die pauschale Beihilfe meines Wissens nach auch bei einer privaten Krankenversicherung. Das bedeutet man kann bei der Privaten Krankenversicherung entweder den Beihilfetarif auf 100% nehmen oder der Theorie nach sogar jeden anderen Normaltarif. Die Beihilfe zahlt im Rahmen der pauschalen Beihilfe "bis zur Hälfte des Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung / Basistarifs".

    Die Erfahrungen damit sind aber bisher, soweit ich weiß, marginal bis gar nicht vorhanden, zumindest habe ich darüber noch nichts gelesen oder in Erfahrung gebracht.

    Jedoch ist zu bedenken, dass beispielsweise bei einer Privaten Krankenversicherung mit "100%" auch eben der Risikozuschlag von z.B. max. 30 % im Rahmen der Öffnungsaktion dann eben auf diese 100% dazukommt. Die Wahl der pauschalen Beihilfe bleibt meiner Kenntnis nach durchgehend bindend. Ob man die Wahl der pauschalen Beihilfe "aufschieben" kann bis man die Ernennung als Beamter auf Probe hat, entzieht sich meiner Kenntnis und sollte bei der Beihilfestelle ggf. nachgefragt werden.

    Keine Gewähr für meine Aussagen, aber dies spiegelt meinen Kenntnisstand wieder.

    Bleiben.

    Mir ist vollkommen klar, dass das "Gras auf der anderen Seite Grüner" ist.

    Pro Verbleib bei der derzeitigen Krankenversicherung

    - die Fristen zur ggf. vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung sind alle abgelaufen

    - der den Basistarif übersteigende Anteil der Altersrückstellungen bleibt erhalten

    - die Leistungen der Debeka sind auch nicht so "mies", ja schon klar dass die Barmenia mehr hat.

    Die Barmenia bietet soweit ich das richtig gelesen habe die Möglichkeit der Behandlung im Ausland, die Leistung auch über den 3,5-fachen Satz, einen offene Hilfsmittelkatalog, Transporte nicht nur zum und vom nächsten grundsätzlich zur Behandlung geeigneten

    Arzt oder Krankenhaus und noch ein paar andere Punkte.

    Wenn das nur diese Punkte sind:

    Die Debeka bietet auch die Behandlung im Ausland ohne zeitliche Befristung an. (Tarif B,

    Nr. 7.1 Ergänzung zu § 1 Abs. 4 MB/KK 2009: Geltungsbereich des Versicherungsschutzes)

    Mehr als der 3,5 fache Satz wird eher weniger abgerufen, bzw. eher bei Spezialisten. Den Restbetrag der den 3,5 fachen Satz überschreitet könnte man ja ggf. aus den eigenen Rücklagen stemmen. Zudem nach aktuellem Sachstand, ohne Gewähr, mit der neuen GOÄ die Steigerungssätze nicht mehr geben soll.


    Die Debeka hat auch einen "offenen Hilfsmittelkatalog", hier ist kein geschlossener Hilfsmittelkatalog erkennbar. Der Tarif BC erstattet zudem darüber hinaus meines Erachtens nach auch beihilfefähige Hilfsmittel, sofern die Beihilfe diese als beihilfefähig anerkannt hat aber der Versicherer diese ggf. im Tarif B ausgeschlossen hat.

    -> Aber ja, es verbleibt bei Hilfsmitteln, welche den Katalog der Beihilfe überschreiten, dann ein Restbetrag den man selbst zahlen muss. Etwa bei besseren Ausführungen eines Hilfsmittels.

    Ja die Barmenia zahlt tatsächlich "besser" bei Transporten soweit diese notwendig sind, auch die einmalige Wunschverlegung in ein anderes Krankenhaus. Ist tatsächlich nett, aber halte ich jetzt auch nicht so für den "Gamecharger". Zum einen wird jedes Krankenhaus die bestmöglichste Versorgung anbieten und zum anderen, wenn man in einem Zustand befindet der ggf. (Notfall-Transporte) erforderlich macht, wird man eher nicht so in der Lage sein ein Wunschkrankenhaus zu kommunizieren.

    -> Aber ja die Barmenia steht bei "Wunschtransporten" da besser ja.

    Vielleicht noch der Hilfsmittelkatalog? Aber da steht die Barmenia auch nur mit dem 0,1 fachen Satz "besser" da als gegenüber die Debeka.

    Jedoch ist zugestehen, dass die Barmenia mit dem Beihilfeergänzungstarif "PLUS" (sofern man diesen tatsächlich bekommt) dann schon eher einen Vollversicherten-Status anbietet, weil Sie auch Kosten erstattet die die Beihilfe ggf. nicht erstatten würde.

    Wie oft ist das aber jetzt in den letzten 9 Jahren geschehen?

    Ich bin mir nicht sicher, ob ein Wechsel sich "lohnt".

    Man kann es gerne probieren, sollte aber dann tatsächlich - alle - Patientenakten und Krankmeldungen (im Abfragezeitraum) anfordern und möglichst alle Angaben machen die zu machen sind. Die Barmenia bietet zwar (mit dem Beihilfeergänzungstarif Plus (!)) einen sehr guten Versicherungsschutz an, prüft aber auf der anderen Seite auch sehr strikt bzw. sortiert streng aus.

    Wärs noch 3 Jahre her gewesen, meinetwegen, aber 9 Jahre? Hmmm. Wie gesagt, mit der Debeka steht man jetzt auch nicht so im Regen.

    Wenn ich in meiner Berufstätigkeit durch solch eine Arbeitsweise meinen direkten Vorgesetzten und die Abteilungsleiterin auf den Plan rufen würde, dann wäre Feuer unterm Dach. Und das zu recht.


    Wenn diese Behörde in ihrer Umständlichkeit versinkt, fehlt die Zeit an anderer Stelle. Das ist offensichtlich. Aufgrund von Geldmangel wird es nicht Geld für neue Mitarbeiter geben. Also geht es nur über die Effizienz.

    Wie gesagt, der Einzelfall ist hier bedauerlich aber auch nicht per se die Regel in der öffentlichen Verwaltung. "Ob zu Recht" ist auch wiederum eine subjektive Bewertung, denn Ihnen oder auch mir liegen nicht die Informationen vor die zu dieser Verzögerung geführt haben. Wie erwähnt, in der Regel sollte aber zumindest eine Eingangsbestätigung und eine Zwischennachricht üblich sein, so wie diese auch bei uns Standard ist - da bin ich bei Ihnen.

    Auch ist es kein pauschaler Hinweis auf eine etwaige "Umständlichkeit" oder eine "fehlende Effizienz". Sie sind aber sehr gerne eingeladen, in der öffentlichen Verwaltung an der Effizienz mitzuwirken und gegebenenfalls zu bemerken, dass tatsächlich Effizienz schon vorliegt.

    Effizienz ist keine Stellschraube die unendlich lange gedreht werden kann. Eine überzogene "Effizienzsteigerung" führt zwangsweise zu noch mehr Überlastung, Qualitätsverlusten, sinkender Mitarbeiterzufriedenheit und sinkender Rechtssicherheit. Die weitergreifenden negativen Folgen können Sie dann gerne sich denken.

    Und was die gesetzlichen Vorgaben angeht - die ist in diesem Fall so unkonkret, wie Gesetze nun mal oft sind. Also beruht die Prüfung dieser 150 € auf irgendwelchen Verwaltungsvorgaben. Und die kann man wirklich leicht ändern.

    Was hier erstmal grundsätzlich erfolgt, ist ob auf die Kostenerstattung von 150 € tatsächlich ein Anspruch besteht oder nicht. Denn auch bei einer Prüfung "mit Kulanz" musste geprüft werden ob überhaupt ein Anspruch besteht - da kann man auch direkt die 150 € prüfen.

    Was dann zeitgleich als "nächsten Schritt" erfolgt ist in der Regel die Prüfung, ob auf die "vollen 150 €" ein Anspruch besteht, falls nicht, wird eben nur das erstattet worauf auf ein Anspruch besteht und damit wäre man auch in der Regel unter den 150 €. Gegebenenfalls ergibt sich aus der Norm ein Ermessensspielraum dass "A" auch "a" sein darf, soweit vergleichbar, weit ist dieser aber auch nicht gestreckt.

    Dass man einfach das Wort "Kulanz" in den Raum wirft, hat erstmal so keine Substanz. Denn schon allein dem Grundgesetz bindet Norm und alle Institutionen nach Art. 3 Abs. 1 GG. Der Grundsatz der Gleichbehandlung verpflichtet den Staat nur dazu, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln.

    "Wo fängt dann Kulanz und wo hört dann Kulanz auf", wäre an dieser Stelle dann eine sehr philosophische Frage. Daher: Anspruch ja oder nein? Wenn ja, für was? Dann zu dieser Höhe oder ansonsten eben alles nein.

    Was könnte denn passieren, wenn der Sachbearbeiter aus Kulanz 100 € erstattet, wie vorgeschlagen? Ich werde nicht klagen, ich habe schließlich zugestimmt. Also - wer hätte konkret ein Problem damit? Ein anderer Bürger, weil die Behörde Geld gespart hat? Absurd. Ich postuliere: Niemand. Also einfach Mut haben und machen.

    Mal davon abgesehen, dass wie gerade eben vorher erläutert, ja auch bei einer "Kulanz" ohnehin erstmal geprüft werden müsste ob tatsächlich ein Anspruch besteht, denn ansonsten könnte - überspitzt formuliert - jeder beliebige Kostenerstattungs-Anträge an die Behörde senden, auf die "Kulanzregelung" per Zustimmung verweisen und erhielte es (ungeprüft) erstattet.

    Sie hätten damit der Behörde auch keine weitere Arbeit erspart. Es müsste sogar im Falle einer Kulanzregelung als zusätzliche Arbeit dokumentiert werden, "warum" gerade in diesem Einzelfall von der Regel abgewichen worden ist. Damit die Transparenz, die Rechtssicherheit und der Grundsatz der Gleichbehandlung gewährleistet ist.

    Ich postuliere daher: Rechtssicherheit für alle.

    Ich mach dir mal ein einziges konkretes Beispiel:

    Ich hatte eine Kostenerstattung beantragt in Höhe von ca. 150 €. Weil der Sachbearbeiter einfach überhaupt nicht reagiert hat - keine Eingangsbestätigung, einfach gar nichts - und das in vorherigen Fällen auch schon so war, teilweise über Monate, habe ich das zum Amtsleiter eskaliert. Das wäre nicht nötig gewesen, hätte der Sachbearbeiter 30 Sekunden für eine E-Mail an mich investiert ("Danke für Ihre Anfrage. Ich komme gerne bis zu Datum xyz darauf zurück") und macht das dann auch. Noch besser wäre es, wenn man eine automatisierte E-Mail-Antwort eingerichtet hätte, wie es jedes Startup hat. Und Stand der Technik im Jahr 2025 wäre es, wenn diese Verwaltung ein Ticketsystem hätte.

    Der Amtsleiter ist natürlich zunächst nicht direkt ansprechbar, also ging es über seine Assistenz.

    Die Klärung des Vorgangs hat also intern 4 Personen involviert - Amtsleiter, Assisztenz des Amtsleiters, Abteilungsleiter und Sachbearbeiter. Am Ende habe ich noch 2 Schreiben dazu bekommen, beide mit Postzustellung.

    Über den Sachverhalt der 150 € kann ich hier nichts sagen, da ich ja nicht an dem Verfahren oder der Hintergründe beteiligt war. Eigentlich ist aber, zumindest bei uns, usus dass eine automatische Nachricht den Eingang bestätigt und nach zwei bis drei Wochen unaufgefordert eine Zwischennachricht erfolgt. Dass es natürlich an einigen Stellen nicht optional funktioniert will ich auch nicht bestreiten, ist aber auch nicht pauschal auf alles umzumünzen.

    Jedoch in dieser Aufregung bitte ich auch darum einen möglichen Umstand zu berücksichtigen, nämlich dass Ihre Nachricht / Anliegen / Antrag eben nicht der einzige war, sondern in eine weitere Reihe von anderen Anliegen anderer Menschen einreiht und hier es dann möglicherweise je nach Sachbearbeiter und Fallumfang dann zu Rückstaus kommen kann.

    Denn genau dieser Aspekt wird immer gerne aus den Augen verloren, man ist nicht der einzige mit einem Anliegen. Aber ich bin grundsätzlich ganz bei Ihnen denn "so lange" sollte das echt nicht dauern bzw. zumindest eine Zwischennachricht gehört zum "guten Ton".

    Der aufwandsärmste Weg wäre gewesen, den Betrag unkommentiert zu überweisen. Der zweitaufwandsärmste Weg wäre gewesen, mir eine E-Mail zu schreiben "wir sind nicht sicher, wie das zu handhaben ist. Da die Prüfung unverhältnismäßig aufwändig wäre, bieten wir Ihnen an, aus Kulanz 100 € zu erstatten". Hätte ich sofort akzeptiert, da ich keinerlei Lust habe, mich in meiner Freizeit mit derartigem Quatsch zu befassen.

    Man hat aber den Weg gewählt, der am meisten internen Aufwand und die höchsten internen Kosten verursacht. Tja. Natürlich müssen Behörden gerade in solchen Fragestellungen wie hier beschrieben unternehmerisch denken. Arbeitszeit ist ganz unmittelbar Geld. Immer.

    Eine "Kulanzleistung" ist schon nicht möglich, da die zugrundeliegenden Normen in der Regel diesen Spielraum nicht vorsehen. Also selbst wenn der Sachbearbeiter so gerne die Kulanz gebilligt hätte, hat er den Ermessensspielraum aufgrund der fehlenden Norm / Regelung dafür nicht. Das gilt ebenfalls für "Kleinkram" im Umgang mit Steuergeld und Verantwortung gibt es eben dieses "Spiel mit dem Geld nicht" entweder es besteht tatsächlich ein Anspruch oder nicht.

    Man hat aber den Weg gewählt, der am meisten internen Aufwand und die höchsten internen Kosten verursacht. Tja. Natürlich müssen Behörden gerade in solchen Fragestellungen wie hier beschrieben unternehmerisch denken. Arbeitszeit ist ganz unmittelbar Geld. Immer.

    Daher werden die internen Kosten werden entgegen Ihrer Behauptung nicht mal von den beantragen 150 € Tangiert, da es wie erwähnt nicht das einzige Anliegen ist das zu bearbeiten ist. Die Arbeitszeit nun mal nicht heruntergebrochen Ihr Anliegen als alleinstehendes Bearbeitung.

    Jetzt wird es richtig politisch: Das Gerechtigkeitsempfinden der Behörden deckt sich nicht (mehr) voll mit dem der Bürger und das ist ein Faktor, der zum derzeit herrschenden Unmut beigetragen hat. Gerechtigkeit schafft man nicht dadurch, dass man jeden Cent eines Bürgers in akribischer Detailarbeit mehrfach umdreht, daneben aber noch nicht mal merkt, wenn zig Milliarden durch Cum Ex "verloren gehen". Behörden verschanzen sich gerne hinter angeblichen gesetzlichen Vorgaben. Wo ist denn das Gesetz, dass von einer Behörde gefordert hat, die CumEx-Milliarden nicht zu bemerken? Gibts natürlich nicht, war bewusst zugespitzt.

    Ja "Cum-Ex" konnte dem bisherigen Kenntnisstand nach passieren, weil eine Kombination aus einer steuerlichen Gesetzeslücke, komplexen und undurchsichtigen Finanztransaktionen, mangelhafter Kontrolle durch die Finanzbehörden und systemischen Schwächen im Steuerrecht ausgenutzt wurde. Daraus wurden auch entsprechende Lehren gezogen, die Norm zur Kapitalertragssteuer wurde präzisiert und die Lücke wurde geschlossen oder zumindest erschwert verbunden mit verschärften Melde- und Dokumentationspflichten, Kontrollen, Strafverfolgung und so weiter und so fort. Es ist ja nicht so, dass daraus keine Änderungen erfolgt sind. Es wurde halt vorher viel auf Selbstverpflichtung und ein "korrektes Verhalten" gesetzt, was jetzt natürlich missbraucht worden ist. Blöd, aber so ist es nun mal passiert. Behörden können und dürfen nur innerhalb der gesetzten gesetzlichen Normen und Grenzen aktiv werden. Wenn die Norm einen illegalen Missbrauch zulässt, der sich hinter einem komplexen System versteckt, den man nicht auf den ersten Blick erkennt, spricht das nicht gegen die Arbeit der Finanzbehörden. Hier sind ja auch Änderungen Erfolgt, die solche Fälle künftig frühzeitig erkennen können.

    Alles ist immer ein "Wettstreit" zwischen diejenigen mit krimineller Energie und diejenigen die solches zu verhindern versuchen. Genauso wie mit den Hackern die versuchen alle erdenklichen Sicherheitslücken zu finden und den Betriebssystemunternehmen die dem hinterherrennen, Menschen die versuchen das Selbstbedienungs-Kassen umzugehen und der Überwachung / Stichprobenartigenkontrollen. Das ist alles nichts neues und natürlich nicht zufriedenstellend, aber tatsächlich leider so.

    Dein hoheitlicher Ton, die bewußte Distanz, die Erbsenzählerei, das Ignorieren jeder Gegenrede in der Sache und das axiomatische Beharren auf Deinen Standpunkten entspricht genau dem, wofür Beamte weithin berüchtigt sind. Du bist offensichtlich ein ausgeprägter Vertreter Deines Standes.

    Der Versuch den Sachverhalt möglichst sachlich und faktenbasiert zu erläutern hat nichts mit einem hoheitlichen Ton zu tun. Aber wir wissen ja alle auch schon längst, dass hier von Ihnen "um jeden Preis" eine Aversion gegenüber Beamt*innen gepflegt wird. Das "axiomatische Beharren auf den eigenen Standpunkten und das ignorieren jeder Gegenrede" beschreibt hier im Grunde Sie selbst sehr gut. Auf ihre Gegenreden bzw. Agrumente bin ich ja eingegangen und damit ist es schon alleine nicht ignoriert, weder noch ist es ein Beharren.

    Hier versuchen Sie, wie auch in der Vergangenheit, halt einen "letzten Eindruck" hinterlassen zu wollen dass Sie der eigentliche Sieger jeglicher Konservation wären und der "Gegner" des Disputs ja ganz mies ist, selbst wenn es inhaltlich keiner Prüfung standhielte. Mal davon abgesehen, dass es von keinem guten Stil zeigt. Das ist eben auch mit der Grund warum ich insbesondere bei Ihnen eben im "Distanzierten Ton" schreibe - das hätte ich aufgrund Ihres Stils auch so oder so getan ohne Beamter zu sein.

    Wie ich lese, arbeitest Du Dich gerade in gleicher Art an andiii_98 ab. Du wirst mich also weiter unterhalten, auch wenn ich Dir selbst nicht mehr antworte.

    Mir ist es recht egal ob Sie mir antworten oder nicht, dem weine ich keine Träne nach. Jedoch arbeite ich nicht an andiii_98 ab, sondern beteilige mich an der Konservation. Wie gesagt, Ihr Stil gegenüber den Leser*innen dann für den Gegner unbedingt negative Merkmale "abarbeiten" mitgeben zu lassen kennen wir ja auch zur Genüge.

    Naja.

    Man hört landauf landab Klagen darüber, dass Behörden überlastet seien und ihnen das Geld fehle. Die Behördenleiter und Abteilungsleiter (üblicherweise Beamte) haben es offenbar nicht hinbekommen, ihre Arbeitsweise so zu gestalten, dass es auch nur in Ansätzen zeitgemäß wäre. Das hat zwar nichts mit den gesichert Rechtsextremen zu tun, aber unkritisch gegenüber den Beamten zu argumentieren, wird der Sache sicher nicht gerecht.

    Das ist kein konkretes Problem des "Beamtentums" an sich, sondern dann an dieser Stelle der öffentliche Dienst im großen und ganzen. Die Behördenleiter und Abteilungsleiter sind auch größtenteils Angestellte und nicht nur Beamte, beides hält sich im öffentlichen Dienst die Waage, wobei Angestellte regelmäßig überwiegen. Aber selbst wenn das hat aber keinen Unterschied darauf wie die Verfahren geregelt sind.

    Die Arbeitsweisen wird dem Grunde nach nicht von den Behördenleitern gestaltet, sondern von den Gesetzgebern. Da ist dann die Frage, wie die gesetzte Norm oder Richtlinie konkret zu umsetzten ist und da sind dann auch Elemente der Verhältnismäßigkeit und des "Check & Balance" zu berücksichtigen, dass keine einzelne Person etwas alleine entscheidet, was zu Gunsten oder Ungunsten jemanden selbst oder einer Gruppe auswirkt.

    Die Überlastung und dass das Geld fehlt ist eine konkrete Folge des engen Haushaltes, hier kann man beispielsweise also kein neues Personal einstellen, was dann der Überlastung in den Betroffenen Bereichen abhelfen würde dazu kommt es auch dass der öffentliche Dienst im "Ringen um Fachkräfte" leider auch nicht so erfolgreich ist und auch nicht die Bewerber erhält, die er tatsächlich dringend benötigt.

    Konkret kann ich etwa bei mir behaupten, dass wir sehr viele elektronische Mittel verwenden (weniger Papierausdruck, digitale Unterschriften, elektronische Akten, beschränkte Nutzung von interner KI bzw. Automatismen, verkürzte Umlaufzeiten etc.) dafür wurden auch etliche Normen angepasst, jedoch kollidiert das trotzdem noch mit der Überlastung.

    Der öffentliche Dienst bietet vor allem Dienstleistungen an, auf die entweder eine Vielzahl von Bürger*innen einen Anspruch hat oder er muss Ansprüche durchsetzen, die im gesellschaftlichen Interesse liegen.

    Wir sprechen hier immerhin von Rechten, die den Menschen zustehen, oder von Rechtsansprüchen, die bestehen. Ebenso geht es um Angelegenheiten der Leistungs-, Bedarfs- und Eingriffsverwaltung sowie der Gefahrenabwehr, die Eingriffe in die Rechte anderer Menschen bedeuten. Darüber hinaus betrifft es den wirtschaftlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, die auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene sowie in einzelnen Teilbereichen separat unabhängig voneinander bestehen.

    Das alles sind Verfahren und Hintergründe, die nicht mit einem „Produkt“ vergleichbar sind, das man beliebig mit den üblichen unternehmerischen Geist skalieren kann, zudem ja noch das unabdingbare "Mehr-Augen-Prinzip" bzw. "Befugnisbeschränkung" und "Zugänglichkeit" eines demokratischen Rechtsstaates mit reinfließt.

    Das ist nichts man einfach im Supermarkt kauft und fertig.

    Zumindest kommst Du als Beamter in diesem Thread auf eine erhebliche Drehzahl. Offensichtlich bewegt Dich das Thema.

    Die "Drehzahl" resultiert ja auch aus Ihrer eigenen Haltung, die hier nicht geringer ist und eine grundsätzliche Ablehnung gegenüber dem Beamtentum vermuten lässt. Das lässt sich auch an den Begriffen festmachen, die Sie damit fälschlicherweise verbinden.

    Ihre Ablehnung, Ihr Wissensstand oder generell Ihre Meinung sind selbstverständlich in Ordnung. Wenn Sie diese Meinung jedoch äußern, müssen Sie auch mit entsprechenden Gegenreaktionen rechnen. Mein Anlass ist es daher, die Sachverhalte aus meiner Sicht aufzuklären und gegebenenfalls vorhandene Fehlinformationen – soweit es meinem Kenntnisstand entspricht – zu korrigieren.

    Die AfD ist nunmehr als gesichert rechtsextrem anerkannt, fragt sich halt, ob die AfD-Mitglieder unter der Beamtenschaft (von denen es gerade in Thüringen und Sachsen rein aus statistischen Gründen eine ganze Menge geben dürfte), diese Gewähr bieten.

    Die Einstufung einer Partei als extremistisch oder verfassungsfeindlich führt für einen Beamten nicht automatisch zum Verlust der Gewährleistung für das GG oder die FDGO. Allerdings ist in einem solchen Fall natürlich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass eine Überprüfung erfolgen muss – das ist korrekt. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob die extremistische Einstellung weiterhin besteht und ob aktive Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und/oder das Grundgesetz gerichtet sind, oder ob solche Bestrebungen zumindest wissentlich toleriert werden, ohne sich davon zu distanzieren oder ihnen entgegenzutreten. Dieses Thema ist allerdings ein anderes und hat bisher, soweit erkennbar, dem Beamtentum als Ganzes nicht geschadet. Selbstverständlich wird es Einzelfälle geben, aber das ist nicht mit dem Beamtentum an sich gleichzusetzen.

    Im ambulanten Bereich haben wir bei der GKV Kopfpauschalen. Nur ganz spezielle Leistungen können neben der Kopfpauschale einzeln abgerechnet werden.

    Die Aussage, dass es bei der GKV im ambulanten Bereich nur Kopfpauschalen gibt und nur ganz spezielle Leistungen zusätzlich einzeln abgerechnet werden können, greift zu kurz und stellt es nicht ganz korrekt dar. Das System ist deutlich komplexer als eine reine Kopfpauschale.

    Die Krankenkassen zahlen zwar eine Kopfpauschale an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese Pauschale stellt ein Gesamtbudget dar, das sich an der Anzahl und dem Gesundheitszustand der Versicherten orientiert. Die Kassenärztlichen Vereinigungenverteilen dieses Gesamtbudget an die einzelnen Vertragsärzte. Dabei dient der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) als Abrechnungsgrundlage: Jede ärztliche Leistung wird nach dem EBM bewertet und in Punkte umgerechnet.

    Die Summe der Punkte aller Leistungen eines Arztes wird mit dem regionalen Punktwert multipliziert, um das Honorar zu berechnen. Somit erfolgt die Abrechnung nicht ausschließlich über eine Kopfpauschale, sondern über eine Kombination aus Budgetierung und leistungsbezogener Vergütung.

    [Blockierte Grafik: https://www.bpb.de/cache/images/8/72618_galerie_lightbox_box_1000x666.png?ECFA7]

    Beamte haben eine Reihe von Privilegien hier im Land, eins davon ist die Beihilfe. Die Beamten sitzen in den Ministerien, also an den Schalthebeln der Macht. Es ist daher höchst unwahrscheinlich, daß die PKV (als Privileg der Beamten) abgeschafft wird.

    Es gibt keine "Reihe von Privilegien", ebenfalls zählt die Beihilfe auch nicht als "Privileg". Nicht nur, dass es einen zusätzlichen Bearbeitungsschritt bedeutet, es ist - etwa am Beispiel der Bundesbeihilfeverordnung - auch erkennbar an den Leistungen des SGB V orientiert und weist auch Beschränkungen, Höchstsummen, Ausschlüsse etc. auf. Es handelt sich um die gewähnte Krankenfürsorge des Dienstherren als Alternative zum AG-Anteil, da hier dieser sich Einspareffekte rechnet. Der Wechsel zur GKV berührt *nicht* die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums.

    Die Private Krankenversicherung ist tatsächlich eher gegenteilig auch Thematik aufgrund der Beitragssteigerungen und Risikozuschlägen etc. heißes Thema unter der Beamten - auch in den Ministerien. Wenn die Einspareffekte nicht mehr da sind, ist es praktisch sicher, dass das schneller fallen gelassen als eine heiße Kartoffel, sobald der (negative) Break-Even-Point erreicht ist, in dem ein höheres Brutto mit den monatlichen AG-Anteilen günstiger kommt.

    Die Haushalte sind nicht "unendlich", auch wenn man das gerne sich immer so vorstellt. Nein da werden auch keine Beamte*innen gepudert, mal abgesehen von Nullrunden, Kürzungen, et. centra. Diese ganze Mythenbildung um das Beamtentum ist schlichtweg nervig.

    Oder anders ausgedrückt: Wenn es so vermeintlich das Paradies ist, bitte kommen Sie, bitte Bewerben Sie bei uns. Fachkräfte werden bei uns ebenfalls händeringend gesucht und dann können. Bitte! Wirklich!

    Ich denke mal, wir sind mit diesem Thema durch.

    Im vorliegenden Thread geht es ja auch um etwas ganz anderes.

    Tatsache, aber anderseits können Ihre Behauptungen auch nicht "ohne weiteres" so stehen gelassen werden. Ansonsten bin ich aber bei Ihnen, wir sind mit dem Thema hier gerne durch.

    Und? Handwerksmeister sind auch "besondere Menschen", da diese einen Beruf ausüben, die ich beispielsweise bei fehlendem handwerklichen Geschick nicht ausüben könnte. Freiberufler oder Selbstständige wären auch demnach "besondere Menschen" weil diese ja auch "einfach so" in die private gehen können. CEO's sind besondere Menschen, weil diese einmal im Stuhl herumdrehen und 5 Millionen Euro verdienen?

    Denn keiner von den genannten erhält eine "besondere Wartenummer" die den oder diejenigen jetzt schneller beim Bürgeramt oder irgendeiner anderen Stelle eine bessere Behandlung gibt. Gut der CEO kann vielleicht beim Hotel aufgrund des besseren Einkommens die Präsidenten-Suite leisten und wird hofiert, alle anderen aber auch nicht.

    Diese ganze Argumentationskette ist einfach schwachsinnig und gut ist - keiner ist "besonderes" und auch unterliegen wir keinem irgendwelchen besonderen "Kastensystem" oder sonst was.

    Die Ausübung der öffentlichen Ämter bzw. der öffentliche Dienst steht tatsächlich jedem offen.

    Der Effekt für die öffentlichen Haushalte dürfte eher positiv sein. Statistisch entsteht der Großteil der Krankheitskosten im Alter - und da zahlt bisher der öffentliche Arbeitgeber 70% der Kosten, wohingegen der Pensionär nur 30% versichert. Wären Beamte alle in der GKV, müßte der Arbeitgeber nur 50% drauflegen (und das von einem auch bei Beamten gegenüber der aktiven Zeit reduzierten Ruhegehalt).

    Ja und Nein, der Einspareffekt ist auch eine "Wette". Beamt*innen sind ja (zumindest bei der Einstellung) überwiegend Gesund und haben eine ärztliche Prognose dass diese es "voraussichtlich" auch länger bleiben werden.

    Demzufolge hat man bis zur Pension durch die eingesparten monatlichen AG-Anteile liquide Mittel zur Verfügung, die man wo anderes einsetzten könnte. Mittlerweise hat es aber den Status eines Umlaufverteilung erreicht, dass es also analog wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung die eingesparten Mittel dann für diejenigen aufgewendet werden die insbesondere in der späteren Hälfte stärkere (unerwartete) Erkrankungen haben.

    Momentan stehen die Berechnungen immer noch zugunsten der Beihilfe, dass diese den Einspareffekt hervorruft. Sobald das mal tatsächlich nicht der Fall ist, wird es tatsächlich so dann sein, dass es einen Systemwechsel gibt.

    Entgegen der allgemeinen Vorstellung, sind Beamte nicht die Klientel die dem Staat "besonderes am Herzen" liegen, sondern wo dieser effektiv gut einsparen kann.

    Aber keine Sorge, so weit wird es nicht kommen - ich habe es bereits mehrfach geschrieben.

    Und, ficht mich nicht an, ob es dazu kommt oder nicht. Selbst wenn, und?

    PS: Du siehst, ich bin auch diesbezüglich wohlinformiert und kenne die Argumentationslinie der mächtigsten Lobbyorganisation im Land, nämlich des Deutschen Beamtenbundes. In der Sache bellst Du den falschen Baum an: Ich bin PKV-versichert, plädiere somit keineswegs für deren Abschaffung. Mich brauchst Du also nicht zu überzeugen.

    Die dargestellte "Wohlinformiertheit" in allen Ehren, auch wenn ich diese nicht als richtig ansehe und über den Deutschen Beamtenbund als vermeintliche "mächtige Lobbyorganisation" muss ich mich echt schlapp lachen. Der ist eher ein zahnloser Tiger, jedoch macht das auch etwaige Argumentationen nicht per se unsinnig.

    Mir ist es absolut egal ob Sie selbst PKV Versichert sind oder nicht oder ob es um die Abschaffung selbiger geht oder nicht. Das ist nicht der Baum der mich hier interessiert. Sondern eben der Umstand, dass sie Beamte als "besondere Menschen" hinzustellen versuchen.

    Sag ich doch! Eben deswegen sind Beamte ganz besondere Menschen in einem ganz besonderen Dienst- und Treueverhältnis.


    Das hat in Deutschland sogar Verfassungsrang, was immer wieder betont wird. Das ist ein Alleinstellungsmerkmal unseres Staates, das findet sich so nirgendwo anders auf der Welt!

    Nochmals ... "Beamt*innen" sind keine "besonderen Menschen" dadurch, auch wenn diese tiefergreifende Verpflichtungen eingehen. Diese müssen auch im Bürgerbüro genauso wie jeder andere Staatsbürger eine Nummer ziehen und warten bis diese für den Personalausweis drankommen. Lassen Sie einfach diesen billigen Schmu stecken.

    Mag sein, dass in anderen Ländern der Beamtenstatus nicht "Verfassungsrang" genießt, das macht diesen aber jetzt auch nicht überragend oder irgendjemanden zu "besonderen Menschen". Es geht dabei schlichtweg um die Vorstellung, dass es im Grundgesetz verankert wurde, um eine stabile, sachkundige und loyale Verwaltung zu sichern, die unabhängig von politischen Einflüssen arbeitet (politische Beamte / Ministerien u.ä. davon ausgenommen, die haben ja explizit diese Aufgabe im Rahmen der Regierung das ist aber nicht die Verwaltung an sich). Die Verwaltung soll dadurch einen ausgleichenden Faktor gegenüber den das Staatsleben gestaltenden politischen Kräften bilden und dadurch bestenfalls politische Ideen wie der "personelle Austausch von etwaigen unliebsamen verfassungsgemäßen Kräften" innert der Verwaltung sich verhindern oder zumindest sehr schwierig zu gestalten, die dann zum Ziel haben, eine gewisse Politik durchzudrücken.

    Genauso wie die anderen Länder auch ihre eigenen Traditionen, Verfassungen, Gesetze oder Haltungen haben die sich in den jeweiligen Landesnormen niederschlagen und auch nicht vergleichbar sind mit Deutschland oder den anderen Ländern dieser Welt.

    Das ist alles halt schlichtweg "Apfel-Birne-Vergleich-Versuche", macht jetzt hierzulande immer noch keinen zum "besonderen Menschen".

    Anspruch auf Kostenerstattung hat auch der freiwillig gesetzliche Versicherte - der dann allerdings nur den meist kleineren Teil der Rechnung erstattet bekommt, den die GKV nach heutigen Richtlinien erstattet. Vor den heutigen Fallpauschalen galt auch bei GKV-Patienten die Einzelleistungsvergütung, bei den Zahnärzten gilt sie bis heute.

    Diesen Anspruch hat nicht nur der freiwillig gesetzliche Versicherte sondern auch der Pflichtversicherte. Das ist auch "erst seit" dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zum 1. April 2007 in § 13 Abs. 2 SGB V möglich.

    Hierzu wurde eben (noch) noch nicht der Punkt bearbeitet, wie das nebeneinander-stehen der EBM und der GOÄ miteinander interagieren sollen. Die gesetzliche Krankenversicherung ist bis zum heutigen Sachstand nicht darauf ausgelegt kosten nur "anteilig zu erstatten", wäre eine Änderung wünschenswert? Ja sicherlich und die Beihilfe könnte auf EBM umstellen.

    Privatversicherte zahlen für ähnliche Medizinleistungen teilweise das Mehrfache dessen, was über die gesetzlichen Kassen abzurechnen ist (wobei der vielfach angeführte Bezug auf den Multiplikator der Privatgebührenordnung ein Mißverständnis ist). Weil der Arzt für die gleiche Arbeit mehr Geld bekommt, liegt es nahe, daß er den Privatpatienten vorzieht. Auf dieses Privileg möchten Beamte natürlich nicht verzichten: Für mich nur das Allerbeste - aber die Beihilfe muß zahlen!

    Nicht wirklich wenn man vergleichbare Sachverhalte zwischen der GOÄ mit dem 2,3 fachen Regelsatz und der EBM gegenüber stellt. Hier spült die EBM auch monetär mehr rein als die GOÄ, erst entweder ab dem "2,5 ten Besuch im Quartal" oder wenn die Budgetgrenzen der jeweiligen Arztpraxis ausgeschöpft ist, überholt dann die GOÄ wieder. Klar "kann" der Arzt jetzt einige Leistungspostionen mehr mit aufnehmen, wenn die aber nicht plausibel medizinisch notwendig ist, zahlt weder die Beihilfe oder die PKV. Selbst wenn so gewaltig fallen die auch nicht ins Gewicht dann.

    Runtergebrochen auf alle die Arztpraxen in Deutschland mögen vielleicht einige Probleme haben die viele Privatpatienten haben, das groß aber eher nicht - wenn man mal einfach die Privaten wegnehmen würden.

    Auch gesetzlich versicherte oder jeder andere Bürger hat den gleichen Gedanken "für mich nur das allerbeste".

    Die Beihilfe zahlt das nicht. Mag sein dass vielleicht der ein oder andere Beamte das denkt. Na und, die Beihilfe zahlt es - trotzdem - nicht. Das ist dann vom Beamten oder auch von den gesetzlich Versicherten selbst zu tragen als "Eigenleistungsbetrag". Genauso wie auch einige gesetzlich versicherte hie und da den Anspruch vor sich herantragen, dass die gesetzliche Krankenversicherung das alles zu bezahlen hätte.

    Dieses Moment hat mit der Orientierung an den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nichts zu tun. Der Privatpatient bekommt die gleiche Tetanusspritze wie der Kassenpatient - somit ist die Äquivalenz der Leistung durchaus gegeben. Aber der Privatpatient bekommt halt gleich einen Termin und der Kassenpatient wartet.

    Der Privatpatient bekommt auch nicht überall "gleich einen Termin", insbesondere seit bei den Hausärzten und Kinderärzten diese entbudgetiert wurden. Bei den anderen Zweigen bleibt es zu hoffen, dass es auch umgesetzt wird. Das bedeutet aber natürlich auch wieder eine höhere Kostenbelastung der gesetzlichen Krankenversicherung.

    Die Terminierung liegt also nicht am Privatpatienten selbst, sondern dran, dass die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen begrenzt/budgetiert wurden.

    Anderes Thema. Wesentlich ist ja, daß die (vermeintlich) besseren Leistungen eben nichts extra kosten.

    Doch schon, rein beispielhaft, dass man einen Tarif hernimmt, der jetzt alle Vorsorgeuntersuchungen erstattet. Dafür zahlt man auch in der Regel einen höheren Beitrag als im Gegensatz zu einem Tarif, der nur "gesetzlich eingeführte Programme und Intervalle" erstattet.

    Hast Du denn irgendwelche Zahlen, die bestätigen, daß es dem Großteil der Beamten egal sei, wo oder wie sie versichert sind - oder behauptest Du das nur?

    Tatsächlich nicht nein, da es dran an einer repräsentiven Umfrage fehlt. Jedoch vernehme ich das regelmäßig aus dem Kolleg*innen-Kreis und auch aus verschiedenen Kolleg*innen die im Internet (unbekannterweise) unterwegs sind. Natürlich handelt es, mangels beleg- und belastbaren Daten, um eine Behauptung die aber auf subjektiven Erfahrungswerten basiert und zu dem im Netz viele Forenbeiträge sich finden lassen.

    Rein rechnerisch ist es einigermaßen neutral, ob ein Mitarbeiter einen 50%igen Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag bekommt oder ob er sich nur zu 50% (oder 30%) absichern muß und den Rest mit einer separaten Versicherung abdeckt. In manchen Bundesländern haben Beamte mittlerweile das Recht, in die GKV zu gehen und dafür einen Arbeitgeberzuschuß zu bekommen (sog. "pauschale Beihilfe").

    "Rechnerisch neutral" ist es für den Mitarbeiter, das ist richtig - jedoch nicht für den Arbeitgeber. In diesem Falle der Staat, weil dieser eben sich den AG-Anteil bisher einsparen konnte. Das ist richtig, dass diese Möglichkeit in einigen Bundesländern eingeführt wurde und es wird ja auch genutzt, daher spricht das auch für meine Behauptung.

    Natürlich haben wir in Deutschland ein 2-Klassen-System in der Krankenversorgung, woran sich politisch fortschrittlich Gesonnene schon seit Jahrzehnten abarbeiten. Und Beamte legen nach meiner Erfahrung sehr wohl besonderen Wert darauf, bei diesem 2-Klassen-System in der 1. Klasse zu sitzen.

    Das tun gesetzliche Versicherte auch, in dem diese Zusatzversicherungen abschließen. Das ist jetzt kein ausschließliches "Klassensystem" für Beamt*innen. Wie gesagt, die Beihilfe orientiert sich überwiegend an der gesetzlichen Krankenversicherung / SGB V. Mehrleistungen sind selbst zu tragen, entweder durch Eigenbeteiligung oder Mehrbeitrag.

    Ist ein normaler menschlicher Wunsch / Gedanke.

    Die Beamten würden aber halt den Status des Privatversicherten verlieren, und das dürfte in den entscheidungsrelevanten Gremien eher nicht geschätzt werden - ich habe es bereits mehrfach geschrieben.

    Nö ist es, entgegen der Behauptung, nicht. Es ist auch vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es nicht eine Privatversicherung sein muss. Das ist auch nicht vom Beamtenstatusgesetz, wie oben angesprochen, gedeckt. Der Dienstherr verpflichtet ist, den angemessenen Lebensunterhalt im Krankheitsfall sicherzustellen. Wie dies geschieht – etwa durch Beihilfe, freie Heilfürsorge, Zuschüsse oder andere geeignete Maßnahmen – bleibt dem Dienstherrn überlassen.

    Hier wird dieser immer den weg des "größten Einspareffektes" gehen, das ist nun mal tatsächlich so. Die Beamten sind auch nicht gleichzusetzten mit den politischen Akuteren, die sind in den anderen eigenständigen Normen geregelt.