Zitat
Die gewünschten Zahlen stehen in dem von Dir selbst verlinkten Finanztip-Beitrag im Abschnitt 2 doch ausdrücklich drin!
Außerdem gibt es für derlei Info auch noch Google.
Es geht ja nicht nur um den maximal möglichen Absetzbetrag von Altersvorsorgeaufwendungen (erwähnt im Abschnitt 2) , sondern um die Frage, welcher Anteil von zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen noch steuermindernd wirkt (dabei spielt natürlich auch das persönliche "zu versteuernde Einkommen" eine Rolle).
Und mit den Stichworten "Berechnung noch verfügbarer steuermindernder Altersvorsorgeaufwendungen" scheint Google überfordert zu sein.
Ich habe nun mal selbst ein Rechenschema entworfen, stimmt dieses?
gesucht: Ermittlung des maximal möglichen, noch steuermindernd wirkenden Betrags für zusätzliche Altersvorsorgeaufwendungen
Berechnung:
max. Betrag für Altersvorsorgeaufwendungen (für 2023 = € 26.528,-)
- (minus) Arbeitnehmer-Rentenbeitrag
- (minus) Arbeitgeber-Rentenbeitrag
- (minus) andere als Altersvorsorgeaufwendungen berücksichtigbaren Beträge (zB berufsständige Versorgungswerke, Rürup-Rente)
= Betrag A
"Zu versteuerndes Einkommen" (geschätzt)
- minus (steuerfreier) Grundfreibetrag (für 2023 = € 10.908,-)
= Betrag B
Ergebnis: Der niedrigere der beiden Beträge A und B ist der gesuchte Wert.
Erläuterungen:
1) Wenn A höher als B ist und A gewählt wird, würde ein Teil der zusätzlichen Altersvorsorgeaufwendungen nicht mehr steuermindernd wirken.
2) Wenn B höher als A ist und B gewählt wird, würde der maximal mögliche Betrag für Altersvorsorgeaufwendungen überschritten, ein Teil dieser würde also steuerlich nicht akzeptiert.
3) Abschätzung des "zu versteuernden Einkommens" (das bekanntlich nicht identisch ist mit dem Bruttoeinkommen oder dem Nettoeinkommen):
Auch der letzte Steuerbescheid kann dazu einen Anhaltspunkt geben.