Beiträge von skyliner905

    Vielen Dank für die vielen Rückmeldungen, das hat mein Fragestellung beantwortet.

    Nur ergänzend: Hast Du auf dem Schirm, dass ggf. zum Jahresende noch Zinsen gezahlt werden (z.B. bei Tages- und Festgeld)? Vielleicht bleibt dann ja gar nichts mehr übrig.

    Ja eine kleine Ausschüttung bekommt meine Frau noch, da habe ich noch bisschen was vom Freibetrag bei Ihr belassen.


    Achim Weiss Was du für ein Problem hast weiß ich nicht, die anderen haben meine Frage verstanden und konnten mir sachgerecht weiterhelfen. Wenn dir meine Infos nicht ausgereicht haben, brauchst du dich ja nicht zu meiner Frage äußern und alle sind happy ;)

    Hallo in die Runde,

    ich habe bei meiner Frau und mir geprüft, in wieweit die Freistellungsaufträge für dieses Jahr bei den Banken ausgenutzt sind und festgestellt, dass meine Frau noch einen offenen Rest von ca. 250€ hat.

    Wir haben bisher noch jeder die 1000€ selbst bei den jeweiligen Banken verteilt also keine gemeinsamen Freistellungsaufträge.

    Könnten wir nun einfach bei einer Bank meiner Frau den Freistellungsauftrag um 250€ reduzieren und ich erhöhe bei einer meiner Banken den Freistellungsauftrag um 250€ oder müssten wir dann bei allen genutzten Banken die Freistellungsaufträge neu verteilen und angeben, dass es sich um gemeinsame Freistellungsaufträge handelt?

    Also kurz: Kommt es nur darauf an, dass am Ende gemeinsam die 2000€ FSA eingehalten werden, egal ob es als einzel-FSA oder gemeinsamer-FSA bei den Banken hinterlegt ist oder ist es wichtig, dass es dann bei allen Banken als gemeinsame FSA hinterlegt ist?

    Ich war heute früh bei der TK, die Beraterin hat sich schon vor dem Termin nochmal in die Thematik eingearbeitet und im Prinzip das oben stehende bestätigt.

    Ein Zeitraum von 2 Monaten Elternteilzeit ist ausreichend. Ob auch nur 1 Monat reicht konnte sie mir nicht sagen, da der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit erst ab 2 Monaten besteht. Ob eine Elternteilzeit mit nur einem Monat möglich ist, müsste ggf. woanders in Erfahrung gebracht werden. Falls es geht, würde es aber auch für den Wechsel in die GKV reichen.

    Das Gehalt in der Elternteilzeit wird fiktiv aufs Jahr hochgerechnet, das höhere Gehalt für den Zeitraum nach der Elternteilzeit ist nicht relevant. Wenn nach der Elternteilzeit sofort wieder voll gearbeitet wird, bleibt die Versicherungspflicht noch bis zum Jahresende bestehen. Wenn man nach der Elternteilzeit noch in Elternzeit (also ohne Teilzeitbeschäftigung) geht und danach erst wieder voll arbeitet, tritt die Versicherungsfreiheit direkt bei Beschäftigungsaufnahme wieder ein (ist nur relevant, falls man wieder in die PKV zurück wechseln wollen würde).

    Hallo zusammen,

    ich möchte als Angestellter über 2 Monate Elternteilzeit (Januar und Februar 2026) in die GKV wechseln.
    Wie genau wird in so einem Fall die JAEG berechnet bzw. die Unterschreitung der JAEG geprüft?

    Als Rechenbeispiel:
    Gehalt: 13x 7000€ (= 91.000€)
    Teilzeitarbeit 75% -> mtl. Gehalt 5250€ in der Teilzeit
    JAEG 73800€

    Würde man nun Anfang Januar prüfen ob das reduzierte monatliche Gehalt + ein Zwölftes des 13. Gehaltes unter einem Zwölftel der JAEG liegt?

    Also in Zahlen:
    reduzierte monatliche Gehalt: 5250€
    + ein Zwölftes des 13. Gehaltes: 437,50€ (5250€ /12)
    =5687,50€

    1/12 der JAEG: 6150€

    -> JAEG Unterschritten -> GKV Pflicht tritt ein


    Oder würde man das erwartete Gehalt des kompletten Jahres zusammenrechnen und mit der JAEG vergleichen?

    Als Rechenbeispiel:

    Januar und Februar: 2x 5250€
    +März bis Dezember: 10x 7000€
    +13. Gehalt: 7000€
    =87500€

    ->JAEG von 73800€ nicht unterschritten -> GKV Pflicht tritt nicht ein

    Zu Deinem Anliegen, skyliner905. Über die Elternzeit aus der PKV auszusteigen, ist m. E. ein steiniger Weg, der natürlich gedanklich nahe liegt, weil der Nachwuchs sich ankündigt.

    Alexis könntest du evtl. nochmal ausführen, warum der Weg über die Elternzeit aus deiner Sicht schwierig ist?

    Ich habe hier und bei der TK gelesen, dass mit Elternteilzeit ein Wechsel möglich wäre und dabei noch nicht mal die Zeitgrenze von 3 Monaten zählt... weiß jemand warum das so ist?


    Alexis Ich habe die Tage auf meinen letzten Steuerbescheid geschaut und dabei gemerkt, dass die Berechnung des Steuerabzugs für die Krankenversicherungsbeiträge etwas anders abläuft als in deinem erstellten Beispiel vom 18. April.

    Du hattest in deinem Beispiel die Kosten der Krankenversicherung in Höhe von 995€ erst in Arbeitgeber (471,32€) und Arbeitnehmer (523,68€) geteilt, dann vom Arbeitnehmer Anteil den steuerlich abzugsfähigen Teil berechnet (523,68€ * 0,7958 = 416,75€) und daraus den Steuerabzug in Höhe von 166,70€ (416,75€ * 40% = 166,70€).

    Die PKV bescheinigt nun für die Steuer jedoch den gesamten abzugsfähigen Betrag in Höhe von 791,82€ (995€ * 0,7958= 791,82€). Das Finanzamt zieht davon dann den Arbeitgeber Anteil in Höhe von 471,32€ ab, sodass nur noch 320,50€ steuerlich berücksichtigt werden, was zu einem Abzug von nur noch 128,20€ führt.

    Das soll keine Kritik an deiner Hilfe sein sondern nur als Info für dich!

    Zunächst erstmal vielen Dank für die vielen Hinweise und Alexis für die Erstellung des Vergleichs.

    Tatsächlich ist die ca. 150€ Angabe als Nettodifferenz zwischen GKV und PKV von mir etwas hoch gegriffen. Ich hatte noch die Selbstbeteiligung von 330€ jährlich mitgezählt, dann würde man in deinem Beispiel ( Alexis) auf ca. 124€ Differenz kommen.

    Wenn Du schon aussteigen willst - was ich Dir eher nicht empfehlen würde - ...

    Warum würdest du das aktuell nicht empfehlen? Die Nettodifferenz liegt aktuell bei gut 100€ monatlich, mit Kind ab Dezember vermutlich bei 200-250€ und mit zukünftig geplanten 2. Kind nochmal ein Stück höher.

    Als ich damals meinen PKV-Vertrag abgeschlossen habe, kostete die Prämie etwa ein Drittel dessen, was die GKV gekostet hätte. Und ja, der Preisunterschied war ein nennenswertes Motiv damals. Besser als die GKV waren und sind die Leistungen auch, das war damals aber nur zweitrangig.

    Wie war das bei Dir?

    Die PKV war damals nur leicht günstiger, mir ging es um die Mehrleistungen, von denen ich wusste, dass ich sie in den Folgejahren nutzen wollte.

    Nach den verlinkten Artikeln wäre es wohl am einfachsten für 3 oder 4 Monate in Teilzeit zu arbeiten.

    https://www.finanztip.de/pkv/pkv-rueckkehr-gkv/

    Schau mal rein.

    Wie hoch ist dein Jahresbrutto ?

    vielen Dank, leider wird die Frage dort nicht beantwortet.

    Brutto sind ca. 110k wobei glaube ich ca. 10.000€ davon für die JAEG nicht zählen da es eine variable Einmalzahlung pro Jahr ist.

    Wo kommt eigentlich immer diese Idee her, den Wechsel auf die Spitze zu treiben?

    Der von Tomarcy verlinkte Artikel sollte alles bereithalten, wenn der Wechsel gewünscht ist.

    Gerade die zitierte Frage steht leider nicht im Artikel, auch nicht ob Elternzeit sinnvoll für den Wechsel genutzt werden kann.

    Wer sich für einen leistungsstarken Tarif (empfohlen von den meisten Verkäufern wegen der Provision) entscheidet, muß auch mit den Folgen leben.

    Wenn man unter 200k im Jahr verdient, tut das natürlich weh.

    Na du scheinst ja bestens über meine Entscheidungsgründe für den Tarif Bescheid zu wissen... stand heute würde ich mich in der damaligen Situation genau so wieder entscheiden, kannst also gerne wo anders trollen gehen.

    Hallo zusammen,

    ich wollte einmal eure Einschätzung dazu hören, ob ein Verbleib in der PKV in meiner Situation noch sinnvoll ist:

    -Alter: fast 35

    -aktuelle PKV: Barmenia einsA expert+

    -Beitrag: ca. 1150€ (Krankenversicherung + Krankentagegelt + Pflegeversicherung)

    -wir erwarten in Q4 unser erstes Kind, welches privat versichert werden müsste, da wir verheiratet sind und ich das höhere Einkommen habe

    -2. Kind ist geplant, meine Frau ist in der GKV

    Als ich den Vertrag 2020 abgeschlossen habe, waren die Kosten für GKV und den Barmenia Tarif ungefähr gleich hoch, inzwischen liegt die PKV, wenn man auch den steuerlichen Nachteil berücksichtigt, ca. 150€ über den Kosten der GKV. Da die Barmenia den Tarif bei mir im 2-Jahres Rhythmus größer angepasst hat, ist die Differenz zwischen PKV und GKV mal etwas höher und mal etwas niedriger, Tendenz ist jedoch, dass die PKV Beiträge schneller steigen.

    Müsste das Kind im gleichen Tarif der Barmenia versichert werden? Laut check24 kostet der Tarif 250€ für ein Kind. Wenn davon ca. 80% als Basisabsicherung steuerlich berücksichtigt werden, wären es ca. 170€ Mehrkosten pro Monat. Der Arbeitgeberzuschuss ist bereits mit meiner PKV voll aufgebraucht.

    Insgesamt also ca. 320€ Mehrkosten pro Monat im Vergleich zur GKV (bzw. wenn irgendwann das 2. Kind da ist 490€).

    Ich tendiere zum Wechsel in die GKV, was würdet Ihr machen?


    Bezüglich Wechsel von PKV in GKV:

    -Reicht es Teilzeit (unbefristet) zu beantragen und nach der Reduzierung im Folgemonat direkt wieder auf Vollzeit zu wechseln?

    -Wäre es sinnvoll möglich die Elternzeit für einen Wechsel in die GKV zu nutzen?

    Vielen Dank für die Rückmeldungen.

    bzgl. DKB hängt es wohl davon ab, ob die verschiedenen Konten über den gleichen Zugang einsehbar sind. In der neuen App kann wohl aktuell nur ein Zugang hinterlegt werden.

    Natürlich ist die Aufbewahrungsfrist von Dokumenten eher ein untergeordnetes Kriterium. Ich finde es jedoch sehr angenehm, dass ich beispielsweise bei der Comdirect auf die Unterlagen langfristig Zugriff habe und sie mir erst bei Bedarf holen kann. Hingegen hätte ich bei der DKB die kurze Frist von 12 Monaten fast schon mal verpasst, zudem muss jedes Dokument einzeln heruntergeladen werden (habe ich am Wochenende gemacht, waren rund 30 Dokumente), obwohl sie vielleicht nie benötigt werden.

    Wir werden nun jedenfalls das ING Konto nehmen.

    Hallo zusammen,

    wir möchten gerne ein Gemeinschaftskonto für den gemeinsamen Haushalt eröffnen.

    In näherer Auswahl kommen Comdirect, ING und DKB, dazu habe ich einige Fragen:

    Comdirect (hier habe ich mein Hauptkonto):

    1. Könnte man in der Comdirect App problemlos Einzelkonto + Gemeinschaftskonto einsehen / verwalten und auch die TAN-App für beide Konten nutzen?

    2. Ist es immer noch so, dass für die 700€ Mindestgeldeingang das Geld nicht vom comdirect-Eizelkonto kommen darf?

    DKB (hier habe ich mein Zweitkonto):

    3. Kann man in der neuen DKB App problemlos Einzelkonto + Gemeinschaftskonto einsehen / verwalten?

    ING:

    4. Wie weit reicht im Online-Banking die Umsatzübersicht zurück?

    5. Werden Kontoauszüge im Online-Postfach gelöscht und falls ja nach welchen Zeitraum?

    Habt ihr noch Empfehlungen für gebührenfreie Gemeinschaftskonten? Consorsbank, Norisbank, Commerzbank, Santander hatte ich mir auch schon angeschaut, haben aber nicht zugesagt.