Beiträge von christian13

    Wenn der Ehemann stirbt, würden vor seinen Geschwistern erst seine Eltern erben. Leben diese nicht mehr, erben die Geschwister. Die Anteile - gerade auch in der Konstellation mit der Ehefrau und ohne Testament sind im Einzelfall evtl. etwas schwierig zu ermitteln.

    Vielleicht hilft das weiter:

    Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt und die Rangfolge
    Gibt es kein Testament, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch in der gesetzlichen Erbfolge, wer Erbe ist und wie der Nachlass verteilt wird.
    www.finanztip.de

    Ja, aktuell liegen keine 12k drin, weil das Depot so stark im Minus ist.

    19k wären Stand heute garantiert, falls es der Vertrag nicht schafft, nochmal aus den roten Zahlen rauszukommen (wovon ich fast ausgehe ;) ). Sollte er es schaffen, würde die Gewinnsicherung greifen - einmal erwirtschaftete Kursgewinne bleiben erhalten auch wenn später der Kurs wieder fällt.

    62 werde ich im Jahr 2047

    Wenn die Riesterrente keine Versicherung ist und die Versicherung erst noch abgeschlossen werden muss, dann gehen ja vorher grob 25-30% des Guthabens für eine Versicherung drauf. Dementsprechend höher kann das Guthaben sein und dennoch eine Einmalzahlung ermöglichen.

    Stimmt, das hatte ich gar nicht mehr aufm Schirm mit der Zwangs-Rentenversicherung.

    Dann muss ich warten und schauen, ob die Kleinstbetragsrente greift oder nicht.

    Ich habe diese UniProfiRente select (die finanztip empfiehlt) - kann die aber gar nicht empfehlen ... ^^ als Jugendsünde abgeschlossen, seit Jahren beitagsfrei gestellt. Aktienquote ist konsequent bei 0%. Seit über 4 Jahren andauernd mehrere tausend Euro im Minus. Garantiertes Kapital liegt bei ca. 19k (Einzahlungen + Zulagen + Gewinnsicherung).

    Bei meiner Frau läuft das Ding noch - ebenfalls momentan stark im Minus - aber nur mit 60,- EUR Eigenbeitrag im Jahr und ebenfalls 775,- EUR Zulage. Das sollte sich lohnen, solange die Zulage in der Höhe fließt.

    [...] Kleinstbetragsregelung [...]

    Bis zu welcher Gesamtsumme greift denn diese Kleinstbetragsregelung ungefähr?

    Hab bei google nicht wirklich was dazu gefunden.

    Nur die Info, dass wohl für den Fall - wenn die Rente bis zu 35,- EUR / Monat beträgt - eine Gesamtauszahlung möglich ist, ohne die Zulagen zu verlieren.

    Welche Kosten von Handwerkern können Eigentümer in der Steuererklärung angeben?

    Wenn ein Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie als Privatperson einen Auftrag an einen Handwerksbetrieb für das Wohneigentum vergibt, dann kann der Eigentümer die Kosten bei der Steuer als haushaltnahe Aufwendung geltend machen, so wie Mieter auch. Dies gilt auch für den Zweitwohnsitz, den Wochenendwohnsitz sowie den Urlaubswohnsitz. Dabei müssen das Haus oder die Wohnung nicht dauerhaft vom Wohnungseigentümer oder Hauseigentümer bewohnt werden. Auch wenn die eigenen Kinder die Immobilie bewohnen, können Handwerkerleistungen steuerlich abgesetzt werden.

    So wie sich das liest, könntest du als Eigentümer aber vielleicht auch die Handwerkerkosten einreichen - was für die "eigenen Kinder" gilt, gilt vielleicht auch für die "eigenen Eltern" ;)

    Ich vermute aber, dass der Zweitwohnsitz der Eltern dann troztdem gemeldet sein müsste.

    3) Nun treibt uns die Frage um, ob die Eltern die Sanierung bezahlen und die Kosten von der Steuer absetzen könnten. Strittig ist wohl, ob das "künftige Haus" bereits zum Haushalt zählt, auch wenn sie erst später einziehen. Bewohnbar ist es ja bisher gewesen, nur wird jetzt allerlei erneuert, weshalb es - außer ggf. steuerrechtlich - keinen Grund gibt für die Eltern, jetzt schon dort einzuziehen.

    Was wäre, wenn die Eltern jetzt bereits einen (Zweit)Wohnsitz dort anmelden?

    Es bleibt ja dann den Eltern überlassen, wo sie tatsächlich übernachten :/

    Hier eine Übersicht nur für Bankgebühren:

    Gebührendschungel: Welche Bankentgelte unzulässig sind | Verbraucherzentrale.de
    Wenn Kreditinstitute ihren Kund:innen Gebühren berechnen, kommt es oft zu Streitigkeiten. Welche Entgelte Banken im Bereich Darlehen verlangen dürfen und…
    www.verbraucherzentrale.de

    Wobei wahrscheinlich nicht in jedem Einzelfall vor jeder Instanz immer die Verbraucherzentrale geklagt hatte ...

    Was haben die Verbraucherzentralen jemals für die Verbraucher erreicht?

    Im Banken-/Finanzsektor z.B.: Darlehens-Abschlussgebühren / Dahrlehens-Kontoführungsgebühren / Darlehens-Umschichtungsgebühren und weitere Gebühren abschaffen lassen, mit denen sich Banken jahrelang (unberechtigterweise) bereichert haben.

    Außerdem Kontoführungsgebühren für Bausparverträge, Jahreskontoauszugspreise usw. wo Banken an Kunden doppelt verdient haben

    Wenn du demnächst das Geld brauchst, die Kurse grad gut stehen und du ohne Verlust verkaufen kannst, wäre ein baldiger Verkauf der Aktienanteile und Umschichten in sicheres Tagesgeld oder Geldmarkt-ETF sicher sinnvoll.

    Der Freund sollte eine Risiko-Lebensversicherung auf den Sohn abschließen und als Begünstigen einen Prank-Dienst wie poopsenders eintragen, der sich verpflichtet, nach dem Ableben des Sohnes an die Schwiegertocher und ihre Familie über Jahrzehnte 4 Mal im Jahr eine Kiste mit Tierextrementen zu schicken. Nur so kann er sicher gehen, dass auch nach seinem Tod seine verkorkste Weltsicht weiterlebt.

    Das ist ein Troll-Post, oder?

    Ich glaube du hast Artikel 5 nicht verstanden. Ob nach einer Meinung gefragt wird, ist irrelevant.

    Na holla, jetzt wird es langsam wild ^^

    Wir drehen uns denke ich im Kreis.

    Deine Meinungsäußerung wollte ich dir natürlich nicht verbieten.

    Nur kritisch in Frage stellen, ob man das Privilleg der Meinungsfreiheit bei diesem Thema so in Anspruch nehmen muss, wie du es getan hast. Nicht mehr, nicht weniger.

    Wir sind unterschiedlicher Meinung und keiner kann den anderen offensichtlich davon überzeugen, seine Meinung abzuändern. Auch nicht schlimm ;)

    Ich denke, es ist alles gesagt. Oder?

    Ich bin der Ansicht, dass wir in einem freien Land leben in dem Meinungsfreiheit gilt und jeder, der sich in einem öffentlichen Forum aus dem Fenster lehnt, Kritik aushalten muss.

    Da hast du Recht, deine Meinung darfst du dir bilden ... aber nach der war doch gar nicht gefragt. Der Fragesteller wollte gar nicht wissen, was wir hier von seiner Idee halten.

    Deshalb halte ich Kritik an den Plänen in diesem Thema für unangebracht.

    Das wäre anders, wenn die Frage gelautet hätte: "Was würdet ihr machen? Ist die Idee gut? ..."

    Der TE hatte ja mittlerweile die Möglichkeit über die Hintergründe zu schreiben. Außer Herzchen unter Beiträge zu setzen, die ihm nach dem Mund reden, kam nichts. ,,Scheidung in der Verwandtschaft" hat mich nicht überzeugt.

    Wo sind jetzt die tiefgreifenden Gründe, die eine solche Strategie rechtfertigen können?

    Was tun die zur Sache? Warum sollte sich der Fragesteller überhaupt "rechtfertigen" müssen?! Du kriegst deine Herzchen von den Beiden die deiner Meinung sind - ist das nicht egal?

    Ich sehe nur eine Person, die Steuern sparen will und den erwachsenen Kindern nicht vertraut. Gegendarstellungen sehe ich keine.

    Ja und? Deshalb hat diese Person kein Anrecht darauf, dass seine Frage beantwortet wird?


    Ich bin auch der Ansicht, dass hier im Forum weniger die Moral-Keule geschwungen werden sollte. Die jeweiligen Lebensumstände können so unterschiedlich sein, alles Private will man vielleicht im Internet auch nicht offenlegen. Lasst doch jeden hier mit seinem Geld machen was er will - in eigene Schubladen stecken kann man auch jemanden ohne einen Kommentar hier zu hinterlassen.

    Das hat doch mit dem Moralapostel überhaupt nichts zu tun.

    Es geht schlicht einfach darum, dass es sich um eine kauzige Idee handelt, die am besten bei einer versierten NotarIn aufgehoben ist.

    Du magst das kauzig finden - ich würde diese Situation wahrscheinlich (ich vermute ähnlich wie du) komplett anders handhaben.

    Aber nach 7 Zeilen Fragestellung einer mit unbekannten anonymen Person geht es mich nichts an ob da der Oberkauz persönlich eine Frage hat. Wenn ich mit einer Antwort/Meinung/Ansicht/Idee weiterhelfen kann, tu ich das.


    Das selbe wünsche ich mir nämlich, wenn ich eine Frage habe.

    Ich lasse mich auch nicht gern in eine Schublade stecken von Leuten, die mich und meine Situation nicht kennen.

    Mein Ratschlag war gerade deshalb sachlich zur Fragestellung. Die Hintergründe kenn ich nicht, be- oder verurteilen will ich auch niemanden.

    Ich erinnere mich noch an meine allererste Frage hier im Forum ... ich bekam zwar eine Antwort, die mich weiter brachte, aber erst nachdem sich mehrere Moralapolstel ausgelassen hatten, über unsere offensichtlich asoziale Situation - was sie weder war noch ist.

    Es mag für Außenstehende irritierend klingen, dass den Kindern (bei 30 Jahre Anlagehorizont sind diese so Mitte 30) zwar was überlassen werden soll, aber nicht bedinungslos.

    Aber es gibt sicher Konstellationen, da ist es einfach so. Punkt.

    Wird nicht jede 2. Ehe geschieden? Bei zwei Kindern heißt das statistisch eine Ehe hält die andere nicht. Manch einer mag sein Vermögen vor vermeintlichen Erbschleichern schützen. Ich erlaube mir darüber kein Urteil.