Beiträge von Nordisch

    Im Zweifelsfall muß man dann halt Volumen nachkaufen (können). Das kostet nur wenige Euro.

    Im Beispielsfall war aber die Unternehmens-IT down. Wenn das der Fall ist, läuft heute auch im Unternehmen selbst nichts.

    "Ein paar Stunden" bekommt man mit einem Laptop und dem Handy überbrückt. Die Stromversorgungsunternehmen bemühen sich, einen lokalen Stromausfall so schnell wie möglich zu beseitigen. Wenn kein Strom da ist, funktioniert in einem Wohnquartier ja eine ganze Menge nicht mehr, nicht nur das Equipment der Home-Officer.

    Ja, das war ist schon klar.

    Auf die Idee mit dem Handy bin ich damals tatsächlich nicht gekommen - inzwischen nutze ich das immer mal wieder, wenn ich unterwegs bin. Damals hab ich mich aufgrund eines vollgepackten Arbeitstages nach ner halben Stunde ohne Strom auf den Weg gemacht, zum Glück außerhalb der Rush Hour.

    Hier wurde im letzten Sommer bei Arbeiten zur Glasfaser-Verlegung ein paar Straßen weiter ein Stromkabel getroffen. Zack- halbes Dorf ohne Strom (und dann leider auch ohne Internet).

    Es hieß, dass dauert einige Stunden also bin ich ins Büro gefahren. Als ich dort angekommen war (halbe Stunde später), war der Schaden dann doch in der Zwischenzeit behoben 🙄😩

    In der Schule wird meines Erachtens gar kein nennenswertes Finanzwissenschaft vermittelt.

    Dabei gibt es dort das Fach Wirtschafts und Gesellschaftskunde in dem man dieses Thema wunderbar unterbringen könnte.

    An der Schule meiner Tochter wird es jetzt ab der 8. Klasse eine AG „Finanzielle Bildung“ geben. Ich find‘s großartig und hoffe, das die a) was taugt und daher b) langfristig Bestand hat.

    Themen sind unter anderem Rentenlücke, Versicherungen, Geldanlage (ETFs, Aktien, etc.)

    Selbstgenutzte Immobilie (abbezahlter Teil): 44%

    Vermietete Immobilie (abbezahlter Teil): 25%

    Festgeld (für Kredittilgung): 12%

    Tagesgeld (teils für Sanierung Eigenheim): 9%

    ETF: 9%

    Aktien (nur noch ein Restposten aus vergangenen Zeiten): 1%

    Darüber hinaus bestehen noch diverse (Renten) Sicherheitsbausteine über Deferred Compensation Programme, eine kleine BAV meines ersten Arbeitgebers, eine Kapitallebensversicherung sowie Rentenansprüche aus dem europäischen Ausland.

    Ich wollte mal Rückmeldung geben. Wir haben tatsächlich noch eine korrigierte Rechnung vom Steuerberater erhalten und diese entsprechend eingeben können.

    Steuerbescheid ist kürzlich gekommen, exakt wie vom Programm prognostiziert mit einer hohen Rückzahlung.

    Säuminsgebühren mussten wir tatsächlich nicht zahlen - Glück gehabt! 😊

    Jetzt warte ich ungeduldig darauf, dass endlich alle Jahressteuerbescheinigungen eintrudeln, um die 23er Erklärung dieses Jahr zeitnah zu erledigen.

    Das Einrichten eines Depots bei Trade Republic dauert keine Stunde.

    Bitte erkläre Deiner Frau, dass sie keinen rechtlichen Anspruch auf Geld auf Deinem Konto/ Depot hat. (Das Geld fällt natürlich in den Zugewinnausgleich, aber was weg ist, ist weg….).

    Solltet Ihr Euch also irgendwann mal nicht mehr so gut verstehen, kann das durchaus zu Problemen für sie führen.

    Auch ist das Einrichten einer Vollmacht schwierig und im Falle von Krankheit / Todesfall hätte sie erst mal keinen Zugriff, im Todesfalls hat es auch erbrechtliche Konsequenzen.

    Ich kann es wirklich nicht verstehen, warum so viele Frauen sich so wenig um ihre Finanzen und damit die Basis ihrer Altersvorsorge kümmern wollen.

    Aber weder obiger Satz, noch das zuerst von dir angeführte Beispiel mit der Heizung ist wirklich stichhaltig. Im Gegensatz zu deine 3 Links. Dafür recht vielen Dank. Ich denke die Primärquelle ist das Schreiben vom Bundesminsterium der Finanz am 17.07.2023 IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 bzw. DOK 2023/0659709 - möglicherweise auf Seite 9 Nummer 28 bzw. Punkt 11. In Summe schließe ich mich also deiner Meinung an - du hast recht, es ist absetzbar.

    Und dafür vielen, vielen Dank für dein Thema bzw. dein Hinweis und Entschuldige, dass ich deine eigentliche Frage mit meiner "Gegenfrage" überlagert habe.

    Alles gut, ich kann das natürlich auch selbst nicht so gut erklären, ich wusste halt nur, DASS es möglich ist 😉

    Man ja kann auch Handwerkerleistungen absetzen, auf die man keine Mehrwertsteuer zahlt, wie zum Beispiel die von Kleinunternehmer, die davon befreit sind.

    Das kann doch kein ernstgemeinter Beitrag sein, oder?

    Hab ich das richtig verstanden, Du möchtest Deinen Kindern ein Darlehen gewähren, damit sie Vermögen aufbauen und damit ihre Ausbildung finanzieren?

    Und das zahlen sie dann später wieder zurück?

    IHR könnt Geld anlegen, um damit später die Ausbildung zu finanzieren. IHR seid unterhaltspflichtig.

    Natürlich könnt ihr auch Geld auf dem Namen der Kinder anlegen. Dann gehört es aber den Kinder, wenn sie volljährig sind. Bedingungen könnt ihr dann nicht daran knüpfen. Unterhaltspflichtig seid ihr trotzdem weiterhin.

    Ich hatte während meiner Ausbildung einen Deka Fonds VL Vertrag abgeschlossen. Nach der Wartezeit konnte ich die Anteile von der Sparkasse in mein Ing Depot übertragen.

    Als ich jetzt meine Altlasten zwecks Verkauf zu Trade Republic übertragen wollte, konnte ich

    die Deka Fonds NICHT mit umziehen.

    Ich hab sie dann über die ING verkauft. (Dorthin konnte ich sie damals von der Sparkasse hin übertragen).

    Die Partnerin, die Mutter unserer Kinder, trägt eine immense Last auf ihren Schultern. Ihr Tag ist oft von endlosen Aufgaben und Verpflichtungen geprägt, die weit über die Definition von "Arbeit" hinausgehen.

    Es ist daher nur fair und vernünftig, eine großzügige Haltung einzunehmen, insbesondere wenn es um finanzielle Belange geht.

    Du willst es auch gar nicht verstehen, oder?

    Spannend, wie Du Deine Partnerin beschreibst. Mutter Deiner Kinder, gute Seele…zu der man großzügig sein muss, weil sie ja schließlich sich um Heim und Hof kümmert.

    Euer Modell ist sicher gut - solange sich beide Partner verstehen. Bei einer Scheidung gucken bei dieser Konstellation meist die Frauen in die Röhre. Und ja, das ist leider auch im Jahr 2024 immer noch viel zu oft der Fall.

    Ich frage mich nur - ist es das, was Du auch für Deine Tochter willst?

    Wenn sie ihr Studium erfolgreich abgeschlossen hat? Dass sie dann heiratet, Kinder bekommt, ihrem Mann den Rücken frei hält, und auf dessen „Großzügigkeit” angewiesen ist? Wozu dann überhaupt das Studium?

    Oder möchtest Du für Deine Tochter, dass sie die Möglichkeit hat, einen von ihr gewählten Beruf auszuüben, darin zu wachsen und finanziell unabhängig zu sein? Und mit dem Partner auf Augenhöhe zu sein?

    Gründe, warum man die Kapitalerträge in der Steuererklärung trotzdem angibt, können sein:

    1) Günstigerprüfung, wenn der eigene Grenzsteuersatz kleiner als der Satz für die Abgeltungssteuer ist. Richtwert: Einkommen als Single ganz grob < 20k Euro/Jahr. Dann müssen aber auch alle Erträge angegeben werden.

    2) Institutsübergreifende Gewinn-/Verlust-Verrechnung

    3) Freistellungsauftrag nicht oder ungünstig gestellt, so dass man in via Steuererklärung noch (voll) ausnutzen will.

    4) Kapitalerträge aus dem Ausland, die noch nicht der deutschen Besteuerung unterlegen haben

    Es kann aber durchaus auch sein, dass bei verheirateten Partnern beide Partner unterschiedliche Kapitalerträge haben und die Freibeträge nicht entsprechend gestellt waren.

    Dann macht es durchaus Sinn, diese in der Steuererklärung anzugeben, um vom Freibetrag des Partners zu profitieren.

    Oder aber, man hat überhaupt keine oder nicht bei allen Instituten Freibeträge eingerichtet.

    Dann ist es ebenfalls im eigenen Interesse, diese mit der Steuer wiederzuholen.

    Ihr lebt das tatsächlich so :) ??

    Es drängt sich eine weitere Frage auf: Gibt es für nicht verbrauchtes Taschengeld der Partner Bonuspunkte? Bucht man diese Beträge auf ein fünftes Girokonto zurück?

    Und dann ist da noch die alltägliche Entscheidung eines Vaters: Wenn er mit seinen Kindern Eis essen geht, greift er dann auf sein eigenes Taschengeld zurück, verwendet er das Taschengeld der Kinder oder nimmt er das Geld aus der Haushaltskasse? Trägt er mehrere Portemonnaies bei sich, um jeden Cent genau zu verwalten, oder vertraut er darauf, dass er die Ausgaben akribisch aufzeichnet?

    Ich verstehe gerade nicht, was Dein Problem ist? Google mal 3-Konten Model. Ist so ziemlich die fairste Lösung in einer Beziehung. Gut, das 4. Konto ist vielleicht etwas over the top, aber sonst?!

    Wir selbst haben auch ein gemeinsames Konto für gemeinsame Ausgaben und jeder sein eigenes, wo das Gehalt dann drauf geht und von dem wir anteilig Geld auf das gemeinsame Konto einzahlen. Ist halt ein etwas andere Variante.

    Viel zu oft 😅. Also meine ING Konten und Depots. Tagesgeld auf TR tatsächlich nicht so oft, Wobei bei den TG Konten ja nicht viel passiert, die finde ich insgesamt nicht so spannend.

    Sollte ich mir dringend mal abgewöhnen. Ist so ne doofe Berufskrankheit, da checke ich halt auch täglich die Kontostände 🤷🏼‍♀️

    Ich hab noch eine andere Frage, vielleicht weiß das auch jemand...

    In der Steuererklärung muss ich doch dann die Erträge, z.B. Dividenden eintragen. Dann gibt es noch die Zeile 42 (Anlage KAP) mit den "noch anzurechnenden ausländischen Steuern". Da würden dann wohl für Frankreich die 12,8 % reinkommen, die anrechenbar sind und nicht die Steuern, die in Frankreich tatsächlich abgeführt wurden?

    Steht das nicht normalerweise auf der Jahressteuerbescheinigung der Bank?

    Mit hat vor vielen Jahren auch schon eine Autoversicherung gekündigt, weil ich einen (verhältnismäßig kleinen) Schaden eingereicht hatte.

    Konnte danach aber einigermaßen problemlos zu einem neuen Versicherer wechseln, ich glaube, die Kündigung musste ich angeben und dann auch die Schadenshistorie (oder vielleicht wurde die auch direkt abgefragt bei der Versicherung, das weiß ich nicht mehr).

    Jedenfalls war die neue Versicherung kein Problem, man steigt halt wieder mit etwas höherer SF Klasse ein.

    Hallo zusammen,

    die Zugewinngemeinschaft ist nicht mehr passend für nicht erwerbstätige Frauen.

    https://www.finanztip.de/zugewinngemeinschaft/

    LG

    Das ist doch etwas pauschal.

    Wenn beide Ehepartner sich Erwerbs- und Carearbeit gleichberechtigt teilen und so BEIDE Ehepartner die Möglichkeit haben, finanziell unabhängig zu sein und Vermögen aufzubauen, stimme ich Dir zu.

    Die Realität zeigt aber leider, dass immer noch viele davon ausgehen, dass natürlich die Frau Elternzeit nimmt (der Vater dann die zwei Alibimonate am Ende für gemeinsames Reisen oder Renovierungsarbeiten zu Hause) und im Anschluss die Frau maximal Teilzeit arbeitet, weil der Mann natürlich nicht seine Stunden reduzieren kann.

    Sehr polemisch, ich weiß, aber in vielen Fällen ist das leider immer noch die traurige Wahrheit.

    Wenn wir unser Mindset dahingehend ändern würden, dass es völlig normal ist, dass beide Elternteile eine zeitlang während ihrer Karriere ihre Arbeitszeit reduzieren, würden Frauen im Job weniger benachteiligt (da dass Ausfallrisiko beide Geschlechter beträfe), Frauen würden besser fürs Alter vorsorgen (Stichwort Rentenpunkte) und vor allem im Job bleiben und dort auch weiterkommen, um potenziell mehr Geld zu verdienen.

    Ich bin vollkommen d’accord, dass eine Ehe nicht als Versorgung gesehen werden sollte. Aber sobald ein Partner durch die Familiengründung beruflich und damit finanziell zurück steckt und dadurch erst dem anderen Partner die volle Erwerbsarbeit ermöglicht, muss der schwächere Partner dafür einen Ausgleich erhalten.

    Wurde ich grundsätzlich auch so sehen.

    Aber:

    Die Heizung existierte schon in irgendeiner Form vorher, die PV-Anlage nicht. Das könnte also vom Finanzamt moniert werden.

    Auf der anderen Seite hat das FA auch die Montage unsere neuen Fliegengitter akzeptiert bzw. neue Rollläden (auch wenn vorher keine da waren). Wird also ein wenig vom Sachbearbeiter abhängen.

    Gut, aber nachdem ich ja im Vorfeld schon sehr viel zu dem Thema recherchiert habe, IST es absetzbar. Ob nun neu, oder nicht ;)


    Siehe auch hier:

    Photovoltaik-Anlagen: So profitieren Sie von Steuervorteilen | Verbraucherzentrale.de
    Thomas Seltmann ist Photovoltaikexperte und Co-Autor des "Ratgebers Photovoltaik. Solarstrom und Batteriespeicher für mein Haus". Im Interview erläutert er,…
    www.verbraucherzentrale.de

    oder hier:

    Montagekosten der Photovoltaikanlage sind als Handwerkerleistung steuerlich absetzbar
    Beim Kauf einer Photovoltaikanlage ist bereits seit Jahresbeginn keine Mehrwertsteuer mehr fällig. Jetzt hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass…
    www.handwerksblatt.de

    oder auch hier:

    Ihre Photovoltaikanlage und das Finanzamt
    Hier erhalten Sie einen Einblick zur steuerlichen Behandlung Ihres Betriebes „Photovoltaikanlage". Maßgebend für die steuerliche Behandlung ist mit Blick auf…
    www.finanzamt.nrw.de