Rentenantrag: Frage nach Hochrechnung

  • Laut rentenfuchs.info könnte im Rentenantrag in Zukunft die Frage nach der Hochrechnung möglicherweise wegfallen:

    Hochrechnung Ja oder Nein? - Schwierigste Frage im Rentenantrag soll wegfallen! - rentenfuchs.info
    Die bisher schwierigste Frage im Rentenantrag: Hochrechnung Ja oder Nein? Dies soll sich mit einem neuen Verfahren in Zukunft ändern!
    www.rentenfuchs.info


    Trotzdem würde ich gerne das bisherige Verfahren verstehen, das in folgendem Beitrag erklärt wurde:

    Hochrechnung beim Rentenantrag - rentenfuchs.info
    Hochrechnung ja oder nein? Diese Frage stellt sich beim Ausfüllen des Rentenantrags R0100. Alles Wichtige zur Hochrechnung in diesem Beitrag!
    www.rentenfuchs.info


    Im Antrag R0100 der DRV

    Antrag auf Versichertenrente (Rentenantrag)
    Formular R0100: Antrag auf Versichertenrente
    www.deutsche-rentenversicherung.de

    wird momentan unter 9.7.2 gefragt, ob das Arbeitsentgelt bis zum Rentenbeginn hochgerechnet werden soll [um die Auszahlung der ersten Rentenzahlung zu beschleunigen - es geht um die letzten Monate unmittelbar vor Rentenbeginn].


    Auf S. 21 des Antrags wird aber darauf hingewiesen, dass sich eine Hochrechnung in bestimmten Fällen negativ auf die Rentenhöhe auswirken kann.

    Dies sei u.a. der Fall, wenn "in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Hochrechnungszeitraum eine Entgelterhöhung lag".

    Dieser Punkt ist mir nicht klar: eine Entgelterhöhung vor dem Hochrechnungszeitraum würde doch durch die „Jahresmeldung“ bzw die „gesonderte Meldung“ bereits erfasst, oder?

  • Laut rentenfuchs.info könnte im Rentenantrag in Zukunft die Frage nach der Hochrechnung möglicherweise wegfallen.

    Trotzdem würde ich gerne das bisherige Verfahren verstehen, das in folgendem Beitrag erklärt wurde.

    Das Verfahren wird dort tatsächlich umfangreich erklärt. Welche Fragen sind nach der Lektüre des Artikels denn noch offen?

    Auf S. 21 des Antrags wird aber darauf hingewiesen, dass sich eine Hochrechnung in bestimmten Fällen negativ auf die Rentenhöhe auswirken kann.

    Dies sei u.a. der Fall, wenn "in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Hochrechnungszeitraum eine Entgelterhöhung lag".

    Dieser Punkt ist mir nicht klar: eine Entgelterhöhung vor dem Hochrechnungszeitraum würde doch durch die „Jahresmeldung“ bzw die „gesonderte Meldung“ bereits erfasst, oder?

    Nicht die Entgelterhöhung ist erfaßt, sondern das Gesamt-Jahreseinkommen. Wie sich das genau zusammensetzt, kann die Rentenversicherungsanstalt nicht erkennen. Also nimmt sie den Durchschnitt, indem sie das Jahreseinkommen durch 12 dividiert. Wenn im Jahresverlauf eine Entgelterhöhung war, ist dieser Durchschnitt geringer als die letzten Monatseinkommen dieses Jahres (und mutmaßlich die aktuellen Monatseinkommen).

    Hochrechnungen haben immer einen Unsicherheitsfaktor, egal, welches Verfahren man im Detail anwendet. Beim von der DRV verwendeten Verfahren kann der Wert nur nach unten abweichen. Wenn Du es genau haben willst, warte mit dem Rentenantrag bis zum Ausscheiden aus dem Berufsleben. Dann kann die Rentenversicherung Dein echtes Gehalt abrufen und Deine Rente präzise berechnen. Das dauert aber halt einige Zeit, die Du dann mit eigenen Mitteln überbrücken mußt.