Fairr Riestervertrag gekündigt - Verluste steuerlich geltend machen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich nach reiflicher Überlegung dazu entschlossen, meinen Fairr Riester-Vertrag zu kündigen und den kläglichen Rest in Aktien-ETFs umzuschichten. Die Gebühren des Fairr-Riesters sind relativ hoch und fressen bereits die 175 Euro Förderung auf, ständig wird irgendwas umgeschichtet, was ich nicht nachvollziehen kann (Kleinstbeträge werden ge- und verkauft) und die diese Low Volatility ETF performen auch deutlich schlechter als normale Aktien ETFs. Auch die Aufteilung des Fondsvermögens kann ich in keinster Weise nachzollziehen. Hätte schon damals direkt nach dem Cash-Lock kündigen sollen...


    Eingezahlt ca. 25000 Euro

    Verlust ca. 7000 Euro

    Stand ca. 18000 Euro


    Nach Abzug von Steuervorteilungen und Zulagen werden vermutlich ca. 10-12 Euro verbleiben. Vermutlich fahre ich bei einer Restlaufzeit von ca. 30 Jahren mit reinen Aktien-ETFs trotzdem besser, als ich wenn den Fairr-Riester lasse (dieser ist beitragsfrei, ich werfe da kein Geld mehr rein).


    Was mich nun interessiert:


    1. Kann ich den Verlust von ca. 7000 Euro auch steuerlich geltend machen, evtl. vortragen und z. B. mit zukünftigen Kapitalerträgen verrechnen? Gibt es dafür eine Verlustbescheinigung vom Anbieter?


    2. Weiß jemand, wie die Finanzämter das mit der Rückzahlung der Steuervorteile regeln? Muss ich tatsächlich auf einmal z. B. 6000 Euro zurückzahlen oder wird das auf zukünftige Steuerjahre verteilt? Ersteres wäre ja vermutlich nicht für jeden so ohne Weiteres machbar.

  • Zu 1. keine Ahnung, mal Steuerexperten befragen


    Zu 2. du wirst alle Steuervorteile der Vergangenen Jahre und die Zulagen zurück zahlen müssen


    Kündigen oder nicht kündigen?
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  • Zu 2.

    Als ich meinen Riester gekündigt hatte, ergab sich durch die Rückzahlung der Förderung eine Steuernachzahlung.


    Obwohl das eine einmalige Sache ist, wollten die Spacken vom Finanzamt eine Einkommensvorauszahlung für das nächste Jahr.


    Das konnte ich denen dann ausreden, aber scheinbar ist das geistlose Routine dort und passiert standardmäßig. jedenfalls habe ich schon mehrfach davon gehört.


    Trost ist nur: Das ist dann das letzte mal, dsß man von Riester gef***t wurde.

  • Wie sagte Martin Luther so schön: Eure Sprache sei mit Salz gewürzt.


    Das ging nicht gegen jemanden im Forum. Gegen Mißstände und Leute, die einem piesacken, darf man meiner Meinung nach auch mal etwa scharfzüngig werden.


    Oder bin ich hier im Streichelzoo?



    !

  • Beschimpfen fände ich OK, wenn jemand bewusst arglistig gegen Dich gehandelt hat.

    Vielleicht noch wenn jemand einen Fehler macht und statt das zuzugeben patzig wird.

    Aber jemanden beschimpfen, der seinen Job korrekt macht, bloß weil er nicht für Dich mit denkt... Ich weiß nicht.


    PS: Davon abgesehen ist es auch nicht (mehr) zeitgemäß, Menschen mit Behinderung (Spastiker) als Beschimpfung zu verwenden. Wobei ich recht sicher bin, das letzteres nicht deine Absicht war, Du hast nur einen leider etablierten Begriff unreflektiert verwendet.

  • Das ging nicht gegen jemanden im Forum. Gegen Mißstände und Leute, die einem piesacken, darf man meiner Meinung nach auch mal etwa scharfzüngig werden.

    Aber nicht beleidigend.


    Die Steuererklärung des kleinen Mannes (Das sind wir beide!) schaut vermutlich überhaupt kein Mensch mehr an, sondern nur der Computer. Ich halte es für durchaus plausibel, daß ein schlichter Algorithmus die Vorauszahlung festgesetzt hat, und dieser Algorithmus halt diese Fiale nicht draufhat.


    Du hast dagegen protestiert, ein Mensch hat draufgeschaut, festgestellt, daß Dein Vorbringen seine Logik hat und hat daraufhin die Vorauszahlung kassiert. Ich finde das vom Vorgehen her in Ordnung. Wir sind alle Menschen und als solche fehlbar (selbst wenn dieser Mensch im vorliegenden Fall ein Computer ist).


    Finanzbeamte mögen dröge Typen sein, aber per se bösartig sind sie nicht. Das Finanzamt piesackt mich nicht. Es erläßt meine und auch Deine Steuerbescheide gemäß dem Steuerrecht, aber ohne Emotion.


    Ich bleibe dabei: Die betreffenden Begriffe gehören nicht hierher. Das Piesacken würde ich Dir meinethalben noch durchlassen, die Spacken nicht.

    Oder bin ich hier im Streichelzoo?

    Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß dieser Begriff Xenia s Vorstellung ganz gut trifft. Aber auch ohne die meistenteils abwesende Moderation geht diese Ausdrucksweise hier nicht.

  • Finanzbeamte mögen dröge Typen sein, aber per se bösartig sind sie nicht. Das Finanzamt piesackt mich nicht.

    Ich kenne so einige Finanzbeamte. Die sind wirklich nett und ich finde deren Arbeit recht ehrenwert. Ohne Steuern würde in diesem Land gar nichts funktionieren. Deswegen zahle ich nicht gerne Steuern aber was sein muss sein. Ob diese Steuern dann immer gerecht verteilt werden und dann auch noch sinnvoll ausgegeben werden steht auf einem anderen Blatt aber das ist auch nicht Aufgabe der Finanzbeamten.


    Mich piesackt das Finanzamt auch nicht. Am liebsten würde ich Schubkarren voll Geld zum Finanzamt fahren….jede Schubkarre zum Finanzamt macht mein Vermögen ja nicht kleiner.

  • Ui, was ist denn hier los? :)


    Ich wollte hier keinen Streit lostreten, sondern lediglich wissen, ob es gängie Praxis der FA ist, diese Nachzahlung in Form einer Einmalzahlung einzufordern oder ob die Steuernachzahlung auf die künftigen Steuerjahre verteilt wird. Es wird hier bestimmt den einen oder anderen geben, der Riester gekündigt hat und dazu was aus Erfahrung sagen kann.


    Gerecht meiner m. M. n. eine Verteilung auf künftige Steuerjahre, schließlich habe ich die Vorteile (Steuervorteile, Förderung) ja auch nicht auf einen Schlag sondern sukzessive über die Jahre bekommen. Geld, dass ich sofort habe, ist halt einfach "mehr wert" als Geld, dass ich erst in einigen Jahren bekomme (Stichwort: Barwertmethode). Gilt natürlich auch andersherum für die FA.


    Ich habe schon seit vielen Jahren das Gefühl, das Steuererklärungen von Privatpersonen, solange nichts Auffälliges dran ist, nur noch von Algorithmen bearbeitet werden. Anders würden die FA die Arbeitsflut bei dem Personalstand aber vermutlich auch gar nicht mehr schaffen.

  • In den Vertrag wurden 25.000€ eingezahlt, 6.000€ sind über Steuervorteile zu Dir zurückgeflossen und der aktuelle Portfoliowert beträgt 18.000€ ... macht bei mir einen Verlust von 1.000€ ... und wenn die Zulagen nicht in den 6.000€ bereits enthalten sind, sollte nominell gar kein Verlust aufgelaufen sein.

  • https://www.finanzamt.nrw.de/steuerinfos/privatpersonen/riester/schaedliche-verwendung-und-ihre-folgen#:~:text=Im%20Falle%20der%20schädlichen%20Verwendung,angesammelten%20Erträge%20und%20Wertsteigerungen%20versteuern.


    Im Falle der schädlichen Verwendung müssen Sie sämtliche Ihrem Altersvorsorgevertrag gutgeschriebenen Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzahlen. Die ZfA ermittelt die Höhe der Rückforderung und teilt den Rückzahlungsbetrag Ihrem Anbieter mit. Ihr Anbieter ist dann verpflichtet, den von der ZfA mitgeteilten Rückforderungsbetrag von Ihrem auszuzahlenden geförderten Altersvorsorgevermögen einzubehalten.

    Außerdem müssen Sie Ihre im Altersvermögen angesammelten Erträge und Wertsteigerungen versteuern. Ihr Eigenbeitrag ist nicht steuerpflichtig.

  • PS: Davon abgesehen ist es auch nicht (mehr) zeitgemäß, Menschen mit Behinderung (Spastiker) als Beschimpfung zu verwenden. Wobei ich recht sicher bin, das letzteres nicht deine Absicht war, Du hast nur einen leider etablierten Begriff unreflektiert verwendet.

    Mir war tatsächlich nicht bewusst, das der Begriff sich auf Menschen mit Behinderungen bezieht. Das höre ich jetzt zum ersten Mal. Es tut mir leid, wenn ich jemandem damit zu nahe getreten bin.

    Auf dem Dorf, in dem ich lebe, benutzen wir ihn einfach, wenn wir uns über jemanden aufregen, wenn der Briefträger den Brief in den falschen Kasten gelegt hat, der Nachbar mal wieder nasses Holz verheizt, etc.

  • Ich habe meinen fairr Riester Vertrag bereits 2020 mit ca. 3000 Euro Verlust gekündigt und dadurch eine Steuerrückerstattung erhalten.


    Deinen Verlust in Höhe von 7.000 Euro kannst du voll absetzen. Die Sutor Bank meldet sogar den Verlust automatisch an das Finanzamt und du kannst die Daten aus Elster einfach übernehmen.


    Die gewährten Zulagen und Steuervorteile werden direkt von der Sutor Bank automatisch zum Abzug gebracht, hierfür wird ein Datenabgleich mit der Zulagenstelle gemacht, an das Finanzamt ist in dem Fall überhaupt nichts zurückzuzahlen.

  • Bitte unterscheidet hier:


    Die Steuervorteile, die gewährt wurden und nun wieder abgezogen werden, sind nicht als Verlust zu bezeichnen.


    Als Verlust bezeichne ich Kursverluste aufgrund der tollen Anlagestrategie von Fairr / Sutor, die damals im Rahmen von Corona erzielt wurden. Und die möchte ich ich natürlich steuerlich geltend machen, frage mich aber, ob das überhaupt geht, denn schließlich fiel der Riester-Vertrag ja vorher gar nicht unter die Abgeltungssteuer.


    Ich habe nun ca. 12 TEUR rausbekommen, eine Endabrechnung fehlt mir aber noch. Meine Schätzung, dass ca. 5000 Euro für die Steuervorteile wieder abgezogen wurden, passte im Übrigen (hatte ich grob überschlagen).


    Nun habe ich aber über die ca. 7000 Euro Kursverlust, die mit der Fondsanlage erzielt wurden, keine Bescheinigung erhalten.


    Falls es jemand interessiert, die 12 TEUR habe ich schon wieder in diversen ETFs angelegt. Ich bin mir sicher, dass ich in ca. 5-10 die Verluste wieder reinhole und dann am Ende dann deutlich mehr habe als mit diesem schwachsinnigen Riester-Produkt.