Ich bin ab 1.1. in Elternteilzeit. Ende November war ich bei der TK und habe mich dort bereits angemeldet. Ausschlaggebend für die Entscheidung zur TK war, das dort eine Sachbearbeiterin war, die sich wirklich vor dem Termin in die Thematik eingearbeitet hatte und mir dann ziemlich genau Auskunft geben konnte, wie alles abläuft. Bei anderen Kassen wurden mir teilweise völlig falsche Gehaltsgrenzen genannt.
Aktuell warte ich noch auf die Rückmeldung meiner Personalabteilung, ob die mich ebenfalls als pflichtversichert einstufen. Die hängen etwas hinterher, spätestens mit der nächsten Gehaltsabrechnung in paar Tagen sehe ich ja dann, ob die Beiträge an die TK abgeführt werden.
Mein PKV Berater meinte bereits im Dezember, dass ich mit der Aufnahmebestätigung der TK meine PKV kündigen könnte. Es besteht dann allerdings das Risiko, dass wenn mein Arbeitgeber bei den Berechnungen zu einem anderen Ergebnis (also kein Eintritt der Versicherungspflicht) kommt, ich auch nicht einfach in meinen alten PKV Tarif zurück könnte, höchstens aus Kulanz des Versicherers. Das war mir zu heiß, ich warte lieber auf die Bestätigung meines Arbeitgebers, kündige anschließend die PKV rückwirkend und erhalte die zu viel gezahlten Beiträge irgendwann zurück.
Zu deiner Frage: Nach meinen Recherchen löst normale Elternzeit (ohne Teilzeitarbeit unter der JAEG) keine Versicherungspflicht aus. Ob Elterngeld gezahlt wird spielt meiner Meinung nach auch keine Rolle. Erst wenn deine Frau anschließend wieder beschäftigt ist und unter der JAEG bleibt, würde meiner Meinung nach Versicherungspflicht eintreten.