Beiträge von Thymian

    Es macht Sinn, dieses Formular auszufüllen, wenn du nicht willst, dass Anteile aus deinem Depot verkauft werden, um Gebühren und Steuern zu bezahlen.

    Wie erwähnt: wenn ein Konto flex besteht, kann die Steuer auf die Vorabpauschale nicht vom eigenen Girokonto eingezogen werden (auch nicht mit diesem Formular, wenn du es genau liest).

    Wie ebenfalls erwähnt, musst du sowohl Gebühren als auch Steuern selbst auf dein Konto flex überweisen.

    Eine jährliche Depotgebühr hat es schon immer gegeben; siehe finvesto.de/Beratung & Service/Downloads/Vertragsunterlagen: Bedingungen, Preise & Leistungen/finvesto Depot & Konto/zukünftig gültig Preis- und Leistungsverzeichnis Depot ab 1.7.2025.

    Dort siehst du, dass ein VL-Depot pro Kalenderjahr € 12,- kostet.

    Hier nochmal einige Infos und Klarstellungen, u.a. zum Thema „Abrechnung der Vorabpauschale“ / „Einzugsermächtigung“ (siehe dazu auch meine Nachrichten vom 28.11.2024 und 2.12.2024):

    Falls wie bereits erwähnt, mit dem VL-Depot automatisch auch ein „Konto flex“ eingerichtet wurde, kann die Steuer auf die Vorabpauschale nicht vom eigenen Girokonto eingezogen werden, sondern muss von diesem (wie die jährliche Depotgebühr) auf das Konto flex überwiesen werden (ggf. vorab mit einem Pauschalbetrag).

    Wenn das Konto flex nicht gedeckt ist, fallen Überziehungszinsen an.

    Ganz umsonst ist das Formular „Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale“ auf der Seite von finvesto (unter downloads/Steuerliches) aber trotzdem nicht.

    In diesem Formular kann nämlich ein Kreuz gesetzt werden bei „Einzug der Vorabpauschale“, womit die Steuer dann vom Konto flex abgebucht wird; wenn das Formular nicht ausgefüllt wird oder das erwähnte Kreuz nicht gesetzt wird, werden Anteile des Fonds zum Begleichen der Steuer verkauft.

    Wer übrigens der Erhöhung des jährlichen Depotentgelts von € 10,- auf € 12,- ab dem 1.7.2025 noch nicht zugestimmt wurde, sollte dies bis 30.6.2025 tun, da die Geschäftsbeziehung laut finvesto sonst beendet wird (bei bereits bestehenden VL-Depots gilt das alte Depotentgelt auch noch für das Jahr 2025).

    Wer bei finvesto noch kein VL-Depot hat und bis 30.6.2025 noch eines eröffnet, profitiert für das Jahr 2025 noch von dem alten jährlichen Depotentgelt in Höhe von € 10,-/Jahr.

    Korrekturen und Ergänzungen:

    1) Die jährliche Depotgebühr für ein Depot, das nur für VL genutzt wird, steigt für bereits bestehende Depots ab 2026 von € 10,- auf € 12,- (Zustimmung erforderlich bis 30.6.2025).

    Für VL-Depots, die erst im Jahr 2025 neu eröffnet werden, gilt die neue Gebühr bereits ab 1.7.2025:

    https://banking.fnz.de/p/eoxpublic/rest/download-public-formular/getCustomerFormPdf/customerFormId/218/customerFormVersion/13

    2) Bei einem VL-Depot wird meist auch automatisch ein „Konto flex“ miteröffnet (auf das zB die jährliche Depotgebühr überwiesen werden kann); falls ein „Konto flex“ existiert, gilt mein Hinweis vom 28.11.2024 (Punkt 1) nicht, laut dem die Steuer auf die Vorabpauschale mittels Einzugsermächtigung vom eigenen Girokonto abgebucht werden könne.

    Wie bei der Depotgebühr muss also die Anfang jeden Jahres fällige Abgeltungssteuer selbst (auf das „Konto flex“) überwiesen werden, oder es wird schon davor ein ungefähr passender Betrag überwiesen, damit das Konto flex für die Steuer gedeckt ist.

    3) Wenn ein VL-Vertrag nach sieben Jahren frei verfügbar ist, zB am 31.12.2030, wird Ende 2030 ein Antrag auf Depotübertrag gestellt (Details siehe oben), mit dem Vermerk „Ausführungsdatum 1.1.2031“.

    Falls die letzten beiden links nicht funktionieren, hier der jeweilige Suchpfad:

    zu 1)

    (Einzugsermächtigung Vorabpauschale)

    finvesto.de/Beratung & Service/Downloads/Steuerliches/Auftrag zur Abrechnung der Vorabpauschale

    https://deref-web.de/mail/client/Ti…lar12799800.pdf

    zu 3)

    (Depotübertrag)

    finvesto.de/Beratung & Service/Downloads/Handeln/Depotübertrag/Auslieferung von Fondsanteilen

    https://deref-web.de/mail/client/TS…lar12122400.pdf

    "Ist ein VL-Vertrag nach 7 Jahren abgelaufen und frei verfügbar, sollte der Vertrag auf ein anderes persönliches Depot übertragen werden, damit kein höheres VL-Vertragsentgelt anfällt, denn das VL-Vertragsentgelt von € 10,-/Jahr gilt nur für einen laufenden VL-Vertrag, und wenn nur dieser als eine einzige Position im finvesto-VL-Depot liegt."

    Liegt neben dem laufenden Vertrag auch noch der davor liegende Vertrag im (siebten) Ruhejahr im Depot, fallen trotzdem nur € 10,-/Jahr Vertragsentgelt an.

    Wenn in einem neu eröffneten Depot noch keine Einzahlungen erfolgt sind, fällt auch noch kein Vertragsentgelt an.

    Im Beitrag "So sparst Du mithilfe deines Arbeitgebers" von finanztip wird erklärt, wie vermögenswirksame Leistungen auch in einem ETF angelegt werden können, zB mit einem Depot bei finvesto:

    Vermögenswirksame Leistungen
    So sparst Du mithilfe Deines Arbeitgebers
    www.finanztip.de

    Hier einige Informationen zu einem VL-Depot bei finvesto, die vielleicht nicht immer bekannt sind:

    1)

    Mit folgendem Formular können Steuern auf die Vorabpauschale vom Referenzkonto (also dem eigenen Girokonto) eingezogen werden:

    https://portal2.fnz.de/cache/Formular12799800.pdf

    Es kann auch selbst ein entsprechender Betrag auf das Verrechnungskonto des Depots bei der FNZ Bank überwiesen werden (muss nicht der Arbeitgeber machen).

    Wenn keine dieser Möglichkeiten genutzt wird, verkauft investo Anteile aus dem Bestand, sodass die Kosten gedeckt werden.

    2)

    Zur Deckung des VL-Vertragsentgelts von € 10,-/Jahr sollte dieser Betrag bis Mitte Dezember auf das Verrechnungskonto bei der FNZ Bank selbst eingezahltl werden (muss nicht der Arbeitgeber machen), ansonsten verkauft investo Anteile aus dem Bestand, sodass die Kosten gedeckt werden.

    Ein Einzug vom Referenzkonto (also dem eigenen Girokonto) ist nach Aussage von finvesto nicht möglich).

    3)

    Ist ein VL-Vertrag nach 7 Jahren abgelaufen und frei verfügbar, sollte der Vertrag auf ein anderes persönliches Depot übertragen werden, damit kein höheres VL-Vertragsentgelt anfällt, denn das VL-Vertragsentgelt von € 10,-/Jahr gilt nur für einen laufenden VL-Vertrag, und wenn nur dieser als eine einzige Position im finvesto-VL-Depot liegt.

    Mit folgendem Formular kann der Depotübertrag beantragt werden; nach Aussage von investo sollte im Antrag als Ausführungstermin der 1.1. des Folgejahrs (also nach Ablauf der sieben Jahre) eingetragen werden, um ein höheres VL-Vertragsentgelt zu vermeiden.

    https://portal2.fnz.de/cache/Formular12122400.pdf

    Weil ich auf meine Frage im Post "DWS VL Depot abreißen oder behalten?" keine Antwort bekommen habe, hier diese noch einmal:

    Gibt es die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) bei vermögenswirksamen Leistungen nur auf ein und denselben Vertrag, oder kann der ursprüngliche Vertrag (sollte sich herausstellen, dass dieser ungünstig ist) während der siebenjährigen Laufzeit durch einen anderen (ggf. auch bei einem anderen Anbieter) ersetzt werden?

    JDS am 1.6.2021:

    Zitat

    Ein Fondswechsel innerhalb der Festlegungsfrist ist bei VL-Konten nicht vorgesehen.

    Gilt das auch heute noch, dass ein ungünstiger VL-Vertrag (mit Inanspruchnahme der staatlichen Förderung) nur stillgelegt, aber innerhalb der 6-jährigen Ansparphase nicht mit einem günstigeren Vertrag (ggf. bei einem anderen Anbieter) ersetzt werden kann?

    Zitat

    Die gewünschten Zahlen stehen in dem von Dir selbst verlinkten Finanztip-Beitrag im Abschnitt 2 doch ausdrücklich drin!

    Außerdem gibt es für derlei Info auch noch Google.

    Es geht ja nicht nur um den maximal möglichen Absetzbetrag von Altersvorsorgeaufwendungen (erwähnt im Abschnitt 2) , sondern um die Frage, welcher Anteil von zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen noch steuermindernd wirkt (dabei spielt natürlich auch das persönliche "zu versteuernde Einkommen" eine Rolle).

    Und mit den Stichworten "Berechnung noch verfügbarer steuermindernder Altersvorsorgeaufwendungen" scheint Google überfordert zu sein.

    Ich habe nun mal selbst ein Rechenschema entworfen, stimmt dieses?

    gesucht: Ermittlung des maximal möglichen, noch steuermindernd wirkenden Betrags für zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen

    Berechnung:

    max. Betrag für Altersvorsorgeaufwendungen (für 2023 = € 26.528,-)

    - (minus) Arbeitnehmer-Rentenbeitrag

    - (minus) Arbeitgeber-Rentenbeitrag

    - (minus) andere als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigbaren Beträge (zB berufsständige Versorgungswerke, Rürup-Rente)

    = Betrag A

    "Zu versteuerndes Einkommen" (geschätzt)

    - minus (steuerfreier) Grundfreibetrag (für 2023 = € 10.908,-)

    = Betrag B

    Ergebnis: Der niedrigere der beiden Beträge A und B ist der gesuchte Wert.

    Erläuterungen:

    1) Wenn A höher als B ist und A gewählt wird, würde ein Teil der zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen nicht mehr steuermindernd wirken.

    2) Wenn B höher als A ist und B gewählt wird, würde der maximal mögliche Betrag für Altersvorsorgeaufwendungen überschritten, ein Teil dieser würde also steuerlich nicht akzeptiert.

    3) Abschätzung des "zu versteuernden Einkommens" (das bekanntlich nicht identisch ist mit dem Bruttoeinkommen oder dem Nettoeinkommen):

    Zu versteuerndes Einkommen: Berechnungsschema | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe
    Zusammenfassung Überblick Das zu versteuernde Einkommen wird in mehreren Schritten ermittelt und bildet die Bemessungsgrundlage für die festzusetzende…
    www.haufe.de

    Auch der letzte Steuerbescheid kann dazu einen Anhaltspunkt geben.

    Es geht nicht um Thesaurierer und nicht um die Vorabpauschale.

    Dass Ausschüttungen einmal und nicht mehrmals versteuert werden (bzw von dem Sparerpauschbetrag abgedeckt werden) und zur eigenen Verfügung stehen, ist klar; ebenfalls klar ist, dass mögliche Gewinne aus wiederangelegten Ausschüttungen wie andere Gewinne behandelt und also besteuert werden.

    Bei dem erwähnten Video ging es übrigens um folgendes (speziell die Passage ab Minute 1:05, dass wiederangelegte Ausschüttungen bei einem späteren Verkauf steuerfrei und "wie eigenes Geld" sind):

    Thesaurierende ETFs: Sparerpauschbetrag nutzen und Steuern sparen
    Leider hat sich in das Video ein Fehler eingeschlichen: Von 100€ Gewinn wie im Bsp. sind bei einem Aktien-ETF nur 70% zu versteuern. Um also 100€ Freistellun...
    www.youtube.com

    Aber das gilt ja eigentlich für das gesamte Kapital in einem ETF, dass dieses selbst nicht besteuert wird, sondern nur die daraus entstehenden Gewinne.

    Welche Bedeutung hat dann die erwähnte Passage in dem Video?

    Kurz gesagt ja.

    Wenn Du die Dividende (Ausschüttung) versteuert hast ist das Geld für alle Zeit steuerfrei.

    1) Das Depot "merkt sich" also den Betrag der Ausschüttung, der dann nach Wiederanlage in Zukunft steuerfrei ist, auch wenn der Depotbestand vor der Wiederanlage zwischenzeitlich kurze Zeit auf Null war?

    2) Und wie sieht es im letzten Fall meiner ursprünglichen Frage aus (keine Wiederanlage der Ausschüttung/en, und auch kein weiteres Besparen des ETF)?

    Ist dann der entsprechende Betrag der nicht wieder angelegten Ausschüttung/en bei einem späteren Verkauf oder Teilverkauf des ETF steuerfrei?

    Laut einem Video von finanztip werden (die bereits versteuerten) Dividenden aus einem ETF bei Wiederanlage nie mehr versteuert, sie seien wie "eigenes Geld".

    Bleibt dieser steuerliche Vorteil auf irgendeine Weise auch erhalten, ...

    - wenn vor der Wiederanlage der Dividenden das Depot für wenige Tage auf Null war (da alle Anteile zur Ausnutzung des Sparerpauschbetrags verkauft wurden)?

    - wenn eine Dividende erst nach mehreren Jahren wieder angelegt wird (und seit der Ausschüttung keine weiteren Einzahlungen in den Fonds erfolgt sind)?

    - wenn Dividenden nie mehr wieder angelegt werden, und der ETF auch nicht weiter bespart wird?

    Doch, die maximal möglichen Beträge sind im Text genannt, auch für 2024. Und die Tabelle "Altersvorsorge absetzen für 2022 und 2023" enthält eine Beispielrechnung, in der du die genannten Zahlen durch deine Zahlen austauschen kannst. Und ggfs. noch den Höchstbetrag für 2024 eintragen kannst.

    Für die im Rechenbeispiel genannte rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin mit einem Jahresbruttoeinkommen von rund € 50.000,- sind die genannten € 7650,- an Altersvorsorgeaufwendungen natürlich der maximal absetzbare Betrag (für 2023).

    Meine Frage hingegen zielte in eine etwas andere Richtung, wo die Altersvorsorgeaufwendungen sich nicht nur aus dem Verdienst ergeben, sondern durch zusätzliche freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung praktisch frei wählbar sind:

    Wieviel freiwillige Beiträge (zusätzlich zu den sich aus meinem Verdienst sich ergebenden Altersvorsorgeaufwendungen) kann ich noch leisten, damit diese steuermindernd wirken?

    Der folgenden Beitrag von finanztip gibt Hinweise zur Steuererklärung.

    Vorsorgeaufwendungen - Abzugsfähigkeit & Höchstbetrag
    Beiträge für die Altersvorsorge, Krankenversicherung und weitere Versicherungen setzt Du in der Steuererklärung als Vorsorgeaufwendungen ab.
    www.finanztip.de

    In einer Beispielrechung unter Punkt 2 geht es (soweit ich sehe) anhand eines konkreten Falls um abgesetzte Altersvorsorgeaufwendungen, aber nicht um den maximal absetzbaren Betrag.

    Wie würde eine allgemeine Rechenformel lauten, mit der die maximal absetzbaren Altersvorsorgeaufwendungen berechnet (oder abgeschätzt) werden können, damit diese noch steuermindernd wirken?

    Danke für alle bisherigen Beiträge!

    Zitat von 12345 "Er enthält gut 1100 Unternehmen ...":

    Auf der Seite der Umweltbank steht über diesen ETF:

    "Mit einem Wertpapier breit gestreut in den Aktienmarkt investieren"

    Ziemlich versteckt (Magazin/Finanzwissen) heißt es bei der Umweltbank in einem Beitrag zu diesem ETF in einer Fußnote zum Fondsprofil jedoch

    "Zum Start werden 150 Titel im ETF gehalten, mit steigendem AuM wird die Anzahl der Titel erhöht und die 1.000 Aktien des Index vollständig repliziert."

    Trendfarbe Dunkelgrün: Der neue UmweltBank ETF als nachhaltiges Kerninvestment - UmweltBank
    In einer Zeit, in der Nachhaltigkeit nicht nur eine Option, sondern eine Notwendigkeit geworden ist, präsentiert die UmweltBank ihren neuesten Beitrag zum…
    www.umweltbank.de

    Was ist davon zu halten?

    Zum neuen grünen ETF der Umweltbank siehe auch die Diskussion unter "ETF - warum".

    Sagt der Stückpreis von € 10,- pro Anteil bis zum Ende der Zeichnungsphase am 28.6.2024 irgendetwas aus?

    Ein Schnäppchen?

    Wie sind die laufenden Fondskosten von 0,80% pro Jahr und die Transaktionskosten von 1,10% vom Kurswert (mindestens € 25,-) ab dem Börsenstart Mitte Juli 2024 zu beurteilen?

    Sind diese Werte hoch oder durchschnittlich, und könnten sie durch eine gute Rendite wieder wettgemacht werden?

    Depot eröffnet (Traders Place) und darüber den erwähnten ETF gekauft!

    Danke für alle Tipps!

    Jetzt verstehe ich nur noch nicht, warum auf der Seite von finanztip bei diesem Fonds steht "Nur beim Anbieter abschließbar.".

    Ich habe noch kein Depot und ein Sparplan ist nicht erforderlich.

    Ist nur die irländische Variante bei Traders Place erhältlich, oder auch die von UBS?

    Welche Gebühren fallen beim Kauf eines Anteils an?

    Wie kaufe ich den ETF LU0629459743 von UBS (nachhaltig, ausschüttend)?

    Er ist "Nur beim Anbieter abschließbar".

    Leider gibt es bei den Empfehlungen von finanztip keine links zu den Anbietern.

    Fallen bei jedem Kauf von Anteilen Ordergebühren an, wenn mein Depot bei Traders Place ist, und wenn ja, wie hoch sind diese?