Beiträge von Jodimaster

    Stimmt nicht in Bezug auf SGB XII (klassische Sozialhilfe für Erwerbsgeminderte oder die Grundsicherung im Alter) --> hier ist das grundsätzlich Vermögen, der Verwertungsausschluss umfasst eigentlich nur die Kündigung, nicht aber die Beleihung oder als Sicherheit für ein Darlehen. Unter Umständen kommt da nur darlehensweise Sozialhilfe in Betracht.

    Aber danach hat Caro* gar nicht gefragt oder? :S

    https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/2021_09_02_B_08_SO_04_20_R.html


    Urteil vom 02.09.2021, B 8 SO 4/20 R

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Vermögenseinsatz - private Rentenversicherung mit vereinbartem Verwertungsausschluss - Verwertbarkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums - Prognoseentscheidung - Maßgeblichkeit des zwölfmonatigen Bewilligungszeitraums

    Leitsätze

    Vermögen ist auch bei feststehendem Verwertungszeitpunkt regelmäßig nur verwertbar, wenn ein Verwertungshindernis innerhalb von zwölf Monaten ab Beginn des jeweiligen Bewilligungsabschnitts wegfällt.

    Mündelsichere Anlage – Sicherheit für das Vermögen Schutzbefohlener

    Was heißt mündelsicher? Klingt zunächst ein wenig merkwürdig, ist es jedoch absolut nicht. Der Begriff beschreibt eine spezielle Kategorie von Geldanlagen, die besonders strengen Sicherheitsvorgaben unterliegen. Diese dienen dazu, das Vermögen von Personen zu schützen, die nicht selbstständig darüber verfügen können – zum Beispiel Minderjährige oder Betreute. Gemäß gesetzlichen Regelungen muss eine mündelsichere Anlage so gestaltet sein, dass das Kapital erhalten bleibt und Verlustrisiken ausgeschlossen sind. Die oberste Priorität ist hier nicht die Rendite, sondern der Schutz des Vermögens. Eltern, Vormünder oder Betreuende haben die Aufgabe, das ihnen anvertraute Vermögen sicher zu verwalten. Das bedeutet, dass keine riskanten Investitionen getätigt werden dürfen und das Kapital jederzeit zugänglich oder zumindest planbar verfügbar sein sollte. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das klar definiert, welche Anlageformen als mündelsicher gelten.

    Was ist eine mündelsichere Anlage? – BGB definiert und schützt

    Die Grundlage für eine mündelsichere Geldanlage ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, das klare Vorgaben für den Schutz von Vermögen definiert, das von einer bevollmächtigten Person – wie Vormund oder Betreuer*in – verwaltet wird. Ziel dieser Regelungen ist es, das Kapital von Minderjährigen, unter Betreuung stehenden Personen oder anderen Schutzbefohlenen vor Verlusten zu bewahren. Mündelgeld wird daher ausschließlich in besonders sichere Geldanlagen investiert, die Risiken weitgehend ausschließen und einen langfristigen Werterhalt garantieren.

    Laut dem BGB dürfen Vormünder nur in bestimmte Anlageformen investieren. Dazu zählen beispielsweise Einlagen auf mündelsicheren Konten, Staatsanleihen oder spezielle Pfandbriefe. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherheit und nicht auf der Rendite, um das Vermögen in seiner Substanz zu schützen. In bestimmten Fällen können auch andere Anlageformen wie Fonds oder Anleihen eingesetzt werden, sofern diese von einem Vormundschaftsgericht ausdrücklich genehmigt wurden.

    Mögliche mündelsichere Anlagen – Beispiele und Definitionen

    Die mündelsichere Anlagen-Liste ist nicht besonders lang, denn um Mündelgeld sicher und gesetzeskonform anzulegen, stehen nur wenige, aber besonders sichere Optionen zur Verfügung. Diese zeichnen sich durch ihre Stabilität, eine hohe Sicherheit und in vielen Fällen durch gesetzliche Vorgaben aus.

    1. Tages- und Festgeldkonten
      Tages- und Festgeldkonten sind klassische, mündelsichere Anlagen. Sie bieten eine hohe Sicherheit, da sie durch die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt sind. Das bedeutet, dass dein Kapital selbst bei einer Bankenpleite bis zu einem festgelegten Betrag geschützt bleibt.
    • Tagesgeldkonten: Ideal für kurzfristige Verfügbarkeit des Kapitals
    • Festgeldkonten: Attraktiv für eine planbare Rendite über einen festen Zeitraum
    1. Mündelsichere Anleihen
      Staatsanleihen von wirtschaftlich stabilen Ländern gehören zu den sichersten Anlagemöglichkeiten. Sie garantieren eine feste Verzinsung und die Rückzahlung des Kapitals bei Laufzeitende. Besonders Anleihen von Ländern mit hoher Kreditwürdigkeit – wie Deutschland – werden oft für mündelsichere Geldanlagen genutzt. Sie sind eine bevorzugte Wahl für langfristigen Kapitalerhalt.
    2. Pfandbriefe
      Pfandbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die durch Immobilien oder öffentliche Kredite abgesichert sind. Ihre Besicherung macht sie zu einer besonders stabilen und sicheren Anlageform. Sie bieten regelmäßige Zinszahlungen und eignen sich für konservative Anleger*innen, die auf Sicherheit und Verlässlichkeit setzen.
    3. Mündelsichere Fonds
      Bestimmte Fonds, wie Renten- oder Geldmarktfonds, können als regelkonform gelten, wenn sie strenge gesetzliche Kriterien erfüllen. Sie investieren in stabile Anlageklassen wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe und verzichten auf riskante oder volatile Investments. Vormünder müssen jedoch prüfen, ob ein Fonds offiziell als mündelsicher eingestuft ist oder ob eine Genehmigung durch das Vormundschaftsgericht erforderlich ist.
    4. Mündelsichere Wertpapiere
      Nicht alle Wertpapiere gelten als mündelsicher – nur solche, die gesetzlich oder gerichtlich zugelassen sind. Dazu zählen in der Regel festverzinsliche Wertpapiere mit geringer Schwankung und hoher Bonität des Emittenten. Beispiele sind Anleihen von öffentlichen Körperschaften oder Kreditinstituten, die unter die Einlagensicherung fallen.

    Nicht alle Fonds gelten als mündelsicher

    Mündelsichere Fonds sind in der Regel Renten- oder Geldmarktfonds, die ihr Kapital in festverzinsliche Wertpapiere wie Staatsanleihen oder Pfandbriefe investieren. Sie zeichnen sich durch geringe Schwankungen und ein minimales Verlustrisiko aus. Ziel ist es, das Kapital sicher zu erhalten, anstatt hohe Renditen zu erwirtschaften. Fonds, die stark auf Aktien oder volatile Märkte setzen, sind hingegen ausgeschlossen. Ein Beispiel für Fonds als mündelsichere Anlagen könnten solche sein, die ausschließlich in Staatsanleihen von Ländern mit hoher Bonität investieren. Bei Fonds, die nicht explizit als mündelsicher gelten, entscheidet das Vormundschaftsgericht, ob eine Anlage erlaubt ist. Vormünder oder Betreuer*innen müssen in solchen Fällen nachweisen, dass der Investmentfonds den gesetzlichen Anforderungen an Sicherheit und Stabilität entspricht. Ohne diese Genehmigung dürfen sie nicht für Mündelgeld verwendet werden.

    Und das gilt auch für ETF: Mündelsicher sind die meisten Exchange Traded Funds nämlich nicht, da sie häufig breit diversifiziert sind und auch in riskantere Anlageklassen wie Aktien oder Rohstoffe investieren. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei ETFs, die ausschließlich in kapitalsichere Anleihen oder ähnliche stabile Anlagen investieren – könnten sie als vermögenssicher eingestuft werden. In solchen Fällen ist jedoch fast immer eine Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich.

    Zitat

    1. ich denke, ich weiß wie Fonds funktionieren und welche Chancen und Risiken diese in sich tragen.

    2. Da ich hierzu jedoch keinerlei Empfehlungen gegenüber den Kunden ausspreche, kommt es allein darauf an, was der Verbraucher/ Kunde dazu weiß bzw. welche Bereitschaft er in sich trägt, sich damit zu beschäftigen, um seine Schlüsse daraus zu ziehen.

    3. Da Sie sich hierzu recht umfangreich informieren bzw. informiert haben, werden Sie für sich auch die richtige Entscheidung treffen.

    Wichtiger Hinweis: Sie müssen sich aus den verfügbaren Fonds/ETFs ja nicht nur für einen Fonds/ETF entscheiden. Sie können Ihr Risiko/Chance durchaus auf mehrere Fonds/ETF´s verteilen. Der kleinste Fondsanteil innerhalb einer Versicherung liegt meist bei 5%. Wenn Sie also 100% zur Verfügung haben, so könnten Sie, die dem Grunde nach schon breit gestreuten Fonds/ETF´s,nochmals deutlich absichern, indem Sie das/die vermeintliche Risiko/ Chance auf mehrere Fonds/ETFs über verschiedene Märkte verteilen.

    Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

    Maklerantwort

    Münchener Verein Versicherungsgruppe | In besten Händen.

    Risikoklasse 3

    Laufende Kosten0,19

    ETF Strategie ESG ausgewogen

    Zusammensetzung

    Xtrackers MSCI World ESG UCITS ETF 1C 59,00 %
    Xtrackers II EUR Corporate Bond SRI PAB UCITS ETF 1D 32,00 %
    Xtrackers MSCI Emerging Markets ESG UCITS ETF 1C 9,00 %

    Die Person hat eine erhähte Sterblichkeitsrate in den nächsten 12 Jahren muss manleider mit erwähnen. Im Todesfall = Fondsguthaben

    Der Verwertungsausschluß regelt nur die Verfügbarkeits- bzw. Zugriffsmodalitäten und ändert nicht die grundsätzliche Vertragsstruktur.

    Hier wird vertraglich zugesichert die Möglichkeit zum Verschieben des tatsächlichen Rentenbeginns.

    Jeder im Vertrag hinterlegte Rentenbeginn ist erstmal nur ein theoretischer, weil niemand weiß, wann genau der Vertrag auf Verrentung umgestellt wird. Und deswegen gibt es die Möglichkeit das Vertragsende zu verschieben.

    Zum MSCI World schreibt mein Makler: "so ist mir nicht bekannt, welcher dieser bei den Versicherern anwählbaren ETF's in der Historie 16 Jahre durchgehend keine Gewinne erwirtschaftet hat. Letztlich liegt hier die Entscheidung zur Zusammenstellung auch bei jedem Kunden selbst und wenn Sie von ihrer Risikoneigung, der Meinung sind es passt mit Fonds nicht, dann ist das durchaus ok. Nur weil Produkte mit Fondsbezug angeboten werden, muß man diese nicht zwangsläufig nutzen.

    Wichtig: Auch wenn ich mich hier wiederhole: Sie sind nicht verpflichtet, sich für ein fondsgebundenes Renten- oder überhaupt Sparprodukt mit Fondsbezug zu entscheiden. Es gibt genügend andere Alternativen ohne Fondsbezug (z.B. klassische Rente mit Beitragsgarantien oder außerhalb von Versicherungen, im Bereich der Banken, das Festgeld, das Tagesgeld oder den Bausparer usw.) auf die Sie vollkommen frei am Markt ausweichen können.

    In meinen Fall geht es bis 67 um 12 Jahre (wobei der Vertrag flexibel sein soll also nach hinten)

    Der Makler schrieb mir:

    Zitat

    Sie finden bei allen übermittelten Angebots-PDF's ein Suchfeld, in das Sie relevante Suchbegriffe eingeben können. Gute Suchbegriffe wären zu dieser Frage z.B. Kosten, Rentenphase, Rentenzahlung oder ähnliche.

    Das hab ich mal getan

    Ziele
    Die Kapitalanlage erfolgt in Investmentfonds Ihrer Wahl aus unserem Fonds-Angebot. Sie zielt auf langfristigen Vermögensaufbau. Sie profitieren von Kurssteigerungen der gewählten Fonds, tragen jedoch auch das Anlagerisiko und investieren, je nach Ihrer An
    lage- und Risikoneigung, zum Beispiel in Aktien, Anleihen oder Geldmarktfonds. Zusätzlich kann sich eine Überschussbeteiligung ergeben. Diese fließt unmittelbar in die Kapitalanlage ein. In der Rentenphase erfolgt die Kapitalanlage durch uns. Bei den Vermögenswerten handelt es sich im Wesentlichen um Darlehen, Hypotheken, festverzinsliche Wertpapiere, Aktien und Immobilien. Spe zifische Informationen zu den einzelnen Fonds finden Sie unter https://www.muenchener-verein.de/anlageoptionenpriip.

    In der Rentenphase legen wir Ihr Vertragsguthaben bedingungsgemäß ausschließlich in unserem Sicherungsvermögen an. Haben Sie im Rahmen eines Versicherungsvertrages mit Fondsbeteiligung eine Anlageoption gewählt, die weder ökologische oder soziale Merkmale bewirbt noch nachhaltige Investitionen anstrebt, berücksichtigen die dieser Anlageoption zugrundeliegenden Investitionen nicht die Kriterien der EU für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Es handelt sich dann um eine Anlageoption gemäß Art. 6 Transparenz-VO. Haben Sie sich im Rahmen eines Versicherungsvertrages mit Fondsbeteiligung für eine
    Anlageoption – Auswahl eines oder mehrerer Fonds; Auswahl einer Fondsstrategie –
    entschieden, die ökologische oder soziale Merkmale bewirbt, handelt es sich um eine
    Anlageoption nach Maßgabe des Art. 8 Transparenz-VO. Haben Sie sich für eine
    Anlageoption - Auswahl eines oder mehrerer Fonds; Auswahl einer Fondsstrategie –
    entschieden, die nachhaltige Investitionen anstrebt, stellt dies eine Anlageoption nach
    Maßgabe des Art. 9 Transparenz-VO dar. Wenn und soweit Sie eine derartige Wahl getroffen
    haben, geben wir Ihnen, bezogen auf jeden einzelnen von Ihnen gewählten Fonds, in den
    unter folgendem Link XXXX

    Versicherungsleistungen und -kosten
    Die Versicherungsleistung besteht in einer lebenslangen Rente. Die Höhe der Rente wird aus dem zu Beginn der Rentenzahlung vorhandenen Wert des Deckungskapitals und dem dann aktuellen Rentenfaktor ermittelt. Es wird mindestens der im Versiche rungsschein genannte garantierte Rentenfaktor zugrunde gelegt. Die Rentenhöhe hängt von der Performance des bzw. der indivi duell oder im Rahmen einer Fondsanlagestrategie gewählten Fonds ab. Nach Rentenbeginn wird die Rente ggf. durch nicht garantierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhöht. Statt der Rente kann zum Zeitpunkt des vereinbarten Rentenbeginns auch eine Auszahlung des vorhandenen Kapitals beantragt werden. Wenn die versicherte Person vor dem vereinbarten Rentenbeginn stirbt, zahlen wir die für den Todesfall vereinbarte Leistung. Der Wert dieser Leistungen ist im Abschnitt "Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?" dargestellt.
    Für die Berechnungen in diesem Basisinformationsblatt gehen wir beispielhaft von einer 55 Jahre alten versicherten Person und 12 jährlichen Anlagen von je 1.000 EUR aus. In diesem Modellfall ergibt sich eine durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie
    für den Versicherungsschutz von 0 EUR. Die durchschnittliche jährliche Versicherungsprämie beträgt 0,0 % der gesamten jährli chen Anlage. Damit fließen durchschnittlich jährlich 1.000 EUR in die Kapitalanlage. Es ergibt sich eine Auswirkung des Prämien teils, der dem Wert der Versicherungsleistungen entspricht, auf die Anlagerendite zum Ende der empfohlenen Haltedauer in Höhevon durchschnittlich jährlich 0,0 %.
    Die Informationen zu den Kosten sind in der Tabelle "Zusammensetzung der Kosten" enthalten.

    Nehmen wir einmal den Begriff Kosten.

    Diese sollten in der Regel bei ca. 1,5% bis ca. 2,2% Abzug auf den jeweiligen Rentenbetrag sein. Bei beispielsweise 100 Euro Rente, wären das dann Abzüge zwischen 1,50 Euro bis ca. 2,20 Euro.

    Ich würde es bei jeden Versicherr und Angebot ausgewiesen bekommen laut Makler.

    Auf dem Wege der beschriebenen Wege, mittels Eingabe von Suchbegriffen könnte ich jede Frage klären. E wurden Angebote mit kompletten Bedingungswerken übermittelt.

    Der in meinen Angeboten hinterlegte MSCI World ist lediglich ein Beispiel-ETF, den der Makler so gut wie immer verwendet, weil dieser bei fast allen Versicherern identisch vorhanden ist. Jeder Kunde ist für die Zusammenstellung der Fondsauswahl im Rahmen der Fondslisten der jeweiligen Versicherer selbst verantwortlich. Der Makler gibt dazu generell keine Empfehlungen. ich habe zu den Versicherern eigenen Fondlisten bekommen.

    Was die zukünftige Wertentwicklung des hinterlegten msci world angeht da gibt der Makler keine Garantie. Egal für welchen Fonds oder welche Fondsauswahl man sich zusammenstellt, niemand wird hier vorher sagen können, wie sich diese entwicklen werden. Letztlich verpflichtet Sie ja niemand in Produkte mit Fonds zu investieren.

    Warum sollte man nicht steurfrei umschichten können? Sicher könnte der Staat Änderungen im Steuerrecht vornehmen, doch bisher galten solche Änderungen nur für zukünftig abgeschlossene Verträge. Für bereits abgeschlossene laufende Verträge galten solche zukünftigen Änderúngen nicht. Auch dies kann der Makler nicht garantieren, weil es einfach nicht in seiner Hand liegt, dies zu entscheiden, aber ein solcher Eingriff in private Verträge, wäre für die Versicherer ein enormer Vertrauensverlust. Genau aus diesem Grund, legen die Versicherer ab dann immer neue Tarigenerationen auf und die bisherigen Verträge bleiben unverändert.

    Bei meine Angebot gebe es diese Fondauswahl: Münchener Versicherer

    Münchener Verein Versicherungsgruppe | In besten Händen.

    Das sind Auswahlhilfen von Makler

    2. Die ausgewählten Fondsstrategien sind beispielhaft und können daher von mir angepasst werden.

    .

    Also ich kom jetzt bei reiner 15k Anlage Laut Preisbrechnung/auszeichnung auf

    Die Effektivkosten betragen 0,56 Prozent

    Wir haben diese ausgehend von einer simulierten Wertentwicklung in Höhe von 3,00 Prozent
    vor Abzug der Kosten berechnet.

    Angenommene Wertentwicklung des
    Vertrages vor Abzug von
    Kosten - Effektivkosten =
    Wertentwicklung des
    Vertrages nach Abzug
    von Kosten
    3,20 Prozent

    Wertentwicklung des
    Vertrages nach Abzug
    von Kosten

    2,64 Prozent

    Alles mit den MSCI World berechnet