Beiträge von Artengo

    Lieber Artengo,

    Sie sind auf dem richtigen Weg. Eine Versicherung sieht ihre Kunden nach "Rentabilität".

    Bedauerlicherweise hat der Gutachter Ihren zweiten Schaden nicht als ersatzpflichtigen Wasserschaden beurteilt. Also selber bezahlen.

    Ein fünfstelliger betrag für den ersten Wasserschaden wiegt schon,aber ich als Versicherungsmakler betone immer wieder Wie lange der Kunde schon Kunde ist und weise auf dessen Gesamtrentabilität hin. Das hilft meistens. Ich sehe Sie hier noch gut davon kommen. Ob eine Unfall-und Glasversicherung für einen Senior noch wichtig sind liegt im Auge des Betrachters,vor allem die Glasversicherung. Sie sind offensictlich "Box-versichert" bei der DBV aus dem Hause Axa. Axa sind nicht meine Freunde,haben aber bisher zufriedenstellend reguliert.

    Lieber Herr Dohme,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Genau, wir haben die BOXplus bei der DBV. Sie würden also zum Gespräch mit dem Vermittler der AXA raten und diesem anbieten, die dem Versicherer entstandenen Aufwendungen in Höhe von ungefähr 600 € selbst zu zahlen, richtig?

    Und zurückblickend: Würden Sie sagen, dass wir gar nicht erst auf den Versicherer hätten zugehen, sondern zunächst selbst einen Handwerker beauftragen sollen? Ich habe Pumphut im Nachhinein so verstanden, dass man mit einer privat finanzierten Einschätzung eines Handwerkers (Diagnose: Wasserschaden) dann erst im nächsten Schritt auf den Versicherer zwecks Regulierung hätte zugehen sollen. Sehen Sie das auch so?

    Beste Grüße

    Artengo

    Hallo Artengo,

    bei der Wohngebäudeversicherung läuft es nicht so geregelt wie bei der Kfz- Haftpflichtversicherung mit dem Rückkauf des Schadens. Ob es bei Ihnen im Einzelfall möglich ist und für Sie auch positive Auswirkungen hätten, sollten Sie mit Ihrem Vertreter besprechen. Und lassen Sie sich alles was der sagt, schriftlich bestätigen.

    Gruß Pumphut

    Hallo Pumphut,

    ok, vielen Dank. Wäre es cleverer gewesen, erst einen Handwerker auf eigene Faust zu beauftragen und erst dann - im Falle eines festgestellten größeren (Wasser-)Schadens - den Versicherer einzuschalten? Ich glaube so hatten Sie es oben vorgeschlagen, oder?

    Grüße

    Artengo

    Hallo Artengo,

    Die Frage verstehe ich nicht ganz. Wenn Sie den Handwerker beauftragt haben, dann können Sie nicht nur, dann müssen Sie den Handwerker selbst bezahlen. Hat die Versicherung den Handwerker beauftragt und der hat festgestellt, es ist kein versicherter Wasserschaden, sondern z.B. Planschwasser, wird sich die Versicherung bei Ihnen melden, ob sie das Geld zurückhaben will oder nicht.

    Die Frage hat aber kaum Einfluss darauf, ob man Ihnen kündigt oder nicht. Sie müssen bei den Entscheidungswegen zwischen Innendienst und Vertreter unterscheiden. Der Innendienst handelt emotions- und interessenlos nach den Vorschriften und wenn die Vorschrift ist, nach dem zweiten in den Vertragsdaten angelegten Schaden wird gekündigt, wird gekündigt. Dem Vertreter sind in erster Betrachtung die Schäden des Kunden egal, ihn interessiert nur die Prämienhöhe und vorrangig die daraus berechnete Provision. Er hat also Interesse, einen gut zahlenden Kunden zu behalten. Wenn die Interessen von Innendienst und Vertreter kollidieren, gibt es einen Austausch. Wer da im Einzelfall gewinnt, ist nicht prognostizierbar.

    Aber nochmals, klammern Sie sich nicht auf Teufel komm raus an die bestehende Versicherung. Sie werden auch eine neue finden.

    Gruß Pumphut

    Hallo Pumphut,

    nein, das war ein Missverständnis. Den Handwerker hat die Versicherung beauftragt, wir haben den Schaden der Versicherung gemeldet gehabt. Der Handwerker, der in der Folge von der Versicherung beauftragt wurde, hat dann festgestellt, dass es doch kein Wasserschaden ist. Kostenpunkt dieser Feststellung durch den Handwerker: ca. 600 €.

    Kann ich für diese "Unkosten" von 600 €, die ja dem Versicherer nun entstehen würden, selbst aufkommen, damit mir nicht ein "Schaden" (der gar keiner war) angerechnet wird? Es handelt sich ja dabei nicht um einen großen oder gar existenziell bedrohlichen Schaden. Soll ich darauf einfach mal meinen Vermittler vor Ort ansprechen, ob das einen Unterschied macht?

    Beste Grüße

    Artengo

    Vielen Dank für Deine Antwort, Pumphut!

    Angenommen es wurde festgestellt, dass es sich doch nicht um einen Wasserschaden handelt und diese Einschätzung eines beauftragten Handwerkers ca. 600 € kosten würde: Kann ich diese Rechnung selbst bezahlen und meine interne Einstufung beim Versicherer damit positiv(er) halten? Ich habe irgendwo gelesen, dass das hilfreich sein kann, damit einem beim vielleicht wirklich eintretenden, nächsten größeren Schaden nicht doch gekündigt wird.

    Beste Grüße

    Sorry, wenn ich Deine eigentliche Frage nicht direkt beantworte.

    Ich gehe davon aus, dass die Kombiversicherung sowieso viel zu teuer ist. Was hat eine Unfallversicherung mit einer Gebäudeversicherung zu tun? Eine Glasversicherung ist in der Regel überflüssig und viel zu teuer.

    Schaue doch mal, was es Dich kosten würde, die notwendigen Versicherungen einzeln und getrennt abzuschließen.

    Danke für Deine Antwort! Preis ist um die 80 € monatlich. Da wir schon um die 70 sind, bekommen wir nach einigen gesundheitlichen Wehwehchen eher keine neue Unfallversicherung mehr und nach dem 2. Wasserschaden nun vermutlich auch keine Wohngebäudeversicherung mehr. Deshalb bleibt uns wohl nur unsere Kombiversicherung.

    Mich würden auch noch Einschätzungen zur Wohngebäudeversicherung und den eingangs formulierten Fragen freuen. Dr. Schlemann und tom70794: Hätten Sie noch Ideen dazu? Oder andere User? Ich bin nur über Ihre Namen hier beim Lesen gestolpert.

    Grüße

    Hallo zusammen,

    wir besitzen ein selbstbewohntes Einfamilienhaus und eine kleine vermietete 25qm-Wohnung. Beide sollen eigentlich im Laufe des Jahres im Wege der Schenkung oder des Verkaufs auf unsere Tochter übergehen und wurden in den 1980er Jahren gebaut.

    Leider ist im letzten Jahr bei unserem EFH ein Wasserschaden aufgetreten, der von unserer Wohngebäudeversicherung (wir haben eine Box-Versicherung mit Unfallversicherung, Wohngebäudeversicherung, Glasversicherung usw.) auch anstandslos reguliert wurde. Kosten waren im mittleren fünfstelligen Bereich. Nun ist uns in einem anderen Stockwerk heute ebenfalls an 2-3 Stellen deutlich ein Anzeichen eines leichten Wasserschadens aufgefallen.

    Ich weiß, dass man diese Anzeichen der Versicherung unverzüglich melden muss. Wir fragen uns nun:

    1) Dürften wir einem von uns beauftragten Handwerker erst eine Einschätzung vom Ausmaß des Schadens abgeben lassen und den Schaden dann ggf. selbst bezahlen?

    2) Würde uns die Versicherung dann vermutlich kündigen, wenn wir den Schaden (falls zu hohe Schadenssumme) ein zweites Mal über diese regulieren lassen würden?

    3) Wie ist es, wenn wir die Immobilien an unsere Tochter verkaufen/verschenken wollen: Bekommt sie dann für das EFH nach zwei kürzlich aufgetretenen Schäden überhaupt noch eine bezahlbare Wohngebäudeversicherung?

    Beste Grüße und danke für Ihre Antworten