Beiträge von Kredithai2023

    Bitte unterscheidet hier:

    Die Steuervorteile, die gewährt wurden und nun wieder abgezogen werden, sind nicht als Verlust zu bezeichnen.

    Als Verlust bezeichne ich Kursverluste aufgrund der tollen Anlagestrategie von Fairr / Sutor, die damals im Rahmen von Corona erzielt wurden. Und die möchte ich ich natürlich steuerlich geltend machen, frage mich aber, ob das überhaupt geht, denn schließlich fiel der Riester-Vertrag ja vorher gar nicht unter die Abgeltungssteuer.

    Ich habe nun ca. 12 TEUR rausbekommen, eine Endabrechnung fehlt mir aber noch. Meine Schätzung, dass ca. 5000 Euro für die Steuervorteile wieder abgezogen wurden, passte im Übrigen (hatte ich grob überschlagen).

    Nun habe ich aber über die ca. 7000 Euro Kursverlust, die mit der Fondsanlage erzielt wurden, keine Bescheinigung erhalten.

    Falls es jemand interessiert, die 12 TEUR habe ich schon wieder in diversen ETFs angelegt. Ich bin mir sicher, dass ich in ca. 5-10 die Verluste wieder reinhole und dann am Ende dann deutlich mehr habe als mit diesem schwachsinnigen Riester-Produkt.

    Hallo,

    ich habe meinen Riester-Vertrag bei Raisin (Fairr) / der Sutor Bank förderschädlich gekündigt. Bereits ein paar Tage nach Eingang der Kündigung wurden alle ETF-Anteile verkauft und ich hatte keinerlei Einsicht mehr auf mein Guthaben.

    In der Kündigungsbestätigung meinte die Sutor-Bank, dass die Auszahlung des Restguthabens bis zu 6 Monate dauern könnte, angeblich, weil die ZfA so lange bräuchte, um das Restguthaben zu berrechnen. Ich konnte das nicht glauben und ging der Sache auf den Grund, habe direkt bei der ZfA angerufen. Die meinten, es würde niemals 6 Monate dauern. In meinem Fall wäre das Restguthabens bereits 2 Wochen nach Kündigung der Bank zurückgemeldet worden. Das war im Dezember letzten Jahres.

    Sprich: Alle Anteile wurden im Dezember verkauft, die Bank hat bereits im Dezember die Höhe des auszahlbaren Guthabens von der ZfA erhalten, möchte aber gern noch ein halbes Jahr mit der Auszahlung warten, klar, warum nicht, mit dem Geld lässt sich wunderbar arbeiten (in den AGB steht davon übrigens nichts, dass die Auszahlung so lange dauert).

    Dadurch entsteht mir ein deutlicher Zinsnachteil, ich habe mir deshalb bereits überlegt, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht mit diesem Fall zu beauftragen.

    Wie seht ihr das?

    Sollte man sowas mal an die Verbraucherzentrale melden? Meines Erachtens darf die Bank die Auszahlung nicht einfach so verzögern.

    Ui, was ist denn hier los? :)

    Ich wollte hier keinen Streit lostreten, sondern lediglich wissen, ob es gängie Praxis der FA ist, diese Nachzahlung in Form einer Einmalzahlung einzufordern oder ob die Steuernachzahlung auf die künftigen Steuerjahre verteilt wird. Es wird hier bestimmt den einen oder anderen geben, der Riester gekündigt hat und dazu was aus Erfahrung sagen kann.

    Gerecht meiner m. M. n. eine Verteilung auf künftige Steuerjahre, schließlich habe ich die Vorteile (Steuervorteile, Förderung) ja auch nicht auf einen Schlag sondern sukzessive über die Jahre bekommen. Geld, dass ich sofort habe, ist halt einfach "mehr wert" als Geld, dass ich erst in einigen Jahren bekomme (Stichwort: Barwertmethode). Gilt natürlich auch andersherum für die FA.

    Ich habe schon seit vielen Jahren das Gefühl, das Steuererklärungen von Privatpersonen, solange nichts Auffälliges dran ist, nur noch von Algorithmen bearbeitet werden. Anders würden die FA die Arbeitsflut bei dem Personalstand aber vermutlich auch gar nicht mehr schaffen.

    Hallo zusammen,

    ich habe mich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, meinen Fairr Riester-Vertrag zu kündigen und den kläglichen Rest in Aktien-ETFs umzuschichten. Die Gebühren des Fairr-Riesters sind relativ hoch und fressen bereits die 175 Euro Förderung auf, ständig wird irgendwas umgeschichtet, was ich nicht nachvollziehen kann (Kleinstbeträge werden ge- und verkauft) und die diese Low Volatility ETF performen auch deutlich schlechter als normale Aktien ETFs. Auch die Aufteilung des Fondsvermögens kann ich in keinster Weise nachzollziehen. Hätte schon damals direkt nach dem Cash-Lock kündigen sollen...

    Eingezahlt ca. 25000 Euro

    Verlust ca. 7000 Euro

    Stand ca. 18000 Euro

    Nach Abzug von Steuervorteilungen und Zulagen werden vermutlich ca. 10-12 Euro verbleiben. Vermutlich fahre ich bei einer Restlaufzeit von ca. 30 Jahren mit reinen Aktien-ETFs trotzdem besser, als ich wenn den Fairr-Riester lasse (dieser ist beitragsfrei, ich werfe da kein Geld mehr rein).

    Was mich nun interessiert:

    1. Kann ich den Verlust von ca. 7000 Euro auch steuerlich geltend machen, evtl. vortragen und z. B. mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnen? Gibt es dafür eine Verlustbescheinigung vom Anbieter?

    2. Weiß jemand, wie die Finanzämter das mit der Rückzahlung der Steuervorteile regeln? Muss ich tatsächlich auf einmal z. B. 6000 Euro zurückzahlen oder wird das auf zukünftige Steuerjahre verteilt? Ersteres wäre ja vermutlich nicht für jeden so ohne Weiteres machbar.

    Noch eine Frage:

    Wie verhält es sich mit der Steuer? Der Vertrag stammt aus 2008, läuft also bereits länger als 12 Jahre.

    Gilt die Regel: 12 Jahre UND ab 60 J. steuerfrei oder gilt 12 Jahre ODER 60 J. ?

    Ich lese auch überall, dass der Rückkaufswert mit 25% Abgeltungssteuer versteuert werden muss. Aber doch nicht der gesamte Rückkaufswert, sondern nur etwaige Überschüsse, oder? Warum soll ich denn meine Einzahlungen versteuern, wenn gar kein Gewinn erwirtschaftet wurde?

    Müsste man tatsächlich den gesamten Rückkaufswert versteuern, müsste ich ja eigentlich noch Geld vom Finanzamt zurückbekommen, schließlich war es ein herbes "Verlustgeschäft"... ;)

    Wie geschrieben vermute ich, dass diese Versicherung Kosten in Höhe von ca. 1.200 € hatte, insbesondere für die BU-Zusatzversicherung.

    Das halte ich für sehr gefährlich (je nach Deiner Gesamtsituation). Deine Arbeitskraft ist vermutlich Dein größtes Vermögen. Eine Handyversicherung ist sicherlich unwichtig, aber für existenzbedrohende Risiken braucht man Versicherungen! Dazu gehört neben PHV und KV eben eine BU in ausreichender Höhe.

    Mit Beamtinnen kenne ich mich nicht aus, was bei einer Dienstunfähigkeit passieren würde, aber von 500€ kann sie jedenfalls nicht leben. Da entlastet sie nur die staatliche Grundsicherung, in die sie ggf. fallen würde.

    Gute Information zur BU/DU findest Du bei Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU): Ist sie sinnvoll? - Finanztip und Berufsunfähigkeit / Berufsunfähigkeitsversicherung: Wichtig! (schlemann.com).

    Sorry, wenn ich vom Thema abdrifte, aber existenzbedrohende Risiken halte ich für wichtiger, als diese 1.200€.

    Ich weiß, dass eine BU allgemein zu den wichtigsten Versicherungen zählt. Und eine Handyversicherung habe ich natürlich nicht... Ich habe sonst nur Privat-Haftpflicht, KFZ, Gebäude und Hausrat sowie Risiko-LV. Nur existenzbedrohende Dinge werden abgesichert, den Rest kann man sich schenken. Trotzdem werde ich auch keine BU mehr abschließen.

    Ich denke auch, dass, wenn eine BU wirklich einmal eintreten sollte, die Versicherung alles tut, um nicht zu zahlen, weil hier enorme Summen im Raum stehen. Somit sollte man sich gleich eine Rechtsschutzversicherung mithinzunehmen...

    Aber das nur so am Rande. Meine Frau braucht keine BU mit solchen geringen Beträgen.

    Die BU stellt bei voller Berufsunfähigkeit eine Höhe von 500 Euro / Monat in Aussicht. Außerdem ist meine Frau Beamtin auf Lebenszeit seit ca. 10 Jahren, eine gewisse Sicherheit ist also aufgrund von ruhegehaltfähiger Dienstzeit vorhanden. Daher würde ich vermutlich hier gar keine BU mehr abschließen. Ich bin kein Anhänger von Versicherungen und habe selbst auch keine BU.

    Nochmals:


    Das ist KEINE fondsgebundene Rentenversicherung, sondern lediglich eine Kapitallebensversicherung (wird halt hier Rentenversicherung genannt).

    Ich habe hier konkret stehen:

    Welcher Leistungen hätten sich bei Kündigung zum xx ergeben:

    - zum 01.07.2022
    garantierter Rückkaufswert: ca. 9000 Euro

    Gesamte einmalige Zahlung: ca. 9100 Euro

    - zum 01.07.2023

    garantierter Rückkaufswert: ca. 8800 Euro

    Gesamte einmalige Zahlung: ca. 8900 Euro

    Von 2022 nach 2023 wurden jedoch fast 1000 Euro einbezahlt. Erst zum 07 / 2023 wurde diese dann beitragsfrei gestellt.

    Wieso ist der Rückkaufswert nun zum 01.07.2023 geringer als im Vorjahr?

    Das ist keine fongsgebundene Rentenversicherung, sondern eine "Lebensversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung", daran hängt noch eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Eine Unfallzusatzversicherung hing auch dran, die habe ich jedoch damals "rausgekündigt". Das Produkt ist von vorne bis hinten Schwachsinn, wurde meiner Frau damals halt so verkauft.

    Sinkende Anleihenkurse sind die Erklärung?

    Trägt dieses Risiko nicht der Versicherer? Wieso wirkt sich das negativ auf den Rückkaufswert aus?

    Hallo,

    meine Frau hat noch eine alte Kapitellebensversicherung bzw. Rentenversicherung aus 2008 (daher nicht steuerfrei!), die wir nun zunächst beitragsfrei gestellt haben, weil die Rendite einfach lächerlich niedrig ist. Vermutlich werden wir diese nun kündigen und alles in Aktien / ETF umschichten. Beim Zeithorizont von 15-20 Jahren kein Problem.

    Nun ist es so, dass meine Frau jährlich eine Mitteilung über deren Stand erhält. Da ist mir aufgefallen, dass der Rückkaufswert dieses Jahr ca. 300 Euro niedriger ist als im Vorjahr, obwohl zwischenzeitlich kontinuierlich einbezahlt wurde. Die Beitragsfreistellung erfolgte erst kürzlich im Juli.

    Wie ist sowas möglich?

    Machen das viele Unternehmen so? Ich kenne das nur von 1&1 und halte das Verfahren für rechtlich fragwürdig. Auch hier wiederum sehe ich mich nicht in der Pflicht, das durchzuklagen, alle zwei Jahre halte ich ein solches Verfahren schon aus.

    1&1 dürfte sich gegen eine schriftliche Kündigung letztlich nicht wehren können, aber sie können einem eine Menge Ärger machen. Darauf wollte ich es nicht ankommen lassen.


    In meinem Fall haben sie mir kein gutes Angebot gemacht, also bin ich gegangen. SteffenW hat sichtlich besser verhandelt als ich. :)

    Machen andere auch so, z. B. Sky.

    Sky hat z. B. nicht einmal mehr ein Kontaktformular, man muss immer über den Chat gehen oder schriftlich über Brief.

    Die haben zwar eine E-Mail-Adresse und schicken dir E-Mails, wenn du denen aber was schickst, wird es nicht bearbeitet.

    Ich finde, man sollte Unternehmen auch rechtlich dazu verpflichten, E-Mail als möglichen Kontaktweg anzubieten.

    Klar, die denken sich einfach: Viele Kunden haben keinen Bock auf den Chat zu warten und sind zu dumm, einen formalen Brief zu schreiben. So sparen wir uns jede Menge Anfragen und müssen weniger Personal beschäften -> mehr Gewinn. Daher muss der Gesetzgeber hier mal ran, finde ich.

    Ich habe das schon einmal der Verbraucherzentrale gemeldet, ich finde es einfach unerträglich, was manche Unternehmen sich anmaßen.

    Hallo,

    ich bin auf einen Artikel gestoßen, der von der Grundidee her eigentlich gar nicht so verkehrt ist:

    https://www.focus.de/finanzen/banke…_192349275.html

    Es geht darum, dass man, wenn man noch ein zinsgünstigen Baudarlehen bekommen hat, dessen Tilgungsrate heruntersetzt und den freien Betrag selbst anspart, z. B. über Festgeld (je nach Anbieter kaum bzw. ohne Risiko) oder ETF (nicht unerhebliches Risiko).

    Die Grundidee finde ich nicht verkehrt, auch wenn hier z. B. Steuern vernachlässigt werden und viele Bank einer Änderung der Tilgungsrate gar nicht zustimmen würden.

    In meinem Fall ist es ähnlich, ich habe mein Hauskredit vor 2 Jahren zu ca. 0,7% effektiv abgeschlossen und könnte rein theoretisch durch die Herabsetzung der Tilgungsrate und Anlage des freien Betrags am Ende jede Menge Geld sparen. Theoretisch, denn ein Tilgungssatzwechsel ist lt. meinen Vertrag gar nicht möglich (Commerzbank, über Darlehensvermittler abgeschlossen). Selbst wenn es möglich wäre, sähe es dann für die Bank auch nicht so aus, als könnte man seinen Kapitaldienst nicht mehr erbringen? Allerdings weiß ich z. B., dass die Diba, mit der wir damals auch verhandelt habe, mehrere Tilgungssatzwechsel während der Laufzeit ermöglicht.

    Wer hat dazu nähere Infos bzw. dies schon mal gemacht?

    Was ich auf jeden Fall nicht mache, sind Sondertilgungen. Die Summe, die wir normal in Sondertilgung stecken würden, werden in Aktien-ETFs angelegt, sodass am Ende (wenn alles glatt läuft) die gesamte Restschuld am Ende der Zinsbindung in einer Einmalsumme zurückgezahlt werden kann. (Sondertilgung zu 0,7% = Geldanlage zu 0,7%).

    Ok, habe ich noch nicht ausprobiert. Aber wenn Du diesen Thread im Forum durchliest, siehst Du sicher, dass ich nicht gerade schlecht abschneide. Kann natürlich sein, dass es noch besser geht ?

    Also bei 1und1 kannst du definitiv alles über deren Mail-Adresse support@1und1.de machen, auch die Kündigung. Mache ich seit Jahren so. Vorteil ist einfach, das ist sofort rechtswirksam ist, du begibst dich damit nicht selbst in Zugzwang, irgendwo anrufen zu müssen.

    Andere Anbieter wiederum versuchen ihre Mailadresse gar nicht erst preiszugeben, da ginge es aber auch über deren Kontaktformular. Unternehmen sind rechtlich verpflichtet, Kündigungen per E-Mail anzunehmen (Einseitige Willenserklärung, und so...)

    Genau, siehe oben. Einfach nach der Kündigung anrufen unter der Nummer, unter der man die Kündigung bestätigen soll. Dann gibt es gute Angebote. Die toppen nicht unbedingt den besten Preis der Konkurrenz für Neukunden. Aber sie sind ggf nah dran und völlig in Ordnung.

    Nein, das würde ich nicht empfehlen. Lieber per E-Mail oder postalisch kündigen. Viele Unternehmen sehen das sonst nur als "Kündigungsvormerkung" und gehen davon aus, dass hier gar keine Willenserklärung i. S. e. Kündigung abgebeben wurde. Dann soll man irgendwo anrufen, sich bequatschen lassen - geht´s noch? Einfach schriftich kündigen / per Mail kündigen, dann kommt auch das Rückholangebot per Post / per Mail.

    Den ganzen Stress könnte man sich auch sparen, wenn der Gesetzgeber endlich mal diese gestaffelten Verträge verbieten würde, die sich nach Ablauf der Grundlaufzeit massiv verteuern.

    Sky ist hierfür ein gutes Beispiel, ich kenne fast keinen Anbieter, der nach Ende der Vertragslaufzeit so massiv die Preise erhöht, teilweise um ca. 80-100%. Wer sowas als Kunde mit sich machen lässt, dem ist nicht mehr zu helfen.

    Hallo,

    ihr kennt das vermutlich auch: Einige Unternehmen schicken trotz Widerspruch per Mail immer noch postalische Werbung, Postsendungen etc.

    Meistens hilft es dann, wenn man die Sendung mit dem Vermerk "Unrei zurück - unverlange Werbesendung" wieder zurücksendet. Das klappt in gefühlten 80% der Fälle, weil die Firmen dann auch die Kosten für die Rücksendung tragen müssen.

    Einige Unternehmen scheren sich scheinbar einen ... um Werbewidersprüche. Hier fallen mir so einige Beispiele ein.

    Wenn man nachweisen kann, dass man der Werbezusendung widersprochen hat, aber dennoch wieder Werbung versendet wurde, könnte man dann nicht einfach einen Anwalt beauftragen und das Unternehmen abmahnen lassen? Das müsste doch problemlos gehen, oder? Man selbst hat damit keinen Stress, der Anwalt freut sich über ein Geschäft und das Unternehmen hat unnötige Kosten. Da man ohnehin im Recht, muss man den Anwalt selbst nicht bezahlen.

    Hat das jemand schon einmal so gemacht?

    Man muss nicht gleich wechseln. Einfach mal kündigen, dann flattern die Rückholangebote ins Haus. Zumindest war es in der Vergangenheit immer so, egal ob 1und1, Sky oder sonstwas.

    Ich hatte damals bei 1und1 10 Euro Rabatt pro Monat verhandelt. Den wollen sie nun auch nicht mehr geben, im Gegenzug sogar den Preis noch erhöhen. Ich habe einfach mal gekündigt und wenn da kein Rückholangebot von denen kommt, wechsle ich eben. Der Wechsel ist schnell gemacht und Konkurrenz ist ja vorhanden. Übrigens: Preiserhöhung führt zu einem Sonderkündigungsrecht!

    Übrigens kann man die 1und1-DSL-Verträge bei Resellern wie Sim.de oder Winsim günstiger als bei 1und1 direkt bekommen.

    Problem ist nur, wenn man schon 1und1-Kunde ist, kann man nicht dirkekt zu Sim.de oder Winsim-DSL wechseln. Das schließen die vertraglich aus. Man könnte aber 2 Jahre z. B. zu Vodafone gehen und dann zu Sim.de oder Winsim.

    Klar kann man sagen, 5 oder 10 Euro im Monat, wen juckt das. Aber warum mehr bezahlen als nötig?