erkaufst Du die Wohnung [...], ist die Aufteilung ganz einfach.
Auch wenn das emotional vielleicht schwierig ist. Nach 10 Jahren ist ein "guter" Zeitpunkt zum verkaufen. Dann laufen die Kredite entweder aus und ihr könnt die "einfach so" zurückzahlen. Oder ihr könnt den Kredit nach §489 BGB kündigen.
Wenn ihr zu einem anderen Zeitpunkt verkaufen wolltet und da liefen noch Kredite, wären ggf. empfindliche Vorfälligkeitsentschädigungen fällig.
Ich lege dem OP ans Herz, den Verkauf der Wohnung zumindest in Erwägung zu ziehen.